Protokoll der Sitzung vom 19.01.2011

Nein, das Verfassungsgericht und das Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen haben bisher alle Versuche abgewiesen, die Beobachtung einzustellen. Ich bin sehr froh – ich bin seit Jahren Mitglied des parlamentarischen Kontrollgremiums –, dass wir bei allen Mitgliedern des Kontrollgremiums einen Konsens haben, nicht zu sagen: „Bitte kontrolliert diese und jene!“

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Kontrollieren Sie sich eigentlich selbst?)

oder „Lasst es, diese oder jene zu kontrollieren!“ Insofern war ich auch sehr froh, dass der neue Innenminister Jäger bisher an dieser Tradition festgehalten hat.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Also, Sie sind doch der Innenminister!)

Wir sind jedenfalls für eine Gewaltenteilung, und wir sind nicht für diese Art der Einflussnahme. Wenn ich mir die Fraktion der Linken anschaue – sieben der elf Abgeordneten sind in extremistisch eingestuften Organisationen tätig –, dann frage ich Sie: Warum haben Sie sich von diesen Organisationen bisher nicht distanziert?

(Ralf Michalowsky [LINKE]: Weil sie nicht extremistisch sind!)

Offenbar sind aber doch all diese Organisationen in der Beobachtung.

(Ralf Michalowsky [LINKE]: Weil Sie das wollen!)

Dann müssten Sie konsequenterweise mit dem Antrag kommen, auch all diese Organisationen nicht mehr zu beobachten.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Ich bin in der SL und werde nicht beobachtet! Ich habe es schriftlich!)

Entschuldigung, noch rede ich. Sie können sich gleich zu Wort melden, wenn Sie noch Zeit haben, oder mir eine Frage stellen.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Gerne!)

Es ist jedenfalls Fakt, dass sieben der elf Abgeordneten in extremistischen Organisationen tätig sind, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Wo haben Sie das denn her?)

Sie kommen im Parlament immer höflich und nett rüber – das will ich Ihnen gerne zugestehen –, aber dann haben Sie doch auch den Mut, sich aus dem Moloch zu befreien und persönlich einen Schritt nach vorne zu machen. Das würde uns allen sehr guttun.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Und in die FDP eintreten!)

Die Ausführungen von Herrn Kuschke und Frau Düker eben kann ich in weiten Teilen unterstreichen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Ich frage mich nur, wie man dann die eigenen Mehrheiten auf Die Linke bauen kann, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Dann müsste man auch so mutig sein, zu sagen:

(Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD])

Wer in seinen Reihen Extremisten hat, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, ist für uns kein Mehrheitsbeschaffer, meine Damen und Herren.

(Ralf Michalowsky [LINKE]: Waren Sie heute Morgen nicht dabei?)

Da liegt bei Ihren beiden Wortbeiträgen der Schwachpunkt. Das war sehr viel Salbe, aber am Ende wenig, was für die Demokratie positiv gewesen wäre.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Heuchelei ist kei- ne demokratische Gesinnung, Herr Kollege!)

Nein, ich würde mir mit einer Partei dieser Couleur keine Mehrheiten suchen.

(Lachen von der SPD – Bärbel Beuermann [LINKE]: Auweia, da müssen Sie aber einige Sachen aus den Ausschüssen kippen! – Britta Altenkamp [SPD]: Es ist gut, dass hier Protokoll geführt wird!)

Sie bauen in Ihrer täglichen Arbeit auf diese Mehrheit. Das ist etwas völlig anderes, als wenn Sie zufällig auch mal eine Mehrheit gegen sich haben. Dagegen kann sich niemand wehren, meine Damen und Herren.

(Zuruf von Britta Altenkamp [SPD] – Heike Gebhard [SPD]: Die haben Sie versucht zu organisieren!)

Ich bin jedenfalls froh, dass wir die Anträge mit den vier demokratischen Fraktionen ablehnen werden. Ich bin immer noch sehr schockiert über das Demokratieverständnis der Linken und über das, was eben gesagt wurde –

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Die wahren Extre- misten sind Sie!)

kein bisschen Distanzierung von prominenten Mitgliedern Ihrer Partei.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Arbeiten Sie mal Ihr braunes Erbe auf, das Ihnen Herr Baum ins Stammbuch geschrieben hat!)

Das hätte Ihnen wirklich gutgetan. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke, Herr Dr. Orth. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Jäger.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Befassung mit dem Antrag und dem Gesetzentwurf der Partei Die Linke ist der politische Entscheidungsspielraum nach unserer Auffassung sehr eingeschränkt. Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen können im Ergebnis nur zu einer Ablehnung des Antrags und auch des Gesetzentwurfs führen.

Der Antrag, Die Linke nicht mehr zu beobachten, muss im Lichte – das gestehen Sie mir bitte zu – des Grundgesetzes und des darin verankerten Prinzips der wehrhaften Demokratie gesehen werden. Ich möchte dazu grundsätzlich etwas ausführen, damit die Debatte vielleicht ein wenig versachlicht wird.

