Kollege Bolte, ich habe gehört, dass Sie gesagt haben, es gehe nicht darum, den Staatsvertrag besser zu verkaufen. Wenn Sie sich den Antrag, den wir für heute vorgelegt haben, genauer angucken, dann stellen Sie fest, dass da nicht etwas von Verkaufen steht, sondern von besserer Kommunikation mit den Betroffenen. Das meint schlicht und ergreifend genau das Problem, das Sie gerade beschrieben haben, dass man nämlich offensichtlich im Vorfeld zu wenig miteinander geredet hat. Würden Sie mir zustimmen, dass das als Forderung, auch wenn Sie den Antrag ablehnen wollen, für das Gelingen der nächsten Variante nicht ganz unwichtig ist?
Es ist selbstverständlich so, dass man an dem Verfahren für Staatsverträge – das ist mein zweiter Punkt – ganz deutlich arbeiten muss. Ich wollte eben vor allen Dingen den Anspruch klarmachen, dass wir aus NRW gerne bereit sind, diesen Aufbruchprozess zu gestalten, dass wir uns da auch ganz engagiert einbringen werden.
schwierig ist, als dass die parlamentarische Beteiligung, die Beteiligung der Betroffenen unzureichend ausgestaltet ist. Wir müssen an dieses Verfahren ran. Wir müssen mit denjenigen ins Gespräch kommen, die – da haben wir überhaupt keinen Dissens, das haben Sie wunderbar angesprochen – uns über die Expertenanhörung, aber natürlich auch über viele Gespräche, für die ich auch sehr dankbar bin, ganz nützlichen und ganz tollen Input gegeben haben. Mit denen müssen wir natürlich ins Gespräch kommen.
Wir müssen auch in ein Verfahren kommen, bei dem Landesparlamente stärker an der Gestaltung der Staatsverträge beteiligt sind. Ich weiß, wie schwierig das bei dem Instrument „Staatsvertrag“ ist. Aber wir und die rot-grüne Landesregierung haben hier in Nordrhein-Westfalen einen Anspruch formuliert. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag geschrieben: „Gemeinsam neue Wege gehen“. Warum sollte man dieses Motto, wenn wir darüber sogar einen Konsens haben, Herr Krautscheid, nicht auch auf das Verfahren anwenden und gemeinsam mit der Netzgemeinde, gemeinsam mit anderen Ländern neue Wege bei der Verhandlung von Staatsverträgen gehen, aber auch neue Wege bei der Findung eines wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutzes, der der Netzrealität angemessen ist, der die Freiheit der Netzkultur entsprechend berücksichtigt?
Das ist der Prozess, so wie ich ihn mir vorstelle. Es freut mich, dass wir da so nah beieinander sind.
Mein dritter Punkt, meine Damen und Herren, ist, dass wir aus meiner Sicht eine Diskussion darüber brauchen – die sollten wir vielleicht sogar dem Aushandlungsprozess eines neuen Staatsvertrages voranstellen –, was wir den Kindern und Jugendlichen, den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern, aber auch der ganzen Zivilgesellschaft, der Jugendhilfe zum Beispiel, beim Thema „Medienkompetenz“ zutrauen.
Wir wollen Kinder und Jugendliche als mündige Bürgerinnen und Bürger in ihrem Mediennutzungsverhalten verstehen. Wir wollen Eltern und die ganze Zivilgesellschaft als Helfer und Helferinnen auf diesem Weg ansehen. Wir sagen aber auch ganz klar – das ist, glaube ich, eine wichtige Herausforderung –: Medienkompetenz ist etwas, was man nicht einfach in Kinder und Jugendliche reinstopfen kann, sondern es braucht Raum, das muss wachsen. Wir brauchen da einfach Möglichkeiten, Medienkompetenz entstehen zu lassen und mit Kindern und Jugendlichen an dieses Thema gemeinsam heranzugehen. Kinder- und Jugendmedienschutz ist keine Herausforderung, die man alleine durch technische Mittel realisieren kann. Es war sicherlich einer der großen Fehler in der bisherigen Debatte, das anzunehmen.
Meine Damen und Herren, es ist aus netzpolitischer Sicht sicherlich gut, dass wir durch die Ablehnung des Staatsvertrags die Chance zu einem neuen Aufbruch haben. Ich hoffe, dass wir mit dem heutigen Tag auch insgesamt einen Aufbruch in der deutschen Netzpolitik eröffnen. Ich bin sicher, das wird eine richtig harte Herausforderung: weil wir einen hohen Anspruch formulieren, weil wir den Anspruch formulieren, einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz in Einklang mit einem freien, einem vielfältigen Internet zu bringen, das von Kreativität geprägt ist, das Kreativität ermöglicht und
auch erhält. Ich mir sicher, wir alle nehmen diese Herausforderung sehr gerne an. Ich freue mich einfach auf diesen Prozess. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn es den Mächtigen auf dieser Welt an den Kragen geht, ist alles möglich. Wir sehen das im Moment bei WikiLeaks. Da werden Internetprovider bedroht und unter Druck gesetzt. In Windeseile werden Webseiten aus dem Netz genommen. Da werden Internetadressen gesperrt, und es wird Einfluss auf die eigentlich unabhängige Verwaltung des Internets genommen.
Da werden dem Mann, der für WikiLeaks steht, die schwersten Verbrechen vorgeworfen. Wenn eine Staatsanwältin das Verfahren einstellt, wird sie abberufen und durch eine willfährige ersetzt. Der WikiLeaks-Gründer war als Zeuge geladen und wurde durch Interpol zur Fahndung ausgeschrieben. Das ist ein einmaliger Vorgang in der Rechtsgeschichte.
Das alles geschieht, um die geheimen, unsauberen Machenschaften der Herrschenden dieser Welt im Verborgenen zu halten.
Ganz anders geht man bei uns in Deutschland mit dem Jugendschutz im Internet um. Im Visier der selbsternannten Jugendschützer sind wir alle. Man hat die Absicht, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Inhalten zu schützen, in einer großen „Keule“ verschriftlicht und nennt das Jugendmedienschutzstaatsvertrag.
Wer sich nur ein wenig mit dem Internet auskennt, merkt schnell, dass dieser Staatsvertrag realitätsfern, untauglich und völlig unqualifiziert ist.
Man kann damit das geplante Ziel überhaupt nicht erreichen, denn die angestrebten Instrumente können nicht funktionieren.
Alle Webseiten in Deutschland – ihre Zahl beläuft sich auf einige Hundert Millionen – müssen so programmiert werden, dass sie eine Altersfreigabe enthalten, die ein Programm erkennen soll, das es noch gar nicht gibt. Seiten, die diese Codierung nicht enthalten, werden durch die Programme künftig automatisch gesperrt. Seitenbetreiber, die absichtlich oder versehentlich eine zu niedrige Altersfreigabe einprogrammieren, laufen Gefahr, wegen Erschleichung eines Wettbewerbsvorteils abgemahnt zu werden. – Tests haben ergeben, dass ca.
Bestimmte Inhalte dürfen nur innerhalb bestimmter Zeitfenster erreichbar sein. Den Machern dieses Gesetzes scheint nicht klar zu sein, wie das Internet funktioniert und dass die Silbe „inter“ für „international“ steht, oder sie haben sich nicht ausreichend mit dem Inhalt dieses Entwurfs beschäftigt.
Letzteres hat uns Herr Witzel in der letzten Sitzung des Haupt- und Medienausschusses bestätigt. Denn dank seiner dortigen Einlassung wissen wir nun, dass seine beiden damaligen Koalitionskollegen, Herr Wolf und Herr Pinkwart – sie wollen heute gegen diesen Entwurf stimmen –, im Kabinett Rüttgers, dem sie als Minister angehörten, noch dafür gestimmt haben.
Diesen Widerspruch hat Herr Witzel damit begründet, dass die beiden Minister aufgrund der Kürze der Zeit, die sie zur Beschäftigung mit dem Entwurf hatten, diesen gar nicht inhaltlich hätten kennen und bewerten können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und FDP, wenn es bei Ihnen üblich ist, dass Ihre Minister und Ministerinnen Sachverhalte zur Beschlussfassung empfehlen, ohne sie tatsächlich zu kennen, hoffe ich inständig, dass Sie nie wieder Ministerposten in diesem Land besetzen dürfen.
Zurück zur Funktionsweise des Internets: Ob ein Server in Berlin, in Peking oder auf den FidschiInseln steht, merkt der normale Nutzer nicht.
Wer glaubt, er könne mit nationalen Lösungen das Internet bändigen, hat – ich sage es ganz deutlich – keine Ahnung. Jeder halbwegs clevere 13-Jährige kann sich so viele Gewaltvideos und so viel Pornografie aus dem Netz herunterladen, wie er oder sie im Leben nicht wird anschauen können. An diesem Fakt ändert der vorliegende Entwurf des Jugendmedienschutzstaatsvertrags nicht das Geringste.
Dass es heute wahrscheinlich eine breite Front gegen diesen Vertrag gibt, ist weniger den hier vertretenen Politikern zu verdanken, denn diese haben sich noch vor wenigen Tagen zu etwa 87 % für diesen Vertrag ausgesprochen.
Peinlich für den Parlamentarismus in Deutschland waren die bislang 15 durchgeführten Abstimmungen in den Länderparlamenten. Alle dort vertretenen Parteien einschließlich meiner Partei haben überall, wo sie in der Opposition sind, dagegen votiert, während sie dort, wo sie in der Regierung sind, dafür gestimmt haben. Peinlicher geht es nimmer.
Ein solches Verhalten, dem politische Deals, Fraktions- und Koalitionszwänge zugrunde liegen, gründet sich nicht auf Sachentscheidungen und ist geeignet, weitere Politikverdrossenheit zu erzeugen.
Dank gebührt der riesigen Internetgemeinde, die den nötigen Druck aufgebaut und die Öffentlichkeit aufgerüttelt hat. Ich gratuliere Ihnen da draußen ausdrücklich dazu. Das ist vor allem Ihr Sieg.
Ziehen wir gemeinsam eine Lehre aus dem Vorgang. Das Internet gehört niemandem – wenn überhaupt: uns allen.
Betroffene müssen künftig rechtzeitig in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Niemand in diesem Raum bricht sich einen Zacken aus der Krone, wenn er ein kleines bisschen seiner vermeintlichen Macht abgibt.
Obwohl mein Vorredner von der CDU beteuert hat, dass er die Netzcommunity einbinden will, muss ich Ihnen sagen, dass Ihr Antrag anders aussieht. Deshalb können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Bei Ihnen heißt es wörtlich: In Verhandlungen mit Verbänden und Unternehmen wollen wir diesen neuen Vertrag erarbeiten. – Wir haben die Befürchtung, dass er dann so ähnlich wie heute aussieht. Denn Sie haben in Ihrem Text die Netzcommunity völlig ausgeblendet. So kann es nicht gehen.
Um meinem aktuellen Ruf als revolutionärer Kavallerist gerecht zu werden, sage ich Ihnen: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch.
Die derzeitige, politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es heute schon gehört: Am 17. September hat sich Herr Krautscheid im Plenum anlässlich der ersten Lesung dieses Staatsvertrags selbst gelobt.