Meine Damen und Herren, das war eben eine interessante Abstimmung, und da muss auch viel besprochen werden. Aber ich bitte Sie, die Gespräche außerhalb des Plenarsaals fortzusetzen, damit wir Tagesordnungspunkt 4 ordnungsgemäß abhandeln können. Ich bitte also um Ruhe und darum, entweder den Plenarsaal zu verlassen oder auf dem Abgeordnetensitz Platz zu nehmen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gemeindewirtschaftsrecht gehört traditionell zu den hart umkämpften Gesetzeswerken in diesem Parlament. Wir haben gestern in der zweiten Lesung intensiv versucht, Argumente auszutauschen. Ich will heute in der dritten Lesung drei Gedanken aufgreifen, die von Herrn Herter für die Sozialdemokraten vorgetragen wurden.
Erstens war es der Gedanke, dass mit dem, was heute verabschiedet werden soll, die jetzige Regierung und die Mehrheit die Ideologie „Privat vor Staat“ beenden wollten.
Der zweite Gedanke: Sie wollten wieder eine gleichberechtigte Beteiligung kommunaler Unternehmen herbeiführen.
Drittens wollten Sie – Herr Kollege Körfges schmunzelt schon – die Möglichkeit schaffen, dass sich die Stadtwerke den großen Herausforderungen durch die Liberalisierung der Energiemärkte stellen können.
Die Debatte hat sehr deutlich gemacht, dass die von Ihnen proklamierte Koalition der Einladung reine Worthülse ist. Beginnen wir ganz simpel mit der Möglichkeit, wo wir sehr nahe beieinander waren. Das war beim neuen § 107a. Hier wäre durchaus eine Verständigung möglich gewesen, weil nun einmal wir Ihnen die Arbeit abgenommen haben, nämlich die Gespräche mit dem VKU und dem Handwerk zu führen. Sie haben es letztlich aber wieder abgelehnt. Warum? Weil Sie gerade keine Risikovorsorge betreiben wollten, die uns insbesondere Prof. Burgi angetragen hat.
Warum Sie dieses Vorhaben hier so durchpeitschen, wird deutlich an der Situation bezüglich der Steag.
In der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ vom 9. Dezember ist Folgendes zu lesen – ich darf zitieren –:
Herr Abgeordneter Biesenbach, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Körfges zulassen?
„Die Übernahme des fünftgrößten deutschen Stromversorgers Steag durch ein Stadtwerkekonsortium ist für die Gemeinden im Ruhrgebiet riskanter als bisher gedacht. Neuen Recherchen unserer Zeitung nach hat die Steag in den vergangenen Wochen in ihrer Gewinnerwartung in Szenarien die Erwartungen deutlich gesenkt. Die Steag-Gewinne werden aber nach dem Finanzkonzept der Stadtwerke benötigt, um die Übernahme zu finanzieren.“
„Auf Nachfrage bestätigten die Stadtwerke, dass ihre Stadträte bislang nicht vor den Abstimmungen zu dem Steag-Kauf über sinkende Einnahmen informiert worden sind.“
Das macht deutlich, warum unser Gedanke der Risikovorsorge ausgesprochen wichtig war. Sie wollen ihn nicht, weil Sie die Risiken eingehen. Sie suchen nur die nächste Chance, eine neue WestLB zu programmieren. Was das Risiko der Steag erst recht groß macht, das würde sich auch dann ergeben, wenn wir die rot-grünen Anforderungen an Kraftwerke betrachten.
Gleichberechtigung: Es wird ganz deutlich gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es keine Gleichberechtigung gibt. Denn Sie alle wissen, dass Stadtwerke Kredite mit Vorzugskonditionen bekommen und damit auch einen ungleichen Wettbewerb gegen den Privatmarkt haben. Ganz doppelzüngig aber wird Ihr Argument, Sie wollten „Privat vor Staat“ beenden.
