Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

Kann die Landesregierung Auskunft darüber geben, welche Regionen und Kreise in Nordrhein

Westfalen stärker von den Kürzungen der Eigentumsförderung betroffen sein werden?

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

Ich denke, wir können das durchaus mal statistisch aufarbeiten, an welchen Stellen welche Anträge gestellt worden sind.

Ich kann Ihnen aber eins sagen: Die Überfrachtungen, die wir gerade in den letzten beiden Jahren erlebt haben, haben natürlich letztendlich auch etwas mit der Finanzmarktkrise zu tun. Wir können das im Prinzip sehr gut feststellen, dass Anträge auch dadurch begründet sind, dass auf dem Kapitalmarkt ein sehr, sehr niedriges Zinsniveau vorherrscht. Das wiederum hat ermöglicht, Rest- und weitere Finanzierungen sicherzustellen. Außerdem werden Inflationsängste und Ähnliches in der Öffentlichkeit diskutiert, wodurch Menschen auch wieder dazu veranlasst werden, in Immobilienwerte zu investieren.

Insoweit ist, glaube ich, auch durch die wirtschaftliche Situation ein entsprechender Boom und Überhang ausgelöst worden. – Wie aber die Aufteilung auf städtische und ländliche Regionen aussieht, können wir einmal aufarbeiten.

(Klaus Voussem [CDU]: Danke!)

Es gibt eine weitere Wortmeldung und eine erste Zusatzfrage des Abgeordneten Schemmer. Bitte schön.

Schönen Dank. – Herr Minister, habe ich es eben richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, Teile des damaligen Konzeptes von insgesamt 1 Milliarde € seien etwas stärker abgenommen worden, und das wäre ein Grund für Ihr Handeln, aber eigentlich interessierte Sie nicht, ob der Bürger die Förderung direkt bekomme oder ob beispielsweise ein kommunales Unternehmen oder eine Heuschrecke praktisch das Vermögen bilde, was dieser Investor dann an die Bürger vermiete? Habe ich Sie da richtig verstanden?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Ich denke, da haben Sie mich nicht richtig verstanden.

Das Ganze ist Eigentumsförderung einzelner Familien. Es sollen dadurch eben gerade keine Heuschrecken und große Investitionsgesellschaften erreicht werden. Aber das wird ja genau durch die Förderrichtlinien und das Regelwerk sichergestellt, und das werden wir auch in Zukunft sicherstellen.

Es gibt eine weitere Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Lehne. Bitte schön.

Meine Frage geht in folgende Richtung: In Art. 29 der Landesverfassung ist das Eigentumsgebot niedergelegt.

Sehen Sie einen verfassungsrechtlichen Widerspruch durch die Minimierung jetzt von zunächst von uns beschlossene 1 Milliarde € um 200 Millionen, also die Reduzierung um 200 Millionen €, zugunsten des Mietwohnungsbaus ab dem kommenden Förderjahr?

(Britta Altenkamp [SPD]: Verstehen Sie die- se Frage eigentlich selber?)

Ja, ich weiß schon, was ich tue. Sie vielleicht nicht? – Ich schon.

Herr Abgeordneter, Sie sollten jetzt die Frage stellen.

Sehen Sie einen verfassungsrechtlichen Widerspruch vor dem Hintergrund des in Art. 29 der Landesverfassung niedergelegten Eigentumsgebotes?

Vielen Dank. – Herr Minister, bitte schön.

Ich sehe keinen verfassungsrechtlichen Widerspruch. Die Eigentumsförderung wird ja beibehalten, wenn auch nicht in dem Umfang, wie das bisher gewährleistet werden konnte.

Es gibt, wie gesagt, eine Vielzahl von Gründen, warum wir von der 1 Milliarde € auf die 800 Millionen € reduzieren mussten. Das haben wir hier im Plenum auch schon wiederholt diskutiert. Gleichzeitig haben wir die Mittel wegen des Nachholbedarfs im Mietwohnungsbau anders verteilt. Eigentumsmaßnahmen werden nach wie vor gefördert. Insoweit sehe ich keinen Widerspruch.

Vielen Dank. – Zu einer zweiten Frage und damit seiner letzten hat sich der Abgeordnete Deppe gemeldet. Bitte schön.

Herr Minister, auch wenn sich das heute alles so freundlich anhört, gibt es im ländlichen Raum doch erhebliche Sorgen, dass die Mittel doch wieder verstärkt in die Großstädte und an größere Unternehmen fließen werden. Sie haben jetzt gerade etwas anderes erklärt. Ich hoffe, dass Ihre Richtlinien dann auch entsprechend aussehen werden.

Aber welche Maßnahmen wollen Sie konkret ergreifen, um auch im ländlichen Raum attraktive Wohnstandorte zu erhalten? Denn gerade der ländliche Raum ist ja auch stark vom demografischen Wandel betroffen. Da besteht – auch was die soziale Wohnraumförderung angeht – sicher erheblicher Handlungsbedarf.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Minister, bitte schön.

Sie müssen bedenken, dass der ländliche Raum deswegen strukturelle Probleme hat, weil dort eine Abwanderung junger Leute stattfindet.

