Protokoll der Sitzung vom 06.04.2006

Daher bitte ich Sie, Herr Minister Laschet: Nehmen Sie die Volksinitiative ernst, und halten Sie Ihr Versprechen, die Kürzungen in der Kinder- und Jugendpolitik zurückzunehmen und somit Kindern und Jugendlichen ein Heranwachsen in einem geschützten Raum zu sichern. Handeln wir jetzt! Denn Kinder und Jugendliche sind nicht nur unsere Zukunft – sie sind unsere Gegenwart.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Jarzombek für die CDU-Fraktion das Wort. – Die Geschwindigkeit war eine Herausforderung für den Stenografen, Frau Krauskopf.

(Minister Dr. Ingo Wolf: Der kann das!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe in meiner Rede vorhin gesagt, dass der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen kein Thema ist, das sich für Parteienstreit eignet. Und ich freue mich sehr über das, Frau Kollegin Asch, was Sie gesagt haben. Ich freue mich auch sehr darauf, den ge

meinsamen Dialog aufzunehmen, und so, wie wir das gesagt haben, meinen wir das auch.

Wir haben in diesen Antrag nicht ohne Grund viele Dinge hineingeschrieben, die auch von der Vorgängerregierung stammen. Denn wir wollten hier ganz bewusst nicht den Dissens generieren und die Agitation fördern.

Deshalb habe ich nicht genau verstanden, Frau Krauskopf, warum Sie das Thema so negativ angehen.

Herr Kollege Eumann, bei Ihnen war es – so glaube ich – ein Verständnisproblem. Es geht hier nicht um Medienkompetenz, sondern um Jugendschutz. Dass auch Medienkompetenz eine Rolle spielt und dass wir die Eltern akzentuieren, ist ein neuer Aspekt im Bereich der Medienkompetenz, den wir hier aus der Jugendschutzproblematik ableiten. Das heißt nicht, dass wir Ihnen hiermit eine Initiative in Gänze zur Medienkompetenz vorlegen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie unser Angebot annehmen und Ihre Haltung an dieser Stelle noch einmal überdenken würden. Denn ich habe festgestellt, dass es offensichtlich einen Konsens in diesem Hause gibt, was unsere Initiative in der Handyproblematik anbelangt.

Meine Damen und Herren, wir haben bereits vor drei Wochen am 16. März ein Sofortprogramm aufgelegt und uns an die Industrie gewandt. Wir waren die Ersten, die sagten: Wir brauchen einen Pinschutz für die Schnittstellen Bluetooth und Infrarot. Wir brauchen zweitens Elterninformationen, und zwar in Form von Beipackzetteln zu den Geräten. Wir brauchen als Drittes eine Elternhotline.

Ich habe von T-Mobile und Vodafone lange Briefe bekommen, in denen mir zunächst geschildert wurde, warum das nicht geht. Dann habe ich mich gefreut, dass im Laufe dieser Diskussion offenbar jemand in diesen Unternehmen beschlossen hat, dass sie doch noch etwas mehr machen müssten, und der Vorschlag von Jarzombek aufgegriffen wurde. Nun gibt es bei T-Mobile diese Elternhotline, und das gefällt mir sehr gut.

Wir haben noch am letzten Freitag sehr lange mit Vodafone über dieses Thema geredet. Vodafone muss ich an dieser Stelle besonders erwähnen. Denn Vodafone nimmt dieses Thema sehr positiv auf und bot uns an, einen runden Tisch einzurichten, an dem man sich regelmäßig mit Interessenten zu diesem Thema austauschen könnte.

Wir werden diese Initiative aufnehmen. Wir werden diese Initiative weiterentwickeln. Wir werden das Thema Jugendschutz beim Handy besetzen.

Wir werden dieses Thema im Sinne der Kinder unseres Landes besetzen. Wir laden Sie ein, bei unserer Initiative mitzumachen. Offenbar teilen Sie ja beim Handyjugendschutz schon unsere Position. Ich würde mich freuen, im Ausschuss noch weitere gute Ideen in dieser Initiative zu entwickeln. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/1548 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend – sowie mitberatend an den Hauptausschuss. Normalerweise machen wir das nicht, aber das ist in diesem Fall offenbar einmal so beschlossen worden. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Empfehlung des Ältestenrates zustimmen? – Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung des Antrags einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf:

4 Leistungsfähigkeit unserer Städte und Kommunen erhalten – Besteuerung der kommunalen Aufgabenerfüllung verhindern und den steuerlichen Querverbund sichern

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/1555

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Abgeordneten Horst Becker das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag gestellt, weil wir in Sorge sind, in Sorge genauso wie die Kommunen und die Innenminister aller Bundesländer, jedenfalls fast aller Bundesländer. Denn den Kommunen steht ein massiver Eingriff in ihre finanzielle Lage ins Haus und damit in ihre Fähigkeit, ihre gesetzlichen Aufgaben für ihre Bürgerinnen und Bürger erfüllen zu können.

Anlass sind mehrere Aktivitäten aufseiten des Bundesfinanzhofes, aufseiten der Bundesregie

rung, aber auch aufseiten von Teilen der Landesregierung, angetrieben durch Innenminister Wolf.

Meine Damen und Herren, der Bundesfinanzhof prüft derzeit, ob bei dauerdefizitären Betrieben gewerblicher Art prinzipiell eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen ist.

