Danke schön, Frau Ministerin. Nur eine kurze Frage. Sie gehen aber doch mit uns einig, dass es weiterhin Aufgabe von Lehrern ist, Eltern zu beraten?
Natürlich ist es Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern zu beraten. Es ist aber nicht Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern, festzustellen, ob ein Kind aufgrund dieser oder jener Prognose berechtigt ist, eine Leistung des Bundes in Anspruch zu nehmen. Das ist ein zentraler Unterschied.
Dieses Gesetz schreibt in einer Art und Weise Nachhilfe fest, wie es einer zukunftsfähigen Bildungspolitik nicht angemessen ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, ein Weiteres zeigt sich an diesem Thema, nämlich dass es ein Fehler war, im Rahmen der Föderalismusreform I das sogenannte Kooperationsverbot einzuführen. Es ging ja viel darum, wer lernfähig ist. Herr Schneider hat das angesprochen. Es geht doch nicht darum, was wir in der Vergangenheit falsch gemacht haben, sondern es geht darum, herauszufinden, was wir jetzt richtig machen müssen. Darum geht es doch.
Deswegen begrüße ich ausdrücklich, dass sich Herr Pinkwart von der FDP bei seiner Abschiedsrede ausdrücklich dafür ausgesprochen hat, dass es an der Zeit ist, das Kooperationsverbot aufzuheben.
Ich bin gespannt, ob Sie hier in NRW dem Folge leisten. Die Schar der Befürworter wächst. Frau Schavan hat das inzwischen erkannt. Herr Westerwelle hat entsprechende Andeutungen gemacht. In Schleswig-Holstein hat der CDU-Landesvorsitzende darauf hingewiesen, dass es falsch war, dieses Kooperationsverbot einzuführen. Also ist es doch wohl richtig und notwendig, dass wir das hier gemeinsam anpacken.
Wir von der Regierung sind der Auffassung, dass es richtig wäre, Bildungspolitik und Sozialpolitik, die sehr viel miteinander zu tun haben, als eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden zu begreifen. Ich würde mir wünschen, dass Sie diese Regierung dabei unterstützen, dieses Kooperationsverbot aufzuheben, und auch in Ihren Reihen – besonders bei der CDU; bei der FDP nimmt es jetzt merkbar zu – dafür werben, dass wir das hinbekommen und im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens ein entsprechendes Signal etwa auch im Bundesrat erreichen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich gezielt zu dem Wortbeitrag meiner Vorrednerin gemeldet, um auf zwei Aspekte noch einzugehen. Sie haben vonseiten der Regierung diese Akzente
Was die Frage des Kooperationsverbotes angeht – das ist der letzte Punkt, den Sie, Frau Löhrmann, angesprochen haben –, glaube ich – so habe ich auch Ihre Äußerungen verstanden –, gibt es insbesondere im Wissenschaftsbereich viele Punkte, die sich in den letzten Jahren in der Kooperation als nicht immer einfach erwiesen haben. Für den schulischen Bereich ist das sicherlich auch zu prüfen. Es wundert mich – wenn ich das sagen darf – aber schon ein bisschen, dass eine Schulministerin eines Landes offensiv dafür wirbt, dass Länder in einer eigenen Domäne Kompetenzen verlieren. Denn überall dort, wo es Finanzkooperationen gibt, muss man natürlich auch inhaltliche Kriterien für Vergaben, für Leitentscheidungen und für Programme verabreden.
Wir sind gerne bereit, diese Debatte zu führen. Ich empfehle Ihnen aber, Frau Löhrmann, dass Sie sich das Ergebnis offen anschauen, auch mit seinen Auswirkungen für die Landespolitik. Eines ist dabei wichtig, nämlich dass sich die Länder nicht aus ihrer Kernaufgabe, der Bildung, zurückziehen, um zukünftig umso leichter sagen zu können: Wir brauchen uns nicht mehr darum zu kümmern, das können wir an den Bund delegieren. – Das wäre sicherlich die falsche Konsequenz für die Landespolitik hier in Nordrhein-Westfalen.
