„Die Landesregierung muss dem Landtag darlegen, welche Maßnahmen sie im Rahmen ihrer kommunalaufsichtsrechtlichen Befugnisse ergreifen wird, um Schaden von den Kommunen abzuwenden.“
Herr Brockes, ich nehme das gern zum Anlass, Ihnen und Ihren Kollegen von der FDP-Fraktion die Grundzüge von Kommunalaufsicht im Gemeindewirtschaftsrecht nahezubringen. Obwohl Sie die Rechtslage – glaube ich – aus Ihrer Regierungserfahrung der letzten fünf Jahre noch kennen müssten, will ich das möglichst detailgenau ausführen.
Nach dem derzeit noch geltenden Gemeindewirtschaftsrecht ist die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der Energieversorgung im Wesentlichen an folgende Kriterien geknüpft:
Zweitens. Es bedarf noch – das wird sich hoffentlich ändern – eines „dringenden“ öffentlichen Zwecks.
Drittens. Die Betätigung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde stehen.
Unter Darlegung dieser Voraussetzungen, Herr Brockes, haben die Stadtwerke der Gemeinden – und nicht die Gemeinden selbst, wie Sie offensichtlich fälschlicherweise unterstellen –, vor, Anteile der Steag zu kaufen.
Die beabsichtigte wirtschaftliche Betätigung ihrer Energieversorgungsunternehmen bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde müssen die Kommunen anzeigen. Beabsichtigte Betätigungen auf ausländischen Märkten bedürfen nach der derzeitigen Rechtslage der Genehmigung. Im Vorfeld einer solchen Anzeige oder eines solchen Genehmigungsverfahrens bedarf es eines Ratsbeschlusses der beteiligten Kommunen.
Bislang liegen aber weder der Bezirksregierung Arnsberg noch der Bezirksregierung Düsseldorf – das wären die in einem solchen Fall zu verständigenden Behörden – überhaupt Anzeigen vor, Herr Brockes. Das ist der augenblickliche Stand des Verfahrens. Das heißt, derzeit gibt es noch kein gemeindewirtschaftsrechtliches Anzeigeverfahren,
Sie wissen, dass sich der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts im parlamentarischen Beratungs
verfahren befindet. Wenn es jetzt zeitnah zu einer Gesetzesänderung käme, würde ein künftiges Verfahren eventuell nach neuen gesetzlichen Regelungen ablaufen. Welches Recht zum Zeitpunkt der Entscheidung im Anzeigeverfahren, wenn die Steag-Anteile erworben sind, gelten wird, ist derzeit nicht vorhersehbar. Ich sage aber ganz offen: Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in diesem Parlament auch eine Mehrheit bekommen wird.
Meine Damen und Herren, Herr Brockes, zu Ihrer Frage, ob und wie im Anzeigeverfahren seitens der Kommunalaufsicht mögliche, von Ihnen unterstellte Risiken verhindert werden können, die gegebenenfalls mit der wirtschaftlichen Betätigung verbunden sind, will ich Folgendes ausführen:
Erstens. In diesem Anzeige- und Genehmigungsverfahren findet nur und ausschließlich, Herr Brockes, eine reine Rechtskontrolle statt. Das bedeutet, es wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Betätigung vorliegen – nicht mehr und nicht weniger, Herr Brockes. Dagegen wird nicht geprüft, ob und wie weit die geplante wirtschaftliche Betätigung sinnvoll und finanziell lukrativ ist. Alles andere wäre eine Gewährung nach Gutdünken. Ich hoffe, die Zeit haben wir in der Kommunalaufsicht hinter uns gelassen.
Im Rahmen einer kommunalen Selbstverwaltung müssen die beteiligten Kommunen diese Fragen in eigener Verantwortung prüfen und auch beantworten. Kommunalaufsicht ist Rechtsaufsicht und hat nicht die Aufgabe, eventuelle betriebswirtschaftliche Konzepte zu eruieren, die kommunalaufsichtliche rechtliche Entscheidung vor ihrem Entstehen zu prüfen oder die unternehmerische Betätigung zu verhindern.
