Ihr Antrag hingegen enthält einige Aspekte, die uns aufgefallen sind. So schreiben Sie zum Beispiel, der Novellierungsentwurf sei verfassungsrechtlich bedenklich. – „Verfassungsrechtlich bedenklich“? – Das Kabinett Rüttgers hat sich mit einem Entwurf befasst und ihn dem Parlament übersandt. In diesem Kabinett ist der für die Verfassung zuständige Innenminister Wolf gewesen. In diesem Kabinett saß Herr Pinkwart als stellvertretender Ministerpräsident. Und denen allen ist nicht aufgefallen, dass der Novellierungsentwurf „verfassungsrechtlich bedenklich“ sein soll? –
In Ihrem Antrag habe ich das Wort „Medienkompetenz“ beim Durchlesen nicht gefunden. Medienkompetenz ist unseres Erachtens allerdings ein wichtiger Bestandteil, denn sie muss natürlich neben den technischen Möglichkeiten gefördert werden.
Zum CDU-Antrag. Herr Krautscheid, Sie schreiben, dass auf Verbände und Unternehmen zugegangen werden muss. Die Netzgemeinde haben Sie in Ihrem Antrag vergessen.
Bitte? – Sie wollen Kinder und Jugendliche, Unternehmen und Verbände einbeziehen. Sie wollen Lehrerinnen und Lehrer einbeziehen. Die Netzgemeinde ist unter den drei Punkten, die Sie beschließen wollen, nicht erwähnt.
Sie schreiben, der jetzige Staatsvertrag sei zu unpräzise. Es stellt sich wieder die Frage: Wer hat mitverhandelt? Wer hat gegengelesen? Wer hat im Endeffekt den Staatsvertrag unterzeichnet? – Das
Aus unserer Sicht bedarf es einer Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes im Netz. Dabei müssen wir alle – auch die, die jetzt kritisch diskutiert haben – einbeziehen, um deren Erfahrungen und Vorschläge in einen zukünftigen Kinder- und Jugendschutz einzubringen.
Meine Damen und Herren, wir lehnen sowohl den Novellierungsentwurf als auch die beiden Anträge von FDP und CDU ab.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Priggen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen ist für Abgeordnete von Abgeordneten viel darüber zu lernen gewesen, was das Demokratieverständnis einiger angeht. Ich stehe ganz ausdrücklich zu dem, was wir immer gesagt haben. Es ist schön, dass wir die heutige Debatte im Wortprotokoll nachlesen können: Für uns ist ein Parlament keine Abnickveranstaltung, wo Regierungen etwas vorlegen.
(Sören Link [SPD] [lachend]: Das haben Sie doch fünf Jahre lang gemacht! Sie haben al- les abgenickt!)
Herr Link, es ist peinlich, dass Sie als Abgeordneter über den Anspruch lachen, zu sachorientierten Entscheidungen zu kommen. Warum beantragen Sie Anhörungsverfahren mit Experten, wenn Sie für sich von vornherein ausschließen, daraus entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen? Es ist peinlich, welches Selbstbild Sie als Abgeordneter von sich haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Würden Sie mir die Frage beantworten, wie Sie heute abgestimmt hätten, wenn Sie noch an der Regierung wären?
Herr Keymis, unser Abstimmungsverhalten kennen Sie. Mir ist ganz wichtig: Wir als FDP haben zu Beginn dieser Debatte, als wir das Thema in dieser Legislaturperiode aufgeworfen haben, ausdrücklich keine dogmatische Position eingenommen. Wir haben nicht gesagt, das sei ein gutes Ding, das wir auf jeden Fall beschließen müssten. Wir haben auch nicht gesagt, das sei alles schlecht, damit hätten wir nichts zu tun und seien dagegen. Wir haben das für uns ergebnisoffen geprüft, weil wir als Fraktion und Abgeordnete zu keinem Zeitpunkt zuvor zu bewerten hatten, wie wir im Parlament zu entscheiden haben.
Wir haben uns in der letzten Legislaturperiode mit dem Thema nicht befasst. Das Thema steht zur Beschlussfassung in dieser Legislaturperiode an.
Deshalb prognostiziere ich Ihnen: Das Abstimmungsverhalten wäre kein anderes, auch wenn Konstellationen anders wären. Das ist jetzt eine Aussage im hypothetischen Raum und für Sie nicht überprüfbar.
