Dieses ergibt sich aus Folgendem: Der „Normalschüler“ (im Weiteren Schüler genannt) erhält einen Multiplikator von 0,92 und ist dann mit dem Grundbetrag des GFG 2010 von 804,84 € zu multiplizieren.
Durch die Erhöhung des Soziallastenansatzes von Faktor 3,9 auf Faktor 9,6 wurden Millionen von neuen Einwohnerwerten „erfunden“. Gleichzeitig wurde der Multiplikator von 0,92 auf 0,88 reduziert.
Insbesondere durch diese Änderungen im GFG reduziert sich der Grundbetrag von 804,84 € auf 657,22 €.
Für ihre Schüler hat nunmehr die Stadt Coesfeld einen Finanzbedarf von 5.607 Schülern x 0,88 x 657,22 € = 3.242.828,64 €.
Damit erhalten alle Städte und Gemeinden in NRW für ihre Schüler 21,88 Prozent weniger bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen.
Rund 1,5 Millionen Schüler in den nicht abundanten Städten und Gemeinden erhalten somit einen „Wenigerbedarf“ bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen:
Warum verspricht Frau Kraft unter anderem für Bildung 1 Milliarde € mehr für NRW, wenn gleichzeitig die Kommunen im Land rund 250 Millionen € weniger beim Schüleransatz im GFG 2011 erhalten und damit real gekürzt wird?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schemmer, gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage 23.
Ich möchte darauf hinweisen – das ist meine erste Bemerkung –, dass es eine ganze Reihe nicht zutreffender Feststellungen in der Fragestellung gibt. Das betrifft die Feststellungen, wieder einmal habe Frau Kraft die Unwahrheit gesagt oder für diese Landesregierung würden Schüler in diesem Lande ein erhebliches Sparpotential darstellen. Das gilt auch für die Tatsache, dass diese Anfrage an eine rot-rot-grüne Landesregierung gerichtet ist. Ich verweise darauf, dass – würde man es als politische Farbenlehre verstehen – diese Landesregierung ausschließlich aus Mitgliedern der Sozialdemokratischen Partei Deutschland und der Partei Bündnis 90/Die Grünen besteht. Betrachten Sie auch dies bitte als Hinweis darauf, dass die Fragestellung als solche überwiegend mit Feststellungen und Unterstellungen arbeitet, die sachlich nicht zutreffend sind. Das war meine erste Vorbemerkung.
Die zweite Vorbemerkung ist: Mit dieser Mündlichen Anfrage, Herr Abgeordneter Schemmer, machen Sie einen Gesetzentwurf zum Gegenstand einer parlamentarischen Debatte, der noch gar nicht in den Landtag eingebracht ist. Eine solche Vorgehensweise widerspricht den seit Jahren im Landtag geübten parlamentarischen Gepflogenheiten. Daher möchte ich mich an dieser Stelle im Wesentlichen auf einige Hinweise zum Sachstand des Gesetzgebungsverfahrens beschränken.
Die Landesregierung hat am 21. Dezember 2010 einen Entwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 gebilligt. Sie hat zugleich beschlossen, diesen Entwurf den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Verbändeanhörung zur Stellungnahme zuzuleiten. Unmittelbar darauf, also noch vor Weihnachten, hat das Ministerium für Inneres und Kommunales die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf eingeleitet und ihnen zu diesem Zweck den Gesetzentwurf mit Erläuterungen und einer ersten Modellrechnung übergeben. So sieht es die gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung in § 84 vor.
Parallel dazu hat das Ministerium für Inneres und Kommunales den Landtagsfraktionen diese Unterlagen zur Information zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung hat sich damit an das vorgesehene Verfahren in der Vereinbarung zwischen Landtag
Nordrhein-Westfalen und Landesregierung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 1. September 2009 gehalten. Ich zitiere aus dieser Vereinbarung. Darin heißt es ausdrücklich:
„Die Landesregierung geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Entwürfe nicht zum Gegenstand von Initiativen aus der Mitte des Landtags oder von Beratungen im Landtag gemacht werden.“
Der Abgeordnete Schemmer bricht mit seiner Mündlichen Anfrage diese Vereinbarung. Den noch nicht in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf mittels eines Plenarantrags im jetzigen Stadium zum Gegenstand einer parlamentarischen Beratung zu machen, widerspricht dem Wortlaut und dem Gedanken dieser Vereinbarung.
