TOP 6 heißt: „Stabilitätssicherung des europäischen Finanzmarktes – Pluralität deutscher Sicherungssysteme erhalten“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass in diesem Saal die meisten jedenfalls überzeugte Europäer sind und auch gerne für die Sache streiten. Manchmal kann man jedoch bei der Umsetzung mancher europäischer Vorgaben ein wenig ins Zweifeln kommen.
Wenn man sich diese Richtlinie anguckt, die ein Institutssicherungssystem gesetzlicher Art einführen soll, dann kann man in der Tat Zweifel haben. Denn davon können erhebliche Auswirkungen auf das Bankensystem der Bundesrepublik Deutschland zu erwarten sein.
Die EU-Richtlinie will ein einheitliches Einlagensicherungssystem schaffen. Das ist dem Grundgedanken nach richtig und konsequent. Denn das Wichtigste im Bankenbereich, im Finanzbereich ist das Vertrauen, das die Sparerinnen und Sparer und die Anleger haben können.
Dabei besteht aber auch manches Mal die Gefahr, wie wir hier sehen, dass man bewährte Strukturen gefährdet. In der Bundesrepublik Deutschland sind wir sehr gut mit dem bewährten Dreisäulenmodell gefahren, das aus den Privatbanken, den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken besteht.
Damit ist untrennbar auch das eigene Einlagensicherungssystem verbunden, das die eigenen Institutsgruppen auch unterhalten. Gerade in der schwersten Bankenkrise, die wir gerade erlebt haben, hat sich dieses System auch besonders bewährt. Denn anders als zum Beispiel in der JuliKrise 1931, als ein Run auf die Banken stattfand, haben die Bürger hier Vertrauen gehabt, haben ihre Anlagen belassen und damit Liquiditätsengpässe bei den Banken verhindert.
Statt das erfolgreiche deutsche Modell auch vielleicht in andere Länder auszudehnen, würde es durch die Richtlinie, wenn sie denn so beschlossen würde, beschnitten.
Denn erstens müssten die deutschen Institute in ein paralleles System einzahlen, was natürlich auch mit höheren Kosten verbunden wäre, obwohl sie bereits ein funktionierendes, ein gutes System haben, das sich maßgeblich bewährt hat.
Zweitens würde unser hohes Schutzsystem, das wir durch die institutseigenen Sicherungssysteme haben, auf ein niedriges Niveau abgesenkt. Das ist nicht akzeptabel.
Man könnte natürlich auch den Verdacht hegen, dass die Europäische Union es wieder einmal auf den öffentlichen Bankensektor abgesehen hat wie 2001 bei den Themen „Anstaltslast“ und „Gewährträgerhaftung“. Das wollen wir aber vielleicht hier nicht unterstellen.
Ich wiederhole: Das Grundanliegen, das die Europäische Union trägt, ist richtig. Es ist wichtig, dass viele Standards gesetzt werden und dass das Vertrauen in die Banken, in die Anlagen gestärkt wird.
Aber Harmonisierung darf nicht zu einer Verringerung des Anlegerschutzes führen und das Wettbewerbsgleichgewicht beeinträchtigen. Mit ihrer Richtlinie schießt die Europäische Union über das Ziel hinaus und verletzt möglicherweise auch das Subsidiaritätsprinzip. Denn das besagt, dass man dort, wo man die Sachen am besten lösen kann, sie auch lösen soll. Die EU soll nur dort Gesetze erlassen, wo die Mitgliedstaaten dieses Ziel nicht erreichen können.
Besser wäre es gewesen, Mindeststandards zu setzen, damit wenigstens ein Mindestschutzniveau über die Europäische Union verteilt stattfindet, und sich eher nach oben zu orientieren statt nach unten.
Gut ist sicher, dass bei der Insolvenz eines Kreditinstituts ein einheitliches Schutzniveau als Mindeststandard angestrebt wird. Besser ist jedoch das deutsche System, bei dem der Anleger direkt und unbegrenzt Schutz erfährt. Denn wenn das gewährleistet ist, kommt es erst gar nicht zu solchen Bankeninsolvenzen, weil eben die Gelder so nicht abgezogen werden.
100.000 €. Das wäre ein Absenken des Schutzniveaus so, wie wir es in Deutschland nicht kennen. Das ist völlig inakzeptabel.
Es bestehen Forderungen, und zwar erstens die Befreiung der Institutssicherungssysteme von der Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungssystem, sofern es in den Mitgliedstaaten bessere Sicherungssysteme gibt.
Zweitens. Freiwillige Einlagensicherungen sollen erhalten bleiben und vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden.
Und vor allem drittens: Es dürfen keine Obergrenzen mit einer maximalen Deckungssumme – wie hier vorgesehen von 100.000 € – eingeführt werden. Denn warum sollen bessere Schutzsysteme untersagt werden? Das macht keinen Sinn. Das würde bedeuten, dass die in Deutschland bestehenden Sicherungssysteme das von ihnen gewährte Schutzniveau nach unten anpassen müssten.
Unsere bestehenden Schutzsysteme – unabhängig davon, ob instituts- oder einlagensichernd – sehen de facto einen Einlagenschutz in unbegrenzter Höhe vor. Die freiwilligen Einlagensicherungssysteme und andere zusätzliche Garantiezusagen für Kundeneinlagen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen, wirken stabilisierend und haben das auch in der Krise getan. Ein Run auf die Banken – ich sprach es eben an – wie im Juli 1931 wurde damit verhindert. Insofern wäre eine Begrenzung auch kontraproduktiv.
Zusätzlich muss man noch den Blick auf die Kosten lenken. Denn wenn deutsche Banken gezwungen würden, in beide Systeme einzutreten, hätten die Verbraucher das Nachsehen. Denn die Kosten würden mit Sicherheit weitergegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir benötigen keine maximale Harmonisierung der Einlagensicherungssysteme. Wir brauchen maximalen Anlegerschutz der Kunden.
Europa muss Rücksicht auf gewachsene Strukturen der Mitgliedstaaten nehmen. Dabei hat sich Deutschland in der Finanzkrise bisher sehr gut geschlagen und diese auch gut überstanden. Das lag im Wesentlichen auch an den Einlagensicherungssystemen, vor allem an einem Klima des Vertrauens, das die Bundesregierung unter Angela Merkel 2008 und danach in der Krise befördert hat.
Für dieses erfolgreiche Modell müssen wir kämpfen und Aufklärungsarbeit in Brüssel leisten. Lassen Sie uns die Botschaft nach Brüssel senden, dass wir überzeugte Europäer sind, unsere bewährten Eigenheiten aber nicht über Bord werfen wollen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Geerlings. – Für die SPD-Fraktion kommt nun Kollege Kuschke ans Rednerpult.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will das gleich zu Beginn sagen, da wir ja im Ausschuss auch noch die Gelegenheit zur Beratung haben: Wir stimmen den wesentlichen Forderungen inhaltlich zu, Herr Dr. Geerlings. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir auch dem Antrag zustimmen.
Ich will das mit wenigen Anmerkungen auch begründen. Denn auch ohne die Vorgänge in diesem Hohen Hause vor einer Stunde gibt es Anträge, bei denen man auch ein bisschen auf Form und Stil und auf die Frage achten muss: Was ist strategisch richtig, um Dinge auch durchsetzen zu können?
zember 2010, in diesem Hohen Hause über einen Antrag beraten, der im Bundesrat mindestens so ausführlich, wie Sie es in Ihrem Antrag gemacht haben, beraten worden ist – nämlich am 24. September dieses Jahres, als sich der Bundesrat mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme befasst und dort sehr klar Position bezogen hat. Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich in diesem Beratungs- und Beschlussverfahren sehr klar positioniert.
Wenn man nun weiß, dass die Kommission im Zweifelsfalle zur Frage der jeweiligen Ansprechpartner mit Sicherheit die Bundesregierung als Ansprechpartner betrachtet, über den dann der Bundesrat die Dinge an die Kommission heranträgt, dann haben wir gewisse Zweifel an unserer Durchsetzungskraft im Rahmen des von Ihnen hier vorgeschlagenen Vorgehens.
Das Gleiche gilt übrigens auch für den Komplex „Subsidiaritätsrüge“. Auch das halten wir nicht für ein geeignetes Instrument. Ich denke, dass Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten – dort im Bundesrat die richtigen Ausführungen gemacht hat, als sie sagte:
„Ich meine, dass wir in diesem Fall mit einer Subsidiaritätsrüge das falsche Instrument ergreifen; denn – ich sagte es vorhin schon – die Einlagensicherung ist schon europäisch geregelt, wenn auch nicht in ausreichendem Umfang. Insofern liegt aus unserer Sicht ein rechtlicher Subsidiaritätsverstoß nicht vor.“
Eine zweite Anmerkung, die ich Ihnen nicht ersparen will, nicht unbedingt Ihnen persönlich, Herr Kollege; Sie sind ja erst seit dieser Legislaturperiode Mitglied dieses Hohen Hauses, aber ich habe vorhin noch Herrn Kollegen Weisbrich und auch Frau Freimuth gesehen. Beide haben sich – Sie werden sich erinnern – im Juni 2008 sehr aktiv mit einer beabsichtigten Novelle zum Sparkassengesetz auseinandergesetzt. Unser Gedächtnis reicht noch so weit, dass wir da einen erheblichen Sinneswandel feststellen können; denn damals war die schwarzgelbe Landesregierung auf einem Wege, über diese Novelle die Sparkassenlandschaft so zu verändern, dass wir sie nicht wiedererkannt hätten.
Das ist so, Herr Kollege Weisbrich. Entschuldigung, aber die Spatzen pfeifen es doch von den Dächern, dass Sie überhaupt kein Ansprechpartner mehr für die Sparkassen und Sparkassenverbände sind, weil diese von Ihnen im Zusammenhang mit der damals beabsichtigten Novelle des Sparkassengesetzes maßgeblich enttäuscht worden sind. Gott sei Dank konnte das Schlimmste verhindert werden. Sie hatten bei diesem Vorhaben nieman
den mehr auf Ihrer Seite und entdecken jetzt die Sparkassen wieder – und ihren Beitrag, den unser Sparkassensystem in der Krise geleistet hat und von dem wir hoffen, dass es dort auch noch in den kommenden Jahren ein Bollwerk sein wird.
Der dritte Punkt betrifft die Stabilitätssicherung des europäischen Finanzmarktes. – Gut und schön, Herr Kollege Dr. Geerlings, im Wesentlichen ist das ein richtiger Ansatz. Aber wir würden uns dieses Engagement der CDU – möglicherweise auch von der FDP, aber das kann ich mir noch weniger vorstellen – natürlich auch wünschen, wenn es um andere Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes gehen würde. Dazu will ich nur ein Beispiel nennen, nämlich die Finanzmarkttransaktionssteuer.
Wir wissen, dass die konservative Fraktion im Europäischen Parlament eine solche Steuer vehement ablehnt; übrigens mit einem Argument, das nach Ihrer Auffassung – so lautet nämlich die Begründung in Ihrem Antrag – nicht unterstützt werden kann. Es wird dort behauptet, eine solche Steuer sei nur global sinnvoll.
Dazu sage ich Ihnen – und das gilt auch für andere Regelungsbereiche –: Wenn wir nicht endlich von dieser Diskussion wegkommen, vor notwendigerweise zu treffenden europäischen Regelungen mit dem Hinweis darauf zurückzuschrecken, dass so etwas hundertprozentig eigentlich nur global geregelt werden kann, dann können wir unseren Politikgestaltungsanspruch auch aufgeben.
Tatsache ist, dass in der Welt 70- bis 90-mal mehr spekulative Finanztransaktionen als Geldbewegungen durchgeführt werden, die mit der realen Wirtschaft zusammenhängen. Hier ist also dringender Handlungsbedarf vorhanden. Das heißt, auch nur ein breites Maßnahmenbündel wird letztendlich zur Stabilisierung des Finanzmarktes beitragen.
Ich möchte noch einen allerletzten, vierten Punkt nennen. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Geerlings, dass wir in den Ausschussberatungen da sehr vorsichtig herangehen müssen. Auf Seite 2 Ihres Antrags im zweiten Absatz haben Sie formuliert:
„Aktuell hat die Kommission den Sparkassen den Erhalt ihrer Institutssicherung signalisiert. Allerdings sollen die acht Landesbanken, die Teil des derzeitigen Haftungsverbundes sind, hieraus ausscheiden.“
Es folgen im Antrag dann keine weiteren Ausführen darüber, wie Sie als CDU-Fraktion denn eine solche Position der Kommission bewerten und welche Handlungsstränge Sie dort sehen. Wir haben auch keinerlei Indizien dafür, dass dies tatsächlich bereits Auffassung der Kommission ist. Es gibt Gerüchte dazu, auch aus dem Europäischen Parlament. Aber
vor dem Hintergrund der aktuell von uns geführten Diskussion ist dies sicherlich ein ausgesprochen sensibler Bereich, mit dem wir uns noch einmal – in aller Ruhe und mit all dem dazu notwendigen Sachverstand – in den Ausschussberatungen beschäftigen müssen.
Ich habe es schon zu Beginn gesagt, aber auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit beschränke ich mich auf diese wenigen inhaltlichen Anmerkungen sowie zu Form und Stil; wir werden noch im Ausschuss die Möglichkeit haben, diese Dinge ausführlich zu beraten. Ich denke, dass der Finanzminister auch gleich für die Landesregierung darstellen wird, welche Initiativen und Maßnahmen die Landesregierung über das von Ihnen Angesprochene hinaus bereits unternommen hat. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kuschke. – Bevor der Finanzminister ausführt, spricht zunächst für die Fraktion der Grünen Herr Kollege Engstfeld.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die im Jahr 2008 ausgebrochene weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise hatte immense Auswirkungen auf die Staaten dieser Welt und auch auf die europäischen Staaten.