Der absolut größte Teil in Höhe von 62 Millionen € verbleibt in der Verfügungsgewalt des Ministeriums für Bauen und Verkehr. Nur dann, wenn auch wir unseren Beitrag zur finanziellen Konsolidierung leisten, wird mittelfristig die Infrastruktur unseres Landes mit den Schwerpunkten Wohnungsbau, Städtebau und Verkehr überhaupt gesichert werden können.
Die Hauptkritik, dass das Wohnungsbauvermögen, das nominal 18,4 Milliarden € beträgt, konsumiert werde und als Steinbruch diene, ist unbegründet und absolut falsch. Ich würde mir an Ihrer Stelle, Frau Ruff-Händelkes, in diesem Zusammenhang noch einmal die Systematik des revolvierenden Fonds vergegenwärtigen. Dann würden Sie nämlich sehen, dass kein Vermögensverzehr stattfindet.
Der Vermögensstock der Wfa bleibt unangetastet. Ein Zugriff auf das 18,4 Milliarden € umfassende Wohnungsbauvermögen erfolgt eben nicht.
Ich kann es kurz machen, weil wir dieses Thema sicherlich noch im Rahmen der Anhörung, im Rahmen einer weiteren Ausschusssitzung und auch noch einmal plenar beraten werden. Deshalb stimmen wir einer Überweisung des Gesetzentwurfes zu.
Auf eines möchte ich allerdings ausdrücklich hinweisen, Frau Ruff-Händelkes: Sie brachten zum Schluss, es handele sich um einen Steinbruch der Finanzpolitik. Wenn der frühere Ministerpräsident und Finanzminister Peer Steinbrück Ihre Rede geschrieben hätte, dann wäre ich sehr gespannt gewesen, wie seine Bewertung im Hinblick auf den Wohnungsbau ausgefallen wäre. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetz ist eingebracht. Es sieht eine Abführung von 82 Millionen € aus dem Überschuss der Wfa an den Landeshaushalt vor. Dabei sind 22 Millionen € für den Grundstücksfonds vorgesehen. Die Weichenstellung haben wir bereits mit der vierten Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes gestellt. Dort ist auch klar geregelt, dass die Unterstützung nicht auf Dauer bestehen wird, sondern nur für die Jahre 2007 und 2008 gilt.
Für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 schlägt uns die Landesregierung eine Reduzierung der Abführung von 82 Millionen € auf dann 60 Millionen € vor. Damit sichern wir in erster Linie die Städtebauförderung in unserem Land.
Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen besitzt ein einzigartiges Landeswohnungsbauvermögen und braucht sich auch in Zukunft nicht hinter der Wohnraumförderung anderer Länder zu verstecken. Darüber hinaus – Herr Wißen das unterscheidet uns – ist eine solide Finanzpolitik das Merkmal dieser Landesregierung und der große Unterschied zu der Regierung von SPD und Grünen.
Seinen Konsolidierungsbeitrag muss natürlich auch dieser Bereich leisten. Das ist aus meiner Sicht überhaupt keine Frage; das ist selbstverständlich. Ihre Antwort, Herr Wißen, wäre gewesen: Schuldenmacherei auf Deubel komm raus. Es ist uns ganz egal, wie viel Schulden auf die nächste Generation zukommen. – So eine Politik machen wir nicht.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, Herr Wißen, dann können wir auch viel besser diskutieren. Ich freue mich auf die Anhörung und auf die zweite Lesung in diesem Hohen Haus. – Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in der Tat schon das Fünfte Gesetz zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes. Das alleine ist schon symptomatisch für das, was in den letzten Jahren passiert ist.
Herr Rasche und Herr Sahnen, man muss es an der Stelle offensichtlich ein Stück weit generalistischer statt nur fachpolitisch angehen. Auch durch dauernde Wiederholungen wird das nicht richtig, was Sie in Bezug auf den sogenannten Konsolidierungskurs dieses Hauses und Ihrer Mehrheit hier behaupten. Tatsache ist – ich sage das gerne zugespitzt – dass Sie eine Haushaltspolitik betreiben, die eine Mischung aus Glücksspiel und aus Raubrittertum ist.
Das Raubrittertum findet hier wieder einmal nicht nur auf Kosten der Kommunen, sondern auch auf Kosten des Wohnungsbaus statt. Ich will es ganz deutlich sagen: Ich glaube, die Kollegin hat eben auch nicht von Steinbrück geredet, sondern wie ich von Steinbruch geredet. Es ist in der Tat so, dass dieses Ministerium ein Steinbruch ist – ein Steinbruch für Herrn Linssen, und das bedeutet faktisch und auch perspektivisch im Wohnungsbau ein Stück weit Abbruch.
Lassen Sie mich das mit wenigen Beispielen deutlich machen. Ich will darauf hinweisen, dass Sie in den letzten Monaten und Jahren eine Reihe wohnungspolitischer Entscheidungen hier im Hause zu verantworten haben, die sich auf den Substanzwert des Landeswohnungsbauvermögens auswirken. Ich will sie kurz für das Protokoll noch einmal aufzählen.
Es war die Kürzung und später der Fortfall der Komplementärmittel des Landes für die Bundesfinanzhilfen. Es waren die Belastungen mit dem Schuldendienst des Landes an den Bund, die mehrfache Aussetzung der erweiterten Verzinsung für den Mietwohnungsbau und die Eigentumsförderung, die Abschaffung der Ausgleichsabgabe – übrigens etwas, was bedauerlicherweise nur wir abgelehnt haben – sowie verschiedene Ablöse- und Rückzahlungsaktionen im Mietwohnungsbau. Das waren alles substanzwertrelevante Entscheidungen.
Ich will eine weitere Zahl nennen, Herr Kollege Sahnen und Herr Kollege Rasche, die man sich auf der Zunge zergehen und auf sich wirken lassen muss, nämlich: Im Jahr 2005 haben noch 980 Millionen € für die Wohnraumförderung zur Verfügung gestanden, und für das Jahr 2008 sind es, Herr Wittke, nur noch 840 Millionen €. Da kann man überhaupt nicht mehr anders, als klar zum Ausdruck zu bringen, dass unter Ihrer Ägide der Wohnungsbau im Land ein Stück weit zurückgefallen ist.
Ich will ganz deutlich sagen, Herr Rasche und Herr Sahnen: Das ist keine Sache, die nicht auch eine Bedeutung für den Wohnungsbau hätte.
Wir haben am letzten Samstag noch beim Bund der Baumeister die Diskussion geführt – wir führen sie auch an anderen Stellen –: Es gibt erheblichen Bedarf an Sanierungen in diesem Land, und zwar sowohl an CO2 -Sanierungen wie auch insbesondere an entsprechenden Sanierungsprogrammen für barrierefreies, behindertengerechtes Wohnen.
Diese beiden Themen sollten Sie sich ansehen und vergleichen, wie andere Bundesländer damit arbeiten, beispielsweise Baden-Württemberg. Weil die Große Koalition im Bund zwar ein riesiges CO2-Sanierungsprogramm für den Wohnungsbestand macht, andererseits aber die Zinsen für die KfW-Mittel angehoben hat, ist BadenWürttemberg hingegangen und hat beschlossen: Wir subventionieren die Zinsen wieder herunter, damit die Leute das Programm auch wahrnehmen können.
Wenn Sie dafür das Vermögen der Wfa ein Stück weit in Anspruch nehmen würden, dann hätte ich Verständnis. Dann würde ich sagen: Das ist eine kluge Politik, das ist eine Umschichtung, das muss in diesen Zeiten möglich sein. Da machen Sie etwas für den Wohnungsbau, für die Energie und für den demografischen Wandel. Dann würden Sie etwas Vernünftiges machen, Herr Wittke, und hätten uns an Ihrer Seite. Aber Sie machen es nicht. Sie sind ein Steinbruch für den Finanzminister, und Sie sind am Kabinettstisch – das muss ich so deutlich sagen – ein absolutes Leichtgewicht.
Lassen Sie mich auch das noch einmal sagen: Wie weit dieser Irrsinn geht, kann man, wenn man sich konzentriert, Herr Kollege Sahnen und Herr Kollege Schulte, an Folgendem ablesen: Für 2007 ist der Überschuss im Wfa-Vermögen überhaupt noch nicht festgestellt. Den wiederum verplanen Sie schon, um auf dem Papier einen Überschuss 2008 zu erzielen, den Sie in den Haushalt einstellen, obwohl Sie die entsprechenden Gesetze überhaupt noch nicht verabschiedet haben. Das ist schon ein besonderes Kunstwerk. Die kreative Ökonomie, die der Ministerpräsident gestern im Mund geführt hat, scheint sich in dieser hoch unsoliden kreativen Haushaltsführung offensichtlich widerzuspiegeln.
Meine Damen und Herren, wir werden das ja im Zusammenhang mit der Anhörung und im Zusammenhang mit dem, was andere sagen, noch zu bewerten haben. Ich will Ihnen nur noch eine kleine Denksportaufgabe mitgeben. Ich finde, es ist nicht einzusehen, dass Mieterinnen und Mieter für den Landeshaushalt ein Sonderopfer zahlen.