Uns aber war diese Offenheit des Verfahrens wichtig. Wir haben nicht monatelang bei der Netzgemeinde Politik gegen diesen Vertrag gemacht, sondern ich habe bei der ersten Behandlung des Themas hier im Plenum – das können Sie nachlesen, Herr Keymis – gesagt: Wir sind offen. Es gibt Argumente, die ausdrücklich für eine Annahme wie auch ausdrücklich für eine Ablehnung sprechen. Wir gehen zunächst in die Anhörung und bewerten das Thema dann für uns. Das haben wir in den letzten Tagen getan. Das wäre auch unter anderen Voraussetzungen so gewesen.
Herr Abgeordneter, mir liegen zwei weitere Zwischenfragen vor. Würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kuschke zulassen?
Vielen Dank. – Herr Kollege Witzel, ich liebe diese Wenn-dann-Fragen und möchte auch gerne eine stellen. Wenn der Entwurf heute zu einer Zustimmung käme, würden
Ich meine, es hätte sachliche Gesichtspunkte gegeben, die eine Überprüfung interessant gestaltet hätten. Ich sage Ihnen aber auch, Herr Kuschke: Wir haben momentan genügend Verfassungsklagen gegen Rot-Grün anzustrengen; also hätten wir uns dieses Thema nicht als allererstes ausgesucht.
Herr Abgeordneter, es liegt eine weitere Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Düker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Würden Sie die zulassen.
Aber selbstverständlich. Wenn man gute Argumente hat, kann man sich jeder Frage stellen. – Bitte schön.
Herr Kollege Witzel, diese Frage treibt mich die ganze Zeit, schon seit der Vorlage Ihres Antrages, um, weil in Ihrem Antrag ausgeführt wird, dass die FDPFraktion diesen Staatsvertrag für verfassungsrechtlich bedenklich hält. Können Sie mir erklären, was sich in diesem halben Jahr geändert hat, weil Sie vor einem halben Jahr in der Kabinettsbefassung durch Innenminister Wolf diesen Vertrag offenbar noch nicht verfassungsbedenklich fanden? Denn sonst hätte Innenminister Wolf das damals schon kundgetan. Was hat sich für Sie in diesem halben Jahr geändert? An dem Vertrag ist ja nichts geändert worden.
Frau Düker, Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass dieser Staatsvertrag nach der Landtagswahl geschäftsführend von der Landesregierung dem Parlament zugeleitet worden ist, dass auch die Ministerien und die betroffenen Ressortminister damit Befassung hatten. Wie das im Juristischen halt so ist, kann man Dinge bewerten, unter Juristen auch unterschiedlich
Wenn ich daran erinnern darf, Frau Düker: Sie, die Grünen, haben in der letzten Legislaturperiode eine Debatte über die Optimierung von Gesetzgebung geführt und haben ausdrücklich immer den Anspruch gehabt: Wir müssen schauen, wie wir, wenn Optimierungsbedarf im Prozess besteht, auch dem Rechnung tragen. – Diese Einschätzung teilen ganz ausdrücklich unsere ehemaligen Minister. Wenn ich mit einem Zitat von Andreas Pinkwart antworten darf: Gute Politik erkennt man daran, dass man, wenn man mal Korrekturbedarf erkennt, auch die Stärke hat, sich zu korrigieren und Optimierungen vorzunehmen. – Das sollte für uns alle der Anspruch sein – so hatte ich auch die Grünen bislang verstanden –, dass man dann, wenn es Sachargumente gibt, Dinge im Kontext der Entwicklungen und Erörterungen entsprechend neu bewertet.
Wir haben diese umfangreiche Befassung im Nachgang gehabt. Wir haben gesehen, wie sich das bei der Annahme der Netzgemeinde auswirkt, wie sich das auch auf die Wirtschaft sowie auf Privatpersonen faktisch auswirkt. Durch die Beleuchtung in dieser vollen Dimension haben wir heute einen stärker erweiterten Kenntnisstand als vor einem halben Jahr.
Das ist die letzte Frage, die ich noch zulasse – nicht, weil ich Angst vor Fragen hätte, aber ich meine, es liegt im Interesse aller, wenn wir in der Debatte vorankommen. Aber gerne.
Das ist sehr nett von Ihnen, Herr Witzel. Vielen Dank. – Ich habe nur diese Nachfrage: Würden Sie uns erklären, warum Sie, wenn bei Ihnen und Ihrer Fraktion alle diese Bedenken eine so große Rolle gespielt haben, in der Anhörung am 4. November ausweislich des Protokolls des Haupt- und Medienausschusses keine einzige Frage gestellt haben?