Protokoll der Sitzung vom 20.01.2011

Jetzt komme ich zu Ihrer sachlichen Frage, was die Erhöhung der Soziallasten und die Kürzung des Schüleransatzes angeht – das ist ja die Unterstellung bzw. der Wortlaut in Ihrer Fragestellung gewesen. Ich darf darauf aufmerksam machen: Diese Landesregierung hat keinen Sozialansatz erhöht und keinen Schüleransatz gekürzt. Vielmehr führt allein die Tatsache, dass die Gemeinden, bezogen auf das alte GFG und damit den Datensatz aus dem Jahr 1999, ganz erheblich mehr Aufwendungen für Soziallasten aus ihren kommunalen Finanzmitteln zur Verfügung stellen, zwangsläufig dazu, dass – wie bei kommunizierenden Röhren – nicht die Landesregierung den Soziallastenansatz erhöht, sondern dass sich dieser Ansatz wegen der Wirkungen der höheren Sozialausgaben in den Kommunen rechnerisch erhöht.

Wenn sich ein Ansatz rechnerisch erhöht, müssen die anderen Ansätze rein rechnerisch sinken. Das ist also kein politischer Vorgang, das eine zu erhöhen und das andere abzusenken, sondern Resultat von erhöhten Ausgaben innerhalb eines Ansatzes.

Ich habe es gerade schon einmal erläutert. Die Landesregierung wird in diesem Gesetzentwurf GFG 2011 wie in allen anderen GFGs zuvor eine Schlüsselzuweisung ausweisen und eine Schlüsselzuweisung an die Kommunen überweisen. Diese setzt sich aus ganz unterschiedlichen Wirkungen und Ansätzen der jeweiligen Ausgaben in den Kommunen einerseits und der Steuerkraft der jeweiligen Kommune andererseits zusammen.

Wenn Sie also fälschlicherweise, wie in der Fragestellung durch den Abgeordneten Schemmer geschehen, eine Kommune herausziehen, nur einen einzigen Ansatz betrachten und feststellen, dass der sinkt, blenden Sie aus, dass erstens Mehrausgaben in anderen Ansätzen zu einer solchen Verringerung führen können und zweitens auch die jeweilige Steuerkraft der Gemeinde im Verhältnis zu der Steuerkraft aller anderen Gemeinden eine erhebliche Wirkung darauf hat, wie hoch die Schlüsselzuweisungen an diese konkrete Gemeinde sind.

Das MIK ist gerne bereit, auch einzelnen Abgeordneten weitere Erläuterungshinweise zu geben und ihnen, auch im Dialog, beratend zur Seite zu stehen.

Im Ergebnis bedeutet das: Die Fragestellung betrachtet fälschlicherweise einen einzigen Posten innerhalb eines sehr komplizierten Systems von berechneten Ansätzen verschiedener Ausgabearten einer Kommune und blendet dabei noch zusätzlich aus, wie sich die Steuerkraft dieser speziellen Kommune im Verhältnis zur Steuerkraft aller anderen entwickelt hat.

Danke, Herr Minister. – Herr Witzel hat eine Nachfrage.

Herr Innenminister, vielen Dank für die ausführlichen Darlegungen zum Thema Schülerfahrkosten. Mich würde interessieren, ob Sie perspektivisch Veränderungsbedarf sehen, was Berechnungen, Erstattungen, Vergütungen oder die dahinterstehende Systematik von Schülerbeförderungskosten angeht, weil das ein Thema ist, das uns seit Jahren in der politischen Debatte beschäftigt.

Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter Witzel. – Sowohl die Frage des Abgeordneten Schemmer als auch meine Antwort bezogen sich nicht auf die Ansätze von Schülerfahrkosten, sondern auf die allgemeinen Aufwendungen aller Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Schülerkosten. Insofern hat die Landesregierung keine Absicht – das ist auch nicht Gegenstand der Erörterung hier gewesen –, daraus ableitend eine Veränderung der Schülerfahrkosten vorzunehmen.

Gleichwohl interpretiere ich Ihre Frage jetzt einmal so: ob die Landesregierung beabsichtigt, insgesamt im Rahmen des GFG die Gewichtung und die Bewertung einzelner Ausgabearten und die Ausgleichsmechanismen hinsichtlich der Steuerkraft zwischen den Kommunen zu verändern. – Da nehme ich Bezug auf die gestrige Debatte hier im Plenarsaal und auf die Arbeit der sogenannten ifoKommission, die auch unter Beteiligung der hier im Landtag vertretenen Fraktionen – mit Ausnahme der Linken, die damals noch nicht Mitglied des Landtags waren – stattgefunden hat, wo übereinstimmend die Auffassung vertreten worden ist, dass die Ausgleichsmechanismen des GFG auf der Grundlage des sogenannten ifo-Gutachtens zu überprüfen sind.