Sie schaffen nur eine neue Ideologie. Sie haben immer proklamiert: Wir stellen nur den alten Rechtszustand wieder her. – Stattdessen negieren Sie unseren Vorschlag, in der Begründung festzuhalten, was im alten Recht drinstand, nämlich den Satz: „In den Geschäftsfeldern des Handwerks sollen keine Erweiterungen der bisherigen Tätigkeiten zulässig sein, wie zum Beispiel Gebäudemanagement und Installationen von Leitungen.“ Sie wollen eine ungleiche Wettbewerbsposition zwischen
Es gibt ein ganzes Schwarzbuch der Handwerkskammer zu Köln darüber, in dem Sie viele Beispiele nachlesen können. Ein weiteres Beispiel gibt es noch aus Essen, zu dem der Kollege Mostofizadeh noch seinen Beitrag leistet. Die Stadtwerke Essen haben eine eigene Sparte „Gebäudereinigung“. Und die beschränkt sich schon längst nicht mehr darauf, im öffentlichen Raum tätig zu sein. Auf der Referenzliste finden wir unter anderem das Bistum Essen. Genau das wollen wir nicht: dass Sie nämlich in den Bereich der privaten Anbieter hineindrängen. Die Gebäudereiniger haben nicht umsonst Sorge um die 200.000 Arbeitsplätze, die sie anbieten.
Herr Kollege Körfges, wir haben immer noch das Bild, das Szenario vor Augen, das wir aus Gesprächen mit Ihnen kennen, das Sie auch kennen, dass nämlich alle, auch Stadtwerke, nicht mehr Einzelleistungen verkaufen wollen, sondern Wärme. Es ist so, dass Sie einschließlich der Heizkörper und der Installationen alles anbieten wollen und damit auch das Handwerk aufsaugen möchten. Das wollen wir nicht. Wir wollen auch keine Szenarien, wo Stadtwerke in der Lage sind, alte Brachen aufzukaufen, sie zu sanieren, zu überplanen, zu bauen und anschließend wie ein Investor zu verkaufen. Das wollen wir nicht. Das aber ist Ihr Ziel. Auch das Verfahren macht dies deutlich, und
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen jetzt hier vor der Abschlusslesung und Abstimmung des Gesetzentwurfs zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts und damit – sehr richtig, Herr Biesenbach – vor der Beendigung Ihrer Ideologie „Privat vor Staat“. CDU und FDP haben in der letzten Legislaturperiode das restriktivste Gemeindewirtschaftsrecht deutschlandweit geschaffen. Wir lösen jetzt die Fesseln und geben faire Wettbewerbschancen.
Ich bitte Sie um eines: Versuchen Sie nicht, das Ganze hier zu einer „Lex Steag“ zu stilisieren. Es gilt an dieser Stelle in der Tat, gleiche Bedingungen für die Stadtwerke bzw. für das Stadtwerkekonsortium in Bezug auf das zu schaffen, was die Steag an dieser Stelle übernehmen will.
Sie wissen genauso gut wie ich, Herr Biesenbach, dass die Bedenken, die Sie hier gerade vorgetragen haben …
Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Bedenken, die Sie hier gerade vortragen, im kommunalaufsichtsrechtlichen Verfahren – egal, wie es ausgestaltet ist, zum Beispiel nach Ihren Änderungsvorschlägen – überhaupt keine Rolle spielen. Es ist eine Rechtsprüfung, keine Wirtschaftsprüfung, die dann von der Kommunalaufsicht zu machen ist. Das wissen Sie ganz genau. Deshalb bin ich etwas verwundert, dass Sie hier entgegen diesem Wissen reden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie halten unverdrossen an Ihrer Katastrophenrhetorik hinsichtlich der Betroffenheit von Mittelstand und Handwerk fest, auch wenn das keinerlei Substanz hat, wie ich Ihnen jetzt gerne kurz vorlesen möchte:
„Der NWHT hat Verständnis dafür, dass es im Bereich der überregionalen energiewirtschaftlichen Betätigung …“
Ich lese es ganz vor, keine Sorge. Herr Brockes, wenn Sie den Rest vorlesen wollen, können Sie das ja gleich tun.
„… Regelungsbedarf gibt, um zu einer Gleichbehandlung der nordrhein-westfälischen Stadtwerke im Bundesländervergleich, aber auch mit den Energieversorgern zu gelangen, die sich nicht im kommunalen Eigentum befinden.“