Vielen Dank, Herr Remmel. – Das ist natürlich ein verfahrensmäßig zulässiger Antrag. Nach § 61 der Geschäftsordnung des Landtages und Art. 45 der Landesverfassung können der Landtag oder seine Ausschüsse jederzeit die Anwesenheit von Mitgliedern der Landesregierung verlangen. Darüber wird abgestimmt. Wenn die Mehrheit dafür ist, dann müsste das betreffende Mitglied der Landesregierung hier erscheinen. So lange würde dann die Beratung dieses Tagesordnungspunktes ausgesetzt werden. Wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie jetzt, Herr Remmel, einen solchen Antrag gestellt.
Herr Remmel, wenn Sie sich die Unterlagen zur heutigen Plenarsitzung angesehen haben, wussten Sie, dass der Ministerpräsident heute ab 15 Uhr nicht mehr anwesend sein kann.
(Johannes Remmel [GRÜNE]: Nein, ab 16:45 Uhr! – Barbara Steffens [GRÜNE]: Ab 16:45 Uhr! – Johannes Remmel [GRÜNE]: Das steht doch in den Unterlagen! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN und von Hannelo- re Kraft [SPD])
(Zurufe von SPD und GRÜNEN: Oh! – Zuruf von der SPD: Der Ministerpräsident spielt mit dem Parlament! – Weitere Zurufe)
Sie bekommen Ihre Frage qualifiziert beantwortet; es spielt überhaupt keine Rolle, wer Sie Ihnen beantwortet. Sie haben auch nicht den Anspruch darauf, dass ein bestimmtes Mitglied der Landesregierung die Frage beantwortet.
Aber im Übrigen brauchen wir die Debatte gar nicht fortzusetzen, und Sie brauchen sich gar nicht aufzuregen;
Sehen Sie, meine Damen und Herren, manche Dinge erledigen sich einfach. Damit ist dieser Komplex zur Geschäftsordnung erledigt.
Wir kommen jetzt zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage 63. Ich bitte den Herrn Ministerpräsidenten um Beantwortung.
Ich will, wenn Sie gestatten, Herr Präsident, noch die Bemerkung machen, Herr Remmel, dass ich schon der Auffassung bin, dass die Landesregierung entscheiden kann, wer die Fragen beantwortet, die gestellt worden sind. Nichtsdestotrotz sollen Sie nicht den Eindruck haben – ich hatte ein Gespräch, das seit langem terminiert ist –, dass ich mich davor fürchte, Ihre Fragen zu beantworten.
Laut den Bestimmungen der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Verleihung des Heine-Preises ist der Staatssekretär für Kultur Mitglied der Heine-Preis-Jury. Über seine Teilnahme oder Nichtteilnahme kann der Staatssekretär selbst entscheiden. Er hat sich aus eigener Verantwortung für eine Nichtteilnahme entschieden,
und dies, wie aus seiner Pressemitteilung von Montag hinlänglich bekannt ist, mit der nachhaltig fehlenden Bereitschaft des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf, partnerschaftlich mit dem Land zusammenzuarbeiten, begründet.
Diese Entscheidung wird von der Landesregierung respektiert. Im Übrigen ist die Landesregierung der Meinung, dass es sich bei der jetzigen Diskussion um einen klassischen Fall der Umkehrung von Tatsachen handelt. Verantwortlich für
die Entscheidung, Peter Handke den Heine-Preis zuzuerkennen, sind immer noch diejenigen, die dafür gestimmt haben, und nicht diejenigen, die nicht mitgestimmt haben.
Auch wenn der Staatssekretär für Kultur gegen diese Entscheidung gestimmt hätte, wäre nicht auszuschließen gewesen, dass sich – wie dem Fragesteller aus früheren Jurysitzungen bekannt ist – in weiteren Abstimmungen dennoch eine Zweidrittelmehrheit für Peter Handke gefunden hätte.
In der Sache ist die Landesregierung der Meinung, dass für den Heine-Preis nicht preiswürdig ist, wer den Holocaust relativiert.
Herr Ministerpräsident, zunächst vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Ich darf, weil Sie auch auf meine frühere Mitgliedschaft in der Jury anspielen, kurz noch einmal in Erinnerung rufen, dass zwölf von 17 Stimmen zwar die Zweidrittelmehrheit sind, aber zwölf von 19 Stimmen – wenn die beiden Stimmen des Landes mitgewertet worden wären – eben keine Zweidrittelmehrheit sind und deswegen der Handke-Vorschlag keine Mehrheit gefunden hätte.
Mich interessiert, ob das wirklich ein Prinzip darstellt. Denn Herr Grosse-Brockhoff trifft nicht nur in der Heine-Preis-Jury auf den Düsseldorfer Oberbürgermeister,
Führt das Zerwürfnis zwischen Herrn GrosseBrockhoff und Herrn Erwin dazu, dass das Land auch hier seinen jeweiligen Sitz nicht in Anspruch nimmt?
Zweitens. Ihnen ist aus Ihrer Mitgliedschaft in diesem Gremium bekannt, dass nach dem Reglement dieses Gremiums dann weiter abgestimmt wird, sodass der Schluss, den Sie aus den Zahlen ziehen, nicht richtig ist. Es hätte dann durchaus bei der nächsten Abstimmung eine Zweidrittelmehrheit geben können.
Vielen Dank. – Herr Ministerpräsident, ich möchte nicht zum Inhalt „Heinrich-Heine-Preis“ sprechen und fragen, sondern zu dem Amtsverständnis, das Sie heute dem Plenum bezüglich der eigenen Verantwortung Ihrer Staatssekretäre darlegen. Muss ich davon ausgehen, dass Ihre Staatssekretäre in allen Bereichen eigenverantwortlich entscheiden, ob sie mit einer Kommune zusammenarbeiten oder nicht? Kann es sein, dass diese Entscheidung davon abhängig ist, wie man sein Verhältnis zum jeweiligen Oberbürgermeister definiert?
Die letzte Frage beantworte ich mit Nein. Es hängt nicht davon ab, wie man sein Verhältnis zum Oberbürgermeister definiert.
Zur ersten Frage: Natürlich entscheidet es jeder Amtsträger. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass bei früheren Regierungen Minister oder Staatssekretäre nicht in freier Verantwortung entschieden haben, ob sie an einem bestimmten Termin teilnehmen oder nicht. Ich glaube nicht, dass es sich anbietet, darüber eine Debatte zu führen, weil das eigentlich selbstverständlich ist.
Ich will Ihre Eingangsbemerkung, Frau Kollegin, allerdings zum Anlass nehmen, Folgendes zu sagen: Wenn Sie über das Amtsverständnis eines Staatssekretärs diskutieren wollen, ist die Landesregierung gern bereit, mit Ihnen darüber in eine Debatte einzutreten. Ich will allerdings hinzufügen,
dass ich die Debatte, die zurzeit über die Preisverleihung des Heine-Preises geführt wird, wegen der Thematik, um die es geht, für den falschen Anlass halte, eine solche Debatte zu führen.
Herr Ministerpräsident, Sie haben gerade ausgeführt, dass die Nichtteilnahme des Staatssekretärs auf das, wie Sie es genannt haben, nachhaltig gestörte Verhältnis zwischen Stadt und Land zurückzuführen ist.