Protokoll der Sitzung vom 13.09.2006

Bitte.

Wie Sie wissen, ist das Konzept der individuellen Förderung kein neues. Es ist schon über Jahre in Lehrplänen und Richtlinien etabliert. Insofern gehe ich davon aus, dass Lehrerinnen und Lehrern dieses Konzept bekannt ist.

Dass es jetzt im Gesetz steht, bringt noch einmal eine neue Gewichtung. Ansonsten geht es nach wie vor darum, dass eine Lehrerin und ein Lehrer die Verantwortung für individuelle Förderung hat. Und diese wissen auch um ihre Schülerklientel.

Vielen Dank. – Jetzt der Herr Abgeordnete Remmel von den Grünen.

Ich möchte eher nach den handfesten Folgen fragen, Frau Ministerin, insbesondere hinsichtlich der statistischen Erfassung. Wenn ein Schüler/eine Schülerin nach Hause geschickt worden ist: Taucht das dann auf den Zeugnissen unter der Überschrift „Versäumte Stunden“ auf? Wie wird das in der Statistik des Unterrichtsausfalles, die Sie führen, gewertet? Ist das Unterrichtsausfall oder nicht?

Nein.

Eine klare Antwort. – Eine weitere Frage der Frau Abgeordneten Gödecke von der SPD-Fraktion.

Frau Ministerin, Sie haben eben in der Beantwortung meiner ersten Frage zu der damaligen Situation noch einmal hervorgehoben, dass Ihre zentrale Botschaft lautete: Ich stärke Ihnen den Rücken.

Auf der Internetseite Ihres Hauses gibt es ein Interview, in dem Sie, bezogen auf das Schulgesetz, sinngemäß mit der Aussage sinngemäß zitiert werden, dank der neuen Landesregierung würden Lehrerinnen und Lehrer jetzt endlich aus dem Dornröschenschlaf erweckt. Ich möchte Sie bitten, diese beiden Aussagen miteinander in Verbindung zu bringen und mir zu erklären, wie Sie die Widersprüchlichkeiten auflösen, die sich daraus ergeben.

Auch Dornröschen hatte Freunde und Partner. In diesem Zusammenhang sehe ich diese Bemerkung.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Damit schließe ich die Mündliche Anfrage 71. Sie ist damit erledigt.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 72

der Frau Abgeordneten Ute Schäfer von der SPDFraktion auf:

Aufhebung des Mangelfacherlasses: Wie verlässlich sind die Zusagen der Landesregierung für Lehrerinnen und Lehrer?

Die SPD-Fraktion erreichte folgendes Schreiben:

„Ich bin Referendarin bis 01.02.2007 und habe die Fächer Sozialpädagogik und Wirtschaftslehre/Politik für Berufsschulen. Sozialpädagogik an Berufsschulen ist ein Mangelfach nach dem sogenannten Mangelfacherlass. Vor Beginn des Referendariats war ich seit 1996 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Nach massiver Werbung des Landes NRW, berufserfahrene Uniabsolventen in den sogenannten Mangelfächern für den Lehrerberuf zu gewinnen, habe ich mich aufgrund des Mangelfacherlasses (Gültigkeit bis Som- mer 2007) und der Verlängerung der Alters

grenze für eine Verbeamtung auf 45 Jahre entschieden, den Berufswechsel vorzunehmen. Ich habe meine unbefristete Stelle auf eigenen Wunsch gekündigt, um das Referendariat zu absolvieren. Der Mangelfacherlass war für mich die entscheidende Komponente, meinen alten Beruf aufzugeben.

Ich bin keine Seiteneinsteigerin, da ich aufgrund meiner familiären Situation (zwei Kin- der) die Möglichkeit der Vereinbarkeit von Beruf (Ausbildung) und Familie nicht gegeben sehe. Zur Information: Seiteneinsteiger haben eine höhere Stundenzahl im Referendariat als „normale“ Referendare. Dafür bekommen diese ein höheres Gehalt.

Wir Referendare hatten keinerlei Informationen darüber, dass der Mangelfacherlass zur Diskussion stand. Ich wusste nur, dass die Verlängerung dieses Erlasses diskutiert wurde, was mich aber nicht betreffen würde. Es war keine Transparenz gegeben, sodass ich nicht reagieren konnte. So wäre zum Beispiel eine Verkürzung des Referendariats möglich gewesen, wenn ich gewusst hätte, was auf dem Spiel stand.

Unter den Referendaren herrscht nun Unmut, sodass einige die Möglichkeit erwägen, in ein anderes Bundesland oder in den alten Beruf zurückzukehren. Einige gehen bereits rechtlich gegen die Rücknahme des Mangelfacherlasses vor.

Für mich ist die entscheidende Frage, ob ein bestehender Erlass einfach aufgehoben werden kann. Wie kann das Land NRW zunächst so massiv Werbung machen und Leute zu einem Berufswechsel motivieren und dann einen bestehenden Erlass, der für einige Berufswechsler Grundlage für den Wechsel war, heimlich verschwinden lassen?“

Ist diese Landesregierung ein zuverlässiger Partner für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer?

Ich bitte Frau Ministerin Sommer um Beantwortung.

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Schäfer, für Ihre Frage. Sie beziehen sich mit dieser Frage auf einen Brief. Dieser Brief enthält etliche persönliche Daten der Schreiberin, ist aber dennoch meiner Meinung nach so allgemein gehalten, dass man noch mehr Daten erfassen müsste, um konkrete Angaben zu diesem Fall machen zu können.

