Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im kommunalpolitischen Ausschuss haben wir zugestimmt. Das tun wir auch hier. Für uns ist das Entscheidende, dass die Feuerwehrleute ihre Zulage auch im Januar bekommen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2007 hat der Europäische Gerichtshof festgelegt, dass die wöchentliche Arbeitszeit auch im feuerwehrtechnischen Dienst 48 Stunden nicht überschreiten darf. Die jetzige gesetzliche Regelung, die Opt-outReglung, dient dazu, den Feuerwehrleuten einen finanziellen Anreiz zu bieten, einer Ausweitung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu
personelle Lücken im Einsatzdienst der Feuerwehren gibt und dennoch eine leistungsfähige und einsatzbereite Feuerwehr sichergestellt werden muss.
Seit 2007 hatte die damalige Landesregierung genügend Zeit, diese Lücken zu schließen bzw. das anzugehen. Doch wie sehen die Zahlen heute aus? – Laut den Gewerkschaften fehlen immer noch 1.800 Stellen im Alarmdienst der Feuerwehren. Und Berufsfeuerwehren, in denen die Beamten keine Möglichkeit haben, von der Opt-outRegelung Gebrauch zu machen, sind gezwungen, Mehrarbeit anzuordnen, da die Kapazitäten für eine europarechtskonforme Dienstplangestaltung
Noch einmal kurz zu der Frage, wozu denn eigentlich diese 48-Stunden-Grenzen dienen. Diese Grenzen gelten, weil der Feuerwehrdienst trotz oder gerade wegen seiner Bereitschaftszeiten physisch und psychisch hoch belastend ist. Ich nenne einmal einige Beispiele, die so oder so ähnlich durchaus im Feuerwehrdienst vorkommen können.
Beispiele für körperliche Belastungen: Ein im feuerwehrtechnischen Alarmdienst eingesetzter Feuerwehrmann einer Großstadt in NRW versieht seinen Dienst auf dem ersten Löschzug der Hauptfeuerwache. Tagsüber, 7 bis 19 Uhr, acht Einsätze: drei Fehlalarme durch Brandmeldungen, eine technische Rettung bei einem Verkehrsunfall, ein mittleres Feuer mit Brandnachschau, eine Ölspur mit 2 km Abstreuen, eine hilflose Person hinter verschlossener Tür, einmal mutwillige Fehlalarmierung.
Dann von 19 bis 7 Uhr drei Einsätze: eine lange Ölspur auf der Autobahn, 5 km Abstreuen und Kehren –, ein brennender Papiercontainer, eine hilflose Person in verschlossener Wohnung.
Legt man dieses Einsatzaufkommen zugrunde, sollten zwei 24-Stunden-Dienste in der Woche die oberste Grenze sein.
Beispiele für psychische Belastungen: Ein im Rettungsdienst eingesetzter Feuerwehrmann einer Großstadt in NRW versieht seinen Dienst auf einer Feuer- und Rettungswache mit Innenstadtzugehörigkeit. Tagsüber, 7 bis 19 Uhr: zwei Krankentransporte, eine gestürzte Person, eine verletzte Person nach Verkehrsunfall, ein Patient mit Herzinfarkt, ein Patient mit Asthmaanfall, eine Person mit Schlaganfall, eine Person mit Krampfanfall und ein Kindernotfall.
Dann zwischen 19 und 7 Uhr noch einmal fünf Einsätze: Krankentransporte, eine hilflose Person und ein gestürzter Altenheimbewohner.
Wenn das Personal gegen 6 Uhr morgens nach 13 Einsätzen in den Knochen nach großer körperlicher und physischer Belastung zu dem gestürzten Altenheimbewohner kommt, wie gut können dann Diagnose und Behandlung überhaupt noch sein? Die Gefahr für Fehler nimmt mit zunehmender Dienst
dauer einfach zu. Selbst Feuerwehren, die keinen 24-Stunden-Dienst mehr verrichten, sollten eine Dienstzeit von 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ich hoffe, dass wir uns da alle einig sind.
Die Landesregierung muss deshalb jetzt alles daransetzen, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs auch für die Feuerwehrbeamten im Alarmdienst umzusetzen, und jetzt sofort damit anfangen.
Die Fraktion Die Linke erkennt an, dass das ein bisschen Zeit braucht. Herr Bolte hat das gerade angedeutet. Aber die alte Landesregierung hat es aus unserer Sicht versäumt, auf die Rechtsprechung des EuGH adäquat zu reagieren. Es war eine kostengünstige und schnell umsetzbare Lösung. Aber diese Lösung kann und muss allenfalls eine Ausnahmeregelung bleiben, und zwar das allerletzte Mal, bis ausreichend Feuerwehrleute ausgebildet und einsatzbereit sind.
Dauerhafte Zugeständnisse zulasten der Gesundheit der Feuerwehrleute und der Bevölkerung sind mit unserer Fraktion nicht zu machen. Deshalb fordern wir, dass die Ausbildungskapazitäten des Instituts für die Feuerwehr so ausgebaut werden, dass die fehlenden 1.800 Feuerwehrleute zügig ausgebildet werden können und die Arbeitszeitrichtlinie eingehalten wird.
