Protokoll der Sitzung vom 17.09.2008

Bitte schön, Herr Minister.

Herr Kollege Kuschke, mit dem Wort „Aktion“ habe ich einfach das Vorgehen in diesem Fall bezeichnet. Es gab nicht irgendwelche besonderen Aktionen.

Von den 72 Beschäftigten haben 27 unbefristete Beschäftigungsverhältnisse. Die Häuser haben natürlich diese Beschäftigungsverhältnisse rechtmäßig abgeschlossen, denn unbefristete Beschäftigungsverhältnisse konnten seinerzeit eingegangen werden, weil die kw-Vermerke nicht personenbezogen ausgebracht wurden. Dies erlaubt den Abschluss unbefristeter Arbeitsverträge.

Die neuen Beschäftigten sollten bis Ende 2010 in den originären Stellenhaushalt übernommen werden. Das habe ich damit gemeint, als ich auf das PEM aufmerksam gemacht habe. Der beschleunigte Abbau hat dieses Vorhaben natürlich in gewisser Weise konterkariert.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine weitere Nachfrage des Kollegen Kuschke. Bitte schön, Herr Kollege Kuschke.

Ich würde gerne noch einmal auf die Frage von Frau Kollegin Gödecke zurückkommen. Herr Minister, da wir Sie als einen

Verfechter der Haushaltsklarheit kennen, frage ich Sie:

(Zuruf von der CDU: Sehr richtig!)

Würden Sie es dann nicht für sinnvoll und notwendig halten – in Ausführung dessen, was Sie vorhin auf die Frage von Frau Gödecke geantwortet haben –, dass bei den Haushaltsberatungen auch eine gesonderte Vorlage zur Bewirtschaftung der Stellen zur Verfügung steht?

Herr Kollege Kuschke, darüber kann man sicherlich nachdenken. Das tun wir derzeit im Hause.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich habe noch eine weitere Frage des Kollegen Kuschke, die aber nicht zulässig ist. – Der Kollege Töns kann seine Frage aber selbstverständlich stellen. Bitte schön, Herr Kollege Töns.

Herr Minister, hat es Fälle gegeben, bei denen befristete Arbeitsverhältnisse in unbefristete umgewandelt wurden? Und gegebenenfalls wann wurden diese Stellen jeweils umgewandelt?

Herr Minister, bitte.

Herr Kollege Töns, das weiß ich im Moment nicht. Darf ich Ihnen darauf schriftlich antworten?

(Markus Töns [SPD]: Ja!)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Nachfragen zur Frage 226 sehe ich nicht.

Ich rufe damit die

Mündliche Anfrage 234

des Abgeordneten Sichau auf:

Wie ist in Nordrhein-Westfalen die Erprobung von Richtern geregelt, und wie wird sie praktiziert?

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Michael Bertrams, hat in der Zeitschrift „Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter“, Heft 8/2008, Seite 291 ff., einen Aufsatz mit dem Titel „Richterliche Erprobung an der Seite der Politik?“ veröffentlicht.

Nach welchen Maßgaben erfolgt die richterliche Erprobung?

Zu dieser Frage bitte ich Frau Ministerin MüllerPiepenkötter um Beantwortung. Bitte schön, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Der Herr Abgeordnete Sichau fragt, wonach sich hier in Nordrhein-Westfalen die Erprobung von Richtern und Richterinnen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten richtet. – Die Erprobung richtet sich nach der Allgemeinverfügung des Justizministers vom 2. Mai 2005, die damals im Justizministerialblatt veröffentlicht worden ist.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe eine Nachfrage von dem Kollegen Kutschaty. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Ministerin, die Verfügung, die Sie gerade ansprechen, sieht ja vor, dass die Erprobung im Richteramt im Regelfall auf einer Richterstelle stattzufinden hat und nur im Einzelfall Ersatzerprobungen zulässig sein können. Aus welchen Gründen teilen Sie denn dann nicht die Einschätzung des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass eine Ersatzerprobung gerade nicht im Büro der Justizministerin oder ihres Staatssekretärs stattfinden kann?

Frau Ministerin, bitte.

Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass neben der Erprobung bei einem Obergericht in der Rechtsprechung andere Möglichkeiten der Erprobung bestehen. Sie wird dort Ersatzerprobung genannt. Das sind zahlreiche Stellen, nämlich beim Bundesverfassungsgericht, bei einem obersten Bundesgericht, bei der Bundesanwaltschaft, beim Bundesministerium der Justiz, beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, hinsichtlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit auch bei obersten Bundes- oder Landesbehörden, bei der Generalstaatsanwaltschaft anstelle des Oberlandesgerichts, für die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit bei den für Arbeit und Sozialordnung zuständigen Ministerien des Bundes und des Landes NordrheinWestfalen und schließlich bei einer internationalen Institution, soweit das Justizministerium diese Institution als ersatzerprobungsgeeignet anerkannt hat.