Ich erfahre in dem Brief nur, dass die Briefschreiberin Mutter zweier Kinder ist. Man müsste untersuchen, ob die Kindererziehungszeiten möglicherweise dazu führen könnten, dass die Kollegin über das 35. Lebensjahr hinaus doch noch verbeamtet werden könnte. Das kann ich diesem Einzelfall nicht entnehmen. Ich biete an, das für Sie zu prüfen.

Unabhängig davon teilt die Schreiberin dieses Briefes an mehreren Stellen mit, dass sie eine unbefristete Anstellung aufgab, weil sie eine Verbeamtung anstrebe. Ich möchte an dieser Stelle unabhängig von diesem Brief deutlich machen, ohne eine Intention hineininterpretieren zu wollen: Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer, die den Beruf Lehrer anstreben, weil sie Verantwortung für Menschen übernehmen, und nicht, weil sie in erster Linie Beamte werden wollen.

(Beifall von der CDU)

Kommen wir zu § 133 des alten Schulgesetzes, Ihres Schulgesetzes, Frau Schäfer, wenn ich so sagen darf. Sie hatten doch die Vorgabe, dass Lehrerinnen und Lehrer in der Regel Beamte sind, mit Ablauf des 31. Dezember 2007 zu streichen, ohne zu sagen, wie es weitergehen sollte. Wir haben darauf reagiert, diesen Paragrafen im neuen Schulgesetz gestrichen und damit klargestellt: In der Regel wird die Lehrerin oder der Lehrer verbeamtet. – Ich glaube, dass das ein Stück weit Verlässlichkeit und Transparenz ist.

Zur Aufhebung des Erlasses ist zu sagen: Frau Schäfer, es ist nicht ganz fair, Kolleginnen und Kollegen auf die falsche Spur zu setzen. Die von der Briefschreiberin studierten Fächer sind nur noch sehr eingeschränkt Mangelfächer. Ich habe mir eine Tabelle ausdrucken lassen, in der alle besagten Mangelfächer aufgeführt sind. Wir haben eine Analyse vorgenommen, ob diese Mangelfächer dem tatsächlichen Bedarf an Schulen noch entsprechen.

Zum Beispiel werden Sozialwissenschaften in Sek I und Sek II kurz- und mittelfristig nicht mehr als Mangelfächer gesehen. Gleiches gilt für Technik und evangelische Religion.

Schauen wir in den beruflichen Bereich: Der Bereich Bautechnik, der vor Jahren noch ein Mangelfach war, ist längst keines mehr. Das gilt auch für Textil- und Bekleidungstechnik. Damit will ich sagen, dass es einen deutlichen Wandel in der Definition, was ein Mangelfach ist, gegeben hat.

Es ist für unsere Schulen äußerst wichtig, dass die richtigen Lehrer an den richtigen Orten mit den richtigen Fächern arbeiten, sodass der Erlass aus

meiner Sicht deutlich an Bedeutung verloren hat. Er hat sich nicht davongestohlen und ist auch nicht heimlich verschwunden, wie es uns die Briefschreiberin nahelegen will, sondern im Juni aufgehoben worden. Das ist sofort kommuniziert worden. Flankierend haben das auch die Lehrerverbände getan, sodass Transparenz gegeben war.

Es gibt also eine klare Antwort auf Ihre kurze Frage: Ja, die Landesregierung ist und bleibt verlässlicher Partner.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Hendricks eine Zusatzfrage.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ist es richtig, dass diejenigen, die jetzt im Referendariat sind, verbeamtet auf Widerruf, noch mit einer Verbeamtung rechnen können, wenn sie, bevor sie das 35. Lebensjahr erreichen, einen Antrag stellen, auf Probe verbeamtet zu werden?

Frau Ministerin.

Frau Hendricks, ich habe Ihre Frage nicht ganz verstanden. Jetzt ist eine Lehrerin im Referendariat …

Bitte schön, Frau Hendricks.

Damit ist sie als Beamtin auf Widerruf eingestellt. Ist es richtig, dass sie, wenn sie jetzt ein Schreiben an die Landesregierung richtet, den Status als Beamtin auf Probe zu bekommen, zukünftig noch beamtet werden kann?

Ja, wenn sie jünger als 35 ist.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Michael Vesper)

Tschüs, Herr Moron. – Herr Link ist dran. Bitte schön.

Frau Ministerin, Sie haben gerade ein Beispiel dafür angeführt, dass der Mangelfacherlass nicht mehr in allen Bereichen aktuell ist, was die Mangelfächer angeht. Das ist nachvollziehbar, weil der Mangelfacherlass wohl aus dem Jahre 2000 stammt und sich seitdem die Einstellungssituation etwas geändert hat. Es ist

einzusehen, dass sich Mangelfächer von Zeit zu Zeit ändern.

Haben Sie mit dem Finanzminister – er sitzt gerade neben Ihnen – über eine mögliche Verlängerung oder Beibehaltung des Mangelfacherlasses gesprochen, modifiziert oder nicht, mit dem Ziel, diesen über den Zeitraum 2007 hinaus beizubehalten?

Frau Ministerin.

In dieser Form sicherlich nicht. Wir haben gerade darüber gesprochen, dass es völlig andere inhaltliche Aussagen gab. Wir haben ganz bewusst auch im Einvernehmen mit dem Finanzminister an dieser Stelle so reagiert.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Beer.