Wenn wir sagen „Luftreinhaltung an Rhein und Ruhr – jawohl!“, soll das auf die Bezirksregierungen abzielen, weil die mit der Umsetzung der Konsequenzen Erfahrung haben, während der Regionalverband Ruhr nur ein Übungsfeld finden würde, um teilweise seine eigenen Vorstellungen zu verwirklichen. Das sollten wir in der bewährten Art von den Bezirksregierungen durchführen lassen.
Zu den Wirkungszusammenhängen, die für Sie schon geklärt sind, wird mir überall, wohin ich komme, ob zu Universitäten oder nach Duisburg zum Institut für Umwelttechnik – IUTA –, gesagt: Freunde, bevor ihr handelt, müsst ihr wissen, an welchen Stellschrauben ihr dreht! Da haben wir noch Forschungsbedarf. Sie haben völlig Recht,
es ist ein konsequentes Verhalten: Wenn wir Probleme sehen, reden wir untereinander, versuchen, Haushaltsmittel dafür bereitzustellen. Das haben wir gesagt, und nun machen wir das so. Jetzt warten wir die Ergebnisse ab.
Zu den Stickoxiden hat der Minister eben auf ein umfangreiches Untersuchungsprogramm verwiesen. Wir sind gerne bereit, Ihren Änderungsantrag aufzunehmen, dass wir an drei, vier oder fünf Stellen – wie oft wollen Sie es haben? – Stickoxide einfügen. Damit haben wir keine Probleme.
Ich habe das Husten verstanden. – Bei dem Antrag, den Sie gestellt haben, müssten Sie eigentlich erkannt haben, dass fast alle Forderungen Ihres Antrags – so jedenfalls mein Kenntnisstand – abgearbeitet sind. Er ist also obsolet. Und Ihrem Änderungsantrag, Stickoxide aufzunehmen, werden wir gerne folgen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind am Schluss der Beratung.
Ich komme zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/3042 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 14/3132 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform, den Ausschuss für Bauen und Verkehr sowie den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist dafür, es so zu halten, wie hier vorgeschlagen? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit wird der Überweisung einstimmig zugestimmt.
Die beiden antragstellenden Fraktionen haben mit Schreiben vom 4. Dezember 2006 fristgerecht diesen Eilantrag eingebracht.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD Herrn Dr. Rudolph das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Problem ist seit einiger Zeit klar und bekannt. Sie haben es in den Zeitungen gelesen. Es gibt eine ältere EU-Arbeitszeitrichtlinie aus 2003, die uns vorgibt, auch die Wochenarbeitszeit der Feuerwehrleute zu verändern. Sie leisten derzeit 54 Stunden Dienst pro Woche und können in Zukunft nach dieser EU-Regelung nur noch 48 Stunden in der Woche Dienst tun. Dies wird zu einem akuten Problem, das dann beginnt, wenn die ersten Silvesterraketen in den Himmel steigen, also am 1. Januar 2007.
Das Problem besteht darin, dass die Landesregierung offensichtlich etwas betreibt, das man nur noch als unterlassene Hilfeleistung bezeichnen kann oder auch Erpressung der Feuerwehr nennen kann, indem man die Bürgerinnen und Bürger als Geiseln nimmt. Denn sie mutet der Feuerwehr, den Kommunen, den Bürgerinnen und Bürgern Folgendes zu: Die Feuerwehrleute, die schon jetzt Überstunden machen, leisten auch in Zukunft Überstunden, ohne dass sie bezahlt werden. Da Sie keinen Feuerwehrmann und keine Feuerwehrfrau zwingen können – so weit ist es zum Glück noch nicht –, mehr zu arbeiten, haben Sie das Problem, dass viele von ihnen sagen: Wir wollen keine Überstunden machen, wenn wir kein Geld dafür bekommen.
Das führt dazu, dass die gesamte Sicherheitssituation zum 1. Januar 2007 in Nordrhein-Westfalen infrage steht, weil die Dienstpläne nicht mehr geschrieben werden können. Das meine ich damit, wenn ich sage: Hier wird die Feuerwehr erpresst, indem man ihr sagt, ihr müsst Überstunden machen, auch unentgeltlich, indem man die Bürgerinnen und Bürger als Geiseln nimmt und sagt: Ihr müsst die Bürgerinnen und Bürger beschützen. Das ist die Politik der Landesregierung beim Feuerschutz, bei der Feuerwehr.
