„sind die Formulierungsvorschläge, die uns jetzt übermittelt worden sind, ein vernünftiger Ausgleich der Interessen des Handwerks und des VKU.“
Ja, Sie müssen das schon zur Kenntnis nehmen, was die Handwerksorganisationen bzw. Herr Zipfel mitverhandelt haben. Ich finde es eigentlich unanständig, Herrn Zipfel hier in der Art und Weise im Regen stehen zu lassen. Das will ich Ihnen auch mal sagen.
Ihre Aufregung kann ich verstehen. Es ist nämlich ziemlich einsam im Sattel, wenn das Pferd, das man reiten will, tot ist.
zwar in einem Punkt, nämlich der Abschaffung des Erfordernisses der doppelten Subsidiarität – keine Einigung. Da gibt es in der Tat keine Einigung. Aber Ihr Untergangsszenario, das Sie hier veranstalten, entbehrt doch jeder Realität. Das können Sie übrigens daran festmachen, dass bis 2007 die doppelte Subsidiarität eben nicht galt. Ich könnte mich nicht erinnern, dass das Abendland in NordrheinWestfalen – übrigens auch in den anderen Bundesländern, wo es das nicht gibt – untergegangen wäre bei den anderen kommunalwirtschaftlichen Unternehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die kommunalen Unternehmen warten darauf, dass wir hier heute eine Entscheidung treffen. Sie warten darauf, dass wir hier heute mit großer Mehrheit das Ganze durch den Landtag bringen. Städte und Gemeinden warten darauf. Auch Ihre CDU-Kommunalpolitiker haben Ihnen doch jetzt mehr als einmal geschrieben, dass Sie doch bitte zustimmen mögen.
Hier Biesenbach hat übrigens gerade dazu ausgeführt, dass beim § 107a durchaus eine Einigung bei der Energiewirtschaft möglich gewesen wäre. Ja, wenn das alles so ist, dann hätten Sie doch Änderungsanträge an genau dieser Stelle stellen können,
und Sie hätten Einzelabstimmung im kommunalpolitischen Ausschuss beantragen können. Das haben Sie doch nicht gemacht. Sie haben keine Einzelabstimmung beantragt,
sondern Sie haben an dieser Stelle aus rein ideologischen Gründen den gesamten Gesetzentwurf in Bausch und Bogen abgelehnt!
Herr Palmen hat schon in der ersten Bewertung, Herr Biesenbach, darüber geredet, dass es sich um einen grob verfassungswidrigen Gesetzentwurf handele. Was wollen Sie denn daran noch verbessern zugunsten von irgendwem? – Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie entlarven sich selbst. Es ist für Sie ein rein ideologisches Thema, und Sie enttäuschen zum wiederholten Male die Politikerinnen und Politiker und auch die Menschen in den Städten. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Herter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Abgeordneter Mostofizadeh.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich eine Replik darstellen, was in diesem Verfahren gelaufen ist. Die CDU hat sich eigentlich – hatte ich gedacht – im Frühjahr dieses Jahres so aufgestellt, dass sie ordnungspolitisch einen anderen Kurs einschlagen und dafür sorgen will, dass die Stadtwerke deutlich mehr Rechte bekommen. Aus welchem Grund? – Diesen Grund teilen wir ausdrücklich: Sie wollten, dass es zu mehr Wettbewerb auf dem Markt kommt, da Prof. Burgi festgestellt hat, es ist ein völlig oligopolisierter Markt vorhanden, es besteht kein ausreichender Wettbewerb insbesondere bei der Energieerzeugung, die Stadtwerke sind zu Durchleitern verkommen. – Das haben Sie ordnungspolitisch mit uns festgestellt.
Wenn ich Herrn Wüst mit seinen Aussagen von gestern ernst nehme, ist auch er der Auffassung, dass man hätte handeln müssen, und nach seiner Meinung – ich sehe das ein bisschen anders – ähnelt Ihr Gesetzentwurf zu § 107a offenkundig dem, was wir Grünen schon im Frühjahr vorgelegt haben.
