Protokoll der Sitzung vom 01.10.2010

Es handelt sich nicht um eine Bettensteuer, sondern – ich habe darauf hingewiesen – um eine Kulturförderabgabe. Ich möchte auf den sachlichen Zusammenhang noch einmal deutlich hinweisen: Es geht darum, dass die Stadt Köln sich im Haushaltssicherungskonzept befindet und über sehr eingeschränkte finanzielle Spielräume verfügt, zugleich aber touristischer Magnet ist, Weltkulturerbe zu pflegen und zu unterhalten hat, sodass es da einen sachlichen Zusammenhang gibt, auch die Nutznießer solchen touristischen und kulturellen Angebotes, beispielsweise das Beherbergungsgewerbe und die Menschen, die sich in Köln unter anderem zu touristischen Zwecken aufhalten, zur Finanzierung mit heranzuziehen.

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Der Finanzminister möchte ergänzen.

Ich kann Ihnen dazu gerne mitteilen: Auch das Finanzministerium hat – und hatte im Übrigen bereits zu meinem Dienstantritt – diese Steuer auf die Kriterien hin überprüft, die das Finanzministerium zu überprüfen hat.

Uns liegt also auch die Satzung vor. Nach § 3 der Satzung der Stadt Köln ist die Bemessungsgrundlage der Kulturförderabgabe der vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Betrag einschließlich der Mehrwertsteuer. Das führt im Übrigen auch dazu, dass die Kulturförderabgabe weder vom Sinn noch von der Bemessungsgrundlage noch vom

Besteuerungsgegenstand her der Umsatzsteuer entgegenläuft. Es ist eine andere Abgabe. Sie hat einen anderen Steuerpflichtigen, eine andere Bemessungsgrundlage und einen anderen Steuergegenstand. Genau das ist geprüft worden.

Das bedeutet: Wenn Sie 100 € brutto für ein Hotelzimmer bezahlen, dann hat der Hotelier, nicht der Gast, davon 5 € abzuführen. Und diese 100 € Brutto sind inklusive der 7%igen Mehrwertsteuer.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Herr Brockes. Herr Brockes, es ist Ihre dritte und damit Ihre letzte Nachfrage.

Herr Innenminister, Sie haben eben ausgeführt, wie gering der Prüfauftrag Ihres Ministeriums in der Sache ist. Würden Sie denn zur Kenntnis nehmen, dass auch viele Kommunen, die jetzt überlegen, diese Steuer einzuführen, wie zum Beispiel Mönchengladbach, die Verfassungskonformität im Rahmen ihrer Einführung nicht geprüft haben? Ist das Ihrem Hause bekannt? Ist es nicht geradezu fahrlässig, wenn man die Kommunen in ein solches verfassungsmäßiges Risiko hineinlaufen lässt, was insbesondere eine Vielzahl von Prozessen mit sich bringen wird, die letzten Endes nicht für klare und sichere Einnahmen sorgen?

Danke schön, Herr Brockes. – Herr Minister, bitte.

Diese Landesregierung hat nicht die Absicht, durch eigenes Handeln dafür zu sorgen, dass Kommunen in ein verfassungsrechtliches Risiko geraten. Ich will mich zu weiteren Bewertungen nicht hinreißen lassen, aber die alte Landesregierung hat da offensichtlich gelegentlich anders gehandelt, was die Vielzahl der Verfassungsgerichtsverfahren in den letzten fünf Jahren, die noch in hohem Maße anhängig sind, belegt.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Im Übrigen ist das ja nicht eine Kleinigkeit im Rahmen der Kommunalaufsicht. Sie haben das ebenso dargestellt, als gäbe es nur einen ganz kleinen Überprüfungsspielraum. Wir haben im Rahmen der Aufsicht zu prüfen, ob die Gebietskörperschaften nicht unter Umständen pflichtwidrig und ob sie rechtmäßig handeln. Das ist eine sehr kompetente Aufgabe, die von den Häusern zu erledigen ist. Das tun wir.

