Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, darf ich das so verstehen, dass dann ungefähr ab Mitte Mai dieses Jahres mit einer parlamentarischen Befassung, mit einem Gesetzentwurf, mit einer Gesetzesinitiative der Landesregierung zu rechnen ist? Oder wie ist da Ihre zeitliche Vorstellung?
spräche abgeschlossen sind – sowohl in der Bildungskonferenz, wo sie sehr konstruktiv laufen, als auch mit den Fraktionen des Hauses –, ausloten, welche Ergebnisse konsensual angelegt sind und was möglich ist. Dann wird die Landesregierung diese Ergebnisse selbstverständlich gerne in einen Gesetzentwurf gießen und diesen anschließend dem Parlament vorstellen und zur Beratung und zur Beschlussfassung vorlegen.
Frau Freimuth, wenn dieses Thema Sie interessiert, lade ich Sie gerne ein, für die FDP in die Bildungskonferenz zu kommen und dort mitzudiskutieren. Das ersetzt nicht das parlamentarische Debattieren, aber bereitet es vielleicht vor.
Zu den beiden Anfragen zuvor, bei denen die Fragesteller jeweils nicht anwesend waren, zitiere ich aus den „Richtlinien für die Fragestunde“:
„Ist die Anfragende bzw. der Anfragende nicht anwesend und ist auch keine Vertreterin bzw. kein Vertreter benannt, wird die Anfrage von der Landesregierung schriftlich beantwortet.“
Im Internet-Portal „DerWesten“ wurde am 14. Januar 2011 darüber berichtet, dass die Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen planen, die Grunderwerbsteuer zu erhöhen, um dadurch den Haushalt zu sanieren. In der Diskussion ist eine Erhöhung der Steuer von jetzt 3,5 auf 5 Prozent. Dies würde die Belastung der Käufer von Immobilien und Grundstücken um fast 50 Prozent in die Höhe treiben. Die Steuererhöhung wäre eine
massive Kostenbelastung für Hauskäufer. Gerade für junge Familien wäre der Traum vom Eigenheim dann ausgeträumt.
Kann die rot-grüne Landesregierung definitiv ausschließen, dass die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen erhöht wird?
Frau Präsidentin! Frau Freimuth! Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen deutlich sagen: Gegenwärtig gibt es keine Pläne, den Grunderwerbsteuersatz zu erhöhen.
Da ich eben von Herrn Witzel gehört habe, dass man die Fragen so beantworten solle, wie sie gestellt worden seien, müsste das eigentlich alles sein. Ich sage aber gerne noch etwas dazu.
(Angela Freimuth [FDP]: Die Frage ist das Zweite! – Ralf Witzel [FDP]: Es geht um die zusätzliche Belastung!)
Ja, gerne. – Zu einer ehrlichen Beantwortung gehört natürlich, wie wir heute Morgen und gestern auch diskutiert haben, dass eine Haushaltskonsolidierung nicht ausschließlich über die Ausgabenseite erfolgen kann, sondern die Einnahmenseite mit einbeziehen muss. Wir haben auch ein Einnahmenproblem.
In der allgemeinen Diskussion ist immer wieder die Rede davon – allerdings nicht in der, die ich in meiner Amtszeit in diesem Haus kenne, und vor allen Dingen nicht in der im Finanzministerium –, dass dazu auch die Erhöhung des Satzes der Grunderwerbsteuer als einer reinen Landessteuer gehören könnte. Außerdem gibt es, nachdem durch die Föderalismuskommission den Ländern die entsprechende Hoheit gegeben worden ist, sieben andere Länder, die von dieser Erhöhung Gebrauch gemacht haben; ein weiteres wird das 2012 tun.
Ich sage aber eindeutig: Für die Landesregierung haben die Wiedereinführung der Vermögensteuer und das, was wir zum Thema „Spitzensteuersatz“ gesagt haben, eine prioritäre Bedeutung. Ich glaube, dass damit auch ein höherer Beitrag zur Stärkung der Einnahmenseite geleistet werden könnte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, darf ich Sie so verstehen, dass eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer aus Ihrer Sicht nicht sinnvoll ist?
Ich habe eben deutlich gesagt, dass wir uns bei der Frage, wie wir den Landeshaushalt konsolidieren, in der Diskussion an keiner Stelle Tabus leisten sollten. Wenn wir nacheinander alles ausschließen, werden wir am Ende vor dem Problem stehen, uns festgelegt zu haben, aber nichts geht mehr.
Ich sage Ihnen jetzt: Die Fragen, die wir uns stellen, wie wir den Landeshaushalt konsolidieren können, haben nicht die Erhöhung der Grunderwerbsteuer im Fokus.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte den Finanzminister fragen, ob es in der Landesregierung weitere Erwägungen bzw. Diskussionen gibt, die den Aspekt „Steuererhöhungen“ betreffen. Mit der Wassersteuererhöhung haben Sie bereits ein konkretes Vorhaben auf den Weg gebracht und – durch Erklärungen der Grünen nachlesbar – hier eingeräumt, dass es innerhalb der Regierung zumindest in Teilen Wünsche gibt, bei der Grunderwerbsteuer zu einer Erhöhung zu kommen.
Gibt es andere Steuerarten, bei denen absehbar mit einer Debatte über höhere Steuersätze und Steuern in Nordrhein-Westfalen zu rechnen ist, wo das Land selber mitgestaltend Einfluss hat?
Nein, das ist zurzeit nicht der Fall. Wir haben die Punkte, die wir in unsere Überlegungen einbezogen haben, genannt.
Was die Wasserabgabe und andere Einnahmen angeht, haben wir in der Planung für die nächsten Jahre zunächst einmal einen globalen Wert angesetzt. Wir haben gesagt: Die Einnahmenseite müsste über die normale Steuerwartung hinaus um etwa 300 Millionen € erhöht werden können. Eine Festlegung haben wir dazu nicht getroffen.
Vor allen Dingen haben wir – das habe ich eben ausgeführt – die Erwartung an den Bund, mit seiner Steuergesetzgebung dafür zu sorgen, dass die Einnahmenseite der Länder am Ende nicht geschwächt, sondern gestärkt wird. Dazu habe ich zwei Punkte genannt.
Vielen Dank. – Ich habe eine Nachfrage zur Antwort des Finanzministers. Sie haben zu Recht auf die bundesweite Sichtweise hingewiesen. Deshalb meine Nachfrage: Haben Sie, wenn Sie einmal das Steueraufkommen der
öffentlichen Hand bei der Grunderwerbsteuer im Vergleich der 16 Bundesländer betrachten, den Eindruck, dass in Nordrhein-Westfalen Nachholbedarf besteht oder wir im Bundesländervergleich zu niedrige Sätze haben?
Es ist immer die Frage, ob wir in Nordrhein-Westfalen absolute oder relative Zahlen nehmen. NordrheinWestfalen als das bevölkerungsreichste Land hat natürlich das höchste Grunderwerbsteueraufkommen. Das ist wie in allen Punkten, dass wir absolut die höchsten Zahlen haben.
Soweit es um die Prozentsätze geht, hat es ursprünglich eine bundeseinheitliche Lösung gegeben, die am Ende bei 2 % lag. Im Zusammenhang mit der Föderalismuskommission hat es dann die Festlegung auf eine Grundlinie von 3,5 % gegeben. Den Ländern ist aber freigestellt worden, das zu variieren. Beim Übergang von 2 auf 3,5 % ist damals im Übrigen sichergestellt worden, dass die Kommunen in der gleichen Größe weiterhin Anteil hatten, weil der alte Wert ursprünglich in der Verbundmasse war. Damit bekamen die Kommunen einen Anteil von 0,46 %. Als dann 3,5 % festgelegt worden sind, haben sie die in der letzten Zeit häufiger diskutierten vier Siebtel bekommen, die anschließend im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes herausgenommen und nun mit dem Nachtragshaushalt wieder eingeführt worden sind. Damit bleibt es bei dem kommunalen Anteil von 0,46 %.
Das hat anschließend dazu geführt, dass einige Länder von einer Abweichung – ausschließlich nach oben – Gebrauch gemacht haben. Ich kann Ihnen sagen, wer das war: Berlin hat seit 2007 4,5 %, Brandenburg seit 2011 5 %, Bremen 4,5 % ab 2011. Alle haben das vor allen Dingen in letzter Zeit als einen Teil ihrer Konsolidierung erkannt. Hamburg ab 01.01.2009 4,5 %, Niedersachsen ab 01.01.2011 4,5 %, Saarland auch ab 2011 4 %, Sachsen-Anhalt seit dem 01.03.2010 4,5 %, ab dem nächsten Jahr auch Schleswig-Holstein mit 5 %.
Alle anderen haben weiterhin die 3,5 %. Dazu gehören wir auch. Die Größenordnung des Aufkommens schwankt bei uns: Der Maximalwert lag 2007 bei 1,4 Milliarden € und im Jahr 2010 bei knapp 1,1 Milliarden €.
Angeblich sei ihr Bildung wichtig, so heißt es in der „Bild“-Zeitung vom 12.01.2011. „Wir werden im Haushaltsjahr 2011 mehr als eine Milliarde Euro in Vorbeugung und Bildung investieren.“ Wieder mal hat Frau Kraft glatt die Unwahrheit gesagt, wie sich aus nachfolgendem Sachverhalt ergibt.
Dabei werden nicht nur keine neuen Lehrer eingestellt, sondern bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulen wird im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes von der rot-rotgrünen Landesregierung bei den Städten und Gemeinden extrem gekürzt.
Nach dem GFG 2010 hätte zum Beispiel die Stadt Coesfeld für 5.339 Schüler – die führen wegen der jeweiligen Schulform zu 5.607 „Normalschülern“ – erhalten: