Die Frage ist, ob die Schule bei Hinzuziehung der Polizei eine Informationspflicht gegenüber den Eltern hat. Eine solche Pflicht besteht jedenfalls dann, wenn wegen einer Straftat einer Schülerin oder eines Schülers bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Anzeige erfolgt oder wenn eine solche Anzeige unmittelbar bevorsteht.
Dient die Hinzuziehung der Polizei jedoch einer Sachverhaltsklärung im Vorfeld, ist es vom Inhalt des polizeilichen Handelns abhängig, ob die Eltern informiert werden müssen. Da bei einem poli
zeilichen Handeln nicht mehr das Schulrecht betroffen ist, sondern das Polizeirecht, obliegt die Prüfung einer gegebenenfalls notwendig werdenden Information der Eltern der Polizei.
Davon unabhängig war es Aufgabe der Schule, die Eltern nach der polizeilichen Maßnahme zu informieren. Dies ist geschehen, sodass hier weder eine Rechtsverletzung noch die Verletzung einer – umgangssprachlich formuliert – sittlichmoralischen Verpflichtung zu erkennen ist. So weit, verehrte Frau Beer, die erste Ebene.
Es gibt eine weitere Ebene, die ich mit Verantwortlichkeit und mit Wertschätzung des anderen umschreiben möchte. Heute Abend werden wir ja noch einmal, wenn es dazu kommt, eine Debatte zur Sicherheit haben. Ich werde in dem Zusammenhang sagen, dass die Schülerinnen und Schüler sich in der Schule nicht nur sicher fühlen müssen, sondern dass sie auch sicher sein müssen. Meines Erachtens schließt das mit ein, dass man eine Sicherheit vor Eigengefährdung im Hinblick auch auf Suizid gewährleistet.
Wir haben bei dieser bekannten Schulsituation in Köln – Sie haben mich als Schulministerin gefragt – eine Vorgehensweise der Schule, die ich noch einmal an einigen Punkten festhalten möchte. Ich unterstreiche noch einmal sehr deutlich, wie wichtig es mir ist, dass wir wachsam sind. Insofern möchte ich auch deutlich machen, dass mir gerade die Wachsamkeit der Schülerinnen und Schüler bezogen auf diesen Vorfall sehr wichtig ist. Es ist auch wichtig, dass die Lehrerinnen und Lehrer in diesem Zusammenhang die Wachsamkeit der Schülerinnen und Schüler nicht abgetan und gesagt haben, wir sprechen irgendwann darüber, sondern dass sie sofort reagiert und letztlich auch in Gesprächen erkannt haben, dass ihre Kompetenz zu Ende ist und dass sie eine andere Kompetenz hinzuziehen müssen, nämlich die der Polizei.
An dieser Stelle möchte ich auch festhalten, dass ich zwei Entwicklungen für fatal halten würde. Ich hielte es für fatal, wenn es aufgrund dieser Diskussion dazu käme, dass Schülerinnen und Schüler die Wahrnehmung haben: Wenn wir so etwas melden und weitergeben, dann bekommen wir Stress. An dieser Stelle muss vielmehr unterstrichen werden, dass die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall sehr richtig gehandelt haben im Sinne von Verantwortlichkeit für einen Schüler.
Ich fände es auch sehr fatal, wenn wir an dieser Stelle sagen würden: Lehrerinnen und Lehrer haben sich in diesem Gesamtkomplex falsch verhalten. Das wäre ein ganz falsches Signal. Ich un
terstreiche hier noch einmal: Die Schule hat sich aufgrund ihres Erkenntnisstandes richtig verhalten.
Wir wissen, jeder Fall ist anders. Wir haben hier jetzt zwei tragische Fälle. Wir hatten den Fall in Emsdetten und wir hatten jetzt diesen Fall in Köln. Ich glaube nicht, dass es der richtige Weg wäre, jetzt zu sagen: Wir sichern das erlassmäßig und gesetzmäßig ab, und dann kann nichts mehr passieren. Ich glaube, dass wir uns letztendlich nicht vor solchen schrecklichen Fällen schützen können.
An dieser Stelle ist der Appell an alle Schulen wichtig, lieber einmal mehr die Eltern zu informieren als einmal zu wenig.
Wir wissen alle, dass es nicht so ist, dass im Zusammenhang mit Unterstützungsmaßnahmen der Schule nichts getan wird. Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen, dass auch ausgehend von den Erfahrungen aus Emsdetten ein runder Tisch eingerichtet werden wird. An diesem runden Tisch zur Gewaltprävention nehmen sicherlich auch Wissenschaftler, Elternverbände und Jugendverbände teil, sodass wir die Bandbreite der Interessen vor uns haben.
