Protokoll der Sitzung vom 05.04.2006

Zweitens. Ich finde es wichtig, dass der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen das wichtige Thema der privaten Kofinanzierung angesprochen hat. Ich begrüße alle Initiativen, die uns auf diesem Weg unterstützen.

Frau Brunn, bitte schön.

Da durch diese Publikation der Eindruck entstand, als wenn bei den Forschungsprogrammen die Einbringung von privaten Mitteln nicht möglich wäre und hier Nachhilfebedarf vonseiten der Landesregierung bestände, frage ich Sie, ob Sie in der Lage sind, uns darzustellen, wie viele EU-Mittel, öffentliche Mittel des Landes und private Mittel in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms bewegt wurden. Das möchten wir gerne wissen, weil Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich absolut spitze war.

Herr Minister, bitte.

Ich möchte noch einmal deut

lich machen, dass ich aus dem Artikel des „Kölner Stadtanzeigers“ nicht entnehmen kann, dass es um das Forschungsrahmenprogramm geht, weder um das 6. noch um das 7. Insofern kann ich Ihre Frage nicht verstehen.

Im Übrigen habe ich den „Kölner Stadtanzeiger“ für seine Berichterstattung nicht zu kritisieren. Ich halte mich an den Kollegen Präsidenten, der zu Beginn der Fragestunde gebeten hat, sich hart an der Frage zu orientieren. Ich glaube nicht, dass wir an dieser Stelle etwas falsch beantwortet haben.

Im Übrigen bin ich überzeugt, dass der Innovationsminister über das 6. EU-Forschungsrahmenprogramm mehrmals öffentlich berichtet hat. Ich bin sicher, dass er im Rahmen der nächsten Ausschusssitzung nochmals berichten wird, wenn Sie noch Klärungsbedarf haben.

Vielen Dank. – Bitte schön, Frau Brunn.

Eindeutig handelt es sich in der Berichterstattung um Forschung und Entwicklung. Ich habe es auch nicht zu kritisieren, was vonseiten der Medien berichtet wird, sondern Sie müssen es denen ja mitgeteilt haben. Es hat also keinen Sinn, es auf die Medien zu schieben.

Ich wüsste gerne, wie es dazu kommen konnte, dass die Behauptung der Landesregierung, im Bereich Forschung und Entwicklung sei es nicht möglich, EU-Mittel zu substituieren, in die Öffentlichkeit gelangt ist. Diese Frage, die die Kernfrage meiner ersten Fragestellung war, haben Sie nicht beantwortet, Herr Kollege Breuer. Vielleicht sind Sie in der Lage, diese Frage zu beantworten.

Er hat jetzt die Gelegenheit zur mündlichen Beantwortung. Bitte schön, Herr Minister.

Das tue ich gerne. Frau Abgeordnete, man sollte nicht vergessen, dass sich bei den Strukturfonds in der Ausrichtung etwas geändert hat. Es geht um die Lissabon-Ziele und ausdrücklich darum, Unternehmungen zu unterstützen, die Forschungsprojekte innovativ begleiten beziehungsweise die Innovationen auf den Markt bringen. Von daher hat sich der Schwerpunkt der Strukturfonds im Vergleich zu den letzten Jahren etwas geändert. Jetzt gibt es einen Schwerpunkt, der mit der Lissabon-Zielsetzung kompatibel ist.

Insofern habe ich nicht nur die Berichterstattung des „Kölner Stadtanzeigers“ nicht zu kritisieren, sondern ich sage sogar, dass sie richtig ist. Sie stellt auf die unterschiedliche Schwerpunktsetzung im Rahmen der Lissabon-Strategie ab.

Vielen Dank. – Damit ist diese Mündliche Frage erledigt.

Die Mündliche Anfrage 54 wird, wie mit dem jetzt nicht anwesenden Fragesteller Marc Jan Eumann vereinbart, schriftlich beantwortet.

(Minister Dr. Helmut Linssen: Ist die Frage- stunde nicht schon um?)

Nein, die ist noch nicht um, Herr Linssen. Wir machen eines nach dem anderen.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 55

der Abgeordneten Monika Düker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Organisation der Polizei“ (Drucksache 14/929)

Am 23. März 2006 fand im Innenausschuss des Landtags NRW eine Expertenanhörung zu dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Polizeiorganisation statt. Die Reaktionen auf die Vorschläge waren negativ, die geladenen Expertinnen und Experten brachten weit reichende und begründete Bedenken gegenüber dem Entwurf der Landesregierung an. Selbst CDU-Innenpolitiker Theo Kruse meinte, die herbe Kritik bei der Expertenanhörung im Landtag sei eine „Katastrophe“ gewesen (sie- he „Rheinische Post“ vom 29. März 2006).

Steht die Landesregierung auch nach der Anhörung noch hinter ihrem Gesetzentwurf?

