Im Gegenteil: Die allgemeinen parlamentarischen Informationsrechte der Abgeordneten und ihrer Fraktionen bestehen neben der Tätigkeit des Gremiums fort. Dadurch, dass das Gremium dem Landtag regelmäßig über seine Kontrollergebnisse Bericht erstattet, erhalten alle Abgeordneten die weiteren Informationen, die sie für ihre Arbeit benötigen.
Das Verfassungsschutzgesetz regelt unter anderem die unmittelbare Wahl der Mitglieder aus der Mitte des Parlamentes durch das Parlament und lässt die Wahl eines jeden Abgeordneten unabhängig von seiner Fraktionszugehörigkeit zu. Die im Gesetz enthaltene Zweidrittelmehrheit garantiert darüber hinaus, dass zwingend auch Abgeordnete der Oppositionsfraktionen eine Chance haben, gewählt zu werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, mit diesen Ausführungen ein wenig zur Klarstellung, zur Arbeit und zur Funktionsweise des Verfassungsschutzes hinsichtlich der Beobachtung der Linken und zur Arbeit des Kontrollgremiums und dessen Zusammensetzung beigetragen zu haben.
Ich möchte persönlich sagen: Als Sozialdemokrat kann ich mir vorstellen, wie belastend die Beobachtung durch den Verfassungsschutz für Ihre alltägliche Arbeit ist. Ich erinnere an das Gesetz von 1878, das damals gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie erlassen wurde.
Aber wir leben heute in einer anderen Zeit, auf einer anderen Rechtsbasis, in einem Rechtsstaat. Die Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz ist eben kein willkürlicher Akt und kein obrigkeitsstaatlicher Akt, sondern durch das Verfassungsschutzgesetz, so wie es in NordrheinWestfalen normiert ist, geboten und zwingend erforderlich.
Ich darf Ihnen, meine Damen und Herren von der Partei und der Fraktion Die Linken, einen Rat geben. Die Einschlüsse von Extremisten in Ihrer Partei sind der äußere, der wesentliche Anlass für die Beobachtung. Ich empfehle Ihnen, nicht zu sagen, Sie als Linke insgesamt würden beobachtet, sondern selbst auf diese Differenzierung aufmerksam zu machen. Ich empfehle Ihnen einen Umgang mit diesen extremistischen Einschlüssen in Ihrer Partei in
Das wäre – das haben meine Vorredner angedeutet – der richtige Weg, um letztendlich dem Verfassungsschutz die Grundlage für eine solche Beobachtung in positiver Weise zu entziehen: durch eigenes Handeln und dadurch, dass man Erklärungen zu den Gruppen und Strömungen in seiner eigenen Partei erlangt, die man durchaus als extremistisch oder unter dem Verdacht stehend einschätzen kann. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bewertung der DDR als Unrechtsstaat ist – ich zitiere – der Kniefall vor dem Kapital, den sich Die Linke NRW nicht erlauben darf, will sie der begrüßenswerten Radikalität unseres NRW-Wahlprogramms Nachdruck verleihen und diesem gerecht werden.
Eigentlich müsste ich jetzt gar nichts mehr sagen, um Ihren Antrag als das zu entlarven, was er eigentlich ist: Mumpitz.
Denn das, was ich eben zitiert habe, ist eine Erklärung der Kommunistischen Plattform NordrheinWestfalen zum Beschluss des Leitantrags des Linken-Parteitages nach der Landtagswahl bzw. zu den geplatzten Sondierungsgesprächen nach der Wahl. Da hatten die Vertreter der Kommunistischen Plattform NRW ihre Zustimmung zu einer Präambel im Koalitionsvertrag verweigert, die DDR – analog zu einer Präambel im SPD/Linken-Koalitionsvertrag in Brandenburg – als Unrechtsstaat zu bezeichnen oder vielmehr – wie die Kommunistische Plattform sagt – abzuwerten.
Meine Damen und Herren, die Linkspartei brüstet sich damit, eine vielschichtige und pluralistische Partei zu sein. Dagegen ist ja nun wahrlich nichts zu sagen. Wenn aber Pluralismus heißt, sich nur noch über die Frage uneins zu sein, auf welchem Weg das System zu stürzen sei, dann habe ich doch meine Probleme damit – und offenkundig nicht nur ich, sondern auch der Verfassungsschutz unseres Heimatlandes.
