Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei allen Maßnahmen, die eingeleitet werden, wird es schwierig sein, die Risikofamilien zu identifizieren; denn Vernachlässigungen und Gewalt in einer Familie sind nicht einfach zu erkennen. Unterstellen wir nicht, dass alle hier angeklagten Eltern oder Alleinerziehenden ihre Kinder letztlich hassen. Oft sind es psychisch labile und maßlos überforderte Eltern. Wenn allerdings rechtzeitig Hilfe angeboten werden kann, zum Beispiel bei Eheproblemen oder bei der Wohnungssuche, ist oftmals dadurch auch den Kindern geholfen.
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, wir alle sollten keinen blinden Aktionismus entwickeln, sondern durch wohl überlegtes, strategisches und zügiges Handeln den Schutz des Wohls des Kindes als gemeinsames Ziel vor Augen haben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vernachlässigungen von Kindern oder gar Misshandlungen sind für eine Gesellschaft, die eine Zukunft haben will, nicht zu tolerieren.
Deshalb muss eine Gesellschaft, in der Vernachlässigungen und Misshandlungen an Kindern vorkommen, dringend über Maßnahmen debattieren, die diese Missstände reduzieren. Die Gesellschaft muss unter diesen Umständen auch diskutieren, ob sie kinderfreundlich genug ist. Aus meiner Sicht sind der Schutz und die Wertschätzung von Kindern bei uns deutlich verbesserungsbedürftig.
Zur Prävention vor Krankheit, Behinderung und auch Vernachlässigung sind die Vorsorgeuntersuchungen bei Kinderärzten ein wirksames Mittel. Daher sollte unser Ziel sein, dass möglichst viele Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen. Die Frage ist jedoch, wie wir dieses Ziel erreichen, ob wir dazu eine verpflichtende Untersuchung brauchen.
Erstens. Die Fürsorgepflicht, die Erziehung- und Pflegeverantwortung liegt in erster Linie bei den Eltern. Ein solch krasser Eingriff in das Elternrecht darf nur Ultima Ratio sein. Wir haben den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dieser wäre hier verletzt. Schauen wir uns doch ganz ohne Panik die Fälle an, die zahlreiche politisch Verantwortliche veranlasst haben, über die Verpflichtung zu diesen Untersuchungen nachzudenken.
Laut Statistik des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2004 knapp 3.000 Kinder misshandelt und vernachlässigt. Das sind fast doppelt so viele wie im Jahre 1996, wie es auch im Antrag der Fraktion der Grünen zu lesen ist. – Das stimmt teilweise, wenn man es oberflächlich betrachtet.
Wenn man sich die Zahlen genauer ansieht und die Statistiken überprüft, stellt man fest, dass zahlreiche Studien ausweisen, dass die Zahl der Misshandlungen seit Jahren auf einem Niveau liegt. Deutlich gestiegen ist die Anzeigebereitschaft für diese Delikte, und natürlich hat auch die Darstellung und Aufmachung in den Medien zugenommen. Das bestätigt unter anderem der Kriminologe Christian Pfeiffer, der die Diskussion um diese Vorsorgeuntersuchungen sogar für politisches Geklimper hält.
Hinzu kommt: Es ist nicht so, als nähme der Großteil der Eltern dieses Angebot für Kinder gar nicht in Anspruch. Das Gegenteil ist der Fall. In Nordrhein-Westfalen liegt die Teilnahme an der U8 und an der U9 bei ca. 84 %. Das ist sicher ein geringerer Prozentsatz im Vergleich zu den ersten Vorsorgeuntersuchungen U1 und U2, die fast zu 100 % wahrgenommen werden. Wenn ich mir jedoch die Inanspruchnahme anderer Präventionsuntersuchungen von der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen ansehe, zum Beispiel die zur Krebsvorsorge, stelle ich fest: Etwa 15 % der männlichen Bevölkerung geht zur Krebsvorsorge. Somit sind die genannten Zahlen ziemlich gut, auch wenn sie noch steigerungsfähig sind.
Das gilt besonders deshalb, weil man davon ausgehen kann, dass nicht die 16 % der Kinder, die in dem Alter nicht erfasst werden, wirklich vernachlässigt werden.
Zweitens. Ich glaube, dass Zwang der falsche Weg ist, Eltern von der Wichtigkeit einer Vorsorgeuntersuchung zu überzeugen. Ein richtiger Ansatz ist die verstärkte Aufklärung, und zwar gezielt bei denjenigen, die ihre Kinder nicht regelmäßig zum Arzt schicken. Das sind – wir wissen das aus Bestandsaufnahmen von Einschulungsuntersu
Gezielte Information und Ansprache bringt Erfolge. Da gibt es das Projekt „Ich geh’ zur U! und Du?“, das die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Jahr 2004 durchgeführt hat. Dort wurde in Tageseinrichtungen und an anderen Orten für Kinder und Familien über die Vorsorgeuntersuchung informiert und über die Wichtigkeit der Früherkennung von Krankheiten aufgeklärt. Das hatte einen überragenden Erfolg. Die Rate der Inanspruchnahme konnte um insgesamt 16 % gesteigert werden. Bei den ausländischen Eltern betrug die Steigerung sogar 31 %. Ich denke, so sollte der Weg aussehen, die regelmäßige Kontrolle beim Arzt für alle Kinder zu erreichen.
Schauen wir uns noch einmal die Gründe dafür an, warum Eltern ihre Kinder nicht zur Vorsorgeuntersuchung schicken. Das geschieht häufig aus sozialer Distanz zu Institutionen und Personen der Medizin, wegen fehlender Information – schlichtweg aus Angst und Scham. Viele wissen auch nicht, dass für diese Vorsorgeuntersuchung keine Praxisgebühr zu entrichten ist. In diesen Fällen führt der Zwang auch nicht weiter, sondern hier geht es nur mit Aufklärung.
Da ist das Beispiel der Vorsorgeuntersuchung im Jugendalter, das der J1, die in Elternkreisen kaum bekannt ist. Hier sind Aufklärung und eine Änderung des Vergütungssystems für Ärzte gefragt. Die J1 wird nämlich unzureichend vergütet und deshalb von der Ärzteschaft nicht beworben.
Drittens. Tun wir nicht so, als wären die Vorsorgeuntersuchungen das Allheilmittel, Kinder vor Misshandlungen zu bewahren. Das hat der Fall in Brandenburg gezeigt. Dort waren die Kinder zu allen Vorsorgeuntersuchungen gewesen. Es gibt also keinen umfassenden Schutz durch Vorsorgeuntersuchungen.
Kinder zu schützen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das können wir nicht allein den niedergelassenen Ärzten aufbürden. Das ist wirklich eine Aufgabe, die jeden angeht, ob Nachbar, Freundin, Tante, Opa oder Lehrer. Es ist wichtig, diese gesellschaftliche Aufgabe wahrzunehmen und nicht allein das Arzt-Patienten-Verhältnis zu belasten und vielleicht zu gefährden.
Viertens. Der Ansatz, den das soziale Frühwarnsystem wählt, ist zielführender. Daher – das ist eben schon gesagt worden – ist die Arbeit der neuen Familienzentren ein wichtiger Schritt. Denn die Kooperation der unterschiedlichen Akteure für Kinder, um Eltern Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen, ist wichtig. Das ist ein Weg, wie es weiter
gehen kann. In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich die Idee des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Kinderarztpraxen als Paten der Familienzentren zu gewinnen.
Seit einem Jahr besteht in der Landeshauptstadt Düsseldorf ein Modell der Vernetzung von Klinikärzten, Kinderärzten, Sozialen Diensten, öffentlichen Gesundheitsdiensten und städtischen Einrichtungen. Das ist ein erfolgversprechendes Modell zur weiteren Prävention.
Fünftens. Zwang zur Untersuchung heißt, mit enormem bürokratischem Aufwand ein Melde- und Sanktionssystem aufzubauen, dessen Nutzen fraglich ist. Welche Behörden sollen den Meldungen nachgehen? Das ist mit dem jetzigen Personal sicher nicht zu leisten.
Sechstens. Was soll passieren, wenn Kinder nicht zur Untersuchung gebracht werden? Sollen sie polizeilich vorgeführt werden? – Das hätte wohl zur Folge, dass Kinder demnächst nicht mehr gern freiwillig zum Arzt gehen. Kinder können durch Zwang und Gewalt traumatisiert werden.
