Ich kann es nicht verhehlen, ich sehe nicht nur bei den Kommunen freudige Gesichter, sondern auch bei den regierungstragenden Fraktionen von RotGrün und stille Freude bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU, die damals bei der Beschlussfassung zu § 107, aber auch heute wissen: Das, was hier geschieht, ist gut für die Kommunen.
Sie haben heute die besondere Freude, sich still freuen zu können, dieses Geschehnis beobachten zu dürfen, ohne sich innerlich outen zu müssen. Ich glaube aber, dass das noch nicht bei allen von Ihnen angekommen ist. Herr Wüst, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, wer nach dieser Änderung von § 107, in dem es um nichts anderes geht, als dass sich kommunale Stadtwerke im Wettbewerb gegenüber einem Oligopol von vier großen Stromerzeugern wenigstens rechtlich auf gleicher Augenhöhe begegnen dürfen, von einer Schwächung der sozialen Marktwirtschaft und einer Stärkung der Staatswirtschaft redet, hat immer noch nicht verstanden, dass er am 9. Mai letztlich mit „Privat vor Staat“ gescheitert ist.
Als Zweites möchte ich in dieser Diskussion noch anmerken, dass die Einigung zwischen den Handwerkern und den kommunalen Stadtwerken über die Frage, wer in Zukunft was macht, auf Verbändeebene so erfolgreich war, weil damit nur das vereinbart worden ist, was tagtägliche Realität in der Zusammenarbeit des Handwerks und der Stadtwerke vor Ort ist.
Da gibt es den von Ihnen aufgebauten Dissens überhaupt nicht; da gibt es eine sehr kollegiale Zusammenarbeit.
Als Letztes möchte ich auf die fakultativen Aufsichtsräte und die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Aufsichtsräten eingehen. – Ich freue mich sehr darüber, dass diese Regelung hier zur Abstimmung steht. Denn es bedeutet eines: Demokratie darf weder vor den Bürostuben noch vor den Werkstoren enden. Deshalb werden wir das Landespersonalvertretungsgesetz ändern und eine Mitbestimmung wieder einführen. Ich glaube, das Parlament ist gut beraten, heute zu beschließen, dass Mitbestimmung auch in den Aufsichtsräten stattfinden kann. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Beratung zu Tagesordnungspunkt 4 hiermit schließe.
Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eintreten, möchte ich Sie darüber informieren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Fraktionen von CDU und FDP gemäß § 73 unserer Geschäftsordnung rechtzeitig vor Ende der zweiten Lesung eine dritte Lesung des Gesetzentwurfes beantragt haben. Die formalen Kriterien sind insofern erfüllt, als dieser Antrag auch schriftlich eingegangen ist. Das hat zur Folge, dass der Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke Drucksache 15/931 nicht heute, sondern bei der
abschließenden dritten Lesung behandelt wird. Da SPD und Bündnis 90/Die Grünen diesen Fall bereits heute Morgen im Rahmen der Geschäftsordnungsdebatte angesprochen haben, gehe ich davon aus, dass die dritte Lesung morgen stattfinden soll und SPD und Bündnis 90/Die Grünen morgen vor Eintritt in die Tagesordnung eine entsprechende Änderung der Tagesordnung beantragen werden.
Nach diesen Vorbemerkungen komme ich nun zum Abstimmungsvorgang. Wir haben jetzt zwei Abstimmungen vorzunehmen.
Erstens haben wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/935 abzustimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linken und FDP. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/27. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 15/867, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Empfehlung mit dem festgestellten Stimmergebnis angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 15/27 in zweiter Lesung verabschiedet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre schön, wenn Sie sich ein wenig ruhiger verhalten würden. Herr Kollege Engel hat nämlich recht: Der Übergang zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht einfach. Ich bitte, die Türen zu schließen. – Bitte schön, Herr Engel.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das Parlament, jeder einzelne Abgeordnete, muss deshalb das Interesse haben, die Ursachen für die Katastrophe aufzuklären. Dieser Landtag, jeder einzelne Abgeordnete, soll dabei nicht die Frage der individuellen Schuld klären. Nein, das ist Sache der Justiz. Deshalb ist unser Plenarsaal auch kein Gerichtssaal. Deshalb muss nach über vier Monaten nicht geleisteter Aufklärungsarbeit das Parlament, jeder einzelne Abgeordnete, das schärfste Schwert, das unsere Verfassung vorsieht, in die Hand nehmen – das Schwert des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.
Nach dieser Katastrophe mit den schlimmsten Folgen in der Veranstaltungsgeschichte unseres Bundeslandes gibt es dazu keine Alternative. Uns allen obliegt die moralische Verpflichtung, dies zu tun. Artikel 41 gibt uns dafür das Instrument.
Wir dürfen nicht zulassen, dass sich durch Zeitablauf, durch den Alltag ein Mantel des Vergessens über das schreckliche Ereignis legen kann, ohne dass all das überprüft und verbessert wird, was zu den schlimmen Folgen beigetragen hat.
Wir müssen den Eltern, die sich fragen, ob sie ihre Kinder auch weiterhin auf größere Veranstaltungen schicken können, wieder die Sicherheit geben, dass sie es in Zukunft wieder tun können. Das geht aber nur, wenn wir aufklären und die fatalen Ursachen beseitigen.
Fast fünf Monate nach der Katastrophe hat der Innenminister gestern schriftlich eingeräumt, dass die von ihm im August angekündigte Aufarbeitung der Geschehnisse bislang nicht erfolgt sei. Eine Expertengruppe zur Aufarbeitung unter Leitung des Innenministeriums ist bis heute nicht eingerichtet. Sie sollte prüfen, inwieweit Veränderungsbedarf bei der Planung, Genehmigung und Durchführung solcher Großveranstaltungen besteht. Aufarbeitung sowie Handlungsvorschläge für die Politik rücken somit leider in weite Ferne. Auch der Bericht des Polizei
präsidiums Essen zur Analyse des Polizeieinsatzes wird unter Verschluss gehalten. Die Staatsanwaltschaft will das so.
Richten wir einmal den Blick nach Baden-Württemberg: Wer sich den dortigen Beschluss auf Antrag von SPD und Grünen zu einem Untersuchungsausschuss zu Stuttgart 21 anschaut, erkennt schnell: Was dort geht, soll in Düsseldorf angeblich nicht gehen – nicht gehen bei diesen unsagbar schlimmen Folgen? Dort hat die SPD mit den Grünen unverzüglich einen Parlamentarischen Untersu
Im dortigen Innenausschuss wurden den Ausschussmitgliedern in nichtöffentlicher Sitzung Polizeivideos gezeigt. Der Polizeibericht zum Einsatz bei Stuttgart 21 wurde keine sechs Wochen später dem dann eingerichteten Untersuchungsausschuss vorgelegt: vertraulich, ohne jede Folgen für das staatsanwaltschaftliche Verfahren.
Es wurden im Untersuchungsausschuss von SPD und Grünen zahlreiche Polizeibeamte als Zeugen benannt und vernommen. Sie haben auch alle ausgesagt, obwohl parallel strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte laufen, namentlich gegen leitende Beamte und solche, die an den Wasserwerfern saßen.
Uns sagen viele Stimmen aus Baden-Württemberg, dass der Untersuchungsausschuss viele neue Erkenntnisse bringt. Wer den Antrag von SPD und Grünen liest, ist beschämt, wie hier in NordrheinWestfalen bisher argumentiert und taktiert wird.
Zur Katastrophe der Love-Parade wurden von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf in den letzten viereinhalb Monaten über 1.300 Zeugen vernommen. Soweit mir bekannt ist, haben alle ausgesagt. Somit werden sie sich auch im PUA äußern, denn das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 17 PUAG entspricht dem im Strafverfahren.
Es gibt viel Bildmaterial. Gerade die Polizeivideos werden dem Landtag auch in vertraulicher Sitzung derzeit vorenthalten. Sie zeigen die Geschehnisse an den neuralgischen Punkten der Vereinzelungsanlagen, im Einsatzraum und auf den Routen zum Karl-Lehr-Tunnel. Auch der Bericht des PP Essen müsste dann dem PUA vorgelegt werden.
Es reicht nicht aus, eine Trauerminute im Parlament abzuhalten. Es reicht nicht aus, auf die Staatsanwaltschaft oder auf interne Ursachenforschung zu verweisen – gerade wenn bei der Schuld nur auf den jeweils anderen verwiesen wird.
Die Verfassung weist dem Parlament eine Kontrollfunktion zu. Derzeit kann der Landtag diese Funktion über sein Informationsrecht nicht wahrnehmen. Keine einzige entscheidende Frage zur LoveParade wird beantwortet, keinerlei wichtige Unterlagen werden herausgegeben – entgegen § 90a Ge
Wollen Sie, wollen wir das wirklich zulassen? Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Regierung kann uns alle Informationen vertraulich geben. Sie ist nicht an die Meinung der Staatsanwaltschaft gebunden.
Wenn der Veranstalter Schaller zum Beispiel nicht die Überwachungsvideos im Internet veröffentlicht hätte, wogegen die Staatsanwaltschaft Duisburg rebelliert hat, wäre das Parlament bis heute völlig unwissend. Uns würde dieses Filmmaterial vonseiten der Regierung vorenthalten. Ich sage ganz deutlich: Wenn das nicht über das Internet erfolgt wäre, wären wir heute nach wie vor völlig unwissend.
In diesem Parlament sitzen 181 Abgeordnete, die alle auch eine moralische Verpflichtung haben, die Umstände selbst aufzuarbeiten. Alles andere wäre ein rabenschwarzer Tag für dieses Parlament. Wer den Antrag ablehnt und weiter taktiert, verhindert die Aufklärung der schlimmsten Veranstaltungskatastrophe in Nordrhein-Westfalen.
Ich fordere die Spitzen der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen deshalb auf, für die Abstimmung, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, den Fraktionszwang aufzuheben und alle Abgeordneten darüber nach ihrem freien Gewissen abstimmen zu lassen.
Frau Ministerpräsidentin Kraft ist aufgrund der Sorge um ihren eigenen Sohn selbst betroffen; das wissen wir. Sie hatte gefordert – Zitat –: Wir müssen aus der Katastrophe lernen.