Protokoll der Sitzung vom 31.08.2006

Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, und zwar besonders nach meinem heutigen Coming-out als frühere Raucherin mit der Raucherabteilung in meinem Arbeitskreis. – Danke.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Frau Kollegin Meurer. – Als nächster Redner hat für die FDP-Fraktion der Kollege Dr. Romberg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich bei Frau Kollegin Meurer für die doch sehr ausgewogene Darstellung, inwieweit Nichtraucherschutz sinnvoll ist, aber in welcher Beziehung

wir Nichtraucherschutz auch nicht übertreiben sollten. Herr Henke hat aus medizinischen Gründen noch einmal aufgezeigt, wie gefährlich das Rauchen ist und wie wir in der Vergangenheit vielleicht auch den Nichtraucherschutz in vielen Punkten nicht ernst genug genommen haben.

Aber es ist nicht selten für die Grünen, dass bei einem Problem, das schon seit vielen Jahren bekannt ist, plötzlich wieder mit einer immensen Kraft und Radikalität in einem Antrag reagiert wird. Das kennen wir schon aus vielen anderen Bereichen und von vielen anderen Themen.

In der Frage des Nichtraucherschutzes handelt es sich eben um eine nicht einfache Gratwanderung zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung von Rauchern einerseits und der Pflicht des Staates zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger andererseits.

Auch die Grünen tun sich offenbar schwer damit, eine einheitliche Linie zu finden. Denn da entdeckt ja Bärbel Höhn – hier im Haus noch gut bekannt – die rauchenden Arbeitnehmer als eine Gruppe, die es vor Diskriminierung bei der Stellensuche zu schützen gilt. Daher möchte sie am liebsten das gerade erst eingeführte Gleichbehandlungsgesetz nachbessern lassen. Gleichzeitig fordern die Grünen in ihrer eigenen Gründlichkeit und Regulierungsfreude einen nahezu allumfassenden Schutz vor Zigarettenqualm.

Diese Bürokratie bei der Einstellung brauchen wir garantiert nicht. Das ist nicht der richtige Weg. Ich meine, jeder Unternehmer sollte die Freiheit haben, einen Raucher nicht einzustellen, weil er in seinem Unternehmen die Rauchfreiheit bevorzugt.

Für eine Bewertung angemessener Maßnahmen ist sicher auch ausschlaggebend – das ist von den Kollegen auch schon erwähnt worden –,

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Über welchen Antrag reden Sie eigentlich, Herr Romberg?)

ob ein Bürger freiwillig oder unfreiwillig an einem Ort ist. Bei der Deutschen Bahn zum Beispiel kann der Nichtraucherschutz sicher noch verbessert werden.

Bei der Gastronomie sehe ich Probleme. Mehr Rauchfreiheit ist dort sicher erwünscht. Es gibt ja auch eine freiwillige Vereinbarung der Bundesregierung mit der Dehoga. Da sollte man zunächst einmal die Ergebnisse abwarten. Verträge haben schon den Sinn, sie erst einmal einzuhalten und das Ergebnis abzuwarten. Wird der Nichtraucherbereich wirklich vergrößert? Wird der Nichtraucherschutz auf freiwilliger Basis verbessert? Ehrli

cherweise sollte Politik erst dann darüber beraten, wie man mit den Ergebnissen umgeht.

Was sensible Gebäude angeht, ist zum Beispiel im Schulgesetz die Rauchfreiheit für die Schulen enthalten. Es ist wichtig und richtig, dass gerade die jungen Menschen, die dort heranwachsen, besonders geschützt sind. Rauchende Lehrer waren über Jahre auch häufig ein Negativbeispiel.

Wir halten es ebenfalls für wichtig, dass in den Krankenhäusern der Nichtraucherschutz verbessert wird. Nicht selten ist es so, dass Menschen eher das Rauchen verstärken, wenn sie in Kliniken kommen, als es zu reduzieren. Vor dem Hintergrund, dass dort viele Erkrankungen behandelt werden, die im direkten Zusammenhang mit dem Rauchkonsum stehen, darf das nicht sein.

