Die Strukturfördergebiete werden von der EU künftig Gott sei Dank freigegeben, sodass wir die Fördermittel dann auch in einen Wettbewerb einbringen können, und das ist gut so. Der Ministerpräsident ist doch nicht ohne Grund nach Brüssel gefahren, um mit Herrn Verheugen darüber zu reden, dass es auch in Zukunft private Kofinanzierungsmöglichkeiten geben soll. Glauben Sie mir: Wenn Private auch in Zukunft ihr Geld dort investieren können, werden sie ein riesengroßes Interesse daran haben, dass das, was unter dem Strich dabei herauskommt, Hand und Fuß hat. Dessen können Sie ganz sicher sein.
Wenn Sie es beruhigt, sage ich Ihnen, dass wir auch in Zukunft dafür Sorge tragen werden, dass die Fördermittel ins Ruhrgebiet fließen. Aber es muss ein reger Wettbewerb zwischen den Regionen möglich sein, und kleinere Unternehmen und der Mittelstand müssen eine größere Chance bekommen, etwas von diesen Fördermitteln zu erhalten. Auch das ist für die Zukunft wichtig.
Die Frau Ministerin hat eben jede Frage zu den einzelnen Finanzierungsproblemen im Jahre 2006 ganz klar beantwortet. Das muss jetzt auch für Sie eine eindeutige Aussage sein. Wir sollten in Zukunft in einem ganz anderen Ton miteinander reden und zur Sachlichkeit zurückfinden. Daran wäre mir sehr gelegen, Herr Kuschke. Sie könnten wirklich einen großen Beitrag dazu liefern.
Ich wollte Sie eigentlich fragen – in Ihrem letzten Halbsatz sind Sie darauf gekommen –, ob Sie mitbekommen haben, dass sich Ihr Redebeitrag auf eine Förderperiode bezieht, die mit dem Antrag gar nichts zu tun hat. Ich möchte aber die Frage dahin gehend ausweiten, ob auch Sie die Frau Ministerin so verstanden haben, dass für die Beantwortung der Fragen für die Förderperiode bis 2006 festzuhalten bleibt, dass es erstens nicht mehr beabsichtigt ist, die NRWBank zur Lückenschließung bei der Kofinanzierung im Einzelplan 08 heranzuziehen, dass zweitens jetzt ein Antrag nach Brüssel geschickt worden ist, in dem um Erlaubnis gefragt wird, ob Private überhaupt mitfinanzieren dürfen, und dass drittens nach wie vor – es sind nur noch acht Monate im Jahre 2006 – eine Lücke bleibt und es dafür kein Konzept gibt.
Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Ich sehe diese Probleme für die Kofinanzierung im Jahre 2006 überhaupt nicht. Die Frau Ministerin sieht sie auch nicht, und dann wollen wir erst einmal abwarten, wie das Jahr zu Ende geht. – Danke
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, dass das Ruhrgebiet der einzige Landesteil NordrheinWestfalens ist, in dem die SPD bei den letzten Wahlen nicht ihre Mehrheitsfähigkeit verloren hat. Das berechtigt Sie aber ausdrücklich nicht, mit der von Ihnen zur Schau getragenen Arroganz – das gilt für beide Wortbeiträge – eine Symboldebatte mit derartigen Vorwürfen an die Koalitionsfraktionen und an die Landesregierung zu führen.
Wir alle haben eine Gesamtverantwortung für das Land und für die Region, aus der wir kommen. Aber Sie bringen uns hier in eine Frontstellung. Sie versuchen in jeder Plenardebatte, für Ihre Region – das Ruhrgebiet, die einzige Region, in der Sie noch die Nase vorn haben – Symbolthemen zu finden, um den Menschen zu erzählen, Sie seien die Kämpfer für das Ruhrgebiet, und dem Rest des Landes sei das egal. Das ist unrichtig, und ich weise dies hiermit zurück.
Das richtet sich auch an die Herren Eiskirch und Töns mit ihren Wortbeiträgen. Ich bin selbst ein Kind des Ruhrgebiets. Ich bin dort geboren, habe
dort den Kindergarten und die Schule besucht, meine Ausbildung gemacht, studiert, beruflich gearbeitet, und ich nehme mein Landtagsmandat selbstverständlich für diese Region wahr. Deswegen brauchen wir keine Nachhilfe, was die Politik für das Ruhrgebiet aus der Gesamtverantwortung heraus, die wir hier haben, angeht. Das gilt auch für Herrn Kuhmichel und viele andere, die ich hier sehe.