Bejaht er dies, hätte dies verheerende Auswirkungen auf die Kommunen. Denn wir müssten für sämtliche Einrichtungen, die wir in unserer Gemeindeordnung ausdrücklich nicht als wirtschaftliche Betätigung einordnen, eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der Verluste zuzüglich angemessenen Gewinnaufschlags unterstellen. Das würde heißen, wir müssten die kommunalen Einrichtungen zur Körperschaftsteuer, zur Kapitalertragsteuer und möglicherweise auch zur Umsatzsteuer heranziehen.

Im Ergebnis würde das bedeuten, wir bekämen eine Bädersteuer, eine Kindergartensteuer, eine Kultursteuer, eine Sportsteuer und einiges mehr.

Logische Konsequenz für die Bürgerinnen und Bürger wäre eine erhebliche Verteuerung kommunaler Leistungen.

Noch einmal: Bei diesem Punkt geht es nicht um den steuerlichen Querverbund, sondern um den Bereich der dauerhaft defizitären Betriebe.

Besonders gefährlich werden diese Tendenzen vor dem Hintergrund der Haltung der Bundesregierung. Die Bundesregierung, der Bundesfinanzminister wurde von den Gerichten aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Das hat die Bundesregierung bis jetzt abgelehnt, und das bedeutet nichts Gutes.

Meine Damen und Herren, ich unterstelle Finanzministern in solchen Fällen, wenn Gerichtsentscheidungen zu Mehreinnahmen und zu einer Verschlechterung für die Kommunen führen, grundsätzlich klammheimliche Freude.

Aber auch der steuerliche Querverbund wird infrage gestellt. Das Bundesfinanzministerium hat einen Forschungsauftrag erteilt, wie es sich auswirken würde, wenn der steuerliche Querverbund für die Kommunen wegfallen würde.

Der Arbeitsauftrag umfasst unter anderem den Punkt, dass geprüft werden soll, ob nicht durch effizientere Strukturen eventuelle Mindereinnahmen beziehungsweise Mehrausgaben ausgeglichen werden können.

Wer die Debatte um die Regionalisierungsmittel kennt, weiß, dass solche Hinweise meistens damit enden, dass die Kommunen ausgleichen sollen,

was andere einbehalten – eine Tendenz, der wir auch hier deutlich entgegentreten wollen.

Was macht nun das Land NRW angesichts solcher Entwicklungen? Macht es wie andere Länder in der Innenministerkonferenz seinen Einfluss geltend und sagt, dass das eine Tendenz ist, die schlicht zu kritisieren und abzulehnen ist?

Bayern – federführend – und alle anderen Bundesländer haben das getan. Nordrhein-Westfalen hat das nicht getan, und zwar aus ideologischen Gründen, Herr Wolf. Sie haben sich in der Innenministerkonferenz enthalten. Sie haben von der Koalitionsklausel Gebrauch gemacht und das mit einer Protokollnotiz begründet, die, wie ich glaube, sehr aufschlussreich ist:

„Nordrhein-Westfalen hält die steuerliche Behandlung der öffentlichen Hand im Rahmen des sogenannten kommunalwirtschaftlichen Querverbundes und die Steuerfreiheit im Hinblick auf die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Bereich der Abwasser- und Abfallentsorgung für überprüfungsbedürftig.

Defizitäre Bereiche der Daseinsvorsorge bleiben durch die Quersubventionierung weitestgehend intransparent, was die intensive politische Auseinandersetzung über Wünschbarkeit und Finanzierbarkeit öffentlicher Dienstleistungen erschwert.

Eine Beibehaltung des kommunalwirtschaftlichen Querverbundes und der genannten Steuerfreiheit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts führt zu Wettbewerbsvorteilen gegenüber privaten Wettbewerbern und stellt damit ein Privatisierungshindernis dar.“

Meine Damen und Herren, an der Stelle wird klar, worum es geht. Es geht zum wiederholten Male um die ideologische Grundhaltung der FDP, die wir bei § 107 GO erlebt haben

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

sowie bei allen möglichen Fragen hier im Hause und die massiv zulasten der kommunalen Selbstverwaltung geht.

Hier geht es um Millionenbeträge. Allein der steuerliche Querverbund im ÖPNV bedeutet in Nordrhein-Westfalen knappe 500 Millionen € Mindereinnahme beziehungsweise Mehrausgabe – je nachdem, von welcher Seite Sie es betrachten –, wenn Sie sich mit Ihrer Position durchsetzen.

Meine Damen und Herren, einen Innenminister, der die Kommunen derartig angreift und derartig zulasten der Kommunen handelt, hat das Land Nordrhein-Westfalen noch nie gehabt. Ich, Herr Wolf, fordere Sie auf, endlich Abstand zu nehmen von Ihrer Ideologie und endlich auch wieder im Sinne der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu handeln.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Lux das Wort. Entschuldigung, er spricht natürlich für die CDU-Fraktion. Er ist zwar aus Bielefeld, aber noch nicht bei den Grünen gelandet.

Herr Präsident, auf das „noch“ lege ich überhaupt keinen Wert; ich schließe das ziemlich aus.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man diesen Antrag der Grünen einmal flüchtig und oberflächlich liest,