Außerdem ist paradox, dass die Nikotinabhängigkeit gesellschaftlich noch nicht als echte Erkrankung anerkannt ist und zum Beispiel von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt wird. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt die Behandlung sämtlicher Erkrankungen, die als Folge des Rauchens auftreten. Die Behandlung der Ursache wird aber nicht bezahlt. Auch dort muss ein Umdenkprozess stattfinden. Es ist besser, einen Menschen vom Rauchen zu entwöhnen – besonders dann, wenn er das will –, als nachher für viel Geld die Erkrankungen zu behandeln, die durch das Rauchen entstanden sind.

Noch einmal zusammengefasst: Die Grünen sind wieder über das Ziel hinausgeschossen. Einige Anregungen sind sicher gut. Die Radikalität tut Ihnen aber nicht gut. Auch in diesem Bereich muss man mit Augenmaß reagieren. Das fehlt Ihnen leider häufig. – Danke sehr.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Romberg. – Als nächster Redner hat Herr Minister Laumann für die Landesregierung das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns wohl alle einig – das zeigt auch die Diskussion, die derzeit in ganz Deutschland stattfindet –, dass wir aus gesundheitspolitischer Sicht in Bezug auf den Schutz der Nichtraucher Handlungsbedarf haben.

Vor allen Dingen der Gefährdung durch Passivrauchen, insbesondere für Ungeborene, Kinder und Jugendliche, muss konsequent entgegenge

wirkt werden. Es ist nun einmal so, dass Jahr für Jahr in Deutschland mehr als 3.000 Menschen durch das sogenannte Passivrauchen sterben. Dies ist ein unhaltbarer Zustand.

Die Raucher müssen motiviert werden – die Krankenkassen machen dazu ja auch viele Angebote –, verstärkt aus dem Rauchen auszusteigen.

Initiativen zum Schutz von Nichtrauchern gibt es auf allen politischen Ebenen: in Europa, im Bund, in den Ländern und in den Kommunen. Dazu will ich gerne einige Beispiele nennen.

Die Europäische Union hat in einer Richtlinie die Tabakwerbung weitestgehend verboten. Viele EUMitgliedstaaten haben dieses Verbot bereits umgesetzt. Auch die Bundesregierung setzt diese EU-Richtlinie um. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird gerade in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Natürlich wird Nordrhein-Westfalen ein solches Vorgehen unterstützen und für eine entsprechende Umsetzung eintreten.

Die Arbeitsstättenverordnung wurde so geändert, dass Beschäftigte ein grundsätzliches Recht auf umfassenden Schutz vor Gefahren des Passivrauchens haben.

Ein Runderlass meines Hauses regelt, dass Nichtraucher in Gebäuden der Landesverwaltung ein Recht auf eine rauchfreie Umgebung haben.

Das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen legt fest, dass Rauchen auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten ist. Dieses grundsätzliche Verbot, das nur durch einen Beschluss der Schulkonferenz eingeschränkt werden kann, gilt auch für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes.

Die von der Landesgesundheitskonferenz getragene Landesinitiative „Leben ohne Qualm“ richtet sich mit vielfältigen Aktionen an Kinder und Jugendliche zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr. Schon in diesem Alter wird häufig mit dem Rauchen begonnen. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Landesinitiative darauf, dazu beizutragen, dass Schulen wirklich rauchfrei werden.

Diese und andere Aktivitäten zeigen bereits Wirkung. Gesellschaftlich zeichnet sich eine Trendwende ab. Das macht auch die heutige Diskussion im Landtag deutlich, finde ich. Der weitaus größere Teil der Bevölkerung wünscht sich rauchfreie öffentliche Räume. Für viele Jugendliche ist Rauchen nicht mehr cool.

