Protokoll der Sitzung vom 19.01.2011

Herr Kollege Kruse, dann gilt es auch, etwas zu pflegen, was nach meiner Überzeugung zutiefst demokratisch ist. Man sollte nämlich Gelassenheit als eine demokratische Tugend begreifen und sich gelassen auseinandersetzen, statt anstelle des etwas merkwürdigen Plakats von früher „Alle Wege führen nach Moskau“ jetzt möglicherweise ein Plakat mit den Worten „Alle Wege führen nach Pjöngjang“ oder so ähnlich zu beschriften.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Sie wissen aber schon, in welchem Jahrhundert und in welchem Jahr wir leben?)

Das, was Sie vorgelegt haben, Frau Kollegin Beuermann, ist nicht handhabbar. Es ist für uns kein Weg, den wir gehen. Wir fordern Sie auf: Führen Sie die Auseinandersetzung in sachlichen, in inhaltlichen Fragen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Jeden Tag!)

Dann wird es möglicherweise auch Entwicklungen geben, dann wird es eine Zukunft und eine Perspektive geben. Möglicherweise wird sich in einigen Jahren die Frage, die Sie heute stellen, ganz anders darstellen. Aber es liegt an Ihnen. Es liegt in Ihrer Hand. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kuschke. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Düker das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegen von den Linken, Ihr staatstragendes Bekenntnis – es kommt ja als Bekenntnis daher – zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung in allen Ehren – aber wenn es mit dem in Ihrem Antrag formulierten Kampf, den Sie für Demokratie und Rechtsstaat

lichkeit führen, wirklich ernst wäre, hätten Sie einen solchen Antrag, der Landtag solle heute beschließen, dass die Linke eine verfassungsgemäße Partei ist, nicht gestellt.

Warum? Gemäß § 3 des Verfassungsschutzgesetzes NRW – ein Blick ins Gesetz sollte vielleicht auch mal bei Ihnen stattfinden –

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Wir gucken jeden Tag dort hinein! – Gegenruf von Britta Alten- kamp [SPD]: Ohne Erfolg! Das ist das Prob- lem!)

ist es Aufgabe des Verfassungsschutzes, Informationen über Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Der Verfassungsschutz als Behörde hat somit einen gesetzlichen Handlungsauftrag. Eine Beobachtung muss stattfinden, wenn diese Anhaltspunkte für einen Verdacht einer extremistischen Bestrebung vorliegen.

Selbstverständlich – das gestehe ich Ihnen sofort zu – steht es jedem Mann und jeder Frau in unserem Rechtsstaat zu, ihre Grund- und Freiheitsrechte geltend zu machen, die dazu dienen, sich auch gegen den Staat zu wehren. Es sind Abwehrrechte gegen den Staat. Der Staat hat unsere Bürgerinnen und Bürger auch in einem großen Ausmaß einfach in Ruhe zu lassen und nicht in ihre Freiheitsrechte einzugreifen – zumal dann, wenn es sich um so schwer wiegende Eingriffe wie eine staatliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz handelt. So weit, so gut.

Sie stellen in Ihrem Antrag fest: „Die Beobachtung … findet daher keine gesetzliche Grundlage.“ Das können Sie so sehen. Es ist völlig legitim, dass Sie dies tun. Aber – jetzt kommt der entscheidende Punkt – wer entscheidet denn in einem solchen Konflikt?

Wenn Sie Rechtsstaatlichkeit ernst nehmen, sollten Sie sich vielleicht einmal im Grundgesetz den Grundsatz der Gewaltenteilung anschauen. Leider muss ich Ihnen hier diesen Vortrag halten. Wer liest, ist auch an dieser Stelle klar im Vorteil. Im Grundgesetz ist unsere Gewaltenteilung so normiert, dass es eine legislative, eine exekutive und eine rechtsprechende Gewalt gibt. Sie verwechseln hier das Parlament mit einem Gerichtssaal. Das machen auch wir Grüne heute nicht mit.

Vielleicht ist auch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13. Februar 2009 an Ihnen vorbeigegangen, in der die Beobachtung noch einmal ausdrücklich als rechtmäßig festgestellt wurde. Deswegen ist der richtige Weg für Sie der Rechtsweg – und nicht die Debatte in diesem Parlament mit dem Versuch, etwas zu politisieren, was aus unserer Sicht nicht hierhin gehört.

Daher sagen wir: Nein, der Landtag sollte diese Feststellung, ob das Handeln des Verfassungs

schutzes rechtmäßig ist oder nicht, nicht treffen. Und: Nein, der Landtag kann und darf seine Behörden nicht auffordern – dagegen wehre ich mich ausdrücklich –, gegen eine eindeutige Rechtsprechung zu handeln. Das ist nicht Aufgabe der Legislative.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Deswegen wird in meinen Augen Ihr Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit mit dem Antrag, den Sie hier vorlegen, konterkariert.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Heißt das, dass der Verfassungsschutz machen kann, was er will? Das ist ja unglaublich!)

Was Ihren anderen Antrag zum Gesetz zur Demokratisierung des Kontrollgremiums betrifft, gilt die gleiche Botschaft. Wenn Sie Ihren in diesem Gesetzentwurf abgebildeten Anspruch auf Demokratisierung wirklich ernst meinten, hätten Sie diesen Gesetzentwurf so nicht eingebracht; denn das, was Sie hier vorlegen, lässt mich tatsächlich an Ihrem Ziel zweifeln.

Warum? Zunächst einmal halte ich fest, dass auch hier Ihr Anliegen völlig richtig und nachvollziehbar ist. Alle Fraktionen sollen in einem solchen wichtigen Kontrollgremium vertreten sein. Dass Sie diesen Anspruch als Fraktion formulieren, ist zunächst legitim.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Danke schön!)

Aber ob Sie dieses Ziel mit diesem Gesetzentwurf ernsthaft verfolgen, daran habe ich starke Zweifel. Die parlamentarische Kontrolle geheimdienstlicher Tätigkeiten des Staates ist wichtig, ist für unseren Rechtsstaat elementar. Aber sie muss – auch das ist richtig – in einem äußerst geschützten und vertraulichen Raum stattfinden. Daher muss der Charakter dieses Gremiums über einen normalen, nichtöffentlich tagenden Ausschuss weit hinausgehen. Die Mitglieder, die diese Tätigkeit dort ausüben, haben beim Umgang mit den Informationen, die einem besonderen Geheimschutz unterliegen, eine große Verantwortung. Denn diese Informationen könnten Menschen real gefährden, wenn sie öffentlich werden würden.

Was folgt daraus? Die Folge ist, dass die Zusammensetzung und die Installierung dieses Gremiums auch besonderen Spielregeln unterliegen. Sie werden aus der Mitte des Landtags gewählt mit einer hohen Hürde: Eine Zweidrittelmehrheit kennzeichnet dieses besondere Vertrauen.

Das soll für Sie aber alles nicht gelten. Denn Sie formulieren hier eine Art Lex Linke und meinen, eine Zweidrittelmehrheit ist nicht mehr notwendig. Und die Fraktionen, die es aufgrund der Anzahl der Mitglieder nicht schaffen, über diese Wahl in das Gremium zu kommen, dürfen „entsenden“. Die brauchen sich einer solchen Wahl nicht mehr zu stellen,

sie müssen nicht mehr gewählt werden. Vielmehr dürfen Fraktionen, die es nicht schaffen, über diese Hürde zu kommen, ohne eine demokratische Legitimierung entsenden.

Da frage ich mich, und diese Frage müssen Sie dann im Gesetzgebungsverfahren auch beantworten: Warum scheuen Sie sich vor einer Wahl durch den Landtag mit einer Entsendung in dieses Gremium? Weil Sie keine vertrauenswürdigen Personalvorschläge haben? Ich weiß es nicht. Offenbar scheuen Sie sich, sich dieser Hürde einer demokratischen Legitimierung für so ein wichtiges Amt zu stellen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das ist eine Unter- stellung!)

Sie thematisieren also richtige Anliegen, konterkarieren sie aber selbst mit einem völlig untauglichen Versuch, sich einer demokratischen Legitimierung für ein solches Gremium zu entziehen. Damit machen Sie Ihre Forderung völlig unglaubwürdig.