Herrn Brockes habe ich gestern deutlich gemacht, dass die FDP auf einem völlig ideologischen Kurs verblieben ist. Sie hat überhaupt keine Argumente und erdreistet sich nach wie vor, damit fortzufahren, obwohl ihr ehemaliger Innenminister den Offenbarungseid schriftlich leisten musste, dass er kein einziges Beispiel belegen kann, das er vorgetragen hat, und auch Sie, Herr Brockes, kein einziges Beispiel belegen können, was Sie hier vorgetragen haben.
Um was geht es heute? Heute geht es darum, im § 107a einen Tatbestand zu schaffen, der dazu führt, dass wir Wettbewerb im Markt haben, dass wir mehr dezentrale Energieversorgung haben, dass wir Stadtwerke haben, die Kraft-WärmeKopplung betreiben können, die in den „Häuserkampf“ gehen können, die dafür sorgen können, dass es mehr Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz gibt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist ein wichtiger Punkt. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir heute eine breite Mehrheit für diesen Gesetzentwurf haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. Herr Kollege Herter hat ja eben davon gesprochen, dass keinesfalls der Eindruck entstehen sollte, dass hier eine „Lex Steag“ geschaffen worden sei. Ich möchte Sie zu Ihrer Haltung dazu befragen, und zwar vor dem Hintergrund Ihrer Aussage im kommunalpolitischen Ausschuss am 26. November 2010. Laut Protokoll haben Sie gesagt:
„Im Übrigen hätte nach dem alten Gesetz das kommunale Konsortium als wichtiger Bieter bei dem Steag-Verkauf nicht auftreten können.“
Erstens. Ich bin sehr froh, dass kommunale Anbieter in der Lage sind, ein Konsortium zu bilden und auf dem Markt aufzutreten. Letztlich müssen die Kommunen selbst entscheiden, ob das eine wirtschaftlich tragfähige Basis ist. Es sind ja insbesondere CDU-Kolleginnen und Kollegen, die als Vorstände oder Geschäftsführer von Stadtwerken dieses Konsortium betreiben. Insofern stehe ich zu der Aussage.
Insofern stehe ich auch zu dem, was ich im kommunalpolitischen Ausschuss gesagt habe, dass nach meinem Dafürhalten nach der alten Gesetzeslage dieses Auftreten nicht möglich gewesen wäre und dass es jetzt möglich ist.
Das ist aber keine „Lex Steag“, sondern es ist die Möglichkeit, für alle weiteren Geschäfte genau so etwas tun zu können.
Da habe ich überhaupt nichts zurückzunehmen, sondern ich sage ganz eindeutig: Ich finde das gut so, und ich hoffe, dass es in Zukunft häufiger vorkommt, dass kommunale Anbieter im Markt
Mann, Herr Brockes! – unterwegs sein können. Da habe ich nichts zurückzunehmen. Es widerspricht in keiner Weise dem, was der Kollege Herter gesagt hat. Es ist keine „Lex Steag“, sondern der Steag-Verkauf ist der Anfang einer Möglichkeit, die jetzt eröffnet ist.
Herr Kollege Löttgen, wenn Sie der Auffassung sind, dass das der Anfang vom Ende ist – um Ihre Aussage ernst zu nehmen –, dann gießen Sie Öl in ein Feuer, was überhaupt nicht der ordnungspolitischen Ausrichtung dessen entspricht, was Sie hier gestern im Parlament vorgetragen haben. Sie müssen sich schon einmal entscheiden, was Sie wollen: entweder mehr Freiheit für die Stadtwerke oder den Anfang vom Ende der Stadtwerke zu beschreien mit diesem Gesetzentwurf, den Sie zu § 107a selbst vorgelegt haben.
Auch nach dem § 107a, den Sie vorgelegt haben, bin ich der Auffassung, ist der Steag-Deal erst möglich gemacht worden, im Gegensatz zu dem, was Sie hier verkünden.
Ich möchte noch auf das Schauspiel eingehen, das Sie hier betreiben. Das habe ich gestern schon gemacht, und das werde ich mir auch nicht nehmen lassen. Sie haben hier eben eine Sitzungsunterbrechung beantragt, ohne einen Grund zu nennen.
Sie haben es nicht für nötig gehalten, den eigentlichen Grund zu nennen. Diesen Grund sage ich Ihnen jetzt: Sie wollten draußen eine Pressekonferenz abhalten.