Protokoll der Sitzung vom 16.12.2010

(Markus Töns [SPD]: Was interessiert Sie Ihr Geschwätz von gestern, Herr Witzel!)

Wir sind eben auch Opposition der Einladung. Mit den Beschlusspunkten, die wir Ihnen vorgelegt haben, haben wir Sie eingeladen, diesen Weg mitzugehen. Inhaltlich müssten Sie unserem Beschlussteil zustimmen können. Machen werden Sie das wahrscheinlich nicht. Warum Sie es nicht tun, werden Sie uns vermutlich gleich erklären.

Trotzdem werben wir noch einmal bei allen Fraktionen dafür, unserem Antrag zuzustimmen. Er entspricht dem Verfahren, das jetzt auch stattfinden wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke, Herr Witzel. – Für die CDU hat nun Herr Krautscheid das Wort.

(Markus Töns [SPD]: Jetzt wird es ganz abenteuerlich! – Weiterer Zuruf von der SPD: Der Medienminister!)

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In der Tat haben wir hier, wenn man das wahrscheinliche Abstimmungsergebnis heute anschaut, eine leicht kuriose Situation. Ich glaube aber, dass insgeheim nicht nur in diesem Parlament, sondern auch in einigen anderen Parlamenten eine gewisse Erleichterung darüber Platz greift, dass noch einige Zeit ins Land gehen kann, um diesen Staatsvertrag nachzuarbeiten.

Ich bleibe bei dem, was ich bei der Einbringung gesagt habe. In der Tat ist es in der Tendenz ein guter Staatsvertrag. Dabei bleibe ich, weil wir das Ziel des Jugendmedienschutzes – gerade des Schutzes im Internet – verstärkt vorantreiben wollen.

Meine Damen und Herren, ich sage aber auch: Es hat in den letzten Wochen massive Defizite im Verfahrensmanagement durch die Landesregierung gegeben. Deshalb muss sie sich diese Situation, die sie vorfindet, auch selber zuschreiben.

(Beifall von der CDU)

Was ist passiert? Um es einmal sehr offen zu beschreiben: Die Landesregierung …

(Martin Börschel [SPD]: Protest! – Markus Töns [SPD]: Herr Krautscheid, Sie sind nicht glaubwürdig!)

Schreien Sie doch nicht, bevor ich etwas gesagt habe. Das machen wir hinterher. Dann können wir uns unterhalten. – Also: Die Landesregierung hat einen Vertrag …

(Markus Töns [SPD]: Das ist Ihr Staatsver- trag!)

Es ist nicht mein Staatsvertrag, Herr Töns. Wenn Sie sich einmal mit der Geschäftsordnung der Landesregierung beschäftigen, stellen Sie fest, dass ich weder diesen Vertrag verhandelt noch ihm zugestimmt habe. Insofern ist es nicht mein Staatsvertrag. Allerdings habe ich ihn hier für richtig befunden. Das stimmt so.

(Markus Töns [SPD]: Jetzt machen Sie sich aber einen ganz schlanken Fuß!)

Ich sage Ihnen dazu, was ich im Verfahren in den letzten Wochen falsch finde. Es wird für Sie etwas peinlich werden; das ist schon klar. Die Regierung hat einen Staatsvertrag aus unserer Zeit vorgefunden; das ist richtig. Jetzt musste sie entscheiden, ob sie sich diesen Staatsvertag zu eigen macht oder ihn zurückzieht. Die Regierung hat sich dazu entschieden, diesen Staatsvertrag als den ihrigen anzunehmen.

Wenn ich als Regierung ins Parlament gehe und sage: „Ich werbe dafür, dass ihr diesem Staatsvertrag zustimmt“, dann muss ich mich um eine Mehrheit für diesen Staatsvertrag bemühen.

(Beifall von der CDU)

Hier ist der erste dicke Fehler passiert. Wenn man die Verantwortung für einen solchen Vertrag übernimmt, darf man nicht so handeln, wie es die Landesregierung hier getan hat. Das war vielleicht auch ein bisschen sehr überheblich, passt aber zu der Arroganz, die wir heute schon den ganzen Tag erleben. Wir haben gehört, dass die Ministerpräsidentin schon vor einigen Wochen dem federführenden Kollegen Beck in Rheinland-Pfalz zugesichert hat: Das wird in Nordrhein-Westfalen kein Problem.

Das ist die erste Lehre, die die Regierung ziehen muss. Ein Staatsvertrag ist nicht dann verabschiedet, wenn ihn die Ministerpräsidenten unterschreiben. Ein Staatsvertrag ist verabschiedet, wenn er hier durchs Parlament gegangen ist und eine Mehrheit gefunden hat.

(Beifall von der CDU)

Also hängt man sich am besten nicht zu früh zu weit aus dem Fenster.

Wie ist denn das Verfahren vonseiten der Regierung weiter betrieben worden? – Nachdem die Linkspartei, Ihr üblicher Mehrheitsbeschaffer, zu einem sehr frühen Zeitpunkt deutlich erklärt hat, sie werde dagegen stimmen, war ich sehr gespannt, wann ein Signal der Landesregierung in Bezug darauf kommt, wie denn die Mehrheiten aussehen könnten. Die Ministerpräsidentin hat sich nicht gerührt; die Ministerin hat sich nicht gerührt; der Staatssekretär hat sich nicht gerührt. Man hat sich zwar öffentlich zu diesem Staatsvertrag geäußert und um Zustimmung geworben. Ich habe gehört, dass auch viele – zum Teil unschöne – Gespräche mit den eigenen Fraktionen geführt worden sind. Mit denen, die man für die Mehrheit braucht, ist aber nicht geredet worden. Meine Damen und Herren, dann muss man sich doch nicht wundern!

Auch als eine Abstimmung in der SPD-Fraktion 30 zu 20 ausgegangen war, habe ich gedacht: Jetzt bist du einmal gespannt, ob jemand anruft.

Als wir im Ausschuss – der Kollege Brinkmeier in der letzten Ausschusssitzung, ich davor – ausdrücklich unser heutiges Abstimmungsverhalten offengelassen haben, habe ich gedacht: Dann bist du einmal gespannt, ob jemand, der am Schluss die Mehrheit haben muss, sich denn eventuell rührt.

(Markus Töns [SPD]: Ihr Abstimmungsver- halten haben Sie nicht offengelassen!)

Warten Sie das Wortprotokoll ab. Es ist ausdrücklich offengelassen worden.

(Markus Töns [SPD]: Das stimmt nicht!)

Ich will eines auch ganz deutlich sagen: Es ist in keiner Weise versucht worden, eine Mehrheit mit uns zustande zu bringen.

(Markus Töns [SPD]: Frau von Boeselager hat erklärt, dass Sie zustimmen!)

Das hat sie nicht getan. Gucken Sie sich das Wortprotokoll an.

Eine letzte Sache will ich ganz bewusst erwähnen, weil der betreffende Kollege auch im Saal ist. Der eine oder andere hat schon vor Wochen im Internet, nachdem die Grünen ehrlicherweise bereits mitgeteilt hatten, sie müssten vielleicht aus übergeordneten parlamentarischen Gründen leider zustimmen,

(Ralf Witzel [FDP]: „Vielleicht“ hat er nicht gesagt!)

versucht – der Kollege Börschel ist anwesend, ich nenne ihn aber nur exemplarisch –, den Helden zu spielen und uns mitzuteilen, er werde auf gar keinen Fall zustimmen. Den Helden spielen, wenn man sicher sein kann, dass andere die Mehrheit stellen, das ist besonders beachtliches Heldentum. Es tut mir leid: So können wir Ihnen die Sache nicht durchgehen lassen.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Martin Bör- schel [SPD])

Besonders bemerkenswert fand ich in den letzten Tagen die Äußerung der Ministerpräsidentin zu diesem Vorfall. Sie hat mitgeteilt, sie habe durch die Regierungsübernahme durchaus staatspolitische Verantwortung gespürt und sei geneigt gewesen, dem Vertrag zuzustimmen – die Regierung, rotgrüne Mehrheit. Man hat sich auch darum bemüht. Kaum hat die CDU-Fraktion ihr Abstimmungsverhalten intern geklärt und bekannt gegeben, so spürt die Ministerpräsidentin diese staatspolitische Verantwortung nicht mehr. Was ist das für ein Verantwortungsgefühl, das sich aus Mehrheiten anderer Fraktionen ableitet? Entweder man hat die Verantwortung oder man hat sie nicht.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Ich weiß, dass das gestern bei der Ministerpräsidentenkonferenz etwas peinlich war, mitteilen zu müssen, dass man zu Hause keine Mehrheit hat. Man hat dann mit Schützenhilfe aus anderen Bundesländern versucht, das der CDU in die Schuhe zu schieben. Die Lage ist sehr einfach: Sie haben keine eigene, rot-grüne Mehrheit für diesen Vertrag gefunden.

(Martin Börschel [SPD]: Doch!)

Sie haben sich nicht darum bemüht, eine andere Mehrheit zustande zu bringen. Deswegen mussten Sie die Sache letztlich ausbaden. Deshalb ist die Blamage gestern auch genau an der richtigen Stelle passiert.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, es gibt ein weiteres Defizit, das sich die Regierung vorhalten lassen muss: Es gibt eine grundsätzliche Veränderung gegenüber der Situation vor acht oder neun Monaten, als die Arbeiten an dem Vertrag eingestellt worden sind. Damals sind mehrere Dinge vereinbart und festgelegt worden, die bis heute nicht vorliegen. Ich kenne keine Aktivität der Landesregierung, die zeigt, dass sie sich darum bemüht hätte, diese Voraussetzungen zu schaffen.

Erstens. Es gab eine Verabredung der Ministerpräsidenten, den Webseitenbetreibern einen Fragebogen zum Thema „Alterskennzeichnung“ zur Verfügung zu stellen. In zwei Wochen soll dieser Staatsvertrag in Kraft treten. Der Fragebogen ist bis heute nicht zur Verfügung gestellt.

Zweitens. Es gab die Zusage der Ministerpräsidenten, eine technische Anweisung zur Alterskennzeichnung für Betreiber von Webseiten zur Verfügung zu stellen. Auch diese technische Anleitung steht bis heute nicht zur Verfügung.

Drittens – das stört mich besonders und das ist ein wesentlicher Unterschied zu damals –: Der Vertrag setzt voraus, dass eine Jugendschutzsoftware existiert, die Eltern, Familien, Lehrern die Möglichkeit geben soll, Kinder besser vor schädlichen Webseiten zu schützen. Wir haben am 4. November in diesem Saal eine Anhörung durchgeführt, die außerordentlich lehrreich war, auch für viele, die sich mit dem Thema schon gut auszukennen glaubten. In dieser Anhörung hat auf meine Frage hin die Vertreterin der Industrie und der Verbände mitgeteilt, dass die Software jedenfalls im ersten Quartal 2011 nicht auf den Markt kommen kann. Man sei noch dabei, sie zu testen; es werde etwas später.

Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, man kann diesen Staatsvertrag am 1. Januar nicht guten Gewissens in Kraft setzen, wenn die Software, die er voraussetzt, Eltern nicht zur Verfügung steht. Das ist leider so.

(Beifall von der CDU und von der LINKEN – Martin Börschel [SPD]: Das hätten Sie frü- her wissen können!)

Noch mal: Seit sechs Monaten sind Sie dafür zuständig, dass dieses in Gang gesetzt wird. Und Sie haben nichts dafür getan.

Ich will noch einige Sätze zu der Anhörung am 4. November sagen. Es sind zunächst – das finde ich wichtig, weil das allgemeiner Konsens ist und bleiben muss – sehr gute und positive Kommentare zur Zielsetzung und zu den wesentlichen Elementen dieses Vertrags vorgebracht worden. Wir sind uns doch einig, dass es nötig ist, die Sicherstellung des Jugendschutzes gerade im Internet auch auf technischem Wege zu verbessern.

Wir haben aber auch – das will ich deutlich sagen – beachtliche Einwände gehört. Damit meine ich nicht