Wir reden in allen Verfahrensordnungen über die Frage eines effektiv gestalteten Verfahrens. Da gibt es immer wieder die Fragestellung, ob man zusätzliche Gutachter, ob man zusätzliche Zeugen, ob man Tatsachenfeststellungen der ersten Instanz, der zweiten Instanz als verbindlich festsetzt und und und. Das muss man im Gesamtkontext sehen. Nur im Zusammenhang mit dem Gesamtkontext ist auch zu entscheiden, ob wir den Betroffenen hier ausreichenden Rechtsschutz gewähren oder nicht.
Von daher lassen Sie uns die Debatte dort führen, wo sie hingehört, nämlich im Rechtsausschuss und nicht hier im Gesamtplenum. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Biesenbach hat es schon gesagt: Die Hamburger Landesregierung hat ein Konzept vorgelegt, um das SGG-Verfahren effizienter zu gestalten. Die SPD-Fraktion greift daraus einen Punkt heraus.
Mit der von Hamburg ausgegangenen Gesetzesinitiative wird das Ziel verfolgt, das sozialgerichtliche Verfahren effizienter zu gestalten und so zu einer Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit zu kommen. Dieses Ziel ist jedenfalls zu begrüßen. Es geht dabei nicht um Einschränkungen des Rechtsschutzes, sondern gerade um Sicherstellung wirksamen Rechtsschutzes durch Verstärkung der Effizienz.
Nach vorläufiger Einschätzung spricht einiges dafür, dass die Hamburger Vorschläge insgesamt geeignet erscheinen, diesem Ziel zu dienen.
Durch die von Herrn Biesenbach auch schon erwähnte Regelung des § 103 SGG ist sichergestellt, dass die Richter der Sozialgerichte von Amts wegen und ohne Antrag alle Aspekte eines Falls zu prüfen und auch Gutachten kritisch zu hinterfragen haben, und das tun sie auch.
Die Herausforderung für alle Gerichtsbarkeiten besteht und bestand darin, angesichts der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen Recht zu gewähren, Rechtsfrieden zu stiften, und das auf hohem qualitativem Niveau, aber auch in möglichst kurzer Zeit und unter schonendem Einsatz der Ressourcen.
Die Sozialgerichtsbarkeit ist vor dem Hintergrund der Änderungen zum 01. Januar 2005 aktuell hoch belastet. Deshalb ist es richtig, nach Wegen der Entlastung zu suchen. Ob die diskutierten Vorschläge von Hamburg letztlich geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen, möchte ich hier offen lassen. Es geht aber darum, dieses Konzept insgesamt zu prüfen.
Bei der hier von der SPD-Fraktion angesprochenen Änderung des § 109 SGG handelt es sich nur um einen Punkt daraus. Wir werden dem Vorhaben nicht gerecht, wenn wir einen Teil aus dem Gesamtzusammenhang reißen und diesen isoliert betrachten. Eine sachgerechte Abwägung und Positionierung ist nur möglich, wenn das Gesamtvorhaben im Blick behalten wird. Das wird zu gegebener Zeit geschehen, wenn die Vorlage im Bundesrat zu beraten ist. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Gibt es keine weiteren Wortmeldungen? - Das ist so. Dann komme ich zum Schluss der Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt, den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/287 an den Rechtsausschuss - federführend - sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu überweisen. Die abschließende Beratung erfolgt dann im federführenden Rechtsausschuss in öffentlicher Sitzung. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Damit ist der Antrag einstimmig so beschlossen.
9 Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes für das Land NordrheinWestfalen (Landespersonalvertretungsge- setz - LPVG)
Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich für die antragstellende Fraktion Herrn Kutschaty das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich gebe zu: Das Thema ist nicht neu. Auch in der letzten Legislaturperiode hat sich der Landtag mit dem Thema beschäftigt, Personalvertretungen für die Staatsanwälte vor Ort einzuführen. Die Debatten sind mir zumindest von den Protokollen her bekannt.
Worum geht es? - Üblicherweise sind die Personalvertretungen in unserem Land dreistufig aufgebaut. Das heißt, es gibt jeweils vor Ort, in den Mittelbehörden und bei den Ministerien eine Personalvertretung.