Wir sagen Ihnen nur, dass wir andere Schwerpunkte setzen. Aber Sie stellen sich hierhin und sagen, es sei eine Frage der Inkompetenz der heutigen neuen Mehrheit in Nordrhein-Westfalen, wie mit den Fördermitteln der EU umgegangen werde, und zwar nur deshalb, weil wir sagen, wir müssten zukünftig zum einen aus einer Gesamtverantwortung für den Haushalt konsolidieren und zum anderen etwas genauer darauf schauen, wofür wir das Geld ausgeben, damit das Prinzip „Gartenschlauch statt Gießkanne“ gilt und nicht mehr wahllos jeder Leuchtturm aufgebaut wird, auch wenn das Licht dann sehr schnell verdimmt.
Wie viele Millionen haben Sie für HDO, O.Vision und für andere Dinge verbrannt? Dass man etwas zielgerichteter die Frage stellt, was mit dem öffentlichen Geld passiert – das ist alles Steuergeld, das einmal erwirtschaftet worden ist –, ist mehr als berechtigt. Dazu stehen wir auch.
Es ist ausdrücklich nicht richtig, wenn Sie hier negative Stimmungsmache betreiben und behaupten, dass die Ruhrgebietskommunen darunter leiden würden, dass aus Gründen der Haushaltssicherung keine Neueinrichtung von ganztagsschulischen Angeboten möglich ist. Sie wissen ganz genau, dass die Erlasslage im Ganztagsbereich für eine bessere Bildung, Erziehung und Betreuung Investitionsvorhaben ausdrücklich zulässt. Das sind investive Mittel. Genau dafür sollen nach unserer Vorstellung mehr Mittel ausgegeben werden, weil das nämlich eine moderne Form von Strukturwandel, von Ruhrgebietsfinanzierung ist. Wir steigen aus der Subventionierung absterbender Industrien aus. Es ist ja historisch, dass drei von vier Fraktionen zum ersten Mal in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen den Auslaufbergbau als politisches Ziel markiert haben. Da sind Sie früher Meinungsführer gewesen; heute stehen Sie mit Ihrer Position isoliert da.
Herr Witzel, Sie haben gerade die Erlasslage im Bereich der Ganztagshauptschulen angesprochen. Sind Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass in den Ruhrgebietstädten, die dem Haushaltssicherungsgesetz unterliegen beziehungsweise keinen genehmigten Haushalt haben, die Regierungspräsidenten mit Argusaugen darüber wachen, dass sie den freiwilligen Beitrag nicht leisten, weil sie ihn rechtlich nicht leisten dürfen?
Herr Link, ich bestätige Ihnen gerne, dass wir immer kommuniziert haben – deshalb dürfte es keinen Dissens geben, weil es angefangen mit dem Ganztagsprogramm des Bundes bereits in der letzten Legislaturperiode das Ziel auch, der alten Regierung war –, dass wir durch die Erlasslage sicherstellen, dass Investitionen in den Ausbau einer Ganztagsinfrastruktur für mehr Bildung, Erziehung, Betreuung möglich sind.
Ich sage das hier ehrlicherweise, weil ich keine Symboldebatte will. Das hat damals Frau Ministerin Schäfer mit den Geldern des Bundes, die über die Programme des Landes weitergeleitet und kombiniert zu finanziellen Paketen geschnürt werden, veranlasst. Das halten wir für richtig. Dies haben wir bereits damals gesagt. Wir führen es auch fort und nicht zurück. Wir wollen an der Stelle für den Einsatz der Mittel nicht hinter das zurückfallen, was die damalige Bildungsministerin Schäfer ermöglicht hat. Das sieht auch die heutige Landesregierung so.
Wir wollen jedoch anders als Sie einen Strukturwandel, der in die Moderne geht. Deshalb ist es sinnvoll, neu über die Kofinanzierung nachzudenken, weil nämlich eine ganz andere Synergie entsteht, wenn es eine gemeinsame Projektverantwortung gibt, weil sich Forschungseinrichtungen mit beteiligen, um Projekte zu stemmen, und wir so den potenziellen Kreis von Partnern für die Region erweitern. Wir wollen Sie nachhaltig auffordern, diesen Kurs mit zu unterstützen, denn das ist die moderne Aufstellung eines neuen Ruhrgebietes mit zielgerichteter Förderung und nicht mehr mit der Subventionierung absterbender Industrien. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe versucht, die Kleine Anfrage zu beantworten. Aber auch am Ende dieser Debatte bleibt das Ziel, das die Opposition mit diesem Antrag verfolgt hat, für mich unklar. Falls Sie meinen, man müsse sich im Parlament so aufführen, wie Sie das, insbesondere Herr Töns, getan haben, um zum Ruhrgebiet zu gehören, dann liegen Sie falsch. Ich sehe das anders.