Die Linke NRW betont, dass sie inhaltlich verschiedene Strömungen unter einen Hut bringt. Ich mag sie gar nicht alle aufzählen, weil zugegebenermaßen die Unterschiede auch nicht immer klar sind. Bei Dogmatikern ist es für Außenstehende ja häufig schwierig, die Unterschiede nachzuvollziehen.
Sicherlich sind weder alle Funktionäre noch alle Mitglieder und schon gar nicht alle Wähler der Linkspartei Verfassungsfeinde. Aber wenn sich schon die Bundespartei kritisch zur Radikalität des
NRW-Wahlprogramms äußert, dann spricht das wohl Bände. So heißt es dort – ich zitiere –: Die Linke NRW sagt: Der Boden gehört uns allen. Das Privateigentum an Grund und Boden ist eines der zentralen Hindernisse für eine soziale, ökologische und demokratische Entwicklung in Stadt und Land.
An anderer Stelle heißt es dort: Damit nicht wieder Einzelne über das Schicksal aller entscheiden, setzt Die Linke NRW dabei auf mehr Wirtschaftsdemokratie und Vergesellschaftung von Schlüsselindustrien.
Gut, alles klar. Danke, dass Sie mir zustimmen. – Mir ist dabei auch bekannt, dass das Grundgesetz bewusst keine Äußerung dazu trifft, in welcher Wirtschaftsform das wirtschaftliche Leben der Bundesrepublik Deutschland gestaltet werden soll.
Aber, wie im Übrigen auch der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2009 feststellt, lässt Die Linke unter anderem die Entschädigungsfrage bei den angesprochenen Enteignungen bewusst offen. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2009 heißt es:
„Die Vielzahl und Intensität der geforderten Eingriffsrechte in das Eigentum und in die persönliche Lebensgestaltung sind mit dem Grundrecht nicht zu vereinbaren.“
Ich komme noch einmal auf die Parteigliederungen zu sprechen. Im Verfassungsschutzbericht 2009 heißt es:
„Zeitweise arbeitet der gesamte Landesverband NRW, dann wieder bestimmte Teile von ihm bei bestimmten politischen Themenfeldern mit linksextremistischen Gruppierungen zusammen. Das reicht bis in das gewaltbereite linksextremistische Spektrum.“
„Bis heute hat sich der Landesverband NRW der Partei ‚Die Linke.‘ nicht von eindeutig linksextremistischen Zusammenschlüssen in seinen Reihen getrennt, sondern deren organisatorische Zulässigkeit sogar bestätigt.“
Neben der bereits zitierten Kommunistischen Plattform gibt es noch weitere offen extremistische Gruppierungen innerhalb der Linken, auch in NRW. Das fängt beim Marxistischem Forum an und reicht über die Sozialistische Linke und die Antikapitalistische Linke bis hin zur Linksjugend [solid], die auch einen revolutionären Umsturz innerhalb der parlamentarischen Demokratie anstrebt, mit den Worten – ich zitiere erneut –: Wir wollen die Bühne des Parlamentarismus für den Kampf um eine gerechte Welt nutzen. Aber wir wollen uns nicht der Illusion hingeben, dass dort der zentrale Raum für reale Veränderungen sei.
Werte Kolleginnen und Kollegen, welche Argumente soll der Verfassungsschutz eigentlich noch für eine Überwachung der Linkspartei beibringen?
Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in dem Verfahren des thüringischen Linken-Fraktionsvorsitzenden Ramelow, in dem das Gericht feststellt, dass es Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Linkspartei gebe, weshalb eine Überwachung gerechtfertigt sei.
hat unmittelbar nach Amtsantritt im Juli 2010 erklärt, dass die Partei Die Linke NRW auch in Zukunft unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen bleiben werde.
Meine Damen und Herren, mir scheint die Vorgehensweise der Linken hier vergleichbar mit der eines Alkoholkranken zu sein. Diese sagen für gewöhnlich, dass sie keine Probleme mit dem Alkohol haben. Genauso sagen die Kolleginnen und Kollegen von der Linken, sie stünden auf dem Boden des Grundgesetzes und seien keine Verfassungsfeinde.