Bei den Staatsanwaltschaften sieht das jedoch im Augenblick in Nordrhein-Westfalen anders aus. Nach wie vor sind die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte die Einzigen, die vor Ort keine unmittelbaren Ansprechpartner haben. Personalvertretungen gibt es in dem Bereich bislang lediglich bei den Generalstaatsanwaltschaften und im Justizministerium.
Diese Abweichung vom Aufbau aller übrigen Personalvertretungen ist nicht nachvollziehbar und wird insbesondere von den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten als Ungerechtigkeit und als unbefriedigend empfunden.
Warum unbefriedigend? - Die Staatsanwaltschaften stehen nach wie vor und mehr denn je vor großen Herausforderungen. Die weiter voranschreitende Modernisierung in der Justiz, die Fortschreibung und Optimierung von Organisationsstrukturen sowie Arbeitsabläufen sind eine Daueraufgabe. Die Modernisierung der Justiz wird auch in Zukunft weiter vorangetrieben werden müssen, denn Kriminalität sucht sich ständig neue Mittel und Wege.
Vor diesem Hintergrund sind auch die Staatsanwaltschaften gefordert, mit den Anforderungen an eine moderne, bürgernahe und effiziente Justiz
Auf eines können wir derweil nicht verzichten, nämlich darauf, dass die dazu notwendigen Prozesse von motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen und mit Nachdruck vorangetrieben werden. All das macht eine enge Zusammenarbeit der Staatsanwälte vor Ort mit den Personalvertretungen unverzichtbar.
Der derzeitige zweistufige Aufbau der Personalvertretung wird dem jedoch in keinster Weise gerecht. Vielmehr steht sie dem Ziel gemeinsamen und partnerschaftlichen Handelns entgegen. Vor allem in räumlich größeren OLG-Bezirken, in denen weite Wege zurückzulegen sind, wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit dadurch zusätzlich erschwert.
Die Neuorganisation bei Teilhabe und Mitbestimmung ist vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen daher zwingend notwendig. Nichts ist nachhaltiger und von größerer Nachvollziehbarkeit, als die Prozesse in der Organisations- und Personalentwicklung bereits auf der untersten Ebene, also direkt an der Basis vor Ort, zu klären. Zu Recht drängen die Staatsanwaltschaften auf eine Lösung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig: Wir hätten schon längst die Gelegenheit gehabt, die Organisation der Personalvertretungen bei den Staatsanwaltschaften der anderer Behörden anzupassen. Dazu ist es nicht gekommen. Die Gründe sind im Hause bekannt.
Heute ergreifen wir erneut die Initiative, um endlich klare Verhältnisse bei den Staatsanwaltschaften zu schaffen. Das tun wir in der Hoffnung, dass sich die Regierungsfraktionen nunmehr an die guten Absichten, die sie in der letzten Legislaturperiode hatten, erinnern und sich in die Pflicht nehmen lassen, gemeinsam zu einer Lösung im Interesse der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu finden. In diesem Sinne wünsche ich uns gute und zielführende Beratungen in den Ausschüssen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kutschaty. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Abgeordneter Giebels.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Erinnerung an die Schulzeit kann ja manchmal Déjà-vu-Erlebnisse hervorrufen. Es gab im
mer wieder Klassenkameraden, die sich so plump angestellt haben, dass sie es scheinbar darauf angelegt haben, beim Abschreiben erwischt zu werden. Das Resultat - vielleicht weiß das noch der eine oder andere von Ihnen - war jedes Mal dasselbe: Man wurde erwischt, und dann gab es für die Abschreibenden stets ein „Ungenügend“, also eine „Sechs“.
Sie, sehr geehrter Herr Kollege, haben zutreffend gesagt, dass das Thema nicht neu ist. Das ist aber nicht alles, was man dazu anmerken kann, denn der mit der Drucksache 14/272 vorgelegte Gesetzentwurf der SPD-Fraktion entspricht wortgleich dem Gesetzentwurf von CDU und FDP aus der vergangenen Legislaturperiode.
und dabei sind Sie wieder einmal erwischt worden. Dass Sie von der SPD jetzt den im März 2004 eingebrachten Gesetzentwurf der damaligen Oppositionsfraktionen und heutigen Koalitionsfraktionen wortgleich einbringen, ist mehr als bemerkenswert.