Vier Personen, die diesen Antrag unterschrieben haben – ich denke, weil sie ihn für wichtig hielten –, sind nicht anwesend. Ich überlege einen kurzen Moment, wie wohl Herr Steinbrück dieses Vorhaben bewerten würde. Ich will das nicht ausspinnen. Aber ich gebe zu und sage das den Rednern der Opposition ausdrücklich: Lernen kann man immer. Aber das gilt für uns alle.
Danke schön, Frau Ministerin Thoben. Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir zum Schluss der Beratung kommen können.
Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/1562. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich eröffne die Beratung und gebe Herrn Minister Laumann das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfs.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Nordrhein-Westfalen leben zurzeit etwa 460.000 Pflegebedürftige, deren Zahl bis zum Jahre 2010, also in vier Jahren, auf 530.000 ansteigen wird. Für die Versorgung dieser Menschen stehen rund 1.700 Pflegeheime mit etwa 160.000 Plätzen und zusätzlich rund 2.000 Pflegedienste im ambulanten Bereich zur Verfügung. In diesen Heimen und bei diesen Diensten arbeiten etwa 165.000 Menschen, von denen 113.000 unmittelbar in der Pflege tätig sind.
Mit einer zahlenmäßig ausreichenden und qualitativ hochwertigen Ausbildung in der Altenpflege müssen wir sicherstellen, dass diese Zahl an qualifiziertem Personal nicht nur gehalten, sondern angesichts der Bevölkerungsentwicklung noch gesteigert werden kann. Durch eine ausreichende Zahl von landesgeförderten Schulplätzen ist bereits gewährleistet, dass jeder einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger in Nordrhein-Westfalen in der Hand hat, der auch einen Schulplatz bekommt. Ausdrücklich erinnere ich an meine aktuelle Initiative für ein 1.000-Plätze-Programm des Landes.
Mit dem 1.000-Plätze-Programm ist ein Anreiz zu mehr Ausbildung nach dem neuen Bundesrecht gesetzt worden. Um in der Zukunft dieses hohe Niveau in qualitativer Hinsicht halten bzw. verbessern zu können, werden wir auch künftig erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen. Der Bund hat es den Ländern überlassen, bestimmte Regelungen zu konkretisieren bzw. auszufüllen.
In Nordrhein-Westfalen fehlen bislang verbindliche Regelungen für die theoretische und praktische Ausbildung, die für eine landesweite einheitliche und verzahnte Ausbildung nötig sind.
In Konkretisierung des Altenpflegegesetzes des Bundes schaffen wir mit dem jetzt vorliegenden Entwurf eines Landesausführungsgesetzes die rechtliche Voraussetzung für verbindliche Vorgaben für die theoretische und praktische Ausbildung in der Altenpflege und eine enge Verzahnung dieser beiden Ausbildungsblöcke.
Bis zum Herbst werden wir im Einvernehmen mit den Ausbildungsträgern die empfohlene Richtlinie für die theoretische Ausbildung überarbeiten. Parallel werden wir den Entwurf des Rahmenplanes für die praktische Ausbildung inhaltlich aufeinan
der abstimmen. Damit werden wir in NordrheinWestfalen bundesweit in diesem Bereich die Vorreiterrolle übernehmen. Die gestiegenen Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler sowie an die praktischen Ausbildungsstellen verlangen ebenso eine hohe Qualifikation der Lehrkräfte und der Praxisanleitungen.
Mit dem Gesetzentwurf weisen wir den Weg unbeschadet von Vertrauensschutzregelungen für eine angemessene Qualifikation der Lehrkräfte in den Fachseminaren, die künftig neben der Fachkraftausbildung auch die Qualifizierung in der Altenpflegehilfe verantwortlich sein werden.
Für uns in Nordrhein-Westfalen ist die Altenpflege auch ein Job-Motor. Die Gesundheitsberufe verlangen ohne Zweifel eine besondere fachliche wie auch persönliche Kompetenz. Deswegen ist es nachvollziehbar, dass nach dem Bundesaltenpflegegesetz grundsätzlich die Einstiegsschwelle in die Altenpflegeausbildung die sogenannte mittlere Reife ist. Die positiven Beschäftigungsmöglichkeiten in der Altenpflege dürfen aber nicht an den Hauptschülerinnen und Hauptschülern vorbeigehen. Deshalb wollen wir auch ihnen den Zugang zur Altenpflege ebnen. Hierfür brauchen wir nach dem Bundesrecht eine staatlich geregelte Altenpflegehilfeausbildung, die bislang fehlte.