Zu Ihrem zweiten Punkt, Frau Ministerin. Sie kritisieren hier die Neuregelungen, die auf Bundesebene von Schwarz-Gelb angedacht und konzipiert worden sind insbesondere zur Verbesserung der Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen und auch von Schülern. Da wundert mich Ihre Argumentation – wenn ich das ehrlich sagen darf – schon etwas. Als Sie Opposition waren, haben Sie hier mit einer Reihe von Initiativen Maßnahmen eingefordert, mit denen anlassspezifisch Geld gegeben werden sollte, um bestimmten als bedürftig definierten Zielgruppen im Bildungswesen, in der Schule zu helfen. Wir haben hier lange symbolische Debatten über Unterstützungsfonds für Verpflegung und andere Dinge geführt.
Wenn es nun ganz bewusst Reformen gibt, zu denen CDU und FDP im Bund, festgemacht an Kriterien, sagen: „Wir geben zukünftig 600 Millionen € mehr für Kinder und Jugendliche aus, die insbesondere Zwecken von Bildung, Betreuung und Erziehung zugute kommen“, dann können Sie diese Kurskorrektur auf Bundesebene durchaus auch mal als Fortschritt würdigen. Das wird anteilig dazu führen, dass auch in Nordrhein-Westfalen zukünftig ein erkennbar dreistelliger Millionenbetrag für die Lebenschancen und die Lebensperspektiven von Jugendlichen insbesondere im Bereich der Bildung zur Verfügung steht. Man kann sicherlich über die Details der Ausgestaltung reden – wir sind auf Bun
aber man sollte hier auch einmal klar begrüßen, dass in Nordrhein-Westfalen zukünftig zusätzlich ein dreistelliger Millionenbetrag für die Jugend zur Verfügung steht. Dieses Signal hätte ich mir von der Bildungsministerin schon gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben um direkte Abstimmung gebeten.
Wir kommen somit zur Abstimmung: erstens über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/762. Wer wünscht, dem Änderungsantrag zuzustimmen? – Die Fraktionen von Linker, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU- und FDP-Fraktionen. Somit ist der Änderungsantrag angenommen.
Wir stimmen zweitens über den Inhalt des Antrags Drucksache 15/668 ab. Wer wünscht, dem Inhalt des Antrags zuzustimmen. – Fraktion der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Fraktionen von CDU und FDP. Somit ist der Antrag Drucksache 15/668 angenommen.
Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/681
Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung. Wer wünscht dem Antrag zuzustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Also ist der Antrag Drucksache 15/681 einstimmig angenommen und die Geschäftsordnung gemäß einer Empfehlung des Ältestenrats folgend in der Fassung der Drucksache 15/1 über den 31. Dezember 2010 hinaus unverändert in Kraft.
Der Ältestenrat ist in seiner Sitzung im November zugleich zu dem Ergebnis gelangt, dass mit seiner Empfehlung die Beratungen der Geschäftsordnung nicht abgeschlossen sind und Änderungen einem späteren Zeitpunkt vorbehalten bleiben. Dies gilt
insbesondere für die noch nicht abgeschlossene Meinungsbildung zum Inhalt der Verpflichtungserklärung, die zu Beginn einer jeden Wahlperiode von allen Abgeordneten abgegeben wird. Unter anderem zu diesem Punkt sind ausdrücklich weitere Diskussionen in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer verabredet.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, in die mit Vorlage 15/127 beantragte Veräußerung einzuwilligen. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? – Die Fraktion Die Linke. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 15/682 angenommen und die beantragte Einwilligung zur Veräußerung erteilt.
des, die von der landeseigenen NRW.URBAN im Rahmen des Grundstücksfonds NRW verwaltet werden; drei unbebaute Grundstücke in Essen
Antrag des Ministers für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr gemäß § 64 Abs. 2 LHO Vorlage 15/191