Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

(Özlem Alev Demirel [LINKE]: Der Überwei- sung auch nicht?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rolle der Freien Demokraten in Bezug auf Duisburg ist bekannt. Wir haben uns zur Frage der politischen Verantwortung eines Oberbürgermeisters eindeutig positioniert. Genauso ist es bei der Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wir stärkere direkte demokratische Elemente in die Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen einführen können.

In der vergangenen Wahlperiode haben wir eine ganze Menge Arbeit geleistet. Das eine oder andere muss man im Lichte aktueller Entwicklungen sehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister Jäger, wenn Sie eine Stichwahl einführen wollen, haben Sie die Freien Demokraten an Ihrer Seite.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Auch wir wollen die Stichwahl wieder einführen. Das haben wir in der vergangenen Wahlperiode bekanntlich nicht umsetzen können. Das ist nun einmal so. Auch Sie merken das: In Koalitionen, Herr

Minister Jäger, ist nicht alles umsetzbar, wenn man einen Partner hat. Aber in Bezug auf das Thema „Stichwahl“, wenn Sie eine entsprechend gelungene und gute Initiative starten, spricht die FDP-Fraktion eine Einladung zur Zusammenarbeit gerne aus. Ich hoffe, Sie kommen dieser dann auch nach.

(Zustimmung von der SPD)

Meine Damen und Herren, ganz konkret noch etwas zu dem Gesetzentwurf der Linken. Das, was wir brauchen – da hat Herr Kollege Löttgen völlig recht –, sind sorgfältige Diskussionen über solche Fragen, wie wir Hauptverwaltungsbeamte im Rahmen einer Fürsorge schützen können. Es geht nicht nur um die populistische Frage, wie man einen Oberbürgermeister oder einen Hauptverwaltungsbeamten stürzen kann, sondern es geht um die Frage, wie man das Interesse von direkten demokratischen Elementen einerseits und die Notwendigkeit der Kontinuität in der kommunalpolitischen Auseinandersetzung vor Ort andererseits ausgleichen kann. Wir können nicht mit jeder Bürgerinitiative vor Ort, mit jeder ohne festgelegtes Quorum verursachten Stimmungsmache im Rathaus für Unruhe sorgen. Das funktioniert nicht.

Ihr Gesetzentwurf enthält keinerlei Angaben zu einem Mindestquorum bei der eigentlichen Abstimmung. Das könnte zu sehr undemokratischen Elementen führen, indem dann, nämlich bei einer ganz kleinen Beteiligung aufgrund geringer Betroffenheit, Abstimmungen erfolgen, die letztendlich den repräsentativen Charakter unserer Demokratie gefährden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, freuen uns aber trotzdem, Frau Demirel, auf die Diskussionen in den kommenden Wochen und Monaten im Hinblick auf mehr plebiszitäre Elemente in der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen – fußend und aufbauend auf denjenigen Regelungen, die wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner in der vergangenen Wahlperiode eingeführt haben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Danke, Herr Abruszat. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Jäger.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie verstehen hoffentlich, dass ich als Duisburger Abgeordneter zu der Frage, ob eine solche Gesetzesänderung aufgrund der LoveParade geschehen sollte, nicht Stellung beziehe.

Ich möchte aber darauf abheben, dass schon lange vor der Love-Parade, nämlich mit Datum 12. Juli, die regierungstragenden Fraktionen in ihrem Koalitionsvertrag eine Regelung in der Gemeinde

ordnung vorgesehen haben, die die direkte Abwahl von Hauptverwaltungsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht – und das einem Grundsatz folgend: Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landräte, die nicht mehr das Vertrauen der Bürger genießen, müssen von diesen auch wieder abwählbar sein.