Wir wissen auch aus Amerika, dass es Zeichen, sogenannte Leakings, gibt, die wir kennen müssen. Wir wissen, dass es gerade bei Amokläufen oder Gewalttaten in dieser Richtung vorher eine Spur gibt, dass der mögliche Täter eine Spur legt. Das müssen wir genau in den Blick nehmen, um unsere Schulen dafür zu sensibilisieren.
Ein solcher runder Tisch wird sich sicherlich mit Gewaltprävention, aber auch mit der Vermeidung von Suizid beschäftigen müssen. Denn wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass wir seit etlichen Jahren wöchentlich Schülerinnen und Schüler unserer Schulen durch Suizid verlieren.
Frau Beer, Sie werden sich daran erinnern – Sie sind ja auch initiativ geworden –, dass auch der Landespräventionsrat in einer neuen Form wieder auflebt. Auch davon erhoffe ich mir richtungweisende und unterstützende Maßnahmen für unsere Schulen. Nicht zuletzt wird das Netzwerk schulpsychologischer Krisenintervention, das wir zusammen mit den drei Gemeindeunfallverbänden geschlossen haben, ein Fundament sein, um entsprechende Hilfeleistungen für Schulen zu geben.
Sehr geehrte Frau Beer und all diejenigen, die mir zuhören! Weil es für uns alle, glaube ich, ein belastender Fall ist und wir wissen, wie die Eltern – auch die Eltern von Robin – reagiert haben, der ja zeitweise sehr in den Fokus polizeilicher Ermitt
lungen geraten ist, möchte ich eindringlich an Sie appellieren, den Eltern, der Schwester und allen Anverwandten die genügende Ruhe zur Trauerarbeit zu lassen. Ich möchte, dass wir nicht weiter über diesen Fall sprechen, weil ich glaube, dass wir mehr gemeinsame Erkenntnis aus solchen tragischen Fällen brauchen und daraus lernen müssen.
Wir müssen gemeinsam überlegen – dazu gibt es zarte Signale von Ihrer Seite –, was zu tun ist. Das wird zukunftsweisend sein. Daher möchte ich Sie bitten, grundsätzlich mit allen ins Gespräch zu kommen. Ich fordere Sie dazu auf, ich bitte Sie darum. An dieser Stelle möchte ich wirklich davon absehen, weiter an diesem Fall zu arbeiten. – Danke.
Sehr geehrte Frau Ministerin! Jenseits des Vorfalls von Köln geht es um die grundsätzliche Frage, wie Eltern zukünftig informiert werden. Es geht auch um die grundsätzliche Frage, welche Kultur eigentlich zwischen Schule und Elternhaus besteht. Die PISAUntersuchung, die seit letzter Woche vorliegt, macht deutlich, dass sich die Eltern in Deutschland von den Schulen deutlich weniger informiert fühlen als die Eltern in anderen Ländern. Deshalb würde ich gerne von Ihnen wissen, wie Sie zukünftig an nordrhein-westfälischen Schulen die bessere Information von Eltern sicherstellen.
Frau Hendricks, ich habe eben den rechtlichen Rahmen benannt. Sie haben in Ihrer Frage, glaube ich, nicht nur darauf abgestellt, wie wir in einem solchen Fall reagieren; das habe ich, denke ich, deutlich genug geschildert. Sie sagen, dass sich Eltern grundsätzlich nicht informiert fühlen. Das ist eine völlig andere Frage, die nicht im Zusammenhang mit dem Kölner Vorfall zu sehen ist.
Gerade im Hinblick darauf, dass wir immer mehr Eltern in den Prozess der Schule einbeziehen, wird diese Tendenz in den Schulen deutlich besser. Ich kann mir vorstellen, dass sich Elternmitarbeit nicht nur auf das reduziert, was Schulmitwirkung meint, sondern – das macht die Selbst
Sehr geehrte Frau Ministerin! Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich mich sehr freue, dass das eine ganz andere Art der Ausführungen gewesen ist, als wir es in der kombinierten Sitzung von Innen- und Schulausschuss erlebt haben. Denn im Gegensatz zu dem, was Herr Wolf vorgetragen hat, denken Sie nach vorne. Sie sagen sehr deutlich, dass ein runder Tisch benötigt wird und dass es wichtig ist, Eltern besser einmal mehr zu informieren, als sich hinterher fragen zu müssen, ob man das einmal zu wenig getan hat. Das sind die Signale, die wir insgesamt brauchen.
Ich habe schon mehrfach formuliert – auch im Vorfeld der beiden Sitzungen –, warum wir nicht zu einem gemeinsamen Antrag kommen; das scheint jetzt zu gelingen. Darüber bin ich persönlich sehr froh, weil es sich bei diesem Thema wirklich nicht geziemt, sich an der Stelle parteipolitisch auseinanderzusetzen.