Siebtens. Die Einführung von Bonus- und Malussystemen bei den Krankenkassen wäre ein zusätzlicher und sicherlich auch wirksamer Weg, die Vorsorgeuntersuchungen noch attraktiver zu gestalten.
Wenn wir unserem gemeinsamen Ziel, die Inanspruchnahme dieser Vorsorgeuntersuchungen von Kindern zu steigern, den Weg verstärkter Aufklärung und Vernetzung zugrunde legen, bin ich sicher, dass wir zusammen eine Initiative erarbeiten können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag gestellt, Grundlagen für die regelmäßige ärztliche Untersuchung aller Kinder zu schaffen.
In dem Anliegen – das haben alle Fraktionen durch ihre Beiträge heute deutlich gemacht –, Kinder besser vor Vernachlässigung, vor Misshandlungen und vor sexuellem Missbrauch zu schützen, sind sich die Landesregierung und alle Landtagsfraktionen einig.
Natürlich sind wir alarmiert durch die wiederkehrenden Nachrichten über vernachlässigte oder missbrauchte Kinder und über überforderte Eltern. – Liegt das daran, dass wir jetzt genauer hinschauen, während man das vielleicht früher verdeckt hat und es vielleicht von den Medien nicht so aufgegriffen wurde? Oder liegt es daran, dass die Zahlen gestiegen und immer mehr Eltern überfordert sind? – Das ist eigentlich egal, denn jeder einzelne Fall ist ein Fall zu viel. Deshalb sollten wir uns dieses Themas mit allem Ernst annehmen.
Herr Prof. Pfeiffer, der, wenn ich mich richtig erinnere, einmal für die SPD Justizminister war, redet bei jeder Talkshow mit flotten Sprüchen über diese Themen. Wenn man ernst nimmt, was an Kindern geschieht, ist das kein politisches Geklimper. Bei diesem Thema ist es angebracht, eher etwas mehr zu diskutieren als zu wenig. Insofern glaube ich, dass dieser beliebte Talkshowgast nicht immer in seinen Analysen richtig liegt, obwohl ich weiß, dass er in allen Parteien Tag und Nacht immer wieder als Papst auf diesem Gebiet zitiert wird.
Wir haben – das haben Sie auch erwähnt – mit den sozialen Frühwarnsystemen auch bei uns in Nordrhein-Westfalen einige gute Erfahrungen gemacht, die wir jetzt ausdehnen und auf die Kommunen übertragen wollen. Wir haben ein Institut beauftragt, das für die Landesregierung vorzubereiten. Wir appellieren an die Kommunen, das ernst zu nehmen. Man muss nicht in Berlin oder anderswo soziale Frühwarnsysteme neu erfinden. Wir haben gute Erfahrungen. Von daher sollten wir diesen Ansatz wählen.
Zum Zweiten: Wie schaffen wir es letztlich – das ist der eigentliche Konflikt, vor dem wir stehen –, die Anzahl der Fälle zu reduzieren.
Das Elternrecht ist nicht irgendein, sondern ein sehr hohes Gut. Sie, Herr Dr. Romberg, haben das aus der Verfassung abgeleitet. Das hat Verfassungsrang. Darüber können wir nicht hinweggehen.
Insofern wollen wir beim dauernden Konflikt zwischen Elternrecht und Kindeswohl den Kindern mit einem Trickreichtum helfen, die Misshandlungen von ihren Eltern erleiden. Das ist nämlich nicht das, was wir uns in der Verfassung unter „Elternrecht“ vorgestellt hatten.
Bezüglich der Sprachstandsfeststellungen erfolgt die Regelung über die Schulpflicht. Sie können aber nicht verordnen, dass alle Kinder zwangsweise ärztlich untersucht werden. Das wird das Vertrauensverhältnis zu den Ärzten zerstören. Es war gut, dass das ein Arzt hier beschrieben hat:
Ein Kind, das einmal in seinem Leben zwangsweise zum Arzt gebracht worden ist, wird wahrscheinlich in seinem ganzen Leben kein Vertrauensverhältnis mehr zu einem Arzt aufbauen. Insofern ist dieser Zwang der falsche Ansatz.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat jetzt die vielen Möglichkeiten in einen Bundesratsantrag münden lassen. In der Analyse wird ausgeführt, dass die Vorsorgeuntersuchungen ab dem vierten Lebensjahr deutlich zurückgehen. Bis zum vierten Lebensjahr sind sie relativ konstant. Dann gibt es plötzlich einen Einbruch. Das liegt zum großen Teil an der mangelnden Information und an der mangelnden Fähigkeit und Bereitschaft vieler Eltern, weiterhin diese Vorsorgeuntersuchungen durchführen zu lassen.