(Beifall von Rainer Schmeltzer [SPD] – Ver- einzelt Beifall von den GRÜNEN)

Jetzt kommen wir mal zu dem Problem, das Sie zu leugnen versuchen, Herr Löttgen: Die Rechtslage nach der heutigen Gemeindeordnung sieht so aus, dass selbst gegen den überwiegenden Wunsch der Bevölkerung und gegen die überwiegende Mehrheit eines Rates eine kleine Minderheit im Rat von etwas mehr als einem Drittel ein solches Abwahlverfahren verhindern kann. Herr Löttgen, ich halte eine solche Regelung nicht für demokratisch, auch den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber nicht.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Wer die Direktwahl von Bürgermeistern und Oberbürgermeistern möchte – dazu haben wir bei der Änderung der Gemeindeordnung alle miteinander gestanden, soweit ich mich erinnere –, muss auch ein Instrument zur unmittelbaren Abwahl der Hauptverwaltungsbeamten durch die Bürger in der Gemeindeordnung bereithalten. Insofern, glaube ich, haben die Linken und die regierungstragenden Fraktionen auf der Grundlage des Koalitionsvertrages dasselbe Ziel.

Aber es gibt erhebliche Differenzen, was die Ausgestaltung eines solchen Abwahlverfahrens angeht. Ich glaube, das Quorum von einem Drittel der Wahlberechtigten sollte aufrechterhalten werden. Denn diejenigen, die im Amt sind, sind im Rahmen einer Kommunalwahl von einem breiten Anteil der Bevölkerung gewählt worden. Die von Ihnen angedachte Regelung, dass lediglich 3 % bis 10 % genügen, um ein solches Abwahlverfahren in Gang zu bringen, ist nicht ausreichend, einen demokratisch legitimierten Amtsinhaber mit einem Abwahlverfahren zu konfrontieren.

Ich mache auch einfach mal darauf aufmerksam, dass 3 % der Wahlbürger, die ein solches Verfahren einleiten könnten, in den großen Städten vermutlich jederzeit mobilisierbar wären. Es ist damit zu rechnen, dass politische Oppositionen in diesen Gemeinden dann regelmäßig Bürgerentscheide mit dem Ziel, eine Abwahl zu beantragen, herbeiführen würden. Das, meine Damen und Herren von der Linken, kann auch nicht wirklich Ihr Ziel sein.

Es ist auch nicht demokratisch, wenn eine Mehrheitsentscheidung durch eine potenzielle Minderheit dauernd infrage gestellt werden kann. Das wäre der Fall, wenn man Ihrem Gesetzesentwurf folgen würde. Eine Entscheidung über die Abwahl muss aus demokratischen Gründen immer die Ausnahme

bleiben, meine Damen und Herren, und kann letztlich nicht zur Regel werden.

Ich glaube – doch das ist natürlich die Entscheidung der Fraktionen und des Parlamentes –, dass dieser Antrag es sicherlich wert wäre, in einer Anhörung erörtert zu werden – das wäre meine Empfehlung –, um die gegenseitigen Positionen miteinander auszutauschen. Aber, Herr Löttgen, dass hier Handlungsbedarf besteht, dass hier eine undemokratische Regelung vorliegt, die seinerzeit, als diese Gemeindeordnung geschrieben wurde, nicht bedacht worden ist, das muss, denke ich, unter Demokraten unstrittig sein. Denn der Souverän hat eine Entscheidung getroffen; und wenn er eine neue Entscheidung treffen will, dann sollte man auch auf den Souverän hören – das sind die Bürgerinnen und Bürger – und ihm auch die Gelegenheit dazu geben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister Jäger. – Es spricht jetzt für die Fraktion Die Linke Frau Demirel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die eben hier abgegebenen Statements eingehen.

Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass es uns bei dieser Initiative natürlich nicht nur um Herrn Sauerland geht. Das war unsere Ausgangslage, und das habe ich für unsere Initiative auch geschildert.

(Zuruf von der FDP)

Zu Ihnen, Herr Löttgen, möchte ich doch noch einige Worte sagen. Es ist für mich recht befremdlich, wenn Sie bei einem Antrag, der auf meine Initiative hin gewachsen ist, mit dem Argument „DDR“ kommen. Ich weiß nicht, ob Sie realisiert haben, wie alt oder wie jung unsere Fraktion ist, ich weiß auch nicht, ob Sie irgendwie fernab der Realität leben, wenn Sie sagen: Es gibt gar keinen Grund für einen solchen Antrag.