Diese Landesregierung hat die Absicht, im Rahmen des laufenden Jahres 2011 im Hinblick auf das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 unter Beteiligung der Betroffenen – insbesondere der kommunalen Spitzenverbände, der Kommunen selbst, aber auch der hier im Landtag vertretenen Fraktionen – gemeinsam zu erörtern, welche Vorschläge und Anregungen aus dem ifo-Gutachten und welche Beratungsergebnisse aus der ifo-Kommission im Hinblick auf eine Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs für das GFG 2012 zu übernehmen wären.

Herr Schemmer möchte eine Nachfrage stellen.

Herr Minister, Sie sprachen eben davon, dass es sich um ein kompliziertes System handelt. Die Antwort wollte ich eigentlich von Frau Kraft haben. Aber ich präzisiere noch einmal meine Frage. Wenn die Kosten pro Schüler – inklusive Schülerfahrkosten – in jeder Kommune oberhalb von 1.000 € liegen und bis dato im GFG 2010 in der Anrechnung 805 € zum Tragen kamen und nun über Manipulation im Bereich der einzelnen Ansätze – ob zu Recht oder zu Unrecht, lasse ich völlig offen – der Betrag für jeden Schüler von 805 auf 657 € zurückgeht, sodass es pro Schüler wesentlich weniger gibt und insgesamt landesweit für Schüler im GFG 250 Millionen € weniger vorgesehen sind – wird da nun bei den Schülern drastisch gekürzt? Ja oder Nein?

Herr Minister, bitte.

Herr Abgeordneter Schemmer, ich weiß nicht, ob ich das akustisch richtig verstanden habe. Ich habe mitbekommen, dass Sie die Begrifflichkeit „Manipulation“ gebraucht haben – Manipulation zu Recht oder zu Unrecht. Ich möchte das im Namen der Landesregierung ausdrücklich zurückweisen. Ob zu Recht oder zu Unrecht – im Rahmen dieses

Gemeindefinanzierungsgesetzentwurfs hat an keiner Stelle eine Manipulation stattgefunden. Das weise ich ausdrücklich zurück.

Das ist übrigens auch der Charakter Ihrer Anfrage: Sie haben diese Anfrage in diesem Duktus und offensichtlich auch in diesem Glauben gestellt. – Das zum Ersten.

Zum Zweiten. Ich glaube, Sie unterliegen immer noch einem Irrtum, was die Wirkungsweise des GFG betrifft. Das GFG wirkt nicht über die Erstattung entstehender Kosten, sondern es werden Finanzbedarfe einander gegenübergestellt und mit der jeweiligen Steuerkraft einer Gemeinde verrechnet. Das führt übrigens dazu, dass nicht jede Gemeinde für jeden Einwohner die gleiche Schlüsselzuweisung bekommt; denn in jeder Gemeinde werden die jeweiligen Bedarfe auf der einen Seite und die gegenüberzustellende Steuerkraft auf der anderen Seite miteinander in einem sehr komplizierten System verrechnet.

Um Ihnen das ganz einfach zu erklären: Es ist nirgendwo gekürzt worden, und es ist auch nirgendwo erhöht worden, sondern die Schlüsselmasse, die die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen im nächsten Jahr erhalten werden, ist die zweithöchste in der Geschichte dieses Landes, und sie ist durch diese Landesregierung um 323 Millionen € erhöht worden. Mithin bekommen die Gemeinden deutlich mehr Zuweisungen, als es von Ihnen – SchwarzGelb – ursprünglich geplant worden ist.

Wie welcher Ansatz innerhalb der Verteilung von fast 7,92 Milliarden € im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 in seiner Wirkung im Verhältnis des Zuwachses oder des Verlusts an Steuerkraft der jeweiligen Gemeinde zu berechnen ist, will ich mit Ihnen, Herr Schemmer, gern im Detail diskutieren, wenn wir diesen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht haben.

Danke, Herr Minister. – Herr Löttgen möchte seine zweite und letzte Frage stellen.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Innenminister, die beiden Kommunen Ascheberg und Morsbach haben sich um die Teilnahme am Versuch Gemeinschaftsschule beworben. Die Kommune Ascheberg erhält durch das Gemeindefinanzierungsgesetz ausweislich der ersten Modellrechnung

2,23 Millionen €. Das sind...

Herr Löttgen, Entschuldigung. Aber ich habe Ihnen vorhin schon einmal die Richtlinien vorgelesen. Könnten Sie bitte eine Frage stellen?

Ich bin dabei, die Frage zu stellen, Frau Präsidentin. Ich darf die Frage aber wohl noch formulieren, oder?

Es waren bisher nur zwei Hauptsätze ohne Fragezeichen. Deshalb bitte ich Sie jetzt darum, wirklich eine Frage zu stellen.

(Armin Laschet [CDU]: Jetzt ist es aber langsam gut! Wo sind wir denn hier? – Wei- tere Zurufe von der CDU)

Wir sind hier im Landtag des Landes NordrheinWestfalen. Der Landtag hat eine Geschäftsordnung. Zu der Geschäftsordnung gibt es eine Anlage 1, und deshalb habe ich vorhin aus diesen Richtlinien, ohne sie zu nennen, vorgelesen. Herr Laschet, vielleicht waren Sie noch nicht da. Ich lese sie Ihnen gerne noch einmal vor.

(Armin Laschet [CDU]: Ich habe es eben doch gehört! – Weitere Zurufe von der CDU)

Es ist schön, dass Sie es gehört haben. Sie dürfen nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage stellen. – Bitte.

(Armin Laschet [CDU]: Er muss sie doch einleiten können! – Weitere Zurufe von der CDU)

Ich glaube, Herr Löttgen und ich sind uns einig. Herr Löttgen hat jetzt das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, darf ich fortfahren?

Herr Löttgen, gerne. Ich bitte darum.

Sehr freundlich. – Herr Innenminister, wie bewerten Sie es, wenn in der Modellrechnung des Gemeindefinanzierungsgesetzes die Stadt Ascheberg 2,23 Millionen € und damit 67,8% und die Gemeinde Morsbach 519.000 € und damit 14,9% verlieren, obwohl die Landesregierung immer öffentlichkeitswirksam ankündigt, sie investiere in Bildung und möchte die Köpfe in unserem Land stärken?

Herr Minister, bitte.

Wie ich das bewerte? – Das ist insgesamt eine außerordentlich gute und zukunftsweisende Politik.

(Bodo Löttgen [CDU]: Auwei!)

Sie stellen die Frage, warum sich die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden Ascheberg und – was war es, Marsberg? –

(Bodo Löttgen [CDU]: Morsbach!)

Morsbach, Entschuldigung, verändert haben. Ich will Ihnen das gern noch einmal erklären. Im Übrigen verweise ich auch auf den Text, der das erläutert. Wenn wir den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes Anfang Februar in den Landtag eingebracht haben, ist das auch noch einmal nachzulesen.

Die Veränderungen beispielsweise bei der Gemeinde Ascheberg oder bei der Gemeinde Morsbach können vielfältigste Gründe haben. Dass Ascheberg oder Morsbach 2011 weniger Schlüsselzuweisungen als 2010 erhalten – was übrigens ein normaler Vorgang ist; in der Regel erhält keine Gemeinde denselben Betrag wie im Vorjahr –, kann zum Beispiel daran liegen, dass Morsbach oder Ascheberg im Referenzzeitraum in der Entwicklung über mehr Gewerbesteuereinnahmen verfügen als, statistisch gesehen, die übrigen 394 Gemeinden NordrheinWestfalens.

Sinkt zum Beispiel das allgemeine Gewerbesteueraufkommen in Nordrhein-Westfalen und hat eine einzelne Gemeinde in etwa die gleichen Gewerbesteuereinnahmen oder sogar steigende, sinkt der Zuwendungsbetrag des Landes; denn das Ziel des Gemeindefinanzierungsgesetzes ist es, einen Ausgleich zwischen den Bedarfen und der jeweiligen Steuerkraft, also einen Finanzausgleich, herzustellen. Es geht also nicht darum, einen Erstattungsbetrag zur Verfügung zu stellen, sondern einen Finanzausgleich herzustellen.

(Vorsitz: Präsident Eckhard Uhlenberg)

Herr Löttgen, ich versuche noch einmal, das auf den Punkt zu bringen: Wir sollten nach der Einbringung des Gesetzentwurfs unter Hinzunahme der jeweiligen Daten von Ascheberg und Morsbach schauen, welche Veränderungen in den Bedarfsstrukturen und/oder in der Steuerkraft dieser Gemeinden eingetreten sind, sodass es zu dieser Veränderung gekommen ist.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster hat sich der Herr Abgeordnete Wimmer gemeldet.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Herr Innenminister, ich habe eine Nachfrage zu den Basics. Können Sie bestätigen, dass der Kollege Schemmer in seinen Berechnungen die Annahmen des Referentenentwurfs zutreffend umgesetzt hat?