Wir haben aber auch – das will ich deutlich sagen – beachtliche Einwände gehört. Damit meine ich nicht
die, die sagen: Da darf gar nichts passieren. – Wir haben jedoch beachtliche Fallkonstellationen beschrieben bekommen, die uns nachdenklich gemacht und uns vor Augen geführt haben, dass es eine Menge Menschen gibt – vielleicht sind es Hunderttausende, vielleicht Millionen –, die verunsichert sind. Bezeichnenderweise erhalten wir jetzt auch schon Briefe von Handwerkern, die sagen: Ich habe eine eigene Homepage und sorge mich, welche Verpflichtungen auf mich zukommen.
Offensichtlich sind in dem Staatsvertragstext Formulierungen, die jedenfalls dem Einzelnen nicht klar genug machen, welche Verpflichtungen auf ihn zukommen, welchem Risiko er sich aussetzt, ob eventuell sogar eine Strafverfolgung droht. Deswegen ist in der Anhörung für ganz bestimmte Fallkonstellationen das Wort „Abmahnschwemme“ aufgekommen.
Jetzt sind wir an einem Punkt, wo wir sagen: Es mag für die Regierung ja peinlich sein, wenn der Staatsvertrag erst einmal nicht ratifiziert wird. Aber unsere Linie heißt: Jetzt so nicht! Es gibt nun die Möglichkeit, die es sonst nicht gegeben hätte, diese Rechtsunsicherheit, die offensichtlich bei einigen in der Netzgemeinde da ist, dadurch zu verringern oder vielleicht sogar ganz zu beseitigen, indem wir die Formulierungen präzisieren. Es muss bei einem solchen Gesetz für jeden, der eine eigene Homepage im Internet hat, klar sein, wozu er verpflichtet ist, was er darf und was er nicht darf. Daran können wir jetzt weiterarbeiten. Dann muss eben zwischen den Staatskanzleien noch einmal nachverhandelt werden.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass der ehemalige Ministerpräsident Herr Rüttgers einen Staatsvertrag unterschrieben hat, dessen Formulierungen unklar waren und der deswegen Rechtsunsicherheiten verursacht hat?
Ich glaube, dass der Vertrag, den alle 16 Ministerpräsidenten – auch die wenigen, die Ihrer Partei angehören – unterschrieben haben – jedenfalls nach den Ergebnissen der Anhörung –, Formulierungen enthält, die in Teilen der Netzgemeinde zu großer Verunsicherung geführt haben und die man besser machen kann. Wenn wir jetzt durch das Anhalten dieses Vertrages die Gelegenheit bekommen – die wir sonst vielleicht erst in zwei Jahren gehabt hätten –, da nachzubessern, dann soll man sie auch
nutzen. Das ist auch eine Bitte, die ich an die Teilnehmer unserer Anhörung und an all diejenigen habe, die über entsprechenden Sachverstand verfügen. Wir haben in dieser Anhörung viel und Nachvollziehbares dazu gehört, was besser nicht gemacht werden sollte.
Ich möchte diesen Satz noch zu Ende führen. – Wir haben aber relativ wenig bzw. gar nichts dazu gehört, wie man es denn aus Sicht der Community besser lösen könnte. Da ist meine Bitte wirklich, uns, wie auch den Staatskanzleien, stärker zu helfen. Das ist auch eine Lehre dieses Verfahrens, Sachverstand zu einem früheren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Die Bitte an alle, die sich in unserer Anhörung kritisch geäußert haben, lautet auch, mitzuhelfen,
Herr Kollege Krautscheid, gibt es eigentlich einen Zusammenhang zwischen der Tatsache, dass der ExMinisterpräsident Rüttgers, der diesen Vertrag unterschrieben hat, heute nicht da ist, und seiner Unterschrift? Oder gibt es da keinen Zusammenhang?
Ich habe das auch gelesen und für relativ albern gehalten, weil zum Zeitpunkt seiner Zusage für diese Konferenz weder klar war, dass wir dies heute so entscheiden, noch, dass wir überhaupt heute entscheiden würden.
Unser Abstimmungsverhalten war vor einigen Wochen nicht klar. Insofern finde ich es albern, da einen Zusammenhang herzustellen.
lich einbringen, ist auch Ihr gutes Recht. Aber diesen Zusammenhang finde ich nun außerordentlich albern.
Danke, Herr Kollege Krautscheid, für die Gelegenheit zu einer Zwischenfrage. Teilen Sie denn auch die Einschätzung der Kollegen der FDP-Fraktion, dass dieser Vertrag – der ja vom Kabinett Rüttgers so auch mit Beschluss bestätigt wurde –, verfassungsrechtlich bedenklich sei? Teilen Sie auch diese Rechtseinschätzung? Und warum haben Sie das nicht schon Mitte des Jahres im Kabinett thematisiert? Denn das wäre ja nun nicht unbedingt eine neue Erkenntnislage.
Da ich den Eindruck nicht teile und den Antrag deswegen auch ablehne, war es auch nicht zu thematisieren.
Ich habe eben eine Bitte an die Netzgemeinde geäußert, uns und die Staatskanzleien in der Frage zu unterstützen, wie es denn mit der Jugendschutzsoftware und den Vorrichtungen, die im Vertrag vorgesehen sind, besser und unmissverständlicher zugehen könnte.
Es ist aber jetzt auch mit diesem Staatsvertrag eine Sache passiert, die vielleicht sogar schon überfällig war. Ich habe das als Minister in der Funktion ja selber oft genug erlebt und auch in diesem Parlament diskutiert. Ich glaube, wir haben ein strukturelles Problem bei der Entstehung unserer Staatsverträge. Bei jedem neuen Staatsvertrag – etwa bei dem zu den Rundfunkgebühren – wird die Regierung in Zukunft gut beraten sein, vorher einmal nachzufragen, ob die Mehrheiten dafür stehen. Das ist aber bei Staatsverträgen ein generelles Problem jeder Regierung mit dem Parlament. Da hier in den letzten 20 Jahren mehr ritualisiert fast alle Staatsverträge durchgewinkt worden sind und viel zu spät darüber diskutiert worden ist, glaube ich – und das haben wir ja im Ausschuss auch schon angefangen
, dass wir uns, bevor die Unterschrift geleistet wird, über die Inhalte austauschen müssen. Das hilft der Regierung bei der Mehrheitsfindung, gerade einer Minderheitsregierung. Aber ich glaube, es ist auch aus Sicht des Parlamentes ein guter Vorgang, wenn man sagt: Wir haben, bevor die Unterschrift geleistet wird, mal drüber geredet. – Es reicht, das im Ausschuss zu tun.
Der zweite Punkt ist natürlich: Wir haben alle erlebt, welchen Aufstand und welche Bewegung es in den letzten Wochen und Monaten im Netz zu diesem Thema gegeben hat. Wenn man formal vorgehen würde, müsste man sagen: Das kam zwar bei uns als dem richtigen Adressaten an, aber eigentlich zu spät. – Auch hier muss man einen Diskurs organisieren, der deutlich früher stattfindet. Wenn Sie so wollen, ist das Problem ein bisschen wie bei Stuttgart 21: dass die Auswirkungen unserer Aktivitäten den betroffenen Bürgern häufig erst zu einem Zeitpunkt klar sind, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist – in diesem Fall, wenn die Unterschrift schon geleistet ist.
Eine Bitte oder ein Hinweis an die Staatskanzleien – die natürlich auch im kleinen Kreise Anhörungen mit den Rundfunkreferenten machen –: Ich glaube, man hätte sich in diesem Fall viel Ärger und Nachsitzen sparen können, wären diese Dinge noch intensiver und noch früher mit den Leuten aus der Netzgemeinde besprochen worden.
Das ist lästig und auch nicht immer fruchtbar, das ist wahr. Man kann nicht immer alles übernehmen und akzeptieren. Aber ich glaube, es lohnt sich, in Zukunft früher intensiver mit dem Parlament und den Betroffenen darüber zu reden. Dann kriegen die Rundfunkstaatsverträge auch eine deutlich wirklichkeitsnähere Fassung.
Unterm Stricht bleibt, meine Damen und Herren – das kann man Ihnen nicht ersparen –: Sie haben diese Situation selber herbeigeführt; das habe ich Ihnen gerade nachgewiesen.
(Markus Töns [SPD]: Lächerlich! Scheinhei- ligkeit war das! Die Art und Weise dieser Ar- gumentation stinkt zum Himmel! – Weitere Zurufe von der SPD)
Sie haben sich zu keinem Zeitpunkt – seit dem ersten Tag, seitdem das Gesetz hier auf dem Tisch liegt – darum bemüht, eine Mehrheit dafür zu bekommen. Und wenn Sie – auch, wenn das Fest der Liebe nahe ist – einen Ball so auf den Elfmeterpunkt legen, dann müssen Sie sich nicht wundern, wenn die Opposition den auch reinmacht. – Danke schön.
(Beifall von der CDU und von der FDP – Zu- ruf von Hans-Willi Körfges [SPD] – Weiterer Zuruf von der SPD: Das war höchstens ein Eigentor!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nein, eine Sternstunde ist das jetzt nicht, ich glaube, eher ein Lehrstück für mangelndes Verantwortungsbe
Was Sie hier vorgetragen haben, Herr Krautscheid, das ist wirklich weit von der Wirklichkeit entfernt. Ich fange deshalb einfach noch mal mit einigen Fakten an.
Der Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ist am 1. April 2010 den Fraktionen zugeleitet worden. Unterzeichnet wurde der Vertrag am 10. Juni von dem damals noch amtierenden Ministerpräsidenten. Er trägt also die Unterschrift von Dr. Jürgen Rüttgers, der – es wurde schon mehrfach erwähnt – heute leider nicht hier sein kann, sondern im sonnigen Rom weilt. Das spricht, denke ich, für sich.