Am 29. Oktober haben wir doch in großer Einigkeit in diesem Landtag festgestellt, wo die Gründe für die finanzielle Schieflage der Kommunen liegen. Und wir haben uns auf einen Fahrplan geeinigt, der geeignet ist, diese Probleme anzugehen. Warum nutzen Sie denn diese Finanzmittel des Landes jetzt nicht, um mit diesem Fahrplan weiterzukommen? Warum setzen Sie deutlich erkennbar den Hebel an der falschen Stelle an, meine Damen und Herren?
Ich darf kurz darauf hinweisen, was Junkernheinrich und Boettcher in einer Stellungnahme am 17. September 2009 gesagt haben – Zitat –:
„Aus diesem Grund ist das System der Schuldenbegrenzung und der Kommunalaufsicht nach den Prinzipien einer nachhaltigen kommunalen Finanzwirtschaft und Haushaltspolitik weiterzuentwickeln.“
Hilfe zur Selbsthilfe, meine Damen und Herren, haben wir in einem gemeinsamen Antrag in Aussicht gestellt. Aber wo sind die Anreize, die Sie setzen? Halten Sie von Rot-Rot-Grün die Außerkraftsetzung des Nothaushaltes in § 76 GO und die damit verbundene Entmachtung der Kommunalaufsicht für ein System der Schuldenbegrenzung und der Kommunalaufsicht nach den Prinzipien nachhaltiger kommunaler Finanzwirtschaft und Haushaltspolitik? – Meine Damen und Herren, dann sind Sie wirklich noch weiter von der Realität entfernt, als ich eh schon angenommen hatte.
Meine Damen und Herren, Sparen ist keine einseitige kommunale Veranstaltung. Das Land und damit die Landesregierung tragen eine gesamtstaatliche Verantwortung. Sie haben damit nicht nur eine Vorbildfunktion, sondern stehen auch in der Pflicht, selbst einen substanziellen Beitrag zur Entschuldung des Landes zu erbringen. Sie allerdings geben ein grottenschlechtes Beispiel für alle diejenigen ab, die sich bei uns in den Kommunen mühen, die jeden Cent umdrehen, um ihren Haushalt auf die Reihe zu bekommen, und Sie reden denjenigen das
Wort, die ungezügelte Schuldenmacherei auf Kosten künftiger Generationen für einen gangbaren Weg halten.
Die CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, wird diesen falschen Weg mit allen zu Gebote stehenden Mitteln bekämpfen. Eine Aufstockung des GFG um 300 Millionen € aus Schulden lehnen wir daher ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde im Gegensatz zu Herrn Weißbrich nicht zum ultimativen Mittel der Drohung, mich auszuziehen, greifen, möchte aber etwas zu dem Beitrag von Herrn Löttgen anmerken.
Herr Löttgen, wenn Sie schon Frau Demirel aus dem kommunalpolitischen Ausschuss zitieren, dann zitieren Sie sie richtig.
Frau Demirel hat nämlich deutlich gemacht, dass Gespräche zu einem Punkt des Gemeindewirtschaftsrechts stattgefunden haben, nämlich zur Genehmigungspflicht von Auslandsgeschäften.
Das ist genau der gleiche Punkt – rein zufällig, Herr Löttgen –, zu dem auch wir beide uns unterhalten haben. Also von daher: Gleiches Recht für alle in diesem Hause. – Selbstverständlich reden wir als Koalition der Einladung mit Ihnen, mit der FDPFraktion und auch mit der Fraktion der Linken über jeden inhaltlichen Punkt.
Erstens. Auch die Dinge, die zum GFG in den Nachtragshaushalt eingeflossen sind, sind natürlich Bestandteil der Schlussabrechnung. Es war Ihr Griff in die Taschen der Kommunen, der nach folgendem Muster abgelaufen ist: Am Sonntag haben Sie sich über die Finanzsituation der Kommunen wortreich beklagt, am Montag haben Sie nichts gemacht, und am Dienstag haben Sie den Kommunen umso intensiver in die Tasche gegriffen dafür, dass sie am Sonntag warme Reden von Ihnen hören durften.
Wir beenden das, weil es sich nicht um Konsolidierung handelte, den Kommunen zugunsten des Landeshaushaltes in die Taschen zu greifen, sondern um eine Pseudokonsolidierung. Die Schulden, die Sie damit vermieden haben, waren nicht weg, sondern die hatte nur jemand anderes, nämlich die Kommunen in diesem Land. Sich das auch noch auf
Zweitens. Es ist das gute Recht der Kommunen, schon in diesem Jahr das entsprechende Geld zurückzuerhalten, nämlich die 170 Millionen €, die für die Konsolidierung des Landeshaushaltes – das war sogar der Haushaltstitel: Beteiligung der Kommunen an der Konsolidierung des Landeshaushaltes – vorgesehen sind.
Zweitens ist es auch nur recht und billig, ihnen auch ihren Steueranteil des fakultativen Steuerverbundes
Es ist, Herr Palmen, also kein Gnadenakt, den wir gegenüber den Kommunen gemeinsam vollziehen wollen. Wir laden Sie herzlich zu einem Akt tätiger Reue, wie der Herr Kollege Körfges vermutlich sagen würde, ein, nämlich den Kommunen ihr gutes Recht zu geben.
Drittens. Es ist der erste Schritt hin zu einem Paket „Konsolidierungshilfe“. Herr Löttgen, da wundere ich mich schon sehr: Das Geld, das Sie in den letzten Jahren allen Kommunen genommen haben, wollen Sie einzelnen Kommunen zurückgeben, nämlich denjenigen, denen es finanziell am schlechtesten geht, und wollen das am Ende damit begründen, dass das eine Großtat für die Kommunen ist. – Nein, der Weg ist anders. Erst muss aus den entsprechenden Finanzmitteln des Landes wieder das gleiche Recht hergestellt werden, und danach unterhalten wir uns, Herr Löttgen, darüber, wie die Konsolidierungshilfe aussehen soll.
und der zweite Schritt – Herr Löttgen –: Die Kommunen, die Sie wie wir besonders im Auge haben, die mit den großen finanziellen Probleme, bekommen danach die entsprechende Konsolidierungshilfe. So haben wir uns verständigt.
Die nächsten Schritte sind deshalb auch als Paket zu verstehen: 300 bis 400 Millionen € Konsolidierungshilfe, so wie wir es am 29. Oktober miteinander vereinbart haben,
3 bis 4 Milliarden €, die der Bund über die Übernahme der SGB-XII-Kosten zur Verfügung stellen soll, und, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich auch ein eigener Beitrag der Kommunen –
derjenigen, die Hilfsempfänger sind, aber auch derjenigen, die starke Schultern haben, weil wir der Auffassung sind, dass starke Schultern – auch in der kommunalen Familie – mehr tragen können als schwache Schultern.
Dann ist hier viel über die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts geredet worden. Ich will, nur damit das nicht in Vergessenheit gerät und mit Bezugnahme auf Ihre Äußerung, Frau Freimuth, dass da angeblich kein einziger Sachverständiger das so gesehen hat, wie wir das vortragen, aus der Anhörung zitieren.
Herr Prof. Horn hat dazu ausgeführt: erstens: außenwirtschaftliches Gleichgewicht gestört, zweitens: Preisstabilität gestört, drittens: Vollbeschäftigung – es wird wohl niemand ernsthaft annehmen, dass wir Vollbeschäftigung erreicht haben – gestört,
Hier gibt es einen Unterschied zwischen der Dynamik, also dem, was Sie vielleicht als Boom bezeichnen, und der Höhe des Niveaus, auf die der Finanzminister, wie ich finde, sehr berechtigt hingewiesen hat. Wir unterhalten uns hier über eine Produktionslücke, die immer noch da ist und nicht ausgeglichen werden konnte, wenn man erst einen steilen Abstieg hingelegt hat und sich im Moment auf halber Strecke des Aufstiegs befindet. Das markiert die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Ich will Ihnen an den Kommunen deutlich machen, dass auch geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Zwei Drittel der Investitionen der öffentlichen Hand werden durch die Kommunen geleistet – zwei Drittel! Deshalb ist es nur recht und billig, diejenigen, die investieren, die kleinen und mittleren Betrieben die entsprechenden Aufträge geben, aus einem solchen Haushalt finanziell besserzustellen und damit entsprechende konjunkturelle Effekte auszulösen.
Das ist, wie Sie wissen, nicht der einzige konjunkturelle Effekt, den wir damit auslösen. Denn berechtigterweise ist hier darauf hingewiesen worden, dass auch die 520 Millionen €, die wir in die KitaFinanzierung geben, direkt den Kommunalhaushalten zugutekommen und ihre Investitionskraft in diesem Sinne stärken.
Das ist ein zweiter Punkt, bei dem wir Verlässlichkeit gegen die Bilanz der alten Landesregierung setzen – Verlässlichkeit an einer Stelle, bei der es
Das Landesverfassungsgericht musste Ihnen das in Bezug auf die Kita-Finanzierung ins Stammbuch schreiben, und wir bilden jetzt die entsprechende Rückstellung, um das ausgleichen zu können – auch für Ihre Regierungszeit.