Ich habe trotzdem Fragen. Es gibt unterschiedliche Darstellungen durch die Polizei und die Schule. Wir haben auch schon in den Ausschüssen darauf hingewiesen. Der stellvertretende Schulleiter und die Bezirksregierung haben davon gesprochen, dass sich die Polizisten unmittelbar, nachdem bekannt geworden ist, dass der Junge nicht wieder aufgetaucht ist, mit auf die Suche begeben haben. Ist das aus Ihrer Sicht so richtig? Hat sich das in den Gesprächen mit der Schule und der Bezirksregierung für Sie bestätigt?
Ich habe davon Kenntnis, dass sich die Polizei, kurz nachdem der Schüler nicht mehr von der Toilette zurückgekommen war, an einer kurzen Suchaktion beteiligt hat. Die eigentliche Suchaktion hat aber, soweit ich das weiß, über die beiden Lehrer stattgefunden.
Frau Ministerin, Sie sagten vorhin, die Schule war nicht verpflichtet, die Eltern zu informieren, da es sich nur um eine
Wenn wir jetzt darangehen, gemeinsam aus diesem schrecklichen Ereignis zu lernen, sind Sie dann nicht mit mir der Auffassung, dass es vorsorglich besser gewesen wäre, wenn die Eltern zumindest im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen – wenn nicht durch die Schule, so doch durch die Polizei – sofort hätten informiert worden müssen?
Ich glaube, ich habe dargestellt, wie wichtig es mir ist, dass die Verantwortung für einen jungen Menschen von Eltern und Schule gemeinsam getragen wird. Dazu gehört, dass man sich gegenseitig informiert. Allerdings muss ich jetzt sagen: Wenn es so ist, dass die Polizei die Verantwortlichkeit für ein Gespräch übernimmt, liegt die Verantwortlichkeit auch dort.
Ich möchte mich aber an dieser Stelle – Sie haben mich als Schulministerin gefragt – auf das beziehen, was ich als Schulministerin auch sagen kann. Das habe ich eben dargestellt, wobei ich nochmals deutlich machen möchte, dass sich die Lehrerinnen und Lehrer im rechtlichen Rahmen korrekt verhalten haben.
Frau Ministerin Sommer, auch ich teile und begrüße das, was Sie zu dem gemeinsamen Agieren ausgeführt haben.
Gleichwohl stellt sich die Frage – und wir sind verpflichtet, ihr nachzugehen – nach der politischen Verantwortung in dem gesamten Verfahren. Darauf möchte ich mit meiner Frage noch einmal zurückkommen. Seit wann ist Ihres Wissens den Behörden bekannt, das der 18-Jährige – Ralf – keinen Amoklauf mehr geplant hat? Seit wann – möglichst ganz genau – ist das Ihres Wissens den Behörden bekannt?
Sehr verehrte Frau Löhrmann, das muss ich wirklich im Protokoll nachlesen. Schließlich sagen Sie, Sie wollen es ganz genau wissen. Ich möchte Ihnen auch eine ganz genaue Antwort
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben eben die rechtlichen Möglichkeiten dargestellt. Mich würde nun interessieren, welche Signale aus Ihrem Hause an die Schulen in Nordrhein-Westfalen ergehen, was in Zukunft die Notwendigkeit eines Kontaktes mit den Eltern in ähnlich gelagerten Fällen angeht, ob Sie hier nicht eine zusätzliche Marge einziehen und sagen: „Eltern sind grundsätzlich zu informieren“?
Sehr geehrte Frau Hendricks, ich habe deutlich gemacht, wie wichtig es mir ist, dass Eltern und Schule zusammenarbeiten.
Aber ich muss an dieser Stelle auch sagen: Wenn die Schule ihre Verantwortlichkeit abgibt, dann liegt die Verantwortlichkeit auch woanders. – Ich habe eben gesagt, dass wir hier eine Kombination von Schulrecht und dem Recht haben, das die Polizei an dieser Stelle ausübt. Darauf muss man Rücksicht nehmen.
Ich glaube nicht, dass man an dieser Stelle – als Reaktion auf diesen Fall – eine generelle Antwort geben kann. Jeder Fall ist anders. Ich denke, dass die Polizei, wenn wir uns hier zusammensetzen – zu dem gemeinsamen Tun gehört eben auch die Polizei –, sehr wohl ihre Interessen vertreten muss und auch ihre Begründungen dafür nennen wird, warum es an einigen Stellen möglicherweise nicht richtig ist, die Eltern vorher zu informieren. Ich bitte einfach darum, dass wir dieses Gespräch abwarten.