Ich fühle mich geschmeichelt. Vielen herzlichen Dank. – Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass genau die von Ihnen gerade wieder verteufelte Lösung der christlich-liberalen Koalition von 2007 in diesem Land von 1950 bis 1994 gegolten hat und dass es den Stadtwerken in dieser Zeit nicht schlecht gegangen ist?
weil die Lösung, die es danach gegeben hat, die von der SPD eingeführt worden ist, nicht zu einem Sterben der Handwerker und des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen geführt hat, ganz im Gegenteil.
Das heißt, wir haben damals die Möglichkeit eröffnet – und diese Möglichkeit ist gut und wichtig für unsere Kommunen, deshalb führen wir sie wieder ein –, dass die Kommunen in eigener Entscheidungsverantwortung ohne ideologische Vorgaben darüber entscheiden können, in welcher Art und Weise sie sich Aufgaben der Daseinsvorsorge tatsächlich vornehmen wollen, wie sie selbst ihren Auftrag gestalten wollen. Sie haben eine ideologische Vorgabe gemacht. Wir haben das abgelöst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt die Mär von dem angeblich so ungeheuer überraschenden Verfahren im Ausschuss. Lieber Kollege Hauser, unter uns Juristen, es gibt einen sehr interessanten Spruch, den jeder von uns relativ frühzeitig lernt, dass ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert.
Ehe hier zu lamentieren und davon abzulenken, dass Sie sich in wichtigen Fragen heute nicht outen wollen, hätten Sie vielleicht die Geschäftsordnung des Landtages Nordrhein-Westfalen einmal zu Rate ziehen sollen – ein weiterer Literaturhinweis.
Wir haben in der Vergangenheit, und zwar anlässlich des Haushalts, im Jahr 2006 an einer ähnlichen Stelle mit viel gravierenderem Anlass gesagt: So kann man mit einer Opposition nicht umgehen bezogen auf Anhörungen.
Das hat dazu geführt, dass die damalige Präsidentin, die Ihrem Herzen sicherlich näher steht als meinem – wobei man das bei dieser Frage bei der CDU im Augenblick nicht so genau weiß –, ein Gutachten in Auftrag gegeben hat. Die Ergebnisse dieses Gutachtens belegen ganz eindeutig, dass wir uns als Koalitionsfraktionen sowohl inhaltlich als auch rechtlich auf sicherem Boden bewegt haben. Die Themen – Frau Demirel hat durch eine Frage darauf hingewiesen – sind allen Sachverständigen bekannt und von ihnen selbst angesprochen worden. Ich habe nachgefragt, und zwar konkret bezogen auf das Sparkassenmodell, ob das eine Lösung sein könnte, und das ist bejaht worden.
Meine Damen und Herren, wenn Sie an der Stelle nicht aufpassen und Ihre Möglichkeiten, nachzufragen, nicht wahrnehmen, dann können Sie das nicht der Mehrheit in diesem Hause zum Vorwurf machen. Ich hatte den Eindruck, an dieser Stelle der Anhörung waren Sie womöglich – die Reihen waren sehr spärlich besetzt – zum Teil körperlich, aber zumindest geistig überhaupt nicht mehr da, nicht mehr anwesend.
(Beifall von der SPD – Dietmar Brockes [FDP]: Ihre Reihen waren nicht besetzt! Wir waren doch die ganze Zeit anwesend! Eine Unverschämtheit!)
Dann zumindest geistig nicht an der Stelle. Das kann ich bei Ihnen, Herr Brockes, wenn es um Mitbestimmung geht, durchaus nachvollziehen.
Da versagt bei Ihnen unter Umständen, wenn es um das Thema Mitbestimmung geht, irgendwo auch die Aufmerksamkeit. Dann haben Sie sich vielleicht an der Stelle ganz bewusst ausgeblendet;
denn das war Thema bei der Anhörung und ist vernünftig behandelt worden. Nur weil Sie von der FDP mit Mitbestimmung nichts anfangen können, meine Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, ich empfinde es allerdings auch inhaltlich beinahe ungehörig, wie Sie mit dem bewährten Instrument der Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in freiwilligen Aufsichtsräten in kommunalen Unternehmen umgehen.
Statt uns eine Alibidiskussion über Geschäftsordnungsfragen aufzudrücken, sollten Sie Ihre Verantwortung auch den Kolleginnen und Kollegen in den Unternehmen gegenüber einmal wahrnehmen und sagen, ob Sie jetzt die Mitbestimmung möglich machen oder die mit der FDP-Fraktion gemeinsam verhindern wollen?
