Protokoll der Sitzung vom 15.12.2010

Danke. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Seidl, ich erkläre Ihnen gerne, worin der Unterschied besteht. Wir sind da auch nicht einfach kopflos hinterhergeprescht; vielmehr steht genau deshalb in unserem Antrag, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, schnellstmöglich eine gesetzliche Verankerung zum Schutz der Studierenden im Hochschulgesetz vorzusehen, weil das Problem genau darin liegt, dass es jetzt so nicht geht. Das ist der Grund, warum das da drinsteht. Ganz so blöde, wie Sie es von uns annehmen, sind wir leider nicht.

(Britta Altenkamp [SPD]: Leider?)

Ich will nicht alles wiederholen, was dafür spricht. Herr Hafke hat schon viel dazu gesagt. Es ist allerdings so, dass tatsächlich etwas am Hochschulgesetz geändert werden muss; sonst wird es so bleiben, wie es ist.

Was ich nicht verstehe, Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, ist, warum wir das heute nicht in direkter Abstimmung beschließen. Denn hier steht nicht, dass wir jetzt das Gesetz ändern, sondern hier steht zum Beispiel, dass Sie im Fachausschuss bis zum 31. März einen Bericht haben wollen. Wenn Sie den haben wollen, das jetzt aber erst in einen Ausschuss verschieben und wir das erst noch im Ausschuss beraten, werden Sie den nie bis zum 31. März bekommen. Es geht Ihnen also entweder darum, dies prinzipiell noch einmal zu diskutieren, oder es geht Ihnen darum, wirklich eine Veränderung für Studierende herbeizuführen. Wenn Sie das wollen, hätten Sie über den Antrag direkt abstimmen lassen sollen.

Insofern ist mir Ihr Verfahren, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen, völlig schleierhaft. Ich halte das Anliegen für sehr wichtig. Hier muss ganz schnell etwas passieren. Ich habe aber den Eindruck, dass es sich bei Ihrem Antrag eher um einen Fensterantrag handelt.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Böth. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Titel des Antrags unterstellt ja, dass die Praxis der Prüfungsämter an nordrhein-westfälischen Hochschulen eine Verletzung des Datenschutzes darstellt. Das ist nicht so. Die heutigen Prüfungsordnungen führen nicht zu einer Verletzung des Datenschutzes. Es gab dazu eine Kleine Anfrage. In der Antwort habe ich bereits deutlich gemacht, dass Studierende nicht ihre Krankheiten offenlegen, sondern nachweisen

müssen, dass sie prüfungsunfähig sind. Trotzdem liegt hier heute dieser Antrag auf dem Tisch, den wir natürlich gerne im Ausschuss weiter diskutieren können.

Ich will nur auf die gesetzlichen Grundlagen hinweisen. Bei Prüfungsunfähigkeit legt das Verwaltungsverfahrensgesetz in § 24 fest, dass die Hochschulen verpflichtet sind, von Amts wegen zu ermitteln, ob der Prüfling prüffähig ist oder nicht. Wie das genau passiert, bestimmen die Prüfungsämter in Art und Umfang der Ermittlung selber. Sie können zum Beispiel den Amtsarzt einbeziehen und ein Attest, auch ein qualifiziertes Attest verlangen. Die Hochschulen regeln das selber in ihren Prüfungsordnungen.

Ich bin aber gerne bereit, die Anregung aufzunehmen und das im Rahmen der Überarbeitung des Hochschulgesetzes zu prüfen. Wir können allerdings nicht – dazu reichen die Kapazitäten nicht aus – alle Prüfungsordnungen im Ministerium erarbeiten. Das ist eine sehr weit reichende Forderung, die Sie stellen. Wir können das aber gerne im Rahmen der Diskussion über das Hochschulgesetz weiter diskutieren. Ich sagen Ihnen nur: Diese Forderung ist sehr weitreichend.

