Protokoll der Sitzung vom 01.12.2010

Wie ebenfalls schon gesagt worden ist, sind im Kontext mit europäischen Regelungen solche Tarifregelungen zulässig, die nach dem ArbeitnehmerEntsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt worden sind.

Wenn es hierfür also ein Regelungserfordernis gäbe – was aber mit keinem Wort auch nur ansatzweise in dem Antrag der Linken dargelegt wird –, könnte man im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens selbstverständlich darüber sprechen. Auch hier gilt, was der Kollege Schmeltzer zu Recht gesagt hat: Qualität geht natürlich vor Schnelligkeit.

Das Bemerkenswerte ist hier aber doch die eigentliche Intention, die eigentliche Zielsetzung des Antrags der Linken. Wer sagt Ihnen denn, dass sich Unternehmen nicht an gesetzliche Vorgaben halten? Welche Gründe gibt es eigentlich, Unternehmen zwingen zu wollen, sich an das zu halten, was ohnehin gilt? Was ist die Notwendigkeit für gesetzliche Vergaberegelungen in dem Sinne, wie Sie das wollen? Dazu verhalten Sie sich in dem Antrag mit keinem Wort.

Die Linken gehen mit ihren Forderungen weit über den überhaupt zulässigen Anwendungsbereich eines Tariftreuegesetzes hinaus und wissen dabei

sehr genau, dass die Vorschläge rechtswidrig sein werden.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Sie haben keine Ahnung!)

Ich möchte die Punkte, die bereits genannt worden sind, nicht wiederholen.

(Michael Aggelidis [LINKE]: Das muss Ihnen sehr wehtun!)

Interessant ist aber der Hinweis, wonach die große Mehrheit der Betriebe und Unternehmen die Ziele des Tariftreuegesetzes unterstützt.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Richtig! Das war das Ergebnis der Evaluation!)

Genauso ist es, aber Sie ziehen die falsche Schlussfolgerung. Die große Mehrheit der Unternehmen verhält sich nämlich gesetzestreu. Die Einhaltung des Corporate Governance Kodex, die Schaffung von Compliance in Unternehmen, die allesamt nach innen wie nach außen auch im Sinne einer Selbstkontrolle Unternehmensverantwortliche dazu anhalten, rechtliche Standards einzuhalten, selbst zu kontrollieren und sie zu verbessern, sind heute Grundlage für unternehmerisches Handeln. Sie sind zum Beispiel für das Rating wichtig. Der Hinweis auf die Existenz solcher Regelungen in jedem Wirtschaftsprüfungsbericht ist der Ausweis für ordentliches unternehmerisches Handeln. In dem Zusammenhang ist völlig klar, dass die Spreu vom Weizen zu trennen ist. In diese Unternehmenskultur einzugreifen, ist purer Sozialismus.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Was Sie erzählen, ist pure Ideologie!)

Ja, genau, weil es nicht in Ihre Ideologie passt, dass sich Unternehmen gesetzestreu verhalten.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Sie sind der Ideolo- ge!)

Es geht Ihnen doch gar nicht um die Umsetzung von Tariftreue, die Einhaltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder um die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen. Sie wollen nicht die Rechtsstaatlichkeit der Auftragsvergabe, sondern die politischer Kontrolle über Unternehmen in die Hand bekommen. Sie schaffen bewusst grundsätzlich Misstrauen und wollen Kontrollinstanzen aufbauen, die jede wirtschaftliche Aktivität, jede Attraktivität, öffentliche Aufträge anzunehmen, lähmen und behindern. Sie schaffen Bürokratie und wollen über Bürokratie den Unternehmen Daumenschrauben anlegen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das Tariftreuegesetz als erster Schritt der Revolution – das glau- ben Sie doch selber nicht!)

Darüber hinaus schaffen Sie noch weitere Kontrollinstanzen, indem Sie die Betriebsräte der Unternehmen bzw. die Gewerkschaften in die Vergabe

einbeziehen wollen, die eine Stellungnahme zur Einhaltung von Tarifverträgen abgeben sollen. Damit tragen Sie bewusst betriebliche Tarifkonflikte in den Bereich der öffentlichen Hand. Das an sich ist schon ein unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Sie haben keine Ahnung!)

Nebenbei führen Sie noch so etwas wie die Vorratsdatenspeicherung ein, indem Sie ohne Anlass das Wissen der Vergabestellen für die systematischen Kontrollen nutzen wollen. Der Sozialismus lässt grüßen! – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP – La- chen von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Eiskirch das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In dieser Debatte ist deutlich geworden, welch große Furcht, vielleicht sogar Angst FDP und CDU treibt, wenn es uns gelingen sollte, ein Tariftreue- und Vergabegesetz zu machen, das funktioniert und bürokratiearm ist. Davor scheinen Sie wirklich große Angst zu haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD – Dietmar Brockes [FDP]: Eine bessere Imagekampagne für uns gibt es gar nicht!)

2006 sind Sie nach dem Motto vorgegangen – das zeigte die Ausrichtung Ihrer Politik –: Die alte, damals rot-grüne Regierung hat versucht, mit einem eher unzureichenden Gesetz ein richtiges Ziel zu erreichen. Anstatt sich daran zu machen, das Gesetz, das Instrumentarium zu verbessern, haben Sie das Ziel abgeschafft.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Was wir machen wollen!)

Das ist schändlich, denn: Erstens. Wenn wir öffentliches Geld in die Hand nehmen, um Aufträge zu vergeben, wollen wir, dass die Menschen, die diese Aufträge erfüllen, in Deutschland und in NordrheinWestfalen ordentlich bezahlt werden.