Meine Damen und Herren von der SPD, die Wählerinnen und Wähler haben Sie am 22. Mai dieses Jahres von Ihrem grünen Koalitionspartner befreit und Sie gleichzeitig in die Opposition geschickt. Insofern haben wir Verständnis dafür, dass Sie nun, befreit von alter Last, mit über einem Jahr Verzögerung nicht nur erkennen, dass der damalige Gesetzentwurf von CDU und FDP in die richtige Richtung ging, sondern auch danach handeln wollen.
In den hierzu in der vergangenen Legislaturperiode stattgefundenen Beratungen im Rechtsausschuss und im Plenum haben die Vertreter der SPD offen eingeräumt, dass sie in dieser Sachfrage vor den Grünen haben kuschen müssen. Dementsprechend haben SPD und Grüne den wortgleichen Gesetzentwurf von CDU und FDP seinerzeit im Rechtsausschuss und im Landtag abgelehnt.
Der damalige Justizminister hingegen hat damals Sympathie für eine umfassende Neuregelung des Personalvertretungsrechts erkennen lassen. Auch die Grünen-Fraktion wollte wohl eher den großen Wurf als diese Einzellösung.
Jetzt, da der Entwurf des neuen Innenministers für eine umfassende Neuregelung des Landespersonalvertretungsgesetzes in Kürze vorgelegt wird, macht es daher durchaus Sinn, die Diskussion dieser einzelnen Sachfrage mit den anstehenden Beratungen über ein insgesamt neues Personalvertretungsrecht für die mehr als 400.000 Landesbediensteten zu verzahnen.
Denn das Ziel der CDU war und ist es unverändert, auch für die Staatsanwälte ein effizientes Personalvertretungswesen zu schaffen. Es macht auch Sinn, darüber nachzudenken, ob man dieses Thema nicht im Zusammenhang mit der Personalvertretung der Richter sehen muss, dass man also die Personalvertretung der Staatsanwälte nicht isoliert vor die Klammer zieht, sondern in einer Gesamtschau die Personalvertretung von Richtern und Staatsanwälten insgesamt neu regelt. Deshalb ist es richtig, diesen Antrag an den Rechtsausschuss als federführenden Ausschuss zu überweisen und dort die Ergebnisse der Erörterungen im Innenausschuss zu dem soeben bereits angesprochenen Gesetzentwurf, also der Neuregelung des Personalvertretungsrechts insgesamt, zu berücksichtigen.
Hierbei müssen Sie, meine Damen und Herren von der SPD, aber mehr leisten, als nur abzuschreiben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Giebels, das Urheberrecht bezieht sich, glaube ich, nicht auf politische Initiativen. Diesen Streit um die Urheberschaft in der Politik halte ich also für müßig. Sie waren in der letzten Legislaturperiode ja auch noch nicht im Landtag. Von daher haben Sie bei der Darstellung der Geschichte dieser Angelegenheit ein paar Sachen auch nicht erwähnt.
Zur Ergänzung, nur um Ihnen noch einmal deutlich zu machen, worum der Streit in der letzten Legislaturperiode ging: Wir hatten einen Traum; I had a dream. Dieser Traum hieß: Wir können in die ganze Debatte um das öffentliche Dienstrecht doch etwas Vernunft bringen und den Vorschlägen der Bull-Kommission tatsächlich zum Erfolg verhelfen. - Das war der Traum in unserer Fraktion. Ich finde ihn nach wie vor richtig.
wir mit den Angestellten? - Bull hat vorgeschlagen - das können Sie gerne einmal nachlesen; ich empfehle es allen neuen Abgeordneten zur Lektüre -: Wir brauchen ein neues Dienstrecht. Es geht nicht darum, einfach nur die Beamten abzuschaffen und alle in den Angestelltenbereich zu überführen. Vielmehr ist Deutschland nur dann zukunftsfähig, wenn wir diesen öffentlichen Dienst vom Kopf auf die Füße stellen und das Ganze grundlegend renovieren, indem wir die Zweiteilung des Dienstrechts endlich aufgeben und zu einem einheitlichen Dienstrecht kommen. Alle anderen europäischen Länder haben das gemacht.