Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es heute schon gehört: Am 17. September hat sich Herr Krautscheid im Plenum anlässlich der ersten Lesung dieses Staatsvertrags selbst gelobt.
Herr Krautscheid hat nicht nur sich selbst, sondern auch den vorliegenden Staatsvertrag gelobt. Aber heute ist das alles Geschichte.
Der Ihnen vorliegende Rundfunkänderungsstaatsvertrag – das muss wiederholt werden – trägt die Unterschrift des ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers vom 10. Juni 2010.
Herr Dr. Rüttgers kann an der heutigen Debatte wegen wichtiger auswärtiger Termine nicht teilnehmen. Ich hoffe, dass er in der Fraktionssitzung aufgrund der Entscheidung, die seine Fraktion gefällt hat, keinen Koller bekommen hat.
Dem Landtag hatte der damalige Chef der Staatskanzlei bereits mit Schreiben vom 1. April 2010 den Entwurf übermittelt. Die Kabinettsvorlage vom 5. Juli 2010 zur Zuleitung des Staatsvertrags an den Landtag trägt die Unterschrift des damaligen Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers.
Herr Laschet, der jetzt nicht hier ist, war zu dieser Zeit mit der Wahrnehmung der Geschäfte des ehemaligen Medienministers Krautscheid betraut, der bereits nicht mehr der Landesregierung angehörte.
Aber bis dahin, Herr Krautscheid, waren Sie als Medienminister federführend auch für den Jugendmedienschutzstaatsvertrag zuständig.
Ich frage Sie, Herr Krautscheid: Weshalb haben Sie nicht die Gelegenheit wahrgenommen, vor Verabschiedung der Eckpunkte,
also weit vor Verabschiedung des Staatsvertrags, mit dem Parlament zu reden? Wenn der Staatsvertrag unterzeichnet ist, ist nichts mehr verhandelbar. Das wissen Sie ganz genau. Wir haben heute nichts mehr anzubieten gehabt.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben vorhin auf den Sachverhalt hingewiesen, dass der amtierende Medienminister Laschet die Geschäfte geführt hat. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hatte sich der damalige Medienminister, Herr Krautscheid, vom Acker gemacht,
Sind denn einige Monate nicht genutzt worden, in denen man all das hätte auf den Weg bringen können, was Herr Krautscheid jetzt mit einer gewissen Perfidie einfordert?
Ich kann nur bestätigen, dass die vorherige Landesregierung Zeit genug gehabt hätte, mit dem Parlament alle diese Fragen zu erörtern, die jetzt kurzfristig als Probleme aufgetaucht sind.
Heute, meine Damen und Herren, werben die beiden ehemaligen Minister dafür, den Staatsvertrag abzulehnen. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt. Das ist politischer Opportunismus in Reinkultur.
Dazu konnten wir alle in der „Westfälischen Rundschau“ unter der Überschrift „Ein Stück aus Absurdistan“ das Zutreffende lesen. Frank Fligge schreibt dort – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Zuerst, pardon, fragt man sich: Für wie blöd halten CDU und FDP uns eigentlich?! Niemand anderes als die schwarz-gelbe Landesregierung hat den Vertrag ausgehandelt und unterschrieben. Kurz bevor sie – völlig zu Recht, wie dieses Beispiel im Nachhinein einmal mehr sehr deutlich zeigt – abgewählt wurde. Jetzt plötzlich überkommen Zweifel die Union. Sie zieht zurück – und wirft der rot-grünen Minderheitsregierung vor, dass sie keine Mehrheit organisiert bekommt.“
Frau Ministerin, eine Frage. Sie haben das Verfahren der letzten Monate seziert. Da Sie bisherigen Comment aufgegeben haben, dass man Vorgänger und Nachfolger nicht angreift – ich habe Sie mit keinem Wort angegriffen –, frage ich Sie, warum denn in den letzten sechs Monaten Ihrer Regierungszeit nichts geschehen ist, um die Voraussetzungen, die der Vertrag mit sich bringt, nämlich zum Beispiel Software, Fragebögen, Checklisten usw., in irgendeiner Weise voranzutreiben? Was hat die Regierung getan, um die praktischen Voraussetzungen des Staatsvertrags für uns erkennbar zu machen?
Sehr geehrter Herr Krautscheid, zu diesen Punkten wollte ich gerade kommen. Denn ich wollte jetzt Ihre Kritik und damit den Umstand aufgreifen, dass Sie Ihre Ablehnung maßgeblich darauf stützen, dass noch keine anerkannten Jugendschutzprogramme vorliegen, wenn der Staatsvertrag in Kraft tritt.
Das ist jedoch auch gar nicht denkbar, denn der Staatsvertrag schafft schließlich erst die Voraussetzung für die Anerkennung. Das Ei kann es nicht vor der Henne geben.
Die Jugendschutzprogramme, Herr Krautscheid, wurden in der Anhörung des Landtags für Anfang 2011 angekündigt, und die Selbstklassifizierungssoftware der freiwilligen Selbstkontrolle ebenso.
Aber Sie fragen sich zu Recht: Was passiert, wenn dies nicht genau am 1. Januar auf dem Tisch liegt? Die Antwort lautet: Gar nichts. Anbieter entsprechender Seiten müssen – Sie wissen das übrigens auch, Herr Krautscheid – bis zur Anerkennung der Filtersoftware auf die Schutzinstrumente zurückgreifen, die wir seit 2003 haben, durch die die Anbieter ebenfalls schon verpflichtet sind, dem Jugendschutz zu entsprechen. Es bleibt also solange schlicht und
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die oftmals beschworene Abmahnwelle nutzen Sie hier als Schreckgespenst. Die Erfahrungen mit dem bisherigen Recht zeigen eher, dass sich der Jugendmedienschutz nicht für ein Massengeschäft für Abmahnanwälte eignet. Ich sage das deshalb, weil Ihre Argumente, die Ihnen erst vorgestern oder gestern eingefallen sind, aus taktischen Motiven vorgetragen werden.
Danke schön. – Frau Ministerin, wenn Sie unseren Ablehnungsargumenten nicht folgen, dann müssten Sie doch zustimmen. Warum tun Sie das dann nicht?