Protokoll der Sitzung vom 15.12.2010

Wir halten es für richtig, den Optionskommunen die Möglichkeit einzuräumen, zur Erfüllung und Sicherung der Grundsicherung die ihnen übertragenen Aufgaben in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung „Jobcenter“ wahrzunehmen. Das schafft in vielerlei Hinsicht rechtlich Klarheit, zum Beispiel hinsichtlich des Personals, der Finanzierung und anderer Abgrenzungsfragen. Wir verbinden damit auch die Erwartung, dass die Leistungserbringung durch die Jobcenter in der Rechtsform einer eigenständigen Anstalt des öffentlichen Rechts effektiv gestaltet wird, und wir folgen damit dem Wunsch mehrerer kreisfreier Städte und Kreise.

Die zweite Bemerkung bezieht sich auf die Wohngeldersparnis. In der Anhörung spielte die Frage der Datenbasis und des Vertrauensschutzes derjenigen Kommunen, die auf der Grundlage des für verfassungswidrig erklärten Gesetzes Leistungen erhalten hatten, die sie aufgrund des jetzt vorgesehen Verteilungsmodus über Jahre zurückerstattet sollen, eine wichtige Rolle.

Die Frage des Vertrauensschutzes wurde von einigen Sachverständigen in der Anhörung grundsätzlich bejaht, was zur Folge hätte, dass auf die Rückforderung für die Vergangenheit zu verzichten wäre. Und in der Tat hatte der Verfassungsgerichtshof in seiner damaligen Entscheidung lediglich den Nachteilsausgleich, nicht aber den Vorteilsausgleich verlangt. Sonst hätte es darüber auch keine Diskussionen geben müssen.

Ich erkläre hier allerdings ausdrücklich, dass nicht der Verteilungsmodus problematisch ist. Denn man kann nur das Geld verteilen, das man hat, und zwar nach den Kriterien, die ein möglichst gerechtes Gesamtbild der Verteilung unter den Kommunen ergeben. Insofern ist unserer Auffassung nach der vorliegende Gesetzentwurf in Ordnung.

Die Frage, ob sich eine Kommune auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen darf, ist eine Rechtsfrage, die auch hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen zu klären wäre. Das kann aber nur im Rahmen des Verwaltungsverfahrens geklärt werden, wenn es um die Rückforderungen geht. Es muss also im Einzelfall beurteilt und entschieden werden, und das ist nicht Sache des Parlaments.

Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Danke, Herr Preuß. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt Herr Scheffler.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Koalitionsfraktionen haben diesen Gesetzentwurf, der heute zur Debatte steht, eingebracht, da die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung am 28.05.2010 vom Verfassungsgerichtshof in Münster ins

Stammbuch geschrieben bekommen hat, dass die Verteilung der Wohngeldersparnis nicht gerecht vollzogen worden ist.

Es sind in Nordrhein-Westfalen einer ganzen Anzahl von Kommunen und Kreisen Nachteile entstanden, während es andere gegeben hat, die im Zeitraum 2007 bis 2009 Vorteile hatten. Diese Ungerechtigkeiten werden mit der vorliegenden Beschlussempfehlung beendet, und den Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs in Münster wird Rechnung getragen.

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass die CDU-Fraktion gewissermaßen noch die Kurve gekriegt hat, nachdem es im AGSI eine Stimmenthaltung gegeben hat

(Beifall von der SPD)

und von Herrn Preuß die Forderung in den Raum gestellt wurde, dass die 236 Millionen €, die hier in Rede stehen, locker aus dem Landeshaushalt bezahlt werden sollten. Wir haben damals schon deutlich gemacht: Wer gegen den Nachtragshaushalt klagen will, der wird nicht glaubwürdiger, wenn er diese Forderung hier einbringt. Deswegen war das, was heute von Ihnen gekommen ist, ein gutes Signal. Ich denke, dies ist auch ein Beitrag dazu, dass Sie zu Ihrem Regierungshandeln stehen müssen.

