Protokoll der Sitzung vom 16.12.2010

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Sie berichten uns von den hervorragenden Ergebnissen, die Schwarz-Gelb auf Bundesebene zuwege bringt. 80 Milliarden € im Jahre 2010 – das ist

wirklich eine Rekordverschuldung. Das sind 25 % des Haushaltsvolumens des Bundes. Jetzt geht man herunter auf sage und schreibe 48 Milliarden €. Das wird jetzt wieder mit prozentualen Senkungen von über 40 % dargestellt. Man kommt dann aber immer noch auf einen Betrag, der bei knapp 16 % des Haushaltsvolumens des Bundes liegt. Bei uns sprechen Sie von 20 bis 30 %, die bis zum Betrag von 8,4 Milliarden € aufgestockt werden. Das sind dann 15 % des Haushaltsvolumens des Landes.

Wer so mit Statistik umgeht, hat entweder keine Ahnung von Mathematik – das unterstelle ich Ihnen nicht –, oder er will diese Zahlen missbrauchen, um den Menschen im Land ein falsches Bild zu geben. Ich will die einzelnen Zahlen dazu jetzt nicht mehr nennen.

Ich bestreite überhaupt nicht, dass alle Haushaltspolitiker auf Bundes- oder Landesebene dabei sind, sich wirklich darüber Gedanken zu machen, wie wir eigentlich mit den Notwendigkeiten in einer Gesellschaft, mit ihren Bedürfnissen und Bedarfen umgehen, die die Menschen zu Recht vom Staat erwarten, und wie man sie finanziert. Wenn man das tut, dann wird man feststellen – das ist auch bei Ihnen der Fall gewesen –: Selbst in den besten Zeiten, in denen die Steuerquellen, wie Sie es sagen, sprudelten, kommt man bestenfalls in die Nähe der Situation, keine neuen Kredite aufnehmen zu müssen.

Das kann keine gesunde Finanzierung auf die Dauer sein. Vielmehr muss man sich überlegen, ob man eine Konsolidierung wirklich nur als Sparhaushalt, als Sparmaßnahmen begreift, bei denen man die wichtigsten Leistungen, die der Staat zu geben hat, nicht mehr finanzieren kann und an dieser Stelle kürzen muss. Genau das ist in der Haushaltsplanung des Bundes passiert. Auf der anderen Seite muss man sich Gedanken darüber machen, an welcher Stelle die Einnahmenseite des Staates zu verbessern ist.

(Beifall von Michael Aggelidis [LINKE])

Wenn wir das nicht schaffen, werden wir die Haushalte nicht konsolidieren.

Interessant ist auch, warum Sie immer nur auf einen Betrag, nämlich auf die Nettokreditaufnahme, blicken. Schauen wir uns einmal an, wie sich in den letzten Jahren von 2006 bis 2009 das Haushaltsvolumen, die Ausgaben, sich entwickelt hat. Da war nichts mit Konsolidierung, mit der Sie die Ausgaben im Haushalt gesenkt hätten. Sie sind von 47,8 Milliarden € im Jahr 2006 auf 49,9 Milliarden € im Jahre 2007 gestiegen. Das sind 2,1 Milliarden € mehr. Im Jahre 2008 sind sie um weitere 1,3 Milliarden € und im Jahre 2009 um weitere 1,6 Milliarden € gestiegen. Das Haushaltsvolumen ist also immer weiter gestiegen. Und warum kann man zwischenzeitlich die Nettokreditaufnahme senken? Das kann man nur aus einem Grund, nämlich dem, dass die Kon

junktur in der Tat einen Höhenflug gemacht hat und die Steuern nach oben gegangen sind.

(Beifall von der SPD)

Doch das können Sie sich als Konsolidierungsleistung Ihrer Finanzpolitik nicht ernsthaft ans Revers heften.

Ich kann nicht alles wiederholen, was ich gestern gesagt habe. Tatsache aber ist: Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht – das zeigen auch die heutigen Agenturmeldungen – ist nicht in Ordnung. Wenn die Kommunen in Deutschland in den ersten drei Quartalen dieses Jahres ein Defizit von 9,2 Milliarden € hinnehmen mussten und das Statistische Bundesamt sagt, dass bei den Steuereinnahmen der Kommunen der wirtschaftliche Aufschwung in den ersten neun Monaten 2010 bislang noch nicht deutlich zum Tragen gekommen ist, dann spricht das doch für sich.

Wenn dann in der zweiten Meldung davon gesprochen wird, dass die Zahl der Empfängerhaushalte für das Wohngeld um 47 % auf 860.000 gestiegen sind, dann spricht das doch auch für sich.

Aus dem Grunde ist der erste Punkt einer, mit dem ich mich gerne dem Verfassungsgericht stelle. Und mit dem zweiten Punkt, ob es nämlich wirtschaftlich ist, in der Weise haushaltspolitisch zu verfahren, wie wir das jetzt tun, stelle ich mich ebenfalls gerne.

Ich appelliere nur an Ihre Vernunft, die Debatte in diesem Haus zu suchen. Das besteht auch darin, dass Sie nicht versuchen, mit der Mehrheit, die Sie nicht haben, sich das vor Gericht auf eine andere Weise zu erkämpfen. Sie sollten das in einer Weise machen, dass Sie nicht das einreißen, was Sie vorher aufgebaut haben.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Das bedeutet: Stellen Sie nicht die Vorsorge infrage, die auch Herr Linssen für die Risiken der WestLB getroffen hat. Stellen Sie nicht die Vorsorge infrage, die wir für die Pensionsempfänger im Land zu Recht aufgebaut haben, sondern bleiben Sie bei einer sachlichen Debatte. Lassen Sie uns eine Abrechnung machen, auch wenn sie Ihnen schwerfällt. Es gibt ja auch für Sie die Möglichkeit, sich zu enthalten und dann einen Neustart zu machen, in dessen Rahmen wir dann über die Haushalte der kommende Jahre reden werden. – Herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der LINKEN)

Danke, Herr Minister. – Wir sind damit am Schluss der Rednerliste und kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/932 ab. – Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? –

Wer stimmt dagegen? – Zustimmung bei der Fraktion Die Linke. Alle anderen Fraktionen stimmen dagegen. Habe ich Enthaltungen übersehen? – Nein, ich glaube nicht. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen zweitens über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/933 ab. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Fraktionen der SPD, Grüne, CDU und FDP. Enthaltungen? – Nein. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen drittens über den Gesetzentwurf Drucksache 15/200 und 15/600 – das ist die Ergänzung – ab. Da eine Rücküberweisung des Gesetzentwurfes nach der zweiten Lesung nicht erfolgte, ist der Gesetzentwurf in der Fassung der gestern angenommenen Beschlussempfehlung des

Haushalts- und Finanzausschusses zur zweiten Lesung Grundlage. Das ist die Drucksache 15/900. Wer möchte diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben? – Fraktion Die Linke, SPD und Grüne.

(Zurufe von der CDU und von der FDP)

Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Enthaltungen? –

(Lebhafte Zurufe von der CDU und von der FDP)

Der Gesetzentwurf ist damit bei vier Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke beschlossen.

(Anhaltender lebhafter Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Lebhafte Zurufe von der CDU)

Wir stimmen viertens über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 15/927 ab. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Fraktionen von FDP und CDU. Wer stimmt dagegen? – Grüne, SPD und Linke. Enthält sich jemand? – Nein. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.

(Zuruf von der SPD: Rüttgers!)

Wir stimmen fünftens über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/934 ab. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Enthaltungen? – Gibt es Einzelne, die ich übersehen habe? – Nein. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf Drucksache 15/207 ab. Da eine Rücküberweisung des Gesetzentwurfes nach der zweiten Lesung auch hier nicht erfolgte, ist der Gesetzentwurf in der Fassung der gestern angenommenen Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur zweiten Lesung Grundlage. Das ist die Drucksache 15/901. Wer möchte diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben? – Fraktionen von SPD und

Grünen. Wer stimmt dagegen? – Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich? – Fraktion Die Linke. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen und in der dritten Lesung verabschiedet.

(Anhaltender lebhafter Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Einige linke Abge- ordnete halten Plakate mit der Aufschrift „Mehr soziale Gerechtigkeit“ hoch. – Zurufe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, können Sie bitte die Plakate runternehmen. Das ist unparlamentarisch. Ich lese Ihnen jetzt vor, was möglich ist. Nach § 46 der Geschäftsordnung gibt es eine Erklärung …

(Lebhafte Zurufe von der CDU und von der FDP – Glocke)

Wäre es jetzt vielleicht möglich, dass ich die Erläuterung für die Fraktion Die Linke vorlese?

(Zurufe von der CDU und von der FDP)

Das Verfahren ist unparlamentarisch. Sie können eine Erklärung zur Abstimmung abgeben. Die können Sie zu Protokoll geben oder nach Schluss hier vortragen. Nach § 46 können Sie das alles machen; aber das, was Sie jetzt gemacht haben, können Sie nicht.

(Ralf Witzel [FDP] meldet sich zur Ge- schäftsordnung.)

Herr Witzel, zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin! Ich verstehe, dass Sie gerade in den letzten Minuten mit einigen Aktivitäten im Plenarsaal, mit denen wir konfrontiert worden sind, beschäftigt waren. Wir haben aber – und „wir“ heißt die Fraktionen von CDU und FDP – bewusst, um es nicht zu einer solchen spontanen Situation kommen zu lassen, bereits vor einer halben Stunde den Geschäftsordnungsantrag beim Präsidium eingereicht, die Sitzung für eine halbe Stunde zu unterbrechen. Und weil es Usus ist, dass man dem Wunsch, wenn zwei Fraktionen ihn haben, auch folgt, hätte ich die herzliche Bitte, dass wir auch so verfahren können.

(Zurufe von der SPD, von den GRÜNEN, von der LINKEN und von der Regierungsbank)

Klären wir das noch einmal. Im § 37 der Geschäftsordnung – Unterbrechung und Aufhebung der Sitzung – heißt es im Abs. 2:

„Auf Antrag einer Fraktion kann die Sitzung mit Mehrheitsbeschluss unterbrochen werden.“

Insofern müssen wir darüber in diesem Hause einen Mehrheitsbeschluss herstellen. Wer stimmt also dem Antrag …

(Wortmeldungen und Zurufe von mehreren Fraktionen)

Es wollen noch welche dazu sprechen. – Herr Laschet.

(Unruhe)