Zum Zweiten, was das Ganze unglaubwürdig macht: Ich erinnere mich noch gut an das Gezerre um die Besetzung der Ausschüsse und der Gremien hier im Landtag. Herr Michalowsky hat für Ihre Fraktion die Verhandlungen geführt. Bei der Besetzung der Gremien gab es kein Wort an die anderen Fraktionen, dieses Gremium mit zu diskutieren. Warum? Im Klüngel mit FDP und CDU – Herr Kruse, das geht auch an Ihre Adresse: „Mit denen machen wir gar nichts!“ –, in einem Bündnis aus FDP, CDU und Linken haben Sie einen pragmatischen Vorschlag von Rot-Grün, unsere Gremien zu strukturieren, zunichte gemacht.

(Beifall von Markus Töns [SPD])

Zu diesem taktischen Anliegen, Herr Michalowsky, passte es überhaupt nicht zu sagen: Jawohl, wir verhandeln die Besetzung des PKG mit. Davon war damals keine Rede. Denn damit wäre Ihr Deal vor die Hunde gegangen. Offenbar war Ihnen dieses taktische Manöver wichtiger, als tatsächlich in dieses Gremien zu kommen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung. Herr Kruse, ich sehe die Hysterie, mit der Sie die Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen

Grundordnung, unserer Demokratie durch ein paar DDR-Nostalgiker, sich in einer Retrokultur verfangenden Rosa-Luxemburg-Fans, immer wieder vortragen, etwas gelassener und rate, Ihre Hysterie etwas herunterzufahren. Ich glaube, unsere Demokratie ist gefestigt genug, in einer offenen Auseinandersetzung mit solchen zum Teil sehr wirren ideologischen Thesen von vorgestern umzugehen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das haben die Grünen auch vertreten!)

Ich glaube nicht, dass wir von der Linken gefährdet sind und diese unselige Vergangenheit in unserer Demokratie wieder auflebt.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Sehr geschichts- vergessen!)

Daher rate ich auch da zu Gelassenheit und einer offenen Auseinandersetzung, die unserer Demokratie würdig ist. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Düker. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Dr. Orth das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedenfalls herrscht heute im Parlament im Ergebnis in großen Teilen Einmütigkeit, was die Anträge der Linken anbelangt. Ich möchte vorweg sagen, dass ich doch sehr verwundert über die Anträge war, die aus meiner Sicht schon ein verqueres Staatsverständnis zeigen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das haben Sie doch!)

Wir haben Gewaltenteilung. Wenn wir uns anschicken, als Parlament zu sagen, wie die Verwaltung sich verhält, können wir auch die Verwaltung demnächst selbst übernehmen. Dann machen wir das aber nicht nur beim Verfassungsschutz, sondern auch bei der Schulpolitik. Dann besetzen wir demnächst die Lehrerstellen und, und, und. Das kann doch nicht allen Ernstes gewollt sein.

Da Sie auch schon ein paar Monate hier im Parlament sind, bitte ich Sie, wenn Sie ein politisches Anliegen verfolgen: Sortieren Sie das entweder in die Grundraster ein oder Sie offenbaren – das ist das Entscheidende – ein vollkommen anderes Staatsverständnis. Das ist jedenfalls nicht unser Staatsverständnis. Das zeigt aber auch, dass es vielleicht gar nicht so verkehrt ist, sich anzuschauen, was einzelne Ihrer Mitglieder machen. Denn sie wollen offenbar einen anderen Staat. Wir sagen ganz klar: Gehen Sie doch mal zum Verwaltungsgericht, gehen Sie doch zum Verfassungsgerichtshof, und lassen Sie das bei denen überprüfen! Da haben Sie in schöner Regelmäßigkeit jedes Mal von den dortigen Richtern eine Klatsche bekommen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Im Gegenteil!)

Nein, eben nicht. Herr Sagel, Sie reden immer von vielem, und Sie haben in der Regel nie Ahnung.

(Beifall von der FDP – Rüdiger Sagel [LINKE]: Sie haben mir damals vorgeworfen, ich würde beobachtet! Das stimmt aber gar nicht!)

Nein, das Verfassungsgericht und das Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen haben bisher alle Versuche abgewiesen, die Beobachtung einzustellen. Ich bin sehr froh – ich bin seit Jahren Mitglied des parlamentarischen Kontrollgremiums –, dass wir bei allen Mitgliedern des Kontrollgremiums einen Konsens haben, nicht zu sagen: „Bitte kontrolliert diese und jene!“