Im Übrigen hat, wie wir schon gesagt haben, der Landtag in diesem Bereich ohnehin nicht viel zu sagen. Der Verfassungsschutz hat seine Arbeit zu machen und wird dabei vom Parlamentarischen Kontrollgremium kontrolliert. Aber das Plenum hat der Behörde hier nicht dreinzureden.
Abschließend muss man sehen, dass in NordrheinWestfalen die Linkspartei lediglich aus öffentlich zugänglichen Mitteln überwacht wird. Das heißt, der Verfassungsschutz wertet Äußerungen und Mitteilungen der verschiedenen Parteiebenen aus und fasst sie zu einem Bild zusammen. Es handelt sich hierbei nicht etwa um eine gezielte Überwachung einzelner Mitglieder oder Führungspersönlichkeiten, und insofern denke ich, dass die ganze Aufregung, die hier vonseiten der Linken hineingebracht wird, überflüssig ist und wir jetzt zu Wichtigerem übergehen sollten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich hier jetzt nicht unbedingt in eine Kommunismusdebatte einsteigen möchte. Ich möchte hier auch nicht eine Diskussion wiederholen, die wir schon
Zunächst einmal zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. Dieser Gesetzentwurf verkennt – Minister Jäger hat das ausgeführt – die besondere Stellung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Es handelt sich eben nicht um einen Ausschuss, sondern um ein ganz spezielles Gremium.
Die Protokolle sind nicht durch jeden von Ihnen einzusehen, die Vorlagen ebenfalls nicht. Die Arbeit der Kommission findet hinter verschlossenen Türen statt, und Berichte über die Arbeit der Kontrollkommission erfolgen nicht gegenüber den Fraktionen oder dem Plenum. Eine ständige Überprüfung unserer Arbeit durch die anderen Kollegen ist also nicht möglich.
Daraus folgt, dass wir, die Mitglieder dieser Kommission, alle gemeinsam auf eines uneingeschränkt angewiesen sind, nämlich auf das volle Vertrauen des ganzen Hauses. An diesem Vertrauen in die Mitglieder der Kommission darf es zu keiner Zeit einen Zweifel geben.
Missverstehen Sie mich bitte nicht: Es geht dabei nicht um eine Bewertung der politischen Ansichten der Kolleginnen und Kollegen, die diesem Gremium angehören. Daraus folgt auch die klare Vorgabe des Verfassungsschutzgesetzes, dass die Mitglieder im Plenum mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Es handelt sich eben nicht um eine bloße Besetzung von Ausschüssen.
Aus den bereits genannten Gründen der Vertraulichkeit ergibt sich aus meiner Sicht auch, dass es untunlich ist, die Größe dieses Gremiums je nach Belieben zu ändern. Das Gremium braucht auch nicht die Mehrheitsverhältnisse im Plenum abzubilden. Das ist deswegen nicht erforderlich, weil seine wesentliche Aufgabe die Kontrolle und die Entgegennahme von Berichten ist. Soweit es sich um wesentliche Beschlüsse wie die Beauftragung eines Sachverständigen nach § 25 des Verfassungsschutzgesetzes handelt, braucht man im Gremium sogar eine Zweidrittelmehrheit.
Im Übrigen entspricht das auch den Mehrheitsverhältnissen in anderen Bundesländern. Es gibt zwei Länder, nämlich Hessen und Hamburg, in denen die Fraktion Die Linke nicht in den Kontrollgremien vertreten ist. Das sind aber auch die Bundesländer, in denen Die Linke die schlechtesten Wahlergebnisse hat. Sie liegen dort zwischen 5 und 6 %. Das ist so ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen. Und es gibt – das muss ich zugeben – auch ein Parlamentarisches Kontrollgremium, dem keine Sozialdemokraten angehören: In Sachsen reichen unsere Ergebnisse dafür nicht aus.
Der Vorschlag der Fraktion Die Linke zielt darauf ab, dieses bewährte Verfahren stark zu vereinfachen. Es soll die Teilnahme am Kontrollgremium nunmehr vollständig in die Verantwortung der einzelnen Fraktionen gelegt werden; es soll ein System der Entsendung etabliert werden.
Das geht meines Erachtens in die falsche Richtung und wird der besonderen Vertrauensstellung dieser Kommission nicht gerecht.