Im Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 ist eine Aktualisierung der Grunddaten erfolgt. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich. Dafür werden die statistischen Grundlagen für die Ermittlung der Steuerkraft und der Bedarfe den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Die Landesregierung folgt damit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs NordrheinWestfalen. Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Grundlagen seiner Einschätzung von Prognosen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Wir sind also hierzu rechtlich verpflichtet und bleiben nicht untätig wie die Vorgängerregierung.
Die letzte Grunddatenanpassung ist im Rahmen des GFG 2003 auf der Grundlage von statistischen Daten des Jahres 1999 erfolgt. Das verdeutlicht, dass eine Aktualisierung mehr als überfällig ist. Es gibt keine Rechtfertigung, noch länger zu warten. Die Landesregierung holt vielmehr mit dem Gesetzentwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 das nach, was bereits vor drei Jahren unter der Vorgängerregierung hätte geschehen sollen, aber unterblieben ist.
Die Anpassung der Grunddaten ist das Ergebnis statistischer Berechnungen auf aktuellen Datengrundlagen. Der Vorwurf der Mündlichen Anfrage, in dem Gesetzentwurf seien Werte erfunden worden, liegt völlig neben der Sache. Den Berechnungen liegen ausschließlich statistische Daten zugrunde.
Dies gilt auch für die Berechnung des Schüleransatzes. Die Aussage in der Fragestellung, wonach der Schüleransatz real gekürzt würde, ist wissentlich falsch. Sie unterstellt, dass die einzelnen Ansätze des GFG in einer bestimmten Höhe mit Mitteln ausgestattet werden. Das war bei der Vorgängerregierung nicht der Fall. Das war in noch keinem Gemeindefinanzierungsgesetz in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen der Fall. Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat die Systematik auch in diesem Jahr an dieser Stelle nicht geändert.
Niemand wird wohl ernsthaft bestreiten wollen, dass die Aufwendungen der Kommunen für soziale Leistungen seit dem Jahre 1999 – ich füge ein, dass das Jahr 1999 nur das BSHG und noch nicht einmal das Zweite Sozialgesetzbuch, also die sogenannten Hartz-IV-Empfänger, kannte – erheblich gestiegen sind. Daher ist es nicht überraschend, dass die statistischen Berechnungen zu einer erheblich höheren Gewichtung des Soziallastenansatzes gekommen sind.
Ich hatte darauf hingewiesen, dass in den letzten fünf Jahren versäumt worden ist, diese Grunddatenanpassung, diese Aktualisierung der Daten, vorzunehmen und dass es allein schon dadurch zu erheblichen Spreizungen der Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel zwischen den 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen gekommen ist. Zur Abmilderung dieser Spreizung, also der Umverteilungswirkungen, die sich aufgrund der Datenaktualisierung ergeben, hat die Landesregierung vorgesehen, dass die regressionsanalytische Berechnung und die errechnete Gewichtung der Soziallasten im Jahr 2011 in Höhe von 15,3 noch nicht mit ihrer vollen Wirkung, sondern dass der Anstieg übergangsweise – im Jahr 2011 nur zur Hälfte – berücksichtigt wird. Aus diesem Mittelwert ergibt sich der von Herrn Schemmer kritisierte Faktor in Höhe von 9,6.
Der von Herrn Schemmer weiterhin bemängelte Gemeindefaktor beim Schüleransatz in Höhe von 88 % ist ebenfalls anhand des aktuellen Datenmaterials rechnerisch ermittelt worden. Sinn und Zweck dieses Gemeindefaktors ist es, eine gleiche Gewichtung der Schüler in allen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden einerseits und allen Kreisen andererseits zu gewährleisten. Infolge zahlreicher Veränderungen und Verschiebungen in diesem Bereich wäre ohne eine Aktualisierung die Gleichwertigkeit eines Schülers in Gemeinden und Kreisen nicht mehr gegeben.
Die weiteren Berechnungen in der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schemmer kranken daran, dass sie sich alleine auf die Schülergewichtung fokussieren, aber völlig ausblenden, dass der Gewährung von Schlüsselzuweisungen eine komplexe Betrachtung von Bedarfen auf der einen Seite und der Steuerkraft einer Gemeinde auf der anderen Seite vorangestellt ist.
Es führt demnach zu einem völlig verkürzten Bild, von der Absenkung des Gemeindefaktors beim Schüleransatz darauf zu schließen, eine bestimmte Kommune erhalte allein deshalb einen bestimmten Betrag an Schlüsselzuweisungen weniger. Für eine seriöse Bewertung müssen alle maßgeblichen Bedarfsfaktoren und die jeweilige Steuerkraft einer Gemeinde analysiert und in Relation zur Situation der anderen Gemeinden betrachtet werden. Gemeinden erhalten – soweit sie nicht abundant sind – nämlich nur eine Schlüsselzuweisung.
Die Tatsache, dass die Landesregierung die längst überfällige Anpassung der Grunddaten vornimmt, hat selbstverständlich Auswirkungen auf die Bemessung des Grundbetrages. Auch das hat nichts mit Willkür zu tun, sondern ist ein rein rechnerischer Vorgang. Ebenso selbstverständlich ist es, dass die Höhergewichtung des Soziallastenansatzes innerhalb der verteilbaren Finanzausgleichsmasse zu Verschiebungen führt und dies natürlich auch Auswirkungen auf die Berücksichtigung der schülerbedingten Bedarfe hat. Man muss sich dabei immer im Klaren sein, dass der kommunale Finanzausgleich kein Erstattungssystem für einzelne Aufgaben darstellt.
Der Vorwurf, die Ministerpräsidentin betrachte die Schüler in Nordrhein-Westfalen als „erhebliches Sparpotenzial“, ist an den Haaren herbeigezogen. Die Haltlosigkeit dieser Aussage zeigt sich schon daran, dass im Gesetzentwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 die Schulpauschale bzw. Bildungspauschale in Höhe von 600 Millionen € ausgewiesen ist. Im Übrigen ist bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen die Gewichtung der Schulformen und der Halb- und Ganztagsbeschulung unverändert geblieben.
Die Landesregierung hat mit dem Entwurf für das GFG 2011 und der darin vorgesehenen Grunddatenanpassung die Grundlage für eine angemessene und bedarfsgerechte Finanzausstattung der Kommunen vorgelegt, die auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Ich bin gerne bereit, nach der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag im Rahmen der parlamentarischen Beratung hierzu auch im Detail Stellung zu nehmen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Innenminister, Sie haben Ihre Antwort auf unsere Frage mit zwei Vorbemerkungen begonnen. Ich gestatte mir auch eine Vorbemerkung. Sie bezieht sich auf Ihre beiden Vorbemerkungen.
Diese Anfrage ist nicht entstanden, weil Sie das GFG 2011 verabschiedet haben, sondern bezieht sich auf Reaktionen von Bürgermeistern, die uns erreicht haben. Das heißt, Ihre Kritik läuft hier ins Leere. Sie können es aber durch Ihre Vorbemerkungen nicht verhindern – das werden wir auch nicht zulassen –, dass diese Kritik von Bürgermeistern, die uns erreicht hat, hier nicht thematisiert werden kann.
Wenn der Herr Innenminister sich erlaubt, hier seine Antwort mit zwei Vorbemerkungen auszustatten, dann darf ich auch darauf antworten.
Herr Löttgen, jetzt bekommen wir langsam ein Problem. Wenn Sie die Frage jetzt gestellt hätten, hätte ich nichts mehr gesagt.
Ich war dabei, die Frage zu stellen, lasse mich aber nicht durch Zwischenrufe unterbrechen. Ich stelle die Frage.
Sehr geehrter Herr Innenminister, wie bewerten Sie es, dass bei gleichzeitiger Absenkung des Grundbetrages von 805 € auf 657 € – verursacht durch die Erhöhung des Soziallastenansatzes – verbunden mit der Reduzierung des Schüleransatzes von 92 % auf 88 % die Wertigkeit des einzelnen sogenannten Normschülers gegenüber der Wertigkeit einer Bedarfsgemeinschaft erheblich gesunken ist?
Ich will noch einmal auf die bestehende Vereinbarung eingehen, die zum 1. September 2009 geschlossen worden ist, also zu Zeiten der schwarzgelben Landesregierung.
Können wir uns vielleicht darauf verständigen, dass es ein paar Regeln gibt? Ich nenne sie: Alle Fragen müssen – nach der Anlage 1, Richtlinien für die Fragestunde – in einem unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. – Also in Zukunft bitte keine weiteren Vorbemerkungen mehr und keine weiteren Schlenker! Was die Landesregierung darauf antwortet, ist ins Benehmen der Landesregierung gestellt.
(Zuruf von der CDU – Wolfram Kuschke [SPD]: Das kann jetzt ja eine Stunde dau- ern! – Sören Link [SPD]: Genau! Ich male das dem CDU-Kollegen gerne auf!)
Ich will noch einmal Bezug nehmen auf die zwischen der Landesregierung und diesem Parlament getroffene Vereinbarung vom 1. September 2009. Danach werden Gesetzentwürfe, die zur Anhörung – in dem Beispiel das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 – den kommunalen Spitzenverbänden vor Einbringung hier ins Parlament zur Stellungnahme zugeleitet werden, aus guter Gepflogenheit und als Bestandteil dieser Vereinbarung den Fraktionen zur Kenntnis gegeben. Praktiziert wird, dass sie in der Regel den Fraktionsvorsitzenden zugeleitet werden.
Bestandteil dieser Vereinbarung ist aber zugleich, dass, wenn die Landesregierung diesen Informationsdienst gegenüber dem Parlament und den dort vertretenen Fraktionen erbringt – in dem Falle, was sie den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme im Rahmen eines Gesetzentwurfes zugeleitet hat –, dieser Informationsdienst nicht dazu genutzt wird, parlamentarische Initiativen zu ergreifen.
Auch wenn sich jetzt einzelne Bürgermeister zu der damit veröffentlichten Modellrechnung erklärt haben, ist es so, dass diese Vereinbarung zwischen Parlament und Landesregierung besteht, derartige Gesetzentwürfe trotzdem nicht zum Gegenstand parlamentarischer Beratungen zu machen. Ich mache darauf aufmerksam, dass ich anrege, im Ältestenrat zu klären, ob diese Vereinbarung besteht oder nicht besteht. Das zum einen.
Jetzt komme ich zu Ihrer sachlichen Frage, was die Erhöhung der Soziallasten und die Kürzung des Schüleransatzes angeht – das ist ja die Unterstellung bzw. der Wortlaut in Ihrer Fragestellung gewesen. Ich darf darauf aufmerksam machen: Diese Landesregierung hat keinen Sozialansatz erhöht und keinen Schüleransatz gekürzt. Vielmehr führt allein die Tatsache, dass die Gemeinden, bezogen auf das alte GFG und damit den Datensatz aus dem Jahr 1999, ganz erheblich mehr Aufwendungen für Soziallasten aus ihren kommunalen Finanzmitteln zur Verfügung stellen, zwangsläufig dazu, dass – wie bei kommunizierenden Röhren – nicht die Landesregierung den Soziallastenansatz erhöht, sondern dass sich dieser Ansatz wegen der Wirkungen der höheren Sozialausgaben in den Kommunen rechnerisch erhöht.