Die Kommunen müssen selbstverständlich in die Lage versetzt werden, das Personal auch einstellen zu können.
Die Fraktion Die Linke wird diesem Gesetz heute zustimmen. Wir haben vorher den intensiven Austausch mit den Gewerkschaften aus diesem Bereich gesucht. Aber für uns ist auch klar, dass es das letzte Mal ist, dass so eine Regelung verlängert werden darf. Es kann nur das letzte Mal sein, dass diese Übergangsregelung greift. Die Landesregierung muss jetzt anfangen zu handeln.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben im Plenum schon über das Thema gesprochen, wir haben zweimal im Ausschuss darüber gesprochen, und wir haben jetzt die Argumente noch einmal ausgetauscht. Ich kann Ihnen nur zusichern: Die Landesregierung handelt. Es geht jetzt darum, noch einmal eine dreijährige Verlängerung zu bekommen, damit Rechtssicherheit für die Feuerwehrleute besteht, dass sie die Zulage dort bekommen können, wo bislang die verlängerte Ar
Das ist der Hauptgrund, warum die Umsetzung in vielen Orten noch nicht möglich war. Es ging nicht darum, dass beispielsweise Gemeinden wegen ihrer Haushaltssituation davon abgehalten worden sind. Es gibt auch Gemeinden im Nothaushalt, die die Verkürzung der Arbeitszeit bereits umgesetzt haben. Jetzt geht es nur darum, dass wir für die Zeit der Anpassung – im Übrigen auch der Dienstrechtsreform, in der das auch berücksichtigt wird – einen zusätzlichen Zeitgewinn haben, der maximal drei Jahre betragen soll. Wir wünschen uns in der Zusammenarbeit mit Ihnen sehr, diesen Zeitraum nicht ausschöpfen zu müssen. Das gilt natürlich auch für die interessierten Gemeinden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausführungen insbesondere von Frau Lüders und Herrn Bolte veranlassen mich dazu, doch noch etwas zur Sache zu sagen.
Wir sind gegen eine Verlängerung um drei Jahre, weil wir es für bedenklich halten, einen materiellen Anreiz dauerhaft beizubehalten und bei Feuerwehrleuten die Bereitschaft zu wecken oder zu erhalten, über die Regelung der 48 Stunden hinaus im Wege der Opt-out-Regelung Dienst zu tun. Frau Conrads hat völlig richtig beschrieben, wie das in den Feuerwehren aussieht.
Wenn das mit Märchen alles so einfach wäre, Frau Lüders! Ich meine, Sie sind aus Dortmund. Da ist das deswegen so gewollt worden, damit die bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag mit dem vorhandenen Personal weitermachen können. Warum wird das so sein? Wir wissen aus Äußerungen der Gewerkschaften, Herr Bolte, dass von zehn Bewerbern, die zum Einstellungstest zugelassen werden, neun Bewerber nicht aufgrund ihrer fachlichen oder handwerklichen Qualifikation scheitern, sondern weil sie den Sporttest nicht bestehen. Das wird in drei Jahren auch nicht anders sein. Deswegen muss man daran arbeiten – aber nicht daran, das alle drei Jahre zu verlängern. Daher halten wir es für bedenklich, eine Regelung zu zementieren.
Herr Palmen, ich möchte Sie fragen, warum Sie dann keinen Antrag zur Änderung der Arbeitszeitverordnung gestellt haben, sondern sich nur auf den Annex, die Verlängerung der Zulage, versteifen?
Frau Lüders, weil es bereits eine Entscheidung der Landesregierung vom 22. Dezember 2009 gab, in der stand, dass diese Regelung am 31.12.2010 ausläuft.
Moment. – Damit war klar, dass alle die 48Stunden-Regelung machen mussten, ob sie Zulagen bezahlen oder nicht. Ich habe doch eben ausgeführt, dass selbst die erste überschuldete Stadt in Nordrhein-Westfalen, Oberhausen, im Januar auf die 48-Stunden-Regelung umsteigt, weil die genau wissen, dass sie nur dadurch eine entsprechende Lösung mit ihren Feuerwehrleuten zustande bringen. Das ist doch der Punkt.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/862, den Gesetzentwurf Drucksache 15/443 unverändert anzunehmen. Wer wünscht dem zuzustimmen? – Die Fraktionen der Linken, der SPD, der Grünen und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion der CDU. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration Drucksache 15/863
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab: Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich möchte ich nur zwei kurze Anmerkungen machen, weil wir im Ausschuss insbesondere einen Punkt, nämlich den Vertrauensschutz, problematisiert haben.
Wir halten es für richtig, den Optionskommunen die Möglichkeit einzuräumen, zur Erfüllung und Sicherung der Grundsicherung die ihnen übertragenen Aufgaben in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung „Jobcenter“ wahrzunehmen. Das schafft in vielerlei Hinsicht rechtlich Klarheit, zum Beispiel hinsichtlich des Personals, der Finanzierung und anderer Abgrenzungsfragen. Wir verbinden damit auch die Erwartung, dass die Leistungserbringung durch die Jobcenter in der Rechtsform einer eigenständigen Anstalt des öffentlichen Rechts effektiv gestaltet wird, und wir folgen damit dem Wunsch mehrerer kreisfreier Städte und Kreise.