Dies bedeutet keinesfalls, dass wir mit dem Erreichten zufrieden sein können. Die bestehenden

gesetzlichen Regelungen müssen weiterentwickelt und verschärft werden.

Insbesondere sollen Einrichtungen des Gesundheitswesens, zum Beispiel die Krankenhäuser, sich ihres Vorbildcharakters bewusst sein. Krankenhäuser müssen rauchfrei werden. Gleiches gilt für Kindertagesstätten und im Grundsatz auch für Jugendzentren. Über eine Ausweitung des Rauchverbotes auf die Gastronomie muss ebenfalls nachgedacht werden. Ich halte es für sinnvoll, auch in diesem Bereich einen vernünftigen Nichtraucherschutz zu gewährleisten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung beabsichtigt, kurzfristig ein umfassendes Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern auf den Weg zu bringen. Darin soll, soweit derzeit bekannt ist, auch ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen geregelt werden.

Schon im Interesse einer bundeseinheitlichen Regelung unterstütze ich diese Initiative nachdrücklich. Sollte sich allerdings abzeichnen, dass ein solches Bundesgesetz nicht auf den Weg gebracht wird, wird die Landesregierung den Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes NordrheinWestfalen in den Landtag einbringen.

(Beifall von Wolfgang Aßbrock [CDU])

Die Landesregierung stellt sich ihrer Verantwortung und Verpflichtung, in allen gesellschaftlichen Bereichen den notwendigen Nichtraucherschutz angemessen sicherzustellen. Im Vordergrund muss der Schutz der Nichtraucher und hier insbesondere der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen stehen. Schließlich ist die Gesundheit unser höchstes Gut.

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass nicht mehr wie bisher Tag für Tag Menschen in Deutschland ihr Leben lassen müssen, die allein durch Passivrauchen zu Tode kommen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung, sodass wir über die Empfehlung des Ältestenrates, den Antrag in der Drucksache 14/2402 – Neudruck – an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales federführend sowie an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration und an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu überweisen, abstimmen können. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Aus

schuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Sind Sie damit einverstanden? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist mit Zustimmung aller vier Fraktionen diese Überweisungsempfehlung angenommen.

Ich rufe auf:

11 Den Menschen in den Mittelpunkt stellen – Psychiatrieversorgung in NRW weiterentwickeln und ganzheitlich ausrichten

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/2105 – Neudruck

In Verbindung damit:

Psychische Erkrankungen frühzeitig erkennen und behandeln – durch verstärkte Aufklärung und niedrigschwellige Angebote zur Entstigmatisierung beitragen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/2415

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollegin Barbara Steffens das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grünen-Fraktion hat im Jahre 2002 eine Große Anfrage zum Thema Psychiatrie im Landtag Nordrhein-Westfalen gestellt. Infolge dieser Großen Anfrage und der Ergebnisse, die in der Antwort darauf sehr umfassend enthalten sind, haben wir eine sehr große Veranstaltung durchgeführt, bei der wir gesagt haben, wir möchten die Probleme, die in der Großen Anfrage angerissen wurden, von allen Seiten beleuchten. Vor dem Hintergrund haben wir versucht, eine trialogische Veranstaltung durchzuführen, bei der Betroffene, Beschäftigte und Angehörige von Betroffenen gemeinsam sich von allen Seiten diesem Thema annähern und versuchen, die Problemlagen in Nordrhein-Westfalen zu erläutern. Ein weiterer Ausfluss dieser Veranstaltung ist letztendlich der Antrag, den wir in dieser Legislaturperiode vorlegen.

Wir wissen, dass psychische Erkrankungen und Krisen in unserer Gesellschaft sehr weit verbreitet sind, und finden, dass unabhängig von der Hilfeform der betroffene Mensch in seiner existenziellen Krise mit seinen sehr individuellen Bedürfnis