Meine Damen und Herren, wir sagen ganz klar: Die amtliche Jahresstatistik für die Anlage A ist eine solide Datenbasis, und die Anlage B ist vom Verfassungsgerichtshof in Münster nicht infrage gestellt worden. Wenn wir die entstandenen Nachteile ausgleichen und die entstandenen Vorteile nicht weiter bei den Kommunen bestehen lassen, orientieren wir uns sehr deutlich an der Urteilsbegründung aus Münster. Zur Abrechnung bieten wir ein faires Verfahren über acht Jahre an. Ich will noch einmal deutlich machen: Die Gleichbehandlung der Kommunen hat für uns einen hohen Stellenwert.

Für uns war es auch klar, dass wir dem Begehren der kommunalen Spitzenverbände, der Optionskommunen bzw. der Optionskreise Rechnung tragen wollten, dass die Organisationsform der Anstalt des öffentlichen Rechts ermöglicht wird. Diesem Wunsch haben wir mit einem Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im AGSI gemeinsam Rechnung getragen. Ich meine, meine Damen und Herren, dies ist ein gutes Signal an die betroffenen Kommunen, da sie nun selber ent

scheiden können, in welcher Rechtsform die Arbeit vor Ort organisiert werden soll.

Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des AGSI. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Danke, Herr Scheffler. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Asch.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Änderung des Gesetzes zur Ausführung des SGB II werden mehrere Bereiche neu geregelt.

Erstens wird den Optionskommunen die Möglichkeit gegeben, sich als Anstalt des öffentlichen Rechts zu organisieren. Wir Grüne sind der Meinung, dass das eine Organisationsform ist, die den kommunalen Trägern mehr Steuerungsmöglichkeiten gibt, dass sie zudem den kommunalen Trägern die Möglichkeit der Kooperation mit der Wirtschaft und Initiativen vor Ort gibt. Damit kann eine bessere, eine optimierte Arbeitsmarktpolitik vor Ort stattfinden.

Diese Auffassung war auch im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration nicht strittig. Alle bis auf die Linke haben das so gesehen.

Beim zweiten Punkt war das durchaus nicht so. Das klang eben an. Ich sage zuerst einmal, worum es geht: Es geht um das Urteil des Verfassungsgerichts vom Mai dieses Jahres, wonach die Regelung der Verteilung der Ersparnis bei den Wohngeldkosten gegen das verfassungsrechtliche interkommunale Gleichbehandlungsgebot verstößt.

Die von den Kommunen gelieferten Zahlen der Anlage A sind vom Gesetzgeber damals nicht hinreichend validiert worden. Dann hat das Gericht dem Landesgesetzgeber in diesem Zusammenhang einen Nachteilsausgleich für die Jahre 2007 bis 2009 aufgegeben.

Die Landesregierung hat aus unserer Sicht aus dem Urteil die folgerichtigen Konsequenzen gezogen: Die Zahlen der Anlage A werden durch die Daten der amtlichen Statistik ersetzt. Somit ist nun die amtliche Statistik Grundlage für die finanzielle Zuweisung an die Kommunen. Die Statistik bietet sich als valides Datenmaterial an, weil sie ein etabliertes finanzstatistisches Instrument zur Erfassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen darstellt.

Der Nachteilsausgleich für die Jahre 2007 bis 2009 wird nun auch neu geregelt. Das bedeutet, dass die Kommunen, die zu geringe finanzielle Zuweisungen erhalten haben, zeitnah eine Nachzahlung erhalten. Dieses Vorgehen entspricht der Landesverfassung, meine Damen und Herren. Hinzu kommt, dass das

interkommunale Gleichbehandlungsgebot gewahrt wird.

Wir hatten eine interessante Diskussion im Ausschuss. Ich muss sagen, ich bin ein bisschen verwundert, dass wir bei der CDU eine Volte rückwärts haben. Zuerst hieß es, mit Herrn Laumann sei vereinbart gewesen, dass die CDU-Fraktion zustimmt.

