Danke schön. – Frau Ministerin, wenn Sie unseren Ablehnungsargumenten nicht folgen, dann müssten Sie doch zustimmen. Warum tun Sie das dann nicht?
Ich persönlich kann diesem Staatsvertrag überhaupt nicht zustimmen, weil ich nicht Mitglied des Parlaments bin.
Aber Sie haben recht: Es gibt durchaus Gründe, warum der Staatsvertrag kritisch gesehen werden kann. Es ist richtig: Mit diesem Staatsvertrag würden wir Neuland betreten. Die Folgen für die Anbieter netzkultureller Güter sind nicht auf die letzte Stelle hinter dem Komma absehbar. Und seine Schutzwirkung für Kinder und Jugendliche im Internet ist nicht perfekt. Es wäre aber eine Illusion zu glauben, dass wir dies erreichen könnten. Es gibt nie einen hundertprozentigen Schutz.
Und es bleibt immer eine Aufgabe der Eltern und der Gesellschaft insgesamt, ein Bewusstsein und eine Kompetenz für den verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu schaffen. Die Stärkung der Medienkompetenz ist für diese Landesregierung eine besondere Verpflichtung.
Aber zurück zum Staatsvertrag. Seine ohne Zweifel vorhandenen Mängel hätte ich persönlich in Kauf genommen.
Instituts und der Anhörungen einen neuen Vorschlag gemacht haben, um den Regelungsrahmen zu verbessern. Verbessert worden ist der Regelungsrahmen durch diesen Jugendmedienschutzstaatsvertrag.
Keine Frage, meine Damen und Herren: Hätte diese Landesregierung die Chance gehabt, diesen Entwurf mit zu verhandeln – diese Chance hatte sie aber nicht –, so hätten wir gewiss Kritikpunkte aufgenommen und in jedem Fall den vereinbarten Evaluationszeitraum verkürzt.
All dies haben Rüttgers, Laschet und Krautscheid nicht gemacht. Sie haben diesen Entwurf dem Landtag zur Zustimmung zugeleitet.
Staatspolitische Verantwortung können aber nicht allein die jetzige Landesregierung und die sie tragende Koalition übernehmen; nicht bei einem Staatsvertrag, den die alte Landesregierung abgeschlossen und in das Parlament eingebracht hat. Staatspolitische Verantwortung zu tragen, bedeutet auch, Verantwortung für vergangene Entscheidungen zu übernehmen.
Die FDP hat sich bereits in der letzten Woche von jedweder Verantwortung für ihre Regierungszeit losgesagt. Am Dienstag folgte die CDU. Damit haben Sie sich gemeinsam ganz nach oben katapultiert für eine ganz besondere Auszeichnung, nämlich für den Preis für den Umfaller des Jahres.
Meine Damen und Herren, Umfaller und Taktierer werden weder gemocht noch gewählt. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird bei der …
… bevorstehenden Weiterarbeit im Jugendmedienschutz ihrer Verantwortung nachkommen, das in Art. 5 des Grundgesetzes angelegte Spannungsverhältnis zwischen den Medienfreiheiten und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen auszuloten. Deshalb werden wir uns mit allen Beteiligten auf den Weg machen, Lösungen vorzuschlagen.
Vielen Dank. – Herr Präsident, sicherlich können wir alle sagen, dass der heutigen Entscheidung eine gewisse historische Bedeutung im Rahmen der föderalen Struktur bei der Entscheidungsfindung in der Bundesrepublik zukommt. Das ist richtig.
Hier geht es um mehrere Dimensionen: die rechtliche, die inhaltliche und natürlich die politische – das haben wir eben gemerkt.
Rechtlich ist das kein Beinbruch, denn der bestehende Staatsvertrag bleibt gültig. Von daher haben wir tatsächlich alle Zeit der Welt und können alle denkbare Sorgfalt aufwenden, um das Verfahren neu zu ordnen.
Inhaltlich ist dazu auch einiges gesagt worden. Wir werden das auch fortsetzen. Übrigens wird die CDU ausdrücklich auch weiterhin das Gespräch in der Netzgemeinde suchen und diese inhaltliche Debatte weiterführen. Wir werden da rangehen.
Ich war eben überrascht, dass die Ministerin zu der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens, des Inhaltes noch gar nicht Stellung genommen hat. Ich denke, da besteht noch eine gewisse Diskrepanz zwischen Rot und Grün. Wir sind gespannt und werden das verfolgen.