Es kommt hinzu, nachdem diese Problemlage uns allen bekannt war, haben sich in den letzten Wochen alle bewegt, um das Problem zu lösen, nur eine nicht. Alle heißt:
Die Kommunen haben akzeptiert, dass sie Mehrausgaben tätigen müssen. Denn sie bezahlen die Feuerwehrleute in unserem Land. Das kann man
gar nicht hoch genug einschätzen: Angesichts der Tatsache, dass die Landesregierung mit dem neuen Haushalt den Kommunen strukturell wieder Steuermittel entzieht, erklären sich die Kommunen bereit, 23 Millionen € aus ihren knappen Haushalten zu nehmen, um damit Überstunden der Feuerwehr bezahlen zu können, damit die Sicherheit nicht zusammenbricht.
Die Feuerwehrleute kommen den Kommunen entgegen, indem sie sagen: Uns reicht im Übergang eine pauschale Vergütung; wir wollen keine Spitzabrechnung der Überstunden machen. Sonst kämen noch größere Summen als 23 Millionen € zustande. Also lasst uns das Problem gemeinsam lösen.
Denn kurzfristig funktioniert eines nicht, worüber man aber mittelfristig reden muss: Wir können nicht kurzfristig die 1.500 Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen einstellen, die notwendig wären, um den Wechsel von der 54- auf die 48-StundenWoche zu kompensieren. Das wäre eine teure Veranstaltung und würde die Kommunen 70 Millionen € kosten; aber das ist nicht das Hauptproblem. Das Hauptproblem ist: Wir haben diese ausgebildeten Feuerwehrbeamten zurzeit nicht.
Wenn wir also nicht mehr Feuerwehrleute einstellen können, die, die bei der Feuerwehr sind, aber weniger arbeiten sollen, weil das durch die EU und auch durch die entsprechende Arbeitszeitverordnung der Landesregierung so vorgegeben ist, und es trotzdem eine Lösung gibt, bei der alle Beteiligten mitmachen würden, bleibt nur eine Frage: Warum macht die Landesregierung das kaputt? Diese Antwort hätte ich gerne gehabt.
Meine Erklärung ist folgende: Das Problem der Landesregierung und vor allem des Ministerpräsidenten ist, dass er sich sehr stark im Streit mit der Kanzlerin engagiert. Er engagiert sich sehr stark im Kampf der Provinzfürsten der Union. Er setzt alle Kraft in innerparteiliche Auseinandersetzungen. Wenn bei einem solchen Problem der CDUBundesparteitag wichtiger wird als das eigene Land, als Nordrhein-Westfalen, dann hat der Ministerpräsident hier versagt.
Deswegen ist mein Appell von dieser Stelle an Herrn Rüttgers, an den Chef, weil wir gesehen haben, wie das zwischen den Fachministern einhergeht: Kommen Sie nach Nordrhein-Westfalen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Rudolph. – Für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich jetzt Frau Abgeordneter Düker das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, bei der Feuerwehr ist es kurz vor zwölf, und Sie scheinen es noch nicht bemerkt zu haben. Ich hoffe, nach diesem Eilantrag und nach dieser Debatte kommen bei Ihnen einige Botschaften an. Wenn Sie jetzt nicht handeln, werden Sie – das befürchte ich – zum Sicherheitsrisiko für unser Land.
Es grenzt an absurdes Theater, schaut man sich die Debatten um die neue Arbeitszeitregelung für die Feuerwehr an, die seit einem Jahr stattfinden; wir reden nicht seit gestern darüber. Wenn man dann sieht, was hier auf dem Tisch liegt, ist das mehr als dramatisch.
In drei Wochen, meine Damen und Herren, tritt eine neue Arbeitszeitverordnung für die Feuerwehr in Kraft, und was lange währt, wird eben nicht gut, sondern besonders schlecht bei dieser Landesregierung. Es geht um die Umsetzung der 48-Stunden-Woche nach EU-Recht – so weit, so gut.
Aber – das ist allen im Land bekannt – selbst wenn die Kommunen bei der Umsetzung der 48Stunden-Woche gegenüber 54 Stunden vorher die notwendigen Mittel hätten, um die nötigen zusätzlichen Personalressourcen morgen einzustellen, wären sie logistisch und organisatorisch nicht in der Lage, am 1. Januar 2007 dieselben Sicherheitsstandards wie bisher zu gewährleisten. Der Übergang in die 48-Stunden-Woche braucht mindestens – das sagen alle, sogar Ihre Fachleute im Haus, Herr Minister, das ist nicht von mir – zwei bis drei Jahre, bis man die zusätzlichen neuen Personalressourcen fort- und ausgebildet hat, um das flächendeckend umzusetzen.
