Der Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ist am 1. April 2010 den Fraktionen zugeleitet worden. Unterzeichnet wurde der Vertrag am 10. Juni von dem damals noch amtierenden Ministerpräsidenten. Er trägt also die Unterschrift von Dr. Jürgen Rüttgers, der – es wurde schon mehrfach erwähnt – heute leider nicht hier sein kann, sondern im sonnigen Rom weilt. Das spricht, denke ich, für sich.
Auf diese Weise kann er uns auch leider nicht erläutern, wie denn diese erneute Rolle Rüttgers im Zusammenhang mit dem Jugendmedienschutz zustande gekommen ist. Aber eigentlich haben wir ja Zeugen, nämlich die ehemaligen Minister Laumann, Laschet, Prof. Pinkwart und Dr. Wolf. Leider sehe ich zurzeit niemanden von denen hier im Plenarsaal. Sie haben den Vertrag am Kabinettstisch einstimmig mit auf den Weg gebracht und werden heute – so ist es angekündigt – dagegen stimmen.
„Der jetzt vorliegende Staatsvertrag … ist ein guter Staatsvertrag, denn er ist von einer guten Landesregierung mit einem guten Minister ausgehandelt worden.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne Zweifel war es die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung, die diesen Staatsvertrag ausgehandelt hat. Zum Zeitpunkt des Regierungswechsels waren bereits alle Entscheidungen zur Ausgestaltung des Jugendmedienschutzes getroffen. Damit ist die politische Verantwortlichkeit eigentlich völlig klar. Aus dieser Nummer, liebe Kolleginnen und Kollegen von
Sie wollen von nichts gewusst haben. Das ist geradezu grotesk, Herr Witzel, und verdeutlicht mangelndes staatspolitisches Verantwortungsbewusstsein.
Zuerst unterschreibt der Ministerpräsident der CDU den Staatsvertrag, und dann votieren CDU und FDP im Parlament dagegen. Nachträglich, meine Damen und Herren, bestätigt sich noch einmal das Wahlergebnis vom Mai 2010: CDU und FDP sind nicht regierungsfähig und zu Recht abgewählt worden.
Herr Witzel, Ihr Verständnis von Parlamentarismus und Staatsverträgen, wie Sie es auch im Haupt- und Medienausschuss an den Tag gelegt haben und das wir extra noch per Wortprotokoll für die Nachwelt und zu Forschungszwecken festhalten,
hat mit der Realität absolut nichts zu tun und dient nur als Deckmantel für den Opportunismus einer Klientelpartei am Ende ihrer Tage.
Stattdessen ist ernsthaft – da stimme ich Herrn Krautscheid zu – noch einmal über das zukünftige Verfahren bei Staatsverträgen und die Rolle des Parlaments im Hinblick auf frühe Beteiligung und Einbindung in die Entscheidungen nachzudenken.
Meine Damen und Herren, mit der Argumentation in den Anträgen von CDU und FDP wird sich mein Kollege Alexander Vogt gleich auseinandersetzen. Ich will mich beschränken auf einige Bemerkungen zum Entscheidungsprozess der SPD.
Der Entscheidung der SPD-Fraktion ging eine längere intensive Diskussion voraus. Neben der ausführlichen und kontroversen Anhörung sind auch die Ergebnisse mehrerer interner Gesprächsrunden eingeflossen. Am Ende war uns allen klar, dass dieser Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Zum einen sind negative Folgen für die Netzfreiheit zu befürchten. Zum anderen – und das ist für mich das ausschlaggebende Argument – ist zweifelhaft, ob die Ziele des Kinder- und Jugendschutzes tatsächlich erreicht werden.
Man muss nicht alle Argumente der Kritiker teilen. Einiges erscheint mir übertrieben oder von Unkenntnis geprägt. Anderes spiegelt aber auch die berechtigten Sorgen um die technischen Grenzen und die problematischen Folgen wider. Trotz dieser Kritik war die SPD bereit, ihrer staatspolitischen Verantwortung gerecht zu werden.
Die von Herrn Krautscheid nun in die Welt gesetzte Behauptung, es habe keine eigene Mehrheit innerhalb der Regierungskoalition gegeben, ist Teil eines Schwarze-Peter-Spiels, das bei den Medien aber nicht verfangen wird. Sie lassen Ihre ehemalige Regierung im Regen stehen, Herr Krautscheid. Sie lassen sogar sich selbst im Regen stehen. Da war schon Konrad Adenauer ehrlicher, wenn er sagte: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?
Durch die Entscheidung der CDU, den Staatsvertrag abzulehnen, ist die Grundlage verändert worden. Unter diesen Voraussetzungen wird die SPD dem Staatsvertrag nicht zustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn der Staatsvertrag keine Mehrheit im Landtag NRW findet, tritt er insgesamt nicht in Kraft. Damit gilt der Status quo, also der gegenwärtige Staatsvertrag.
Das Problem des Gefährdungspotenzials im Internet für Kinder und Jugendliche besteht allerdings fort. Notwendig ist erstens ein breitangelegter Diskussionsprozess unter Einbeziehung der Experten aus der Internetgemeinde, aber auch der Vertreter des Kinder- und Jugendschutzes, die sich nach meiner Meinung ruhig noch viel lauter zu Wort melden sollten. Zweitens sollten Alternativen wie die Nutzung des Crowdsourcing mit einbezogen werden. Drittens bleibt als Ziel – da sind wir uns wahrscheinlich wieder einig – ein fairer Ausgleich zwischen Jugendschutz und Netzfreiheit.
Wir unterstützen die Ministerpräsidentin und die Landesregierung dabei, Nordrhein-Westfalen zum Motor eines verbesserten Kinder- und Jugendschutzes zu machen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist tatsächlich ein sehr besonderer Vorgang, wenn ein Landtag einen bereits unterschriebenen Staatsvertrag ablehnt. Ich glaube, dass wir in diesem Zusam
Ich meine aber vor allem – das ist für mich das Signal, das vom heutigen Tage ausgehen sollte –, dass durch den Stopp dieses Staatsvertrages NordrheinWestfalen eine besondere Verantwortung für die Neugestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes hat.
Für uns Grüne will ich auch klarstellen: Ein neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag muss effektiv sein. Er muss die Freiheit der Netzkultur schützen. Und er muss der Netzrealität in seinen Maßnahmen angemessen sein.
Der von CDU und FDP ausgehandelte Vertragsentwurf, über den wir heute abstimmen, war diesen Anforderungen eben nicht gewachsen. Das haben wir an vielen Stellen immer wieder klargemacht.
Ich will einige Anmerkungen dazu machen, wie ich mir das Verfahren vorstelle, vor dem wir jetzt stehen.
Erstens. Wir brauchen eine gründliche Debatte in einem ganz sauberen Verfahren. Schnellschüsse helfen uns jetzt nicht weiter. Wir müssen anfangen mit einem klaren und realistischen Blick auf die Gefährdungen, die sich für Kinder und Jugendliche im Netz ergeben. Wir haben beispielsweise – noch druckfrisch – eine Studie aus dem Forschungsprogramm „EU Kids Online“.
Insbesondere die deutsche Länderstudie ist sehr aufschlussreich, was die tatsächliche Gefährdungssituation betrifft. Deutsche Kinder und Jugendliche machen im Netz nur selten negative Erfahrungen sowohl hinsichtlich der Konfrontation beispielsweise mit für sie unangenehmen Inhalten als auch zum Beispiel mit dem sogenannten Cyberbullying, also Mobbing im Internet. Da gibt es relativ wenige schlechte Erfahrungen. Auf der anderen Seite unterstellt diese Studie deutschen Kindern und Jugendlichen auch einen gewissen Mangel an Medienkompetenz. Insofern müssen wir so etwas als Grundlage für die Debatte nehmen.
Das untermauert ein Stück weit aus meiner Sicht die immer wieder vorgetragene und übrigens auch von den Befürworterinnen und Befürwortern des JMStV erklärte Annahme, dass wir in Deutschland bereits einen sehr hoch entwickelten Jugendmedienschutz haben, sodass wir jetzt in keine Schutzlücke fallen, sondern dass wir Raum für ein vernünftiges Verfahren haben, um einen Staatsvertrag auszuhandeln, der unseren inhaltlichen Ansprüchen entspricht.
Deswegen geht der Entschließungsantrag der CDU meiner Meinung nach auch von einem falschen Ansatz aus. Es geht nicht darum, an einzelnen Formulierungen zu drehen, es geht nicht darum, den Staatsvertrag besser zu verkaufen.
Es geht vielmehr darum, die Chance zu nutzen, einen neuen Anlauf zu starten, die handwerklichen Fehler des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zu beseitigen, dort, wo reguliert wird, die Regulation der Netzrealität angemessen zu gestalten, die Internationalität und den Mitmachcharakter des Internets zu berücksichtigen und immer klarzumachen: Regulierung muss für das Ziel geeignet und sie muss verhältnismäßig sein.