Ich weiß nicht, ob Sie heute die Presse gelesen haben und ich weiß auch nicht, ob Sie darin das traurige Foto von Herrn Sauerland gesehen haben. – Ja, es ist traurig, wenn ein Oberbürgermeister mit Ketchup bespritzt wird. Wir sagen: Damit solche Bilder nicht entstehen können, müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern die Legitimation geben, solche Oberbürgermeister abwählen zu können.

(Zuruf von Armin Laschet [CDU] – Weitere Zurufe von der CDU und von der FDP)

Denn die Oberbürgermeister sind von der Bevölkerung gewählt; die Bevölkerung ist der Souverän. Wenn Sie dem Souverän diese Legitimation nicht geben, dann entstehen Bilder wie die von gestern.

Und das ist nicht in Ihrem Sinne, und das ist auch nicht in unserem Sinne – das ist nicht im Sinne der Demokratie, meine Damen und Herren.

(Beifall von der LINKEN)

Zu Ihnen, Frau Schneckenburger: Sie haben eben gesagt, wir hätten mehr oder weniger einen Schnellschuss gemacht und keine Instrumente benannt, wie dieses Abwahlverfahren konkret ablaufen könnte. – Wir haben das nicht deshalb unterlassen, weil wir keine Instrumente für Quoren hatten oder uns nicht die Zeit nehmen wollten, sondern wir haben das bewusst nicht gemacht. Warum haben wir das nicht gemacht? Wir haben gesagt: Die Bevölkerung soll selber entscheiden können, wie das ist.

Wenn ein OB-Abwahlverfahren läuft, dann muss ein überzeugender Oberbürgermeister eigentlich auch dafür sorgen können, dass mehr Bürgerinnen und Bürger sagen: Nein, wir wollen unseren Oberbürgermeister behalten! – Auch dieses Phänomen kann es geben. Das ist lebendige Demokratie. Und wir wollen mehr Lebendigkeit im politischen Geschehen unseres Landes und die Demokratie lebendiger gestalten.

Sie wissen selber, wie im Moment die Beteiligung gerade auch bei Kommunalwahlen ist.

(Ralf Witzel [FDP]: Bei Abwahlen ist die Be- teiligung nicht höher!)

Ich glaube, das hat unter anderem auch damit zu tun, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande eher denken, dass es keinen Sinn hat, wählen zu gehen, weil die Politiker später ohnehin machen, was sie wollen. Deshalb wollen wir ihnen diese Möglichkeit geben: damit sie wissen, dass die Politiker nicht einfach nur das machen können, was sie wollen, sondern dass ihr Handeln auch Konsequenzen hat.

(Beifall von der LINKEN)

Entschuldigung, Frau Demirel, es war unglaublich schwierig, Sie zu unterbrechen. Würden Sie eine Nachfrage von Herr Wolf zulassen?

Selbstverständlich.

Frau Demirel, ist Ihnen in der Vorbereitung der Fall der kreisangehörigen Stadt Nideggen bekannt geworden?

(Özlem Alev Demirel [LINKE]: Ja!)

Das wäre ja ein Beispiel. Vielleicht können Sie einmal erklären, wie Sie das sehen. Da gab es auch ein Abwahlverfahren, das aber gescheitert ist.

Etwa ein Jahr, nachdem dieses Abwahlverfahren gescheitert ist, stellte sich heraus, dass die Vorwürfe gegen den Bürgermeister haltlos waren. Ich würde gerne Ihre Meinung dazu hören.

Ich habe Ihre Frage nicht verstanden. Das war ein Fall, der sich in dieser Stadt zugetragen hat. Wenn Sie jetzt darauf abstellen wollen, dass die Quorumbestimmung in diesem Fall kein Hindernis war, dann sage ich Ihnen: Ich glaube trotzdem, dass es nicht sinnvoll war, dass die Bevölkerung nicht direkt im ersten Anlauf hat entscheiden können. Wir sind bereit, mit Ihnen noch einmal darüber zu reden. Aber wir haben uns bewusst dafür entschieden, im ersten Anlauf keine Quoren als Hürde in das Gesetz zu schreiben. Insofern verstehe ich Ihre Frage nicht genau.

(Sven Wolf [SPD]: Wir können uns im Aus- schuss darüber unterhalten!)

Danke, Frau Demirel.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung …