Wie Sie uns kennen, arbeiten wir immer sehr zügig – jedoch so, dass die Vorhaben wohl durchdacht und gut vorbereitet sind. Genau unter diesen Prämissen werden Sie bald erfahren, wie es an dieser Front weitergeht.
Die Mündlichen Anfragen 136, 137 und 138 sollen auch schriftlich beantwortet werden (siehe Anlage 4).
Wie die „WAZ“ am 15.09.2007 vermeldete, soll ein Vertrauter des Bauministers Oliver Wittke neuer Geschäftsführer der Wfa werden. Diese Personalie hinterlässt nicht nur in der Presse einen „Amigo“-Beigeschmack, insbesondere da der Kandidat von seinem bisherigen Arbeitgeber, der Sparkasse Gelsenkirchen, seit April dieses Jahres freigestellt ist und über keine erkennbaren Erfahrungen in der Wohnungswirtschaft verfügt.
Erstaunlich mutet es auch an, dass die Personalentscheidung über diesen Posten, der lange Zeit vakant war, nun still und heimlich und in allerkürzester Zeit über die Bühne gehen soll.
Trifft es zu, dass der neue Wfa-Geschäftsführer vom Minister trotz mangelnder wohnungswirtschaftlicher Qualifikation und auch vor dem
Hintergrund seiner Freistellung vorgeschlagen ist, um der Landesregierung den Zugriff auf das Vermögen bzw. die von der Wfa erwirtschafteten Überschüsse in einem Umfang von zunächst 82 Millionen € leichter zu machen?
Herr Minister, ich habe zunächst eine Frage zur Kompetenz und zur Seriosität Ihres Kandidatenvorschlags. Dazu möchte ich Ihnen zwei Zitate nennen. Im „Kölner StadtAnzeiger“ vom 18. September führt Ihr Kandidat aus, dass er nach dem Regierungswechsel 2005 in einer Fachgruppe des Bauministeriums an neuen Finanzierungsmodellen für selbstgenutztes Wohneigentum mitgearbeitet hat – also etwa seit dem Sommer 2005. Am selben Tag gibt er in der „Westdeutschen Allgemeinen“ an, er sei von einem Personalberater auf die Position angesprochen worden und habe erst gar nicht gewusst, dass eine Verbindung zu Wittke bestehe.
Vor dem Hintergrund frage ich Sie: Wie kann es sein, dass jemand zwei Jahre lang bei Ihnen arbeitet und nicht mitbekommen hat, dass Sie Vorsitzender des Wfa-Ausschusses sind?
Das ist ja unglaublich. – Dann müssen wir doch noch einmal nachfragen: Welche wohnungswirtschaftliche Qualifikation hat denn der präferierte Kandidat aufzuweisen?
Herr Klein war Mitglied des Aufsichtsrats einer Wohnungsbaugesellschaft in Gelsenkirchen. Er hatte auch das Immobiliengeschäft der Sparkasse in Gelsenkirchen zu verantworten. Er hat unter anderem in Südafrika für die TEBA-Bank – ich
hoffe, dass ich jetzt nichts Falsches sage – Beratungen durchgeführt und Wohnungsbauprojekte begleitet. Daher sind sowohl die Kreditfachkompetenz, die von der NRW.BANK gefordert war, als auch der Sachverstand in Immobilienfragen gegeben.
Herr Minister Wittke, ich würde gerne von Ihnen erfahren, ob es durch Sie irgendwelche Einflussnahmen auf die anderen Bewerbungen gegeben hat.
Ich habe mit insgesamt drei Bewerbern Gespräche geführt, um sie kennenzulernen und um mir ein Bild von Ihnen zu verschaffen. Einflussnahmen auf Bewerber hat es nicht gegeben.
Herr Minister Wittke, ich habe erfahren, dass der Bewerber bei der Sparkasse Gelsenkirchen freigestellt worden ist. Ich frage Sie, ob Sie die Hintergründe dieser Freistellung kennen.
Mir ist bekannt, dass Herr Klein darum gebeten hat, von seinen Diensten freigestellt zu werden, nachdem er auf eigenen Wunsch eine Nichtvertragsverlängerung erhalten hat.
Herr Minister, Sie haben eben davon gesprochen, dass es drei Bewerber gab. Ich hätte gerne von Ihnen gewusst, welche konkreten Gründe es gab, den vorgeschlagenen Kandidaten auszuwählen.
Die renommierte Personalberatungsagentur ifp aus Köln hat insgesamt 70 Bewerberinnen und Bewerber gescannt – so heißt das wohl in der Fachsprache. Anschließend hat sie mir acht Bewerber vorgeschlagen: vier davon als hochgradig und vier als mit Einschränkungen geeignet.
Ich habe mit drei der uneingeschränkt geeigneten Bewerber Gespräche geführt und die ifpPersonalberatungsagentur dann gebeten, eine Reihung vorzunehmen, wie sie die einzelnen Bewerbungen sieht. Das hat sie nach unterschiedlichen Kriterien wie beruflicher Qualifikation nach bisherigem Tätigkeitsprofil, aber auch nach persönlichem Eindruck und nach dem persönlichen Erscheinungsbild getan.
Daraus hat sie eine Reihenfolge erstellt. Streng nach dieser Reihenfolge habe ich dem Vorstand der NRW.BANK die Vorschläge unterbreitet. Kandidat Nr. 1 ist ausgeschieden, weil seine Gehaltsvorstellungen nicht mit den Vorstellungen des Vorstands der NRW.BANK in Einklang zu bringen waren. Kandidat Nr. 2 war der von ifp so gesetzte Herr Klein, den ich jetzt der NRW.BANK vorgeschlagen habe.
Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, dass der Kandidat bei der Sparkasse Gelsenkirchen unter anderem für das Immobiliengeschäft zuständig gewesen sei. Können Sie sagen, in welchem Umfang er im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans für das originäre Kreditgeschäft zuständig war, nicht im Rahmen der Gesamtverantwortung des Vorstandes?
Mich würde interessieren, ob Sie im Vorfeld mit dem Kandidaten über die Stelle gesprochen und ihm eine Bewerbung nahegelegt haben.