Herr Laschet, es gibt jetzt die Möglichkeit, eine Gegenrede zu halten oder einen anderen Antrag zu stellen. Ich bitte aber, jetzt nicht zur Sache zu sprechen.
Na, gut, die Frau Präsidentin ist ja auf alles vorbereitet. Sie hatte auch schon gleich die Seite aufgeschlagen, als die Linken die Blätter hochhielten.
(Lebhafter Beifall von der CDU und von der FDP – Lebhafter Zuruf von Rainer Schmelt- zer [SPD] – Weitere Zurufe von der SPD und von der LINKEN)
Wenn die Frau Präsidentin mir nicht das Recht einräumt, zu begründen, warum unsere Fraktion einen Antrag stellt, sondern wenn sie nur eine Gegenrede zulässt, dann begebe ich mich auf meinen Platz und folge diesem Präsidium. Es ist ein nicht guter Stil, dass man hier nicht sagen darf, aus welchem Grund die CDU-Fraktion jetzt eine Sitzungsunterbrechung beantragt hat.
Ich halte jetzt die Gegenrede. Ganz ruhig! Damit das klar ist – wir haben ja einen bestimmten, geordneten Ablauf –: Herr Witzel hat einen Geschäftsordnungsantrag gestellt. So wie ich das kenne, gibt es gegen den Geschäftsordnungsantrag eine Gegenrede.
Da er ihn für beide Fraktionen gestellt hat und nicht nur für eine, gibt es auch nur eine Gegenrede, und es gibt keine inhaltliche Debatte. Nur damit wir miteinander klar sind!
Die Gegenrede ist: Sie wollen eine Sitzungsunterbrechung. Wir sprechen gegen eine Sitzungsunterbrechung, weil Sie keinen Anlass haben. Wir haben einen laufenden Betrieb, und diesen setzen wir fort. Sie wollen im Prinzip eine Pressekonferenz organisieren, um sich zur Sache zu äußern. Das können Sie nach dem Ende der Sitzung tun. Deswegen lehnen wir das ab.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag. Wer stimmt dem Geschäftsantrag auf eine halbstündige Unterbrechung zu? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Grüne, SPD und Linke. Damit hat dieser Geschäftsordnungsantrag keine Mehrheit gefunden, und ist abgelehnt.
(Die meisten Abgeordneten von der CDU und von der FDP erheben sich von ihren Plätzen, um den Plenarsaal zu verlassen. – Zurufe von der SPD: Tschüss! – Wer rausgeht, muss auch wieder reinkommen! – Zuruf von der LINKEN: Immer wieder, immer wieder! – Weitere Zurufe)
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 15/17
Für einen wirksamen Jugendmedienschutz statt unüberlegter neuer Gesetze – Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürger stoppen und sinnlose Eingriffe des Jugendmedienschutzstaatsvertrags verhindern
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade beschlossen, dass wir weitermachen. Wir sollten das dann auch so tun, dass jede und jeder zuhören kann.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir die letzten fünf Minuten hier einen ganz bemerkenswerten und für die Vorgehensweise im Landtag Nordrhein-Westfalen auch einmaligen Vorgang erlebt haben,
wie man mit dem Wunsch mehrerer Fraktionen umgeht, eine Parlamentssitzung zu unterbrechen, haben wir umgekehrt zu diesem für uns alle höchst bemerkenswerten Vorgang von gerade vielleicht bei diesem neuen Tagesordnungspunkt eine Sternstunde für den Landtag und schreiben auch hier etwas Geschichte,
und zwar in positiver Hinsicht, wenn man den vorab herausgegebenen Verkündigungen der Fraktionen so weit glauben darf.
Ich darf für die FDP-Landtagsfraktion feststellen: In Bezug auf die Beratung zu dem Tagesordnungspunkt „Jugendmedienschutzstaatsvertrag“ halten wir die Entwicklung, die in den letzten Tagen und Wochen stattgefunden hat, ausdrücklich für begrüßenswert. Das ist ein guter Tag für NordrheinWestfalen in fachpolitischer Hinsicht, aber selbstverständlich auch für die Frage des Umgangs in diesem Parlament mit der Behandlung von Staatsverträgen.
Wir als FDP-Landtagsfraktion haben immer glasklar gesagt – auch als wir die erste Beratung im Plenum hatten –, dass es uns um eine ergebnisoffene Behandlung geht, weil eine Besprechung in den Fraktionen in dieser Legislaturperiode noch nicht erfolgt ist.
Wir haben erklärt, dass wir uns auch in aller Ruhe die Ergebnisse der Expertenanhörung anschauen. Wenn man Expertenanhörungen ernst meint, muss man die Leute auch zu Wort kommen lassen und sich sachlich mit den Punkten auseinandersetzen. In diesem Sinne haben wir uns dann auch das Recht einer gründlichen Auswertung genommen.
prozesses an irgendetwas vorgezeichnet, sondern uns diese Ergebnisoffenheit behalten und die Sachargumente am Ende des Tages entsprechend auch so weit bewertet.
Für uns heißt das im Klartext, dass wir aus den auch in unserem Antrag, den wir Ihnen als Drucksache 15/857 vorgelegt haben, genannten Gründen zu dem Ergebnis kommen, dass der Jugendmedienschutzstaatsvertrag in der jetzigen Version so nicht zustimmungsfähig ist. Er enthält eine Reihe von Problemen. Deshalb sind wir gut beraten, ihn heute nicht anzunehmen und stattdessen die Landesregierung aufzufordern, in Nachverhandlungen mit anderen Bundesländern einzusteigen, um ein neues Vertragswerk auf den Weg zu bringen.
Uns liegt viel daran – das möchte ich ausdrücklich hier auch programmatisch sagen –, dass wir den Jugendschutz ernst nehmen; natürlich auch in den Medien als Jugendmedienschutz.
Das haben wir in den Jahren der letzten Legislaturperiode hier traditionell auch mit gemeinsamen fraktionsübergreifenden Anträgen getan – aber eben für fachlich und sachlich gut gemachte Gesetze und Initiativen, denen wir dann auch so weit zustimmen können.
Es sieht so aus, als hätte die Mehrheit dieses Hauses eben nicht die Größe gehabt, bestimmte parlamentarische Gepflogenheiten zu akzeptieren,
(Markus Töns [SPD]: Wenn Sie Größe ge- habt hätten, wären Sie bei diesem Staats- vertrag geblieben!)
aber auch nicht die Größe, unserem Antrag zuzustimmen – auch wenn inhaltlich natürlich genau das passieren wird, was als Beschlussempfehlung in unserem Antrag steht, den wir vor einer Woche eingereicht haben.