Ich war gerade vor Kurzem in Südwestfalen, wo mir das sehr eindringlich geschildert wurde. Genau diese Menschen ziehen in die Ballungsräume an Rhein und Ruhr, in den Kölner Raum oder den Münsteraner Raum und schaffen dort erhebliche Wohnprobleme. Es existiert dort also erheblicher Bedarf. Die Oberbürgermeister stehen mit diesem Problem im Prinzip fast Schlange an unserer Tür, damit dort geholfen wird. Vor allem im Mietwohnungsbau besteht ein erheblicher Bedarf. Insoweit ist es ein zusammenhängendes Problem.

Wir müssen jedoch den ländlichen Raum auch unter ganz anderen Gesichtspunkten attraktiv halten. Die Eigentumsförderung gehört sicherlich mit dazu, aber vorrangig müssen jungen Leuten andere Perspektiven geboten werden, vor allen denjenigen, die sich in Ausbildung und Beruf befinden. Ansonsten sind gerade im ländlichen Raum Eigentumsmaßnahmen wesentlich einfacher zu realisieren, als es in Ballungsräumen der Fall ist – das wissen Sie alle –, weswegen auch etliche die Ballungsräume verlassen und in den ländlichen Raum ziehen.

Dort, wo gerade jetzt Bedarf ist, das sind die Ballungsräume. Und dort gibt es vor allem einen hohen Bedarf an Mietwohnraum.

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer Zusatzfrage und damit zu seiner zweiten und letzten Frage hat sich noch einmal der Abgeordnete Voussem gemeldet.

Vielen Dank. – Herr Minister, ich lade Sie recht herzlich in die Eifel ein. Dort können wir uns gemeinsam Ähnliches vor Ort anschauen.

Noch einmal zurück zur Wohnungsbauförderfrage. Vielen Dank, dass Sie das für die Regionen aufarbeiten wollen. Aber teilen Sie nicht auch die Auffassung, dass die offensichtliche Ausschöpfung sowohl der Eigenheimförderung als auch der Mietwohnraumförderung auf gleichermaßen hohem Niveau auf einen gleichmäßigen Bedarf beider Förderbereiche hindeutet?

Bitte schön, Herr Minister.

Ich denke, Sie müssen mit begrenzten Mitteln das Mögliche machen und versuchen, das umzusetzen, was besonders dringlich ist. Ich kann Ihnen sagen, dass die Bedarfe, die an uns herangetragen werden, in den Regionen bestehen, wo ein enormer Zuzug festzustellen ist. Wenn wir nicht wollen, dass es dort zu erheblichen wohnpolitischen und wohnstrukturellen Problemen kommt, dann müssen wir gerade dort handeln. Diese Herausforderung mit

begrenzten Mitteln zu meistern, ist ausgesprochen schwierig.

Wir müssen allerdings im gesamten Land weitere Entwicklungsmöglichkeiten schaffen, und ich glaube, dass das mit der vorgeschlagenen Aufteilung durchaus machbar ist.

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer zweiten und damit letzten Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Schemmer gemeldet.

Herr Minister, vielleicht haben Sie die Frage vorhin nicht richtig verstanden; das werden wir dem Protokoll entnehmen können.

Daher möchte ich es noch einmal etwas klarer formulieren. Es gibt einen Förderstopp im Bereich Eigentum. Das heißt, dass eine Person, deren Einkommen unterhalb des fördertechnisch

höchstmöglichen Levels liegt, bei einer Eigentumsmaßnahme nicht gefördert wird.

Wenn allerdings ein Wohnungshalter, eine städtische Wohnungsgesellschaft oder eine sogenannte Heuschrecke für diese Person Mietraum schaffen würden, dann würden diese nach den geltenden Vorschriften, die heute praktiziert werden, gefördert.

Deshalb nochmals die Frage: Ist Ihnen die Förderung dieser drei im Mietwohnungsbau Agierenden wichtiger als die Förderung einer Privatperson, die für sich beispielsweise eine Eigentumswohnung erwirbt?

Herr Minister, bitte schön.

Ich denke, Sie gehen von ein paar Voraussetzungen aus, die so nicht vorliegen. Sie gehen davon aus, dass eine Person entscheidet, ob sie sich Eigentum zulegt, ob sie in eine Mietwohnung zieht oder wie auch immer sie sich wohnungsmäßig versorgen will. – Das ist nicht der Fall.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Und das von ei- nem Fachpolitiker im Wohnungsbereich!)

Ich gehe davon aus, dass es für diejenigen, die ein Mietwohnungsangebot benötigen, letztendlich keine Alternativen gibt und dass wir für sie entsprechende Angebote vorhalten müssen.

Ich kann Ihnen noch einmal etwas zu den Hedgefonds sagen: Wir werden das in dem Regelwerk ausschließen. Es müssen nachhaltige, langfristige Interessen an einer Wohnraumbewirtschaftung bestehen. Wenn wir merken, dass das nicht der Fall

ist, dann obliegt uns eine Steuerungsaufgabe, der wir auch nachkommen werden.

Danke schön. – Als Nächstes gibt es eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Schmeltzer.

Herr Minister, ich wundere mich über manch eine Zwischenfrage von sogenannten Fachpolitikern; das haben Sie gerade richtig dargestellt.