Ich bitte Herrn Minister Dr. Wolf um Beantwortung.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Düker, es gibt im Zusammenhang mit Gesetzgebungsverfahren ja ein eingespieltes Verfahren, das Sie kennen, nämlich dass nach Expertenanhörungen eine Auswertung dieser Expertenanhörungen in den Ausschüssen stattfindet. Die Protokolle dieser Ausschusssitzungen liegen

noch nicht vor. Sie verlassen das Verfahren. Dennoch will ich gerne Ihre Frage mit Ja beantworten.

Vielen Dank. – Zu einer Zusatzfrage hat Frau Düker das Wort.

Herr Minister, wieso kommen Sie dann, wenn Sie dieses Verfahren so darstellen, nach der Anhörung zu der Einschätzung, dass Sie sich als Landesregierung durch die parlamentarische Anhörung – so veröffentlicht in Ihrer Presseerklärung vom 23. März nach der Anhörung – in Ihrem Gesetzentwurf und auf Ihrem Weg bestätigt fühlen, obwohl in der Anhörung kein einziger Sachverständiger Ihren Gesetzentwurf positiv bewertet hat?

Herr Minister, bitte schön.

Es wird sicherlich in der nächsten Innenausschusssitzung Gelegenheit geben, aus den Protokollen zu entnehmen, dass das nicht so ist. Zum jetzigen Zeitpunkt beantworte ich die Frage, die Sie gestellt haben, mit Ja.

Ich denke gerade darüber nach, wie man diese Frage mit Ja beantworten kann.

Es geht um die Ursprungsfrage.

Ach so, ich dachte, Sie meinten die Zusatzfrage. Dann habe ich das jetzt verstanden. – Zu einer Zusatzfrage hat sich Frau Abgeordnete Beer gemeldet.

Herr Minister Wolf bzw. Frau Ministerin Sommer, ist nicht ein bestimmtes Muster der Landesregierung im Umgang mit Expertenmeinungen, die im Landtag geäußert werden, zu erkennen, denn auch in der Frage der Grundschulbezirke gab es ein katastrophales Anhörungsergebnis für die Landesregierung und für die Vorhaben der Landesregierung? Gleichwohl ist es in dem vorliegenden Entwurf der Schulgesetznovelle in keiner Weise berücksichtigt worden.

Heißt das, dass entsprechende Expertenmeinungen keinerlei Einfluss haben, ganz egal, wie das Verfahren – auch in den Ausschüssen – noch sein wird?

Herr Minister.

Da Ihre Ursprungseinschätzung, die Sie gerade vorgetragen haben, von mir nicht geteilt wird, sage ich, dass ich das nicht so sehe. Wir beziehen die Ergebnisse von Anhörungen immer in unsere weiteren Überlegungen ein.

Frau Sommer, Sie haben das Wort.

Ich schließe mich den Ausführungen meines geschätzten Ministerkollegen an und erwidere auf Ihre Frage: Das heißt es nicht.

Vielen Dank. – Jetzt ist Frau Düker mit ihrer zweiten Zusatzfrage an der Reihe.

Zunächst, Herr Präsident, möchte ich feststellen, dass der Minister meine erste Zusatzfrage nicht beantwortet hat, denn ich habe die Frage mit einem Wieso begonnen. Und eine Frage, die mit einem Wieso beginnt, mit ja oder nein zu beantworten, erschließt sich mir nicht ganz.

Frau Abgeordnete, stellen Sie bitte Ihre zweite Zusatzfrage. Er hat gesagt, das Ja bezog sich auf die Ausgangsfrage.

Ich stelle fest, die erste Zusatzfrage ist nicht beantwortet worden.

Meine zweite Zusatzfrage: Immer wieder wird in der Debatte um den vorgelegten Gesetzentwurf seitens der Landesregierung durch den Minister angekündigt, dies sei nur der erste Schritt, was natürlich dazu führt, dass sich viele Sorgen machen, was als Nächstes kommt, was nun der zweite Schritt ist.

Aufgrund dieser Äußerung frage ich die Landesregierung: Wenn so zeitnah der nächste Schritt erfolgen soll, der dann vielleicht das angekündigte Gesamtkonzept erkennbar werden lässt, um in der Reformdebatte wieder vernünftig zu diskutieren, können Sie heute schon sagen, was Ihr nächster Schritt ist?

Herr Minister.

Zunächst einmal habe ich bei der Beantwortung der ersten Zusatzfrage klargestellt, dass sich meine Beantwortung

mit „Ja“ auf Ihre Ursprungsfrage in der Mündlichen Anfrage bezieht, und die beantworte ich nach wie vor mit „Ja“.

Andere Fragen des Fortgangs von Gesetzgebungsverfahren werden wir in den nächsten Wochen beantworten. Wir werden zunächst im Innenausschuss die Anhörung durchführen und dabei die Diskussion um das Konzept, das Sie ansprechen, vertiefen. Entscheidend ist, dass wir seit Beginn der Übernahme der Regierung deutlich gemacht haben, dass wir auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes arbeiten.