Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn das Thema nicht so ernst wäre, würde ich jetzt schließen: Linke Personalräte, Kölle Alaaf! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Jäger das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Preuß – er ist schon nicht mehr da – hatte das LPVG als eine schwere Belastung für die rot-grüne Landesregierung bezeichnet. Wenn man bei diesem LPVG überhaupt von einer schweren Belastung reden will, dann ist es eine schwere Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in NordrheinWestfalen.
Ich will darauf gleich im Weiteren noch eingehen. So viel vorab: Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist im privaten Sektor deshalb so gut in Deutschland abgewettert worden, weil insbesondere in großen Unternehmen die Betriebsräte an den Anpassungsprozessen während dieser Wirtschaftskrise nicht nur beteiligt waren, nicht nur auf Augenhöhe waren, sondern im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes ihre Eigenschaft als Co-Manager mit gestaltet haben.
Wenn Sie sich – Herr Palmen, Sie schütteln jetzt mit dem Kopf – mit den Arbeitsdirektoren und Vorständen großer deutscher Unternehmen wie ThyssenKrupp oder ähnlichen unterhalten, dann werden die Ihnen bestätigen, dass es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren, die in schwierigen Anpassungsprozessen während der Finanz- und Wirtschaftskrise ihren Beitrag geleistet haben.
Herr Palmen, gleiches Geld für den öffentlichen Dienst. Kaum ein Sektor in unserer Gesellschaft war in den letzten 20 Jahren einem so massiven Wandel unterzogen und wird ihn auch weiterhin vor sich haben, weil es ein laufender Prozess ist, wie der öffentliche Dienst.
Wir sind der Auffassung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nicht nur ein Kostenfaktor mit zwei Ohren sind, sondern dass es hier um mündige Menschen geht, die ihre Erfahrungen, ihre Kompetenzen in diese Veränderungsprozesse einbringen sollen, sogar müssen. Das geht nur über eine ausreichende Mitbestimmung, die Sie, Herr Palmen, abgeschafft haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal deutlich machen, wie dieser Prozess mit dem Landespersonalvertretungsgesetz, Frau Conrads, angelegt ist, wobei die große Übereinstimmung besteht, was wir anpacken sollten, und wobei ich um ein wenig Geduld des Parlamentes bitte.
Richtig ist, dass wir als Sozialdemokraten zugesagt haben, in den ersten 100 Tagen mit den Gewerkschaften ein neues LPVG zu verhandeln. Diese Verhandlungen sind notwendig nicht nur vor dem Hintergrund, dass wir den alten Gesetzesstand des Jahres 2007 wiederherstellen wollen, sondern weil es auch ausdrückliche Wünsche aus den Berufsverbänden, aus den Gewerkschaften gibt,
das in die Jahre gekommene Landespersonalvertretungsgesetz des Jahres 2007 nicht nur im Sinne der Wiederherstellung der Mitbestimmung zu verändern, sondern eine deutliche Modernisierung und eine Anpassung an die Veränderungen im öffentlichen Dienst vorzunehmen.
Was bedeutet das? Ich lege großen Wert darauf, dass diese Modernisierung auch tatsächlich stattfinden kann. Das bedeutet, dass wir uns über Dinge unterhalten müssen wie: Wo findet beispielsweise die Personalvertretung in gemeinsamen Einrichtungen des Bundes und des Landes statt? Wo findet die Beteiligung nach dem Örtlichkeitsprinzip der Schwerbehindertenbeauftragten statt?
Wir haben es zu tun mit den Berufsgruppen Lehrer, Polizeibeamte, Hochschulangestellte – wissenschaftlich/nicht wissenschaftlich –, Polizeibeamte, Kommunalbeamte, Staatsanwälte, Richter, die alle aus ihren beruflichen Perspektiven heraus in einzelnen Dingen eine Modernisierung des bis 2007 geltenden Landespersonalvertretungsgesetzes wünschen.
Dagegen gespielt haben die entsprechenden Berufsverbände, die Frau Conrads, eben nicht nur aus Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes bestehen, sondern bei denen es auch Organisationen gibt wie die DpoLG, dbb, die komba, die ebenfalls Anspruch darauf haben, in einem solchen Gesetzgebungsverfahren ordentlich angehört zu werden.
Ich schaue einmal zurück, wie die Diskussion 2007 um die Veränderung des LPVGs abgelaufen ist: Die Kritik aus den Gewerkschaften und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war zu Recht hauptsächlich auf die letztendliche Abschaffung der Mitbestimmung in Nordrhein-Westfalen gerichtet. Aber auch – und nicht minder – groß war das Erschrecken darüber, wie der damalige Gesetzentwurf ohne die Beteiligung der Berufsverbände oder der Gewerkschaften durch dieses Parlament gepeitscht worden ist. Diesen Fehler werden wir nicht wiederholen. Im Gegenteil: Wir werden die Betroffenen dieses Gesetzgebungsverfahrens ausdrücklich mitnehmen und ihre Wünsche, wenn dies sozusagen im Abstimmungsprozess konsensual erfolgt, auch einbauen und in diesen Prozess mitnehmen.
Das hat natürlich Einfluss auf die Dauer, bis wir einen solchen Gesetzentwurf vorlegen können. Ich habe gerade deutlich gemacht, wie viel Modernisierungswunsch und Modernisierungsbedarf neben der nahezu identischen Auffassung über die Wiederherstellung der Mitbestimmung besteht und wie groß der technische Bedarf ist, Modernisierungs- und Aktualisierungsprozesse in dieses Gesetzgebungsverfahren einfließen zu lassen.
Mein Haus arbeitet mit Hochdruck daran. Wir haben bereits Anfang August – als Landesregierung frisch im Amt – die ersten Gespräche mit den Spitzen der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen über unseren Wunsch, möglichst zügig eine Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes vorzulegen, geführt. Mein Haus führt seitdem intensive Abstimmungsprozesse auf Arbeitsebene mit den daran zu beteiligenden Gewerkschaften durch. Wir sind innerhalb der Landesregierung dabei, eine Ressortabstimmung zu entwickeln, die nicht einfach ist, weil es im Hochschulbereich besondere Anforderungen gibt. Es gibt im Kommunalbereich andere Anforderungen, was das Landespersonalvertretungsgesetz angeht. Aber auch daran arbeiten wir mit Hochdruck.
Ich will Ihnen versprechen – und dabei muss ich meine eigene Geduld auch wirklich strapazieren – diesen Prozess konsensuell anzulegen und mit den Beteiligten bis zum Ende des Jahres abzuschließen und den Spitzenverbänden und den Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens einen Gesetzentwurf zuzuleiten, den ich selbstverständlich auch dem Parlament zur Verfügung stellen werde,.
Ich hoffe, dass wir Ihnen im Frühjahr des nächsten Jahres einen abgestimmten Gesetzentwurf, der seine Stationen im normalen Gesetzgebungsverfahren gefunden hat, unter Eigenbeteiligung und möglichst unter Einschluss der Wünsche der Berufsverbände und der kommunalen Spitzenverbände vorlegen können.
Ich bin der Auffassung, dass wir das Stück Demokratie, das nach 35 Jahren im Jahre 2007 kaputt gemacht worden ist, wieder flicken müssen. Aber es reicht nicht, nur einen Flicken daraufzusetzen, sondern es muss ein Gesamtwerk vorgelegt werden, das den Anforderungen im öffentlichen Dienst genügt – sowohl was die Behördenleitungen auf der einen Seite als auch vor allem was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der anderen Seite angeht.
Meine Erfahrung ist, dass Sie immer nach Beispielen suchen, wo Mitbestimmung nicht funktioniert. Die kann ich Ihnen in sehr großer Zahl nennen. Aber alleine, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr das Gefühl haben – das wird auch bestätigt –, dass ihre Kompetenzen, dass ihre Fähigkeiten, dass ihre Erfahrungen in Entscheidungsprozesse der Behörde eingebracht werden, hat dazu geführt, dass sie wirklich „Privat vor Staat“ machen und sagen: Ich stelle mich doch lieber um 16 Uhr an die Stempeluhr und mache privat, und der Staat soll doch machen, was er will.
Wir wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder in die Entscheidungsprozesse hereinholen. Wir brauchen Sie dabei und wollen, dass Nordrhein-Westfalen ein Mitbestimmungsland ist, wo Demokratie im öffentlichen Dienst herrscht. Ich bitte allerdings das Parlament um etwas Geduld, damit wir einen ordentlichen Vorschlag machen können. Ich bin mir sehr sicher, dass der Vorschlag dann hier im Parlament eine breite Mehrheit findet. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Palmen das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ich eigentlich an der gan
Herr Stotko, dass Sie Rechtsanwalt sind, wundert mich bei manchen Dingen. Eigentlich müssten Sie wissen, dass der Hauptgrund dafür die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 zum schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetz war.
Vor 15 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Stärkung der Personalhoheit des Dienstherrn entschieden gefordert und hat dazu drei Grundsätze aufgestellt.
Erstens: die sogenannte Schutzzweckgrenze. Entscheidungen der Legislative dürfen nicht blockiert werden.
Zweitens: eine Verantwortungsgrenze. Die Exekutive muss Entscheidungen und Vorgaben der Legislative umsetzen. Ich wiederhole: Sie muss umsetzen.
Deshalb haben wir beschlossen, zurück zum Ursprung der Mitbestimmung, dem Interessenausgleich des Dienstherrn und der Mitarbeiter zu gehen, so wie es seit vielen Jahrzehnten im Bundespersonalvertretungsgesetz für über 2 Millionen Arbeitnehmer in dieser Bundesrepublik gehandhabt wird. Mit dieser 1:1-Übernahme des Bundespersonalvertretungsgesetzes haben wir für etwa 800.000 Arbeitnehmer hier im Land, Herr Minister für Inneres und Kommunales, Landesbedienstete, Kommunalbedienstete, Sparkassenbedienstete etc., dieses Gesetz eingeführt.
In den drei Jahren – ich habe im Innenministerium, wie Sie sicher wissen, dabei eine gewisse Mitverantwortung getragen – habe ich nicht eine einzige – ich sage es noch einmal: nicht eine einzige – Beschwerde eines Personalrates, einer Gewerkschaft, eines Verbandes, von irgendjemandem gesehen, in der beklagt worden wäre, dass es keine Mitbestimmung mehr gebe.
Sie können ja mit Ihrer Mehrheit beschließen, was Sie für richtig halten. Sie müssen uns aber zumindest zugestehen, dass wir mit unserer Mehrheit damals unter Beachtung der Grundsätze, die ich eben genannt habe, ein neues LPVG gemacht haben, das 1:1 das Bundespersonalvertretungsgesetz abbildet, mit dem seit vielen Jahrzehnten 2 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt werden.
Ihre Einstellung, was dagegen und was dafür spricht, werden wir an anderer Stelle noch einmal diskutieren müssen, aber bestimmt nicht bei diesem Gesetz, denn Sie werden sich mit Ihren Vorstellungen bestimmt nicht durchsetzen. Warum? – Herr Minister Schneider – ich fand diese Äußerung sehr erfrischend – hat damals eigentlich das völlig Richtige gesagt. Und jeder, der viele Jahre mit dem Personalvertretungsgesetz zu tun hatte – das hatten Sie ja auch –, kann das bestätigen. Egal, was im LPVG steht: Die Mitbestimmung funktioniert.