Eine zwingende rechtliche Voraussetzung ist, dass die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht, Herr Brockes. Hierbei ist entscheidend, in welcher Höhe die Rechtsperson, also die Gemeinde, mit Haftungskapital ausgestattet ist, und das wird uns im Anzeigeverfahren durch die Räte entsprechend mitgeteilt.
Lassen Sie mich zum gutem Schluss Folgendes feststellen, Herr Brockes: Sie beziehen sich bei der Begründung für diese Aktuelle Stunde auf eine Berichterstattung in der „WAZ“, wonach der nordrheinwestfälischen Staatskanzlei die Risiken für die Kommunen aus der Milliarden-Verpflichtung angeblich zu hoch seien. Ich stelle fest, dass sich die Staatskanzlei und auch das Innenministerium weder zum Gebot des Stadtwerke-Konsortiums noch zu anderen Bietern in irgendeiner Weise abwertend äußern. Ich hatte gehofft, dass wir das bilateral hätten klären können und dass solche diffusen Berichterstattungen, Herr Brockes, nicht Grundlage für die
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Als Frau Schneckenburger heute an dieses Rednerpult trat und eine Erklärung zu dem Sachverhalt abgab, da habe ich gesagt: Da stimmt doch irgendetwas nicht. Irgendetwas ist da doch falsch. – Ich weiß nicht, Frau Schneckenburger, wie Sie das gedanklich und auch in der Praxis hinbekommen, auch mit der Fraktion der Grünen, hier und heute zu erklären: Die Grünen stimmen dem Erwerb alter Steinkohlekraftwerke zu. – Und morgen wie gestern sagen Sie: Modernste Kraftwerkstechnologie in Datteln darf es nicht geben, meine Damen und Herren.
Zu Ihnen, Herr Herter: Eine Sache hat mir ganz zu Anfang nicht gefallen. Sie treten ans Rednerpult, beurteilen die Aktuelle Stunde der FDP und spielen sich dabei als Schiedsrichter auf. Sie haben sich als Schiedsrichter aufgespielt und haben gesagt: Wir werden es verhindern, dass Ihr Vorschlag zum Tragen kommt. – Nein, Herr Herter, hier spielt keine Parteipolitik eine Rolle, wie Sie die Zuhörer „bösgläubig“ machen wollen, sondern hier spielt ausschließlich die Entscheidung des Evonik
Aufsichtsrates am 17.12. eine Rolle, und das nach wirtschaftlichen Kriterien. Herr Herter, so ist das und nicht anders.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDPFraktion weist in ihrem Antrag zur Aktuellen Stunde vollkommen zu Recht darauf hin, dass die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen nicht zu unkalkulierbaren Risiken für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Kommunen werden darf. Nun wollen sich sechs nordrhein-westfälische Kommunen über sieben Stadtwerke und Gesellschaften mit der Aktienmehrheit von 51 % und einem Kaufpreis von rund 620 Millionen € an der Evonik-Tochter Steag im Bereich der Energieversorgung wirtschaftlich betätigen.
Und weil heute im Plenarsaal wohl niemand umfassend über die Ausgestaltung des Vertragswerkes informiert ist, wirft dieser Vorgang Fragen auf, Fragen, die vor dem Hintergrund der dramatischen Verschuldung gerade der beteiligten Städte beantwortet werden müssen.
Herr Herter, Sie haben auf das Landesinteresse hingewiesen, dabei aber aus meiner Sicht den falschen Punkt genannt. Es liegt im Landesinteresse und im Interesse der obersten Kommunalaufsicht, zunächst zu klären, ob die aktuell rechtlich bindenden Voraussetzungen des § 107 der Gemeindeordnung auch bei der wirtschaftlichen Betätigung eingehalten werden.
Vollkommen unabhängig von einer möglicherweise bevorstehenden Gesetzesänderung des Gemeindewirtschaftsrechtes, sehr geehrter Herr Innenminister, ist es ein Erfordernis, § 107 Abs. 1 Nr. 2 auf jeden Fall einzuhalten.