Dass CDU und FDP mich auffordern, als Ministerin stärker über Anweisungen und Weisungen der Hochschulen zu arbeiten, das nehme ich aus der Debatte gerne mit. Es ist, glaube ich, in den letzten fünf Jahren nicht vorgekommen, dass Sie über Weisungen gearbeitet haben. Aber ich mache das natürlich gerne. Wenn das Hohe Haus das so möchte, dann werden wir die Hochschulen stärker über Weisungen steuern. Ich setze allerdings eher darauf, das Gespräch mit den Hochschulen zu suchen, weil es ein rechtlich sehr sensibler Bereich und ein Bereich ist, in dem es keine Probleme gibt. Die ganz wenigen Streitfälle, die es gab – es sind wirklich wenige –, sind im Einvernehmen zwischen den Studierenden, den Hochschulen und dem Ministerium beigelegt worden. Wir vertreten eigentlich den Grundsatz, dass, wenn man es nicht unbedingt

rechtlich regeln und nicht über Weisungen agieren muss, man das dann auch nicht tun sollte. Da, wo es offensichtlich keine Probleme gibt, muss man nicht neue Regelungen treffen.

Die Hochschulen gehen sehr verantwortungsvoll mit diesem hoch sensiblen Bereich um. Das zeigen die sehr wenigen Streitfälle, die alle einvernehmlich gelöst werden konnten. Wir können aber natürlich trotzdem gerne im Ausschuss über dieses Thema diskutieren. Da haben wir ja auch ausreichend Zeit dafür. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir sind damit am Ende der Beratungen zu Tagesordnungspunkt 8.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/848 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 15/926 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen.

(Ralf Witzel [FDP] meldet sich zu Wort.)

Herr Abgeordneter Witzel, ich weiß, dass noch etwas unterwegs ist, und gehe davon aus, dass alle Fraktionen damit einverstanden sind.

(Zurufe: Ja!)

Dann darf ich es vorlesen: Darüber hinaus wird eine Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration beantragt. Meine Damen und Herren, Sie haben diese Überweisungsempfehlung wahrgenommen. Ich frage nun, wer dem seine Zustimmung gibt. – Wer stimmt dem nicht zu? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit einigen Stimmen überwiesen worden. Es hat keine Gegenstimmen und auch keine Enthaltungen gegeben. Als Präsident würde ich mich aber freuen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie bei den Abstimmungen die Hand heben.

Wir kommen zu:

9 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die

Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/443

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 15/862

zweite Lesung

Für die Fraktion der CDU hat Herr Abgeordneter Palmen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Angelegenheit ist bereits sehr ausführlich diskutiert worden. Wir hatten einige Bedenken vorgetragen, die sich insbesondere aus dem Umstand ergaben, dass die Regelung bereits am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, damals für drei Jahre mit einer Arbeitszeit von höchstens 48 Stunden. Die alte Landesregierung hat am 22. Dezember 2009 allen verantwortlichen Städten mitgeteilt, dass die Regelung Ende 2010 auslaufen soll, weil damals die Übergangszeit von der EU nur deshalb akzeptiert worden ist, weil sie als absolute Ausnahmeregelung anerkannt worden ist. Der Europäische Gerichtshof hat jüngst noch einmal das Modell als absolute Ausnahmeregelung bezeichnet und nur dann zugelassen, wenn es keine andere Möglichkeit gebe, dieses Problem zu lösen.

Inzwischen haben wir in Nordrhein-Westfalen für die etwa 8.000 hauptamtlichen Feuerwehrleuten, die wir insbesondere in den kreisfreien Städten haben, drei verschiedene Modelle: eine 48-Stunden

Regelung, eine 54-Stunden-Regelung mit einer Zahlung von 20 € pro Schicht und eine 54-StundenRegelung ohne Zahlung von 20 € pro Schicht. Wir sind der Meinung, dass man über eine Verlängerung für einen überschaubaren Zeitraum von einem Jahr hätte reden können, aber nicht für einen Zeitraum von drei Jahren, zumal die EU-Kommission angekündigt hat, eine neue Initiative zur Arbeitszeitregelung unter anderem für Feuerwehrleute und insbesondere Krankenhäuser zu treffen.

Bei der Gelegenheit möchte ich noch Folgendes sagen: Es ist ja auch behauptet worden, die Städte hätten keine Feuerwehrleute einstellen können. Selbst die überschuldete Stadt Oberhausen hat 15 neue Stellen mit Ausbildungsstellen besetzen dürfen und beginnt – so habe ich erfahren – im Januar nächsten Jahres mit der 48-Stunden-Regelung. Das funktioniert also. Deswegen sollten wir keine Verlängerung um drei Jahre beschließen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Wir haben uns, weil wir eine Teilregelung für erforderlich halten, dazu entschlossen, uns bei der Abstimmung zu enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Danke, Herr Palmen. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Lüders.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Palmen, Sie haben gesagt, wir hätten umfangreich beraten. Anscheinend

waren Sie bei der Beratung nicht dabei. Wir reden heute nach wie vor nicht über eine Änderung der Arbeitszeitverordnung, sondern wir reden heute über die Verlängerung des Gesetzes für die Zulage, alleine für die Zulage, die aufgrund der Arbeitszeitverordnung ergeht.