Aber auch politisch ist es wichtig. Denn im Wesentlichen hat das Ministerpräsident Kurt Beck zusammen mit dem Kollegen Eumann und Herrn Stadlmeier zu verantworten. Es waren eben nicht – das ist der einzige Widerspruch, den ich vortragen möchte, Herr Bolte – CDU und FDP, die das verhandelt haben. Die Federführung lag und liegt bei Rheinland-Pfalz, Herrn Beck, Herrn Stadlmeier, und Herr Eumann hatte seine Finger auch ganz gewaltig im Spiel.
Wie sich Herr Beck gestern geäußert hat, dazu lesen Sie bitte die einschlägigen Blogs. Das Sanfteste, was da steht, ist: Doofe SPD, jetzt versuchen Sie der CDU den Schwarzen Peter zuzuschieben. – Da sind auch sehr unschöne Bemerkungen über das Verhalten des Ministerpräsidenten zu finden. So, wie man mit Sperrverfügungen in Rheinland-Pfalz um sich wirft, erwarte ich von der hiesigen SPD eine klare Antwort, wie man damit umgehen will. Ich glaube nicht, dass Sie da jemals Freunde bei der Netzgemeinschaft finden werden.
Lassen Sie uns eine inhaltliche Debatte führen; Herr Bolte hat einen guten Weg aufgezeigt. Aber bitte tun Sie nicht so, als wären daran nicht schuld! – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, was Herr Dr. Brinkmeier uns gerade vorgetragen hat, finde ich schon ziemlich bemerkenswert: Die Minister der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung haben wohl einiges nicht mitbekommen, was beschlossen wurde, sie haben sich wohl nicht darum gekümmert, was beschlossen wird. Das finde ich schon eine Sache, die sehr bemerkenswert ist.
Den Vorsitz in der AG Jugendschutz hat das Land Hessen. Der Kollege Prof. Dr. Bovermann hat in seinem Redebeitrag schon dargestellt, was vom Meinungswechsel und von der Nichtverantwortungsübernahme der CDU zu halten ist. Und Herr Krautscheid, Sie haben heute mit sehr vielen Worten versucht, alle Verantwortung für den Vertragsentwurf, den wir diskutieren, von sich zu weisen.
Auch in den Reihen der SPD gab es Bedenken am Entwurf, den CDU und FDP für NordrheinWestfalen verhandelt haben und den letztendlich Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, der heute Besseres zu tun hat, als hier an der Plenardebatte teilzunehmen, unterzeichnet hat.
Natürlich hatte sich auch innerhalb unserer Partei eine Diskussion ergeben. Unsere Jugendorganisation hatte sich positioniert. Auch in der Fraktion haben wir intensiv diskutiert. Es gab in dem jetzt vorliegenden Novellierungsentwurf eine Reihe kritischer Punkte, zum Beispiel betreffend die noch nicht zertifizierte Filtersoftware, Schwierigkeiten bei der Alterskennzeichnung oder die befürchteten Abmahnungen, die von Ihnen vorher schon genannt worden sind.
Insgesamt begrüßen wir die große Diskussion, die durch den Novellierungsentwurf in der Netzgemeinde entstanden ist. Es gab sinnvolle Vorschläge, die aus meiner Sicht in einen zukünftigen Kinder- und Jugendschutz einbezogen werden sollten. Ich denke etwa an Crowd-Sourcing-Modelle, also die Einbeziehung der Intelligenz der Masse.
Auch die SPD lehnt den jetzigen Novellierungsentwurf ab. Bei der weiteren Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes ist nach unserer Auffassung die Einbindung der Betroffenen – insbesondere der Netzgemeinde – ein wichtiger Bestandteil.
Zunächst zur FDP. Herr Witzel, Sie sind gerade auf die Anhörung eingegangen. Vonseiten der FDP kam, als eine beachtliche Zahl von Experten hier war, keine einzige Nachfrage.
Ihr Antrag hingegen enthält einige Aspekte, die uns aufgefallen sind. So schreiben Sie zum Beispiel, der Novellierungsentwurf sei verfassungsrechtlich bedenklich. – „Verfassungsrechtlich bedenklich“? – Das Kabinett Rüttgers hat sich mit einem Entwurf befasst und ihn dem Parlament übersandt. In diesem Kabinett ist der für die Verfassung zuständige Innenminister Wolf gewesen. In diesem Kabinett saß Herr Pinkwart als stellvertretender Ministerpräsident. Und denen allen ist nicht aufgefallen, dass der Novellierungsentwurf „verfassungsrechtlich bedenklich“ sein soll? –