Die wirtschaftliche Betätigung muss im angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Kommune stehen. Herr Brockes hat uns bereits gesagt, wie es um die Leistungsfähigkeit der beteiligten Kommunen steht. Ein Blick auf die Zahlen lässt die wenig verwegene Diagnose zu: Um die Leistungsfähigkeit ist es vielleicht nicht gerade bestens bestellt.
Die Zulassung einer möglichen weiteren Verschuldung, um ausgewählte kommunale Aktivitäten wie diesen Erwerb der Stadtwerke zu ermöglichen, ist folglich mit einer hohen Verantwortung verbunden.
Die überwiegende Mehrzahl der Kommunen hat bereits einen Ratsbeschluss gefasst, und die Ratsfrauen und Ratsherren haben damit im Rahmen ihrer gesetzlichen garantierten kommunalen Selbstverwaltung diese Verantwortung übernommen. Nun kann man nicht in Sonntagsreden der kommunalen Selbstverwaltung das Wort reden und heute sagen: Diese Entscheidungen in den Kommunen seien ohne Belang.
Dennoch darf ich für mich persönlich anmerken, dass ich als Ratsherr in einem dieser Aufsichtsgremien der neuen Gesellschaft im Hinblick auf die Bewertung marktrelevanter Analysen am Strommarkt vor dem Hintergrund notwendiger strategischer Unternehmensentscheidungen im internationalen Kontext mehr als Respekt hätte. Aber diese Sachkompetenz zu bewerten, steht mir heute und hier nicht zu.
Bewertet werden muss aber das mögliche Risiko für die städtischen Haushalte, auch wenn die Stadtwerke oder eine vorgelagerte Gesellschaft in Zukunft Eigentümer der Steag sind. Bewertet werden muss darüber hinaus – zumindest nach derzeit geltendem Recht und nach dem Willen der CDU auch zukünftig – auch die Frage der Genehmigungspflicht bei der Beteiligung und wirtschaftlichen Betätigung auf ausländischen Märkten nach § 107 Abs. 3 der Gemeindeordnung. Sehr geehrter Herr Jäger, darauf sind Sie gar nicht eingegangen.
Herr Jäger, wer ist denn nun in der Lage, Antworten auf die Fragen zu geben, die ich gestellt habe? Das ist nur derjenige, der sowohl die aktuelle Leistungsfähigkeit der beteiligten Kommunen als auch die sich aus dem Vertrag ergebenden finanziellen Verflechtungen kennt. Mithin, sehr geehrter Herr Innen- und Kommunalminister, stehen Sie und die Kommunalaufsicht diesem Parlament gegenüber in der Pflicht.
Ihre Pflicht besteht darin, zumindest den Ausschuss für Kommunalpolitik vor der Vertragsunterzeichnung am 17. Dezember 2010 in geeigneter Weise über den Befund der Kommunalaufsicht zu informieren. Die CDU fordert hier und heute diesen Bericht für diese Sitzung ein.
Eine gute Möglichkeit, Herr Innenminister, ist die Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am kommenden Freitag, dem 10. Dezember 2010. Wenn Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch keine Informationen vorliegen, dann wird es auch mit der Prüfungsfrist eng. Wir werden den Antrag auf einen Bericht anschließend gerne einbringen und hoffen, dass Sie uns in geeigneter Weise Antworten auf diese Fragen geben können. Denn von der Beantwortung hängt in entscheidender Weise die abschließende Haltung der CDU-Fraktion zum geplanten Erwerb der Steag ab. Insofern hoffe ich auf Ihren Beitrag, zumindest am 10. Dezember 2010. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegen Herter und Wüst haben sich vorhin ausführlich zu den sehr dünnen Inhalten des Antrags der FDP geäußert, auch zu der Einpreisung von Risiken und ähnlichen Dingen. Insofern würde ich ganz gerne einmal schauen, was denn die Beweggründe der FDP sind, hier eine solche Aktuelle Stunde zu beantragen.