Sie entnehmen dieser Aufzählung, dass es zahlreiche andere Möglichkeiten der Erprobung gibt als bei einem obersten Landesgericht und dass das Lan

desjustizministerium ebenso wie das Bundesministerium der Justiz ersatzerprobungsgeeignet sind. Das heißt, alle Stellen im höheren Dienst des Justizministeriums sind ersatzerprobungsgeeignet. Ein Vorbehalt ist da nur hinsichtlich internationaler Institutionen gemacht worden.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe eine Nachfrage vom Herrn Kollegen Sichau. Bitte schön, Herr Kollege Sichau.

Ich habe die Antwort zwar nicht gehört, will aber eine Nachfrage stellen. – Wie stehen Sie, Frau Ministerin, zur Ansicht von Herrn Dr. Bertrams, dass im Tätigkeitsbereich einer Ministerin oder eines Staatssekretärs parteipolitische Kategorien eine entscheidende Rolle spielen – eine andere Qualität des Denkens, als in der Richtertätigkeit verlangt ist?

Frau Ministerin, bitte.

Diese Ansicht kann ich nicht teilen. Ich meine, sie ergibt sich auch aus dem Aufsatz von Herrn Dr. Bertrams nicht. Herr Dr. Bertrams zeigt auf, welche Qualitäten und Fähigkeiten in der Erprobung nachgewiesen und belegt werden sollen. Ich zitiere Herrn Dr. Bertrams: die juristische Fachkompetenz, die Auffassungsgabe, das Pflichtbewusstsein, die Belastbarkeit, die Fähigkeit zum Umgang mit Menschen und zur Motivation, die Führungs- und Überzeugungskraft, das Durchsetzungsvermögen, die Entscheidungsfreudigkeit, der Pragmatismus und der Sinn für das Wesentliche, die Planungs- und Organisationsfähigkeit, der Teamgeist, das Einfühlungsvermögen in Problemstellungen sowie der Blick für die gesellschaftliche Tragweite einer Entscheidung. – Ich kenne keine Stelle, an der diese Fähigkeiten in solcher Breite vorhanden sein müssen wie in einem Ministerbüro.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe eine Nachfrage von Herr Stüttgen. Bitte schön.

Frau Ministerin, welche Erwägungen stellt Ihr Haus zur Wahrung der Chancengleichheit der verschiedenen Bewerberinnen und Bewerber bei der Übertragung von sogenannten Ersatzerprobungsstellen an?

Herr Abgeordneter Stüttgen, auch dazu darf ich den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Nord

rhein-Westfalen zitieren: Der Anspruch auf gleichen Zugang zu allen öffentlichen Ämtern wird nur gewahrt, wenn allen Richtern, die nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung für die Übertragung eines Richteramts mit höherem Endgrundgehalt in Betracht kommen, Gelegenheit zur Erprobung bzw. Ersatzerprobung gegeben wird. – Das ist in Nordrhein-Westfalen an verschiedensten Stellen sichergestellt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächster Fragesteller hat noch einmal der Kollege Kutschaty das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Ministerin, die Kritik an der Erprobung in Ihrem Hause kam ja nicht von irgendjemandem, sondern vom höchsten Landesrichter, den wir haben. Meine Frage daraufhin: Beabsichtigen Sie aufgrund der doch starken Kritik des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs dieses Landes, die Erprobung von Richtern in Zukunft nicht mehr im Bereich Ihrer politischen Leitungsebene durchführen zu lassen?

Frau Ministerin, bitte.

Da ich diese Kritik nicht teile, nein!

Herr Kollege Sichau, bitte.

Frau Ministerin, die zeitlichen Voraussetzungen waren für die Erprobungsstelle, die hier in Rede steht, nicht gegeben. Aus welchem Grund ist nicht anschließend – vor der ebenfalls in Rede stehenden Beförderung – diese zeitliche Voraussetzung formal nachgeholt worden, um den formalen Mangel damit zu heilen?

Frau Ministerin.

Herr Abgeordneter Sichau, unser Haus beabsichtigte, den Kollegen auf seinen Wunsch hin in die Sozialgerichtsbarkeit als Richter am Sozialgericht zu versetzen. Er kam aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Der Präsident des Landessozialgerichts ist an unser Haus herangetreten, weil er dringenden Bedarf beim Landessozialgericht hatte, und hat gebeten, die Erprobung als Ersatzerprobung anzuerkennen und den Kollegen an das Landessozialgericht ab

zuordnen. Das hat Herr Dr. Brand auch öffentlich erklärt. Es war weder Intention noch Initiative unseres Hauses, diese Versetzung so zu handhaben, sondern Initiative des Präsidenten des Landessozialgerichts.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe jetzt noch eine weitere Nachfrage vom Herrn Kollegen Sichau. Bitte schön, Herr Kollege.

Das ist ja alles so in Ordnung, aber ich habe nach den zeitlichen Voraussetzungen gefragt. Die waren nicht gegeben. Wenn sie denn nun vor Beginn der Erprobung nicht gegeben waren, dann muss man sie nachholen. Warum sind sie nicht nachgeholt worden?

Frau Ministerin.