Die Wfa erhebt von den Wohnungsbauunternehmen einen Verwaltungskostenzuschlag von 120 Millionen €. Die zahlen den. Dieses Geld holen sie sich natürlich von den Mieterinnen und Mietern zurück. Einen nicht unerheblichen Teil davon spielen Sie nun in den Landeshaushalt, und zwar ohne die vernünftige Zweckbindung in Einzelplan 14, die ich eben als Möglichkeit aufgeführt habe. Es geht allein um die Deckung des Haushalts. Das heißt, die Mieterinnen und Mieter dieser Wohnungsbauunternehmen zahlen faktisch eine Zwangsabgabe als Sondereinheit für die Sanierung des Landeshaushalts.
Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum ausgerechnet diese Menschen das tun sollen. Auch darüber sollten Sie einmal nachdenken. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Kollege Becker. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt noch der Abgeordnete Bernd Schulte das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um Legendenbildungen vorzubeugen und um zu verhindern, dass Sie als Opposition in diesem Hause sich zum Gralshüter des Wohnungsbauvermögens aufschwingen, möchte ich Folgendes bemerken:
Erstens. Nordrhein-Westfalen wird auch in den nächsten Jahren ein Wohnungsbauprogramm aus dem Landeswohnungsbauvermögen finanzieren können, das deutlich und konstant bei über 800 Millionen € im Jahr liegt. Das ist in der Bundesrepublik nach der Föderalismusreform einmalig. Kein anderes deutsches Bundesland kann das nachmachen.
Zweitens. Es ist dargestellt worden, dass bereits in den letzten Jahren die positiven Zinssalden des Wohnungsbauvermögens in Anspruch genommen worden sind. Das ist richtig. Als Koalition der Erneuerung haben wir das Fehlbelegungsrecht abgeschafft.
Herr Hilser und Herr Röken, fragen Sie einmal Ihre Kollegen in großen Städten. Ich denke an den Oberbürgermeister Peter Demnitz aus Hagen, der der Koalition dankbar ist, dass wir dieses Gesetz abgeschafft haben, dass wir einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben, dass durch das Fehlbelegungsrecht die soziale Entmischung der Stadtteile nicht weiter vorangetrieben wird. Dass das zulasten des positiven Zinssaldos geht, ist klar. Aber es ist ein Beitrag zu einer sozialen Sicherung der Stadtteile in den Regionen unseres Landes. Daher wird diese Maßnahme auch von Ihren Mandatsträgern in der Kommunalpolitik sehr positiv aufgenommen.
Fragen Sie doch einmal die Oberbürgermeister und Bürgermeister, was passiert wäre, wenn wir nicht in den hoch verdichteten Wohnungsbeständen der 60er- und 70er-Jahre die Zinserhöhungen ausgesetzt hätten. Diese Wohnungsbestände, die heute teilweise zurückgebaut werden, hätten ein Mietniveau, das über dem Mietniveau des freifinanzierten Wohnungsbaus läge. Insofern war es richtig, diesen Schritt zu machen, der zulasten des positiven Zinssaldos ging.
Ich möchte auch darauf verweisen, dass die Übernahme der Zinsen für die Bundesfinanzhilfen in den Landeshaushalt ein Schritt war, auf der anderen Seite aber die Tilgungsraten für die Bundesfinanzhilfen im Landeshaushalt verblieben sind.
Die Zeiten des engen Ressortdenkens sind vorbei. Es kann nicht angehen, dass in der heutigen Zeit ein Politikbereich für sich in Anspruch nimmt: Dieses Vermögen ist meins! Finger weg! Da kommt keiner dran! – Wenn wir anfangen, in integrativen Ansätzen zu denken, dass Wohnungsbau nicht ohne die Lösung von Verkehrsinfrastrukturproblemen und ohne die Inangriffnahme des Wohnumfeldes denkbar ist, dann zeigt das, wie dringend notwendig integrative Ansätze sind.
Ein letzter Punkt, um dem Argument entgegenzutreten, das Wohnungsbauvermögen sei für RotGrün in der Vergangenheit tabu gewesen: Ich war in der letzten Legislaturperiode baupolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und wurde eines Tages vom damaligen Vizepräsidenten Helmut Linssen in sein Büro hier im Hause eingeladen. Da saß ein Emissär von Rot-Grün, ein Vorstandsmitglied einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung des Landes. Dieser war beauftragt worden, bei der CDU-Fraktion zu erkunden, ob und in welchem Umfang man bereit sei, einer Öffnung des Wohnungsbauvermögens zuzustimmen.