Wenn Sie den EuGH zitieren, sollten Sie die letzte Entscheidung vom 27. November dieses Jahres – das ist noch nicht ganz so lange her – zitieren, wo er noch einmal ausdrücklich auf die Ausnahmeregelung bei der Umsetzung der Richtlinie für die Arbeitszeitverordnung im feuerwehrtechnischen

Dienst eingeht, die Sie auf den Weg gebracht haben. Heute geht es einzig und allein um die Verlängerung der Zulagenregelung – noch einmal. Vielleicht hilft es ja, aber, wie gesagt, die Enthaltung schadet nicht. Wir anderen haben verstanden, wie dringend notwendig die Verlängerung ist, um nämlich den Feuerwehrleuten zum 1. Januar das Signal zu geben, dass es nicht brennt, dass sie nicht über Mehrarbeitsanordnungen verpflichtet werden müssen, sondern dass die Zulage weiter gilt, und um gleichzeitig das Signal zu geben, dass es auch in den Kommunen nicht brennt und dass sie die Zeit zur Ausbildung bekommen.

Wir werden dem Gesetz zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN)

Danke, Frau Lüders. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Bolte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt, dass wir im intensiven Dialog mit den Feuerwehren festgestellt haben, dass es sich bei der Opt-outRegelung um ein Vorhaben handelt, mit dem wir ein wichtiges Anliegen der Feuerwehren in NRW aufnehmen. Das zeigt, dass diese Landesregierung im Gegensatz zur Vorgängerregierung bereit ist, den Respekt vor der Arbeit der Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in Nordrhein-Westfalen auch in politischen Maßnahmen zum Ausdruck zu bringen.

Diese Maßnahmen müssen sicherlich weitergehen. Die Opt-out-Regelung ist nur ein kleines Stück auf dem Weg, den wir gehen müssen, aber für uns ist wichtig: Wir wollen die Konditionen für die Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen deutlich verbessern. Wir müssen diese besseren Konditionen schaffen; denn sie werden dazu führen, demotivierenden Erlebnissen, die es bei der Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen immer wieder gibt, vorzubeugen.

Wenn wir uns zum Beispiel anschauen, wie die Realität in den Nothaushaltskommunen aussieht, wenn

Feuerwehrleute wichtige Arbeit leisten, sie aber aufgrund der Beförderungsstopps nicht angemessen dafür bezahlt werden, dann ist das eben demotivierend. Wir wollen motivierende Arbeitsbedingungen schaffen und durch diese Arbeitsbedingungen auch dafür sorgen, dass wir ausreichenden Nachwuchs für die Feuerwehren in NRW gewinnen.

An der Frage „Nachwuchsgewinnung“ machte sich die wesentliche Debatte in den Ausschüssen auf; denn wir haben festgestellt: Es ist nach wie vor vor Ort ein Problem, an ausreichenden Nachwuchs zu kommen. Deshalb haben wir die Verlängerung um drei Jahre in den Gesetzentwurf geschrieben. In diesen drei Jahren können wir vor Ort die personellen Kapazitäten aufbauen, die unbedingt notwendig sind. So werden wir das Thema angehen. Im Ausschuss hatten wir den Konsens, dass Feuerwehrleute nicht vom Himmel fallen und dass es auch ganz gut ist, dass sie nicht vom Himmel fallen. Deswegen schlage ich vor: Lassen Sie es uns an dieser Stelle anpacken. Das ist, wie gesagt, ein kleiner Brocken auf dem Weg, optimale Bedingungen für die Feuerwehren in NRW zu schaffen.

Aber ich bin froh, dass wir einen relativ weit reichenden Konsens in den Beratungen hatten. Ich wünsche mir den auch für die Zukunft für die Feuerwehr. Das wäre eine ganz wunderbare Devise, die von diesem heutigen Abend ausgehen könnte. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Danke, Herr Bolte. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt Herr Engel.