Wie geht man damit um? – Sie können nicht einfach sagen: Wir machen ein bisschen Arbeitsverdichtung, alle arbeiten ein bisschen mehr, es gibt weniger Ruhezeiten, die freiwilligen Feuerwehren treten noch ein, und man muschelt sich irgendwie dadurch.
Sie wissen genau: Die freiwilligen Feuerwehren – das wird wahrscheinlich gleich kommen – können diese Stundenlücken vielleicht bei kleinen Berufsfeuerwehren im ländlichen Raum füllen, aber nicht bei den großen Feuerwehren in den großen Städten. Allein in meiner Stadt Düsseldorf – Sie haben das Schreiben von Oberbürgermeister Erwin auf dem Tisch liegen – wäre für die 48-StundenWoche ein personeller Mehrbedarf von an die 100 neuen Feuerwehrbeamtinnen und -beamten notwendig. Wie soll das organisatorisch gehen, selbst wenn das Geld vorhanden wäre?
Was ist die Lösung? Was bietet sich an? Was wäre der Ausweg? – Der Ausweg ist – das steht auch in der Verordnung –, dass es in einer individuellen Vereinbarung die Möglichkeit gibt, dass die Feuerwehrbeamten in der Übergangszeit freiwillig 54 Stunden arbeiten und auf die 48Stunden-Woche verzichten; was aber nicht geht: Die Leute arbeiten ein paar Stunden mehr und verzichten auf zusätzliches Geld.
Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern haben die Kommunen gesagt: Jawohl, wir akzeptieren den Anspruch und zahlen euch, wenn ihr das macht und uns mit der Mehrarbeit aus der Klemme helft, eine Schichtzulage von 20 € pro Schicht. Die Gewerkschaften wollen vielleicht mehr, wie auch immer: Man hat sich geeinigt.
Auf dieser Basis wären diese Übergangszeiten ohne Sicherheitsverlust für die Kommunen zu gewährleisten. Man nimmt noch einmal die freiwilligen Feuerwehren dazu und erstellt Konzepte. Dann wäre das möglich.
Aber was macht der Innenminister? Was sagt das Innenministerium? – Er untersagt den Kommunen, diese Schichtzulage zu zahlen, weil es dafür keine beamtenrechtlichen Voraussetzungen gibt.
Wenn es die nicht gibt, wir sind doch der Gesetzgeber. Legen Sie uns ein Gesetz vor, wir beschließen es morgen. Sie schaffen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, damit die Kommunen diese Schichtzulage zahlen können – es sollen ja nicht alle machen, sondern nur die, die es wollen und können –, Sie untersagen freiwillige Lösungen in den Kommunen und verbieten ihnen, dieses Problem zu lösen. Sie legen den Kommunen Steine in den Weg, verhindern flexible Lösungen und das – das sage ich ganz klar – zulasten des Brandschutzes in unserem Land. Aussitzen, Herr Minister, gefährdet die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen.
Die Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen – das ist der Eindruck, den ich mir habe verschaffen können – arbeiten engagiert und gut. Gestern hatten wir das Chaos bei der Polizei, heute bei der Feuerwehr. Die Sicherheitsstrukturen im Land arbeiten nicht wegen Ihrer, sondern trotz Ihrer Politik gut. Ich frage mich nur, wie lange sie das noch durchhalten.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will das einmal etwas versachlichen. Die am 1. Januar 2007 in Kraft tretende Arbeitszeitverordnung sieht für Feuerwehrleute eine Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt vor, und zwar inklusive Bereitschaftsdienst. Feuerwehrbedienstete leisten tatsächlich – das ist auch in dem Antrag richtig beschrieben – in der Regel 54 Stunden pro Woche, wovon 31 Stunden Bereitschaftsdienst sind. Wir reden also über eine tatsächliche Arbeitszeit von 23 Stunden und eine Bereitschaftszeit von zusätzlichen 31 Stunden.
Es ändert sich gegenüber der früheren Rechtslage nichts. Genau das, was bisher galt und tatsächlich nach wie vor praktiziert wird, lässt die neue Arbeitszeitverordnung ausdrücklich zu, wenn die Beamten und Beamtinnen der Aufstockung von 48 Stunden auf 54 Stunden zustimmen. Das ist nach wie vor in vielen Gemeinden schon jetzt gängige Praxis.