Die Wehrhaftigkeit der Demokratie bedeutet nämlich: Extremismus ist nicht verboten. Das Grundgesetz gewährt auch Kräften, die sich nicht zur Verfassung bekennen, Handlungs- und Meinungsfreiheit. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien und öffentlichen Auseinandersetzung. Zur Unterstützung dieser Auseinandersetzung sieht das Grundgesetz den Verfassungsschutz vor, der verpflichtet ist, verfassungsfeindliche Bestrebungen mit offenen und gegebenenfalls auch verdeckten Mitteln zu beobachten. Dabei ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, Politik und Öffentlichkeit frühzeitig über Ziele von extremistischen Bestrebungen aufzuklären. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich erst ausdrücklich so noch einmal betont.

Damit versetzt der Verfassungsschutz Politik und Öffentlichkeit mit seiner Aufklärungsarbeit in die Lage, Art und Ausmaß möglicher Gefahren zu erkennen und diesen Gefahren in angemessener Weise entgegenzuwirken, vor allem mit politischen Mitteln. Dieser Frühwarnfunktion kann der Verfassungsschutz nur gerecht werden, meine Damen und Herren, wenn er schon bei Anhaltspunkten für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen

beginnt, Informationen zu sammeln.

Eine solche Beobachtung findet gegenüber der Fraktion Die Linke im nordrhein-westfälischen Landtag nicht statt. Solche tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung liegen auch nicht in Gänze bei der Partei Die Linke vor. Die Anhaltspunkte, die Grundlage für die Beobachtung sind, beziehen sich auf Teile der Partei Die Linke. Die meisten Gruppen innerhalb der Partei Die Linke setzen sich für politische Ziele ein, die dem demokratischen Wertekontext entsprechen. Aber, meine Damen und Herren, es gibt auch extremistische Einschlüsse in der Partei Die Linke, die den Verdacht

nahelegen, dass sie verfassungsfeindliche Ziel verfolgen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich ist eine solche Bewertung entwicklungsoffen. Soweit neue tatsächliche Anhaltspunkte hinzutreten mögen, wird das im vorliegenden Antrag formulierte klare Bekenntnis der Fraktion Die Linke zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sehr ernst genommen. Dieses Bekenntnis wird künftig in die Beurteilung über die Partei Die Linke einzubeziehen sein.

Ebenso muss aber auch die Haltung der Partei Die Linke zu objektiv vorhandenen extremistischen Einschlüssen innerhalb der Partei bewertet und beobachtet werden. Soweit jedenfalls Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung fortbestehen, ist der Verfassungsschutz – das hat Frau Düker ausgeführt – nach § 3 des Verfassungsschutzgesetzes verpflichtet, Die Linke zu beobachten, sofern dies nach den Erkenntnissen oder Ergebnissen als notwendig erachtet wird. Ein Ermessen steht dem Verfassungsschutz nicht zu, sollte ihm auch nicht zustehen; denn in einem demokratischen Rechtsstaat ist der Verfassungsschutz allein den Sachkriterien verpflichtet und darf nicht politischer Opportunität folgen.

Im Lichte dieser Grundentscheidung der wehrhaften Demokratie muss auch das zur Abstimmung stehende Gesetz zur Demokratisierung des Kontrollgremiums bewertet werden.

Ich stimme mit Ihnen, meine Damen und Herren, überein, dass das Parlamentarische Kontrollgremium eine starke demokratische Legitimation haben muss. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist nämlich kein Ausschuss im klassischen Sinne, sondern ein zusätzliches Instrument parlamentarischer Kontrolle. Es dient dazu, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls festgestellt hat, die Lücke zu schließen, die dadurch entsteht, dass weder die Öffentlichkeit noch das Parlament von geheimen Vorgängen des Verfassungsschutzes entsprechend Kenntnis erlangen können.

Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Befugnisse des Parlamentarischen Kontrollgremiums weit über die ansonsten bestehende Informationspflicht der Landesregierung hinausgehen müssen. Die Verfassungsschutzbehörde hat das Kontrollgremium nämlich unaufgefordert umfassend und kontinuierlich über ihre Arbeit zu informieren. Dabei darf das Kontrollgremium selbst Einsicht in Akten und Dateien nehmen und hat jederzeit das Zutrittsrecht zu den Diensträumen der Verfassungsschutzbehörde. Das Parlamentarische Kontrollgremium wird dadurch in die Lage versetzt, eigene Bewertungen vorzunehmen und das Parlament, aber auch die Öffentlichkeit auf gegebenenfalls bestehende Missstände innerhalb des Verfassungsschutzes aufmerksam zu machen.

Damit diese vertrauensstiftende und öffentlichkeitherstellende Wirkung dieser besonderen parlamentarischen Kontrolle umfassend erreicht werden kann, müssen die Mitglieder des Gremiums von einer breiten Akzeptanz des Parlamentes getragen werden. Diese wird am ehesten gewährleistet, wenn die Gremiumsmitglieder durch das Parlament selbst mit qualifizierter Mehrheit gewählt werden und nicht durch Fraktionen bestimmt werden. Die im geltenden § 24 Verfassungsschutzgesetz vorgesehene Zweidrittelmehrheit zur Wahl verstößt nicht gegen die verfassungsgemäß verbürgten Abgeordnetenrechte, meine Damen und Herren.

Im Gegenteil: Die allgemeinen parlamentarischen Informationsrechte der Abgeordneten und ihrer Fraktionen bestehen neben der Tätigkeit des Gremiums fort. Dadurch, dass das Gremium dem Landtag regelmäßig über seine Kontrollergebnisse Bericht erstattet, erhalten alle Abgeordneten die weiteren Informationen, die sie für ihre Arbeit benötigen.