Protokoll der Sitzung vom 16.11.2006

Wir haben den Hofläden eingeräumt, dass sie sonntags fünf Stunden öffnen dürfen. Wissen Sie, was er schreibt? Er schreibt: Die fünf Stunden reichen nicht.

(Beifall von Dietmar Brockes [FDP])

Wir haben ein sehr buntes Bild. Wir tun nicht mehr und nicht weniger, als denen, die Kunden suchen

und Produkte und Dienstleistungen anbieten, die Chance zu geben, ihre Öffnungszeit zusammen mit ihren Arbeitnehmern zu optimieren.

Christ bleibe ich auch, wenn ich ein solches Ladenöffnungszeitgesetz vertrete.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat noch einmal Frau Abgeordnete Steffens das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Thoben, ich habe nicht den Anspruch erhoben, dass ich das Vertretungsrecht für die Christinnen und Christen in diesem Land habe. Die CDU trägt aber das „CDU“ in ihrem Namen und erhebt immer den Anspruch, die Vertretung der Christinnen und Christen zu sein.

Es gibt einen gemeinsamen Brief sämtlicher Bischöfe, Kardinäle und Präsides an alle Abgeordneten, in dem ganz klar formuliert ist, welche Ansprüche an Ihr Gesetz gestellt werden. Das geht nicht weit über das hinaus, was jetzt im Ladenöffnungsgesetz steht. Es geht um kleine einfache Schritte, die als Minimalforderung, als Anspruch aus Blickrichtung der Christen an Sie gestellt worden sind. Dem sind Sie nicht nachgegangen. Sie haben sich nicht einmal inhaltlich damit auseinandergesetzt.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Ich halte fest: Damit verwirken Sie den Anspruch, die alleinige Vertretungsmacht für die Christen und Christinnen zu sein. Andere Fraktionen vertreten sehr viel mehr deren Interessen als Sie.

(Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]:Schaumschlägerei!)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Steffens. – Frau Ministerin Thoben meldet sich noch einmal zu Wort. Bitte.

Bei solchen Fragen geht es nie um Alleinvertretungsansprüche. Das wissen Sie so gut wie ich.

(Beifall von CDU und FDP)

Bei einem solchen Gesetz geht es um die Frage, ob man ausreichend zwischen den einzelnen Argumenten abgewogen hat.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Das haben Sie nicht!)

Es stimmt auch nicht, wenn Sie hier vortragen, wir hätten die meisten Wünsche und Anregungen der Kirchen nicht berücksichtigt. Die meisten haben wir sehr wohl aufgenommen.

(Beifall von CDU und FDP)

Da auch unter Christen, Frau Steffens, die Meinungen zu Detailfragen beim Ladenöffnungsgesetz unterschiedlich sein können, stehen wir zu diesem unserem Gesetz,

(Rüdiger Sagel [GRÜNE]: Ideologin!)

das wir jetzt zur Abstimmung stellen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen damit zur Abstimmung, und zwar erstens über den Gesetzentwurf der Landesregierung. Da eine Rücküberweisung nach der zweiten Lesung nicht stattgefunden hat, ist die Grundlage die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zur zweiten Lesung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie empfiehlt in Drucksache 14/2878 – Neudruck –, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer ist für die Annahme dieser Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. – Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Enthaltungen!)

Enthaltungen? – Keine erkennbar.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Hätte ja sein können!)

Danke schön für den Hinweis. – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 14/2478 in dritter Lesung verabschiedet.

(Lebhafter Beifall von CDU und FDP)

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/2924. Ich bitte um entsprechende Handzeichen. Wer ist für den Entschließungsantrag? –

Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. – Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt

4 Gesetz zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 2006 und über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2006 (Nachtragshaushaltsgesetz 2006)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2840

erste Lesung

Ich eröffne hiermit die Beratung und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Linssen das Wort. Bitte schön.

(Erhebliche Unruhe – Eine Reihe von Abge- ordneten verlässt den Sitzungssaal.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, für die weiteren Gespräche entweder den Saal zu verlassen oder es sich in den Sesseln gemütlich und bequem zu machen und im Saal den Ausführungen des Ministers zur Einbringung des Gesetzentwurfs zu lauschen. Ich bitte um Konzentration und Ruhe für den Sprecher am Rednerpult. – Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann den Exodus hier im Saal auch als Zufriedenheit des Parlamentes mit den vorgelegten Nachtragshaushaltszahlen bezeichnen. Trotzdem möchte ich Ihnen gerne im Zusammenhang vortragen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor Ihnen liegt der Entwurf des Nachtragshaushalts 2006. Bei der Einbringung des ursprünglichen Haushalts im Februar war ich der festen Überzeugung, dass es keinen Nachtrag geben würde,

(Rüdiger Sagel [GRÜNE]: Richtig!)

hatten wir doch bei der Kalkulation der ursprünglichen Ansätze größte Sorgfalt walten lassen. Nun gibt es diesen Nachtrag aber doch. Sie können sich vorstellen, dass ich darüber inzwischen alles andere als unglücklich bin.

Nachtragshaushalte, meine Damen und Herren, haben in Nordrhein-Westfalen gewissermaßen Tradition. Meine Vorgänger im Amt brachten sie regelmäßig ein, um recht optimistisch kalkulierte Einnahmen, die dann – oh Wunder! – nicht kamen, durch zusätzliche Schulden zu ersetzen. Diesmal ist das Bild ein völlig anderes.

Wir erwarten gegenüber dem ursprünglichen Ansatz 1,2 Milliarden € Steuermehreinnahmen. Gleichzeitig können wir den Ansatz für den Länderfinanzausgleich um 280 Millionen € reduzieren. Zusammen ergibt das Haushaltsverbesserungen in Höhe von 1,48 Milliarden €. Diesen Haushaltsverbesserungen stehen zwangsläufige Mehrausgaben aufgrund rechtlicher Verpflichtungen in Höhe von knapp 120 Millionen € gegenüber.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hält an ihrem Kurs der strikten Haushaltskonsolidierung fest.

(Beifall von Horst Engel [FDP])

Die haushaltspolitische Leitlinie, an der sich der Nachtrag orientiert, ist daher folgende:

Erstens. Die Steuermehreinnahmen und die Minderausgaben beim Länderfinanzausgleich werden vollständig zur Absenkung der Nettoneuverschuldung eingesetzt.

Zweitens. Die zwangsläufigen Mehrausgaben werden in vollem Umfang durch Minderausgaben beziehungsweise durch nicht steuerliche Mehreinnahmen gedeckt.

Die im Haushaltjahr 2006 zu erwartenden Steuereinnahmen werden von bisher 35,245 Milliarden € um 1,2 Milliarden € auf nunmehr 36,445 Milliarden € erhöht. Dazu haben wir uns entschlossen, weil die Ist-Einnahmen der Monate Januar bis September 2006 um 1,713 Milliarden € höher waren als das entsprechende Vorjahresergebnis.