Hamburg schlägt daher vor, motivationssteigernde Maßnahmen der Krankenkassen zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen durch ein verbindliches Einladungswesen zu ergänzen. Darüber hinaus schlägt Hamburg vor, einen besseren Datenaustausch zwischen Krankenkassen und Jugendämtern zu schaffen, damit das Jugendamt bei offensichtlicher Nicht-Inanspruchnahme über längere Zeit schneller tätig werden kann.
Die Landesregierung hat noch keine abgeschlossene Position zu diesem Hamburger Antrag. Ich denke, die Anregung, die Hamburg damit gibt, sollten wir in der parlamentarischen Beratung des Ausschusses untersuchen.
Dann haben Sie die Familienzentren angesprochen. In der Tat liegt auch dabei der Gedanke – Dr. Romberg hat auch das erwähnt – zugrunde: Information ist wichtig für die Eltern. Das beginnt am besten so früh wie möglich. Die Eltern, die durch Familienberatungsstellen angesprochen werden, kommen häufig aus einer Schicht, die ihre Erziehungskompetenz noch mehr verbessern will. Die allerdings, die man eigentlich erreichen will, erreicht man nicht durch die heutigen Institutionen. Deshalb ist unsere große Hoffnung, dass Erzieherinnen in Familienzentren leichter merken, wenn Eltern überfordert sind, um dann einen Ansprechpartner zu benennen, der auf schnellem Wege helfen kann.
Der zweite Punkt ist die Sprachstandsfeststellung. Auch über eine Sprachstandsfeststellung kann man Vernachlässigung erkennen – ich formuliere es sehr vorsichtig. Man kann keine medizinischen Sachverhalte feststellen, aber man kann feststellen, ob ein Kind vernachlässigt wurde. Man kann auch nebenbei motorische Störungen feststellen: Es gibt beispielsweise viele Kinder, die keine Schere mehr bedienen können. Wenn sich diese
Feststellungen addieren, wächst vielleicht die Sensibilität, um zu erkennen, welche Kinder eventuell vernachlässigt werden.
Der Kollege Kleff hat Folgendes sehr deutlich gemacht: Wir können das nicht durch den Staat verordnen. Wir wollen keinen Zwangsstaat errichten, der wegen der wenigen Fälle, die es gibt, die allerdings alarmierend genug sind, alle Eltern und Kinder unter Generalverdacht stellt. Er wird nicht bei allen Eltern nachforschen, ob sie ihre Kinder misshandeln oder nicht. Das hat auch niemand gesagt.
Frau Löhrmann, jetzt sind wir aber nicht beim Kopftuch. – Wir wollen nicht alle Eltern unter Generalverdacht stellen. Deshalb wollen wir auf mehreren Ebenen ansetzen: zunächst bei den Ärzten. Man kann die Ärzte nicht verpflichten. Aber man kann die Ärzte schon einbeziehen, weil sie ganz wichtige Ratgeber sind.
Die zweite Gruppe von Ansprechpartnern sind die Kommunen mit ihren Gesundheits- und Jugendämtern. Die Jugendämter sind als Fachbehörden für das Kindeswohl zuständig. Sie müssen von anderen Informationen erhalten.
Die Kindertageseinrichtungen sind das dritte Standbein, die Träger der Kinder- und Jugendhilfe das vierte.
Alle Anbieter von Dienstleistungen für Familien sind ebenfalls eingeladen mitzuwirken und zu einem schlüssigen Konzept aus ihrer Sicht beizutragen. Die Chance von öffentlichen Debatten, von Ausschussberatungen und von Medienberichterstattung ist, dass immer mehr Menschen alarmiert sind und finden, dass man den verfassungsrechtlichen Rahmen, so weit es geht, ausschöpfen müsse. Wir müssen Organisationen und Experten zusammenbringen, um wirksame Schritte der Früherkennung, der Prävention und der Hilfe zu gestalten.