(Zustimmung von Karl-Josef Laumann [CDU])

Dann gab es im Ausschuss massive Kritik, man könne das nicht mittragen. Man wolle nicht, dass Kommunen, die zu viel bekommen haben, die Mittel ans Land zurückerstatten. Das würde nicht dem Vertrauensschutz entsprechen.

(Widerspruch von Karl-Josef Laumann [CDU])

SPD- und grüne Fraktion haben das so nicht gesehen. Deswegen freuen wir uns, dass jetzt wohl auch die CDU bereit ist, unserer Sichtweise zu folgen. Insoweit haben wir einen breiten Konsens.

(Zustimmung von Karl-Josef Laumann [CDU])

Wir verbessern heute etwas. Wir merzen einen Fehler aus, der beim ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren passiert ist. Das tun wir gemeinsam. Das ist gut so, und dafür danke ich Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Danke, Frau Asch. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Dr. Romberg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten einen guten Gesetzentwurf, der während der parlamentarischen Beratung nach der Anhörung durch die Stärkung der Optionskommunen noch ein Stückchen besser geworden ist. Er stellt einen im Moment verfassungswidrigen Zustand rechtsklar ab. Deshalb stimmt die FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf zu. – Danke schön.

(Beifall von der FDP, von der CDU und von der SPD)

Danke sehr, Herr Dr. Romberg. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Frau Dr. Butterwegge.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich mache es angesichts der fortgeschrittenen Stunde kurz.

Unsere Bewertung des Gesetzentwurfs fällt geteilt aus. Einerseits begrüßen wir die zügige Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs durch die Landesregierung und den Nachteilsausgleich für die Kommunen.

Andererseits haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Experten in der Anhörung die Zielgenauigkeit des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der tatsächlichen Belastungen der Kommunen durch Hartz IV sehr kontrovers beurteilt haben. Nicht alle Kommunen sind der Ansicht, dass der Betrag, den sie nach dem neuen Schlüssel als Ausgleich für ihre Wohnkostenbelastung durch Hartz IV bekommen sollen, den tatsächlich entstandenen Belastungen entspricht.

Darüber hinaus haben wir große Bedenken gegenüber den Rückzahlungsforderungen an die Kommunen, die bisher vermeintlich zu stark von der Verteilung der Wohngeldersparnis des Landes profitiert haben. Diese Bedenken haben wir auch, wenn die Rückzahlungspflicht in Form der Verrechnung mit künftigen Ansprüchen erfüllt werden soll.

Wir denken nach wie vor, dass zumindest die Kommunen, deren Bevölkerung zu einem besonders hohen Anteil auf Sozialleistungen angewiesen ist, von der Rückzahlungspflicht befreit werden müssten. Eine solche Rückzahlungspflicht steht im Widerspruch zur Ankündigung der Landesregierung, die überschuldeten Kommunen dabei zu unterstützen, wieder finanzielle Handlungsfähigkeit zu erlangen.

Weitere große Bedenken haben wir bezüglich der mittlerweile in den Gesetzentwurf aufgenommenen Regelung geäußert, zugelassenen kommunalen Trägern die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu ermöglichen. Wir bemängeln, dass die Umsetzung des SGB II in den zuständigen Behörden bereits jetzt weitgehend der Kontrolle durch die kommunalen Vertretungskörperschaften entzogen ist. Dieser Zustand würde verschärft, wenn sich die Jobcenter als Anstalten des öffentlichen Rechts noch weiter verselbstständigen.

Fazit: Trotz unserer Bedenken lehnen wir den Gesetzentwurf nicht als Ganzes ab, sondern enthalten uns der Stimme. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN und von der SPD)

Danke, Frau Dr. Butterwegge. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Schneider.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute den Gesetzentwurf zur Änderung des NRW-Ausführungsgesetzes zum SGB II abschließend behandeln werden. Ich danke dem Landtag und seinen Ausschüssen ausdrücklich für das – auch angebrachte – zügige Verfahren.

Damit ist das Ausführungsgesetz zum 1. Januar 2011 auf dem aktuellen Stand bundesgesetzlicher Vorgaben. Damit sind auch die Vorgaben des Ver