(Beifall von der SPD)

Zweitens kann ich Ihnen nur raten, nicht nur mit den Verbänden, sondern auch mit den Unternehmen und Unternehmern zu reden. Wenn ich beim Handwerk bin, übrigens auch hier in Düsseldorf, wo die ordnungspolitische Spitze des Handwerks eine ganze Zeit lang zu verorten war, und mit den Unternehmern rede, dann sagen die: Natürlich kommt irgendwann die Freizügigkeit. Natürlich haben wir – auch aufgrund der Veränderungen in der Handwerksordnung – Angst davor, dass die zu unfairen

Wettbewerbsbedingungen mitmischen und wir uns dagegen kaum wehren können, wenn wir denn wollen, dass wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich entlohnen. Wir wollen weiter am Markt Bestand haben mit guter Qualität der Arbeit.

Und die sagen weiter: Natürlich macht es insofern Sinn, faire Startbedingungen in den Wettbewerben um öffentliche Aufträge herbeizuführen. Deswegen ist ein gutes und bürokratiearmes Vergabe- und Tariftreuegesetz ein Schutzgesetz für gute und ordentlich zahlende Handwerksunternehmen und Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft im Ringen um öffentliche Aufträge.

(Beifall von der SPD)

Sie widmeten nahezu 80 % Ihrer Redezeit einem nicht mehr gültigen Gesetz von 2002 und haben nicht die Ruhe, mal abzuwarten. Der Kollege Schmeltzer und die Kollegin Schneckenburger haben deutlich gemacht, dass wir nicht 1:1 das machen, was die Linke in ihren Antrag hineingeschrieben hat, sondern wir werden genauer gucken, was in anderen Bundesländern bereits passiert ist, wo man versucht, die rechtlichen Probleme, die es zweifelsohne gibt, zu lösen.

Gleichzeitig wollen wir zum Beispiel – das war in anderen Fällen sogar ein Vorschlag aus Ihren Reihen – Kontrollmöglichkeiten beim Präqualifikationsverfahren befördern. Für solche bürokratiearmen Veränderungen wollen wir ein Tariftreue- und Vergabegesetz machen, das schlank ist, den Zielen gerecht wird und beherrschbar ist. Das war das alte nicht. Wir verteidigen nicht unser Tun aus Anfang 2000, nämlich ein Gesetz, das eindeutig nicht umsetzbar und kontrollierbar war, sondern wir lernen daraus. Sie verweigern sich dem Lernen und möchten das Ziel abschaffen. Dieses Ziel ist uns wichtig. Dieses Ziel ist aber nicht nur den Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen, sondern auch vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen wichtig. Auf diesem Weg wollen wir weitergehen, weil es für den Wirtschaftsstandort in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Signal wäre. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Eiskirch. – Für die Fraktion Die Linke hat Herr Aggelidis das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Preuß, ich muss mich sehr wundern. Mir ist unbekannt, dass der Sozialismus über das Vergaberecht eingeführt wird. Insofern kann ich das hier nur als kabarettistische Einlage wahrnehmen und bewerten.

Ein Tariftreuegesetz ist im Interesse der Beschäftigten und daher sehr wichtig. Für deren Interessen setzen wir Linken uns ohne Wenn und Aber ein.

Gestatten Sie mir, ein Beispiel anzuführen. In der vergangenen Woche ist die Regionalbahnstrecke 47 per Ausschreibung an ein Unternehmen namens Abellio gegangen. Abellio gehört zu 75% dem Finanzinvestor StarCapital.

Was ist das Interesse dieses Finanzinvestors? – Er macht kein Geheimnis daraus, er hat es öffentlich bekundet: Er möchte möglichst viel Profit erzielen und sonst gar nichts. Dafür ist er bereit, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verschlechtern und auf deren Kosten einen ruinösen Wettbewerb auszutragen. Davor müssen wir die Beschäftigten schützen, und dafür brauchen wir ein Tariftreue- und Vergabegesetz. So einfach ist das.

(Beifall von der LINKEN)

Aber es ist auch aus ordnungspolitischen Gründen unabdingbar. Über die Tariftreue hinaus wollen wir bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen keinen wilden Westen, sondern klar definierte politische, soziale und ökologische Kriterien. Das gilt auch für die Beschaffungen durch die öffentliche Hand.

Lassen Sie mich noch einige Worte zum Mindestlohn sagen. Ich habe eine ganz persönliche Frage an Sie: Wer von Ihnen wäre eigentlich bereit, für weniger als 10 € pro Stunde zu arbeiten? – Ich merke, die Begeisterung ist nicht groß. Es meldet sich niemand. Ich glaube, das ist ein ganz starkes Argument dafür, einen Mindestlohn von 10 € im Gesetz festzuschreiben. Das zeigt, dass wir richtigliegen, egal was andere Bundesländer machen.

Deswegen bitte ich Sie: Verpassen Sie nicht die Chance, dass das Land NRW mit dem Tariftreuegesetz ordnungspolitisch vorbildhaft wird. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Aggelidis. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung zu dem Tagesordnungspunkt schließe.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/656 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend –, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte dem jemand seine Zustimmung nicht geben? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Ich schließe die Beratung zu Tagesordnungspunkt 6.

Ich rufe auf:

7 Erfolgreiches Vereinsförderprogramm „1.000

mal 1.000“ fortsetzen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 15/672