Ich will noch eines deutlich machen. Das ist Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Deshalb muss eine Gebietskörperschaft, die eine solche Abgabe plant, eigenständig und selbstständig die

Rechtmäßigkeit überprüfen. Ich gehe davon aus, dass diejenigen Kommunen, die so etwas schon eingeführt haben oder die Absicht haben, das zu tun, das in gebotenem Umfang auch sicherstellen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage kommt von Herrn Hafke.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich habe an Sie die Frage, ob bei der Genehmigung der Bettensteuer der zuständige Minister für Wirtschaft und Tourismus auch beteiligt war.

Danke schön. – Herr Minister Jäger.

Herr Hafke, das entzieht sich zurzeit meiner Kenntnis. Ich kann Ihnen das aber, wenn Sie es wünschen, bilateral oder übers Protokoll nachreichen.

Möchten Sie, Herr Wirtschaftsminister? – Ich schalte Sie auf.

Ich habe die Frage nicht mitbekommen. Kann sie wiederholt werden?

Herr Hafke darf die Frage wiederholen.

Ich habe gefragt, ob Sie auch an der Entscheidung bzw. der Genehmigung der Bettensteuer beteiligt waren und auch Ihr Rat bzw. der Rat Ihres Hauses eingeholt wurde.

Danke schön. – Herr Wirtschaftsminister.

Also, ich selbst war an der Bettensteuer nicht beteiligt.

(Heiterkeit von der CDU)

Danke schön. – Herr Papke.

Herr Wirtschaftsminister, dann darf ich die nächste Frage daran anknüpfend gleich an Sie richten. Haben wir es richtig verstanden, dass die Landesregierung für die landes

weite Einführung einer solchen Steuer aktiv wirbt? Ich habe das Interview des Finanzministers vorhin schon zitiert. Der Innenminister hat sich ähnlich positiv geäußert. Es geht um die Einführung einer Steuer, die nach Aussage aller Fachleute erhebliche Auswirkungen auf die Attraktivität des Tourismusstandortes Nordrhein-Westfalen hat.

(Widerspruch von der SPD)

Und das geht an Ihnen und Ihrem Haus komplett vorbei? Habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihr Haus in dieser Frage weder im Genehmigungsprozess noch auf informellem Wege in irgendeiner Art und Weise beteiligt war? Haben wir Sie da wirklich richtig verstanden?

Danke schön, Herr Papke. – Darauf antwortet der Innenminister.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Ich habe den Wirtschaftsminister gefragt!)

Herzlichen Dank für die Frage, Herr Papke.

(Zurufe von der CDU und von der FDP)

Herr Papke, Sie müssen es schon der Landesregierung überlassen, wer die Antwort gibt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte gern noch einmal das, was ich bereits …

(Widerspruch von CDU und FDP)

Herr Papke, wollen Sie eigentlich eine Antwort haben?

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Von Ihnen nicht, vom Wirtschaftsminister!)

Aber Sie bekommen jetzt eine Antwort, ob Ihnen das passt oder nicht, Herr Papke.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Sie haben doch gerade gesagt, Sie wissen es gar nicht! – Weitere Zurufe von der CDU und von der FDP)

Es wäre doch eine Vereinbarung, dass wir erst einmal alle zuhören. Der Innenminister hat um das Wort gebeten. Das hat er jetzt. Er wird die Frage beantworten.

Herr Papke, Sie können leider keine weitere Frage mehr stellen. Aber irgendein anderer kann das ja tun.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Ich habe meine Frage an den Wirtschaftsminister gestellt!)

Herr Papke, es zeichnet diese Landesregierung aus, dass sie innerhalb kurzer Zeit lernfähig ist.

(Lachen von der CDU und von der FDP)

Ich habe mich gerade kundig gemacht. Der Antrag auf Genehmigung lag der alten Landesregierung vor. Weder mein Vorgänger im Amt noch der ehemalige Finanzminister noch die ehemalige Wirtschaftsministerin haben in irgendeiner Weise Bedenken gegen die Erhebung der Kulturförderabgabe geäußert.

(Lebhafter Beifall von der SPD – Dietmar Bro- ckes [FDP]: Die haben sie nicht genehmigt!)

Für die Genehmigung sind nach dem Geschäftsverteilungsplan ausschließlich – das wissen Sie – das Finanzministerium und das Innenministerium zuständig.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Meine Frage ist nicht beantwortet worden!)