§ 107a ist so eindeutig, dass es Ihnen gar nicht recht ist, dass es zu einer Einigung gekommen ist, zu der Sie eigentlich nicht Nein sagen können. Die Handwerkerschaft und die kommunalen Unternehmen sind sicherlich schlau genug, sich von Ihnen nicht drängen zu lassen. Sie haben aus eigener Einsicht erkannt, dass es für beide Seiten ein vollkommen wichtiges Thema ist. Deshalb ist es zu einer Einigung gekommen, die alle Vorgaben trägt, die auch die CDU-Kommunalpolitik immer wieder gemacht hat. Das ist eine unangenehme Nummer für Sie, und Sie versuchen sich jetzt auch da mit einer windigen Argumentation herauszustehlen. Eines trennt uns, „Privat vor Staat“ – das schaffen wir in
In § 108a sichern wir die Mitbestimmungsrechte überall da, wo die Räte und die kommunalen Unternehmen sie vorsehen.
Wir haben in § 107a Chancengleichheit und Wettbewerbsgleichheit für unsere kommunalen Unternehmen eingeführt.
All das führt mich zu dem Schluss, dass sich morgen, wenn das Gesetz in dritter Lesung endgültig verabschiedet ist, nicht nur die Koalitionsfraktionen und eine Oppositionsfraktion mit uns freuen, sondern sich auch ganz viele Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der CDU dazu beglückwünschen werden, dass es in Nordrhein-Westfalen wieder eine vernünftige, kommunalfreundliche Landesregierung gibt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Kollege Mostofizadeh das Wort.
Frau Präsidentin! Ich will nur kurz deutlich machen, dass es der FDP überhaupt nicht um die Sache geht. Herr Brockes hat eben erneut vorgetragen, welche wahnwitzigen wirtschaftlichen Betätigungen in den Kommunen vorhanden sind. Es war wieder von Busunternehmen, von Nagelstudios und Sonnenbänken, Autowerkstätten und anderen Geschichten die Rede.
Mein Kollege, Staatssekretär Becker, damals Abgeordneter, hat verschiedene Kleine Anfragen – insgesamt acht – an den damaligen Innenminister Wolf gestellt und sich auf ein Interview bezogen, das dieser im „Morgenecho“ im WDR gehalten hat, in dem er das Gleiche vorgetragen hat wie Sie. Der Innenminister hat ihm geantwortet, dass die beispielhafte Aufführung einzelner wirtschaftlicher Betätigungen der Verdeutlichung der politischen Absichten der Landesregierung diene. Die von Herrn Minister Dr. Wolf genannten Beispiele wurden im Interview nicht auf aktuelle, konkrete Betätigungen von bestimmten Kommunen bezogen, sondern waren als pauschale Hinweise auf potenziell unliebsame wirtschaftliche Betätigungen zu verstehen. – So viel zur Korrektheit der FDP in ihrer politischen Ausrichtung.
Wo ist er, Herr Körfges? – Ich habe mich noch mal gemeldet, um kurz auf das Verfahren einzugehen. Es ist hochinteressant, wie Sie das hier verdrehen. Wir haben Ihnen, den Koalitionsfraktionen, im kommunalpolitischen Ausschuss – Frau Gödecke hat die Sitzung als Ausschussvorsitzende geleitet – völlig unaufgeregt und nüchtern geraten, den morgigen Tagesordnungspunkt 4 zurückzuziehen.
einen neuen Beratungsgegenstand eingeführt, zu dem in der Anhörung nicht eingeladen wurde. Das können Sie auch nicht dadurch unterlaufen, dass Sie argumentieren: Wir haben doch Fragen gestellt. – Das ist etwas ganz anderes. Wenn Sie das einführen und wenn wir das durchgehen lassen würden, können Sie, lieber Herr Körfges, jedes Anhörungsbegehren unterlaufen. Das ist nicht der Stil, den wir in den letzten zehn Jahren – man kann nun fast elf Jahre sagen – gepflegt haben.
Das hat auch etwas mit Minderheitsrecht zu tun. Wir haben Ihnen also völlig unaufgeregt empfohlen – ich habe das fast wörtlich gesagt –: Ziehen Sie den Tagesordnungspunkt 4, der morgen auf der Tagesordnung stand und den wir jetzt beraten haben, zurück, und fangen Sie von vorne an – einfach nur der guten Ordnung halber und wegen des guten Stils! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist heute ein guter Tag für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, weil heute mit dem Leitspruch „Privat vor Staat“ Schluss ist.
Ich kann es nicht verhehlen, ich sehe nicht nur bei den Kommunen freudige Gesichter, sondern auch bei den regierungstragenden Fraktionen von RotGrün und stille Freude bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU, die damals bei der Beschlussfassung zu § 107, aber auch heute wissen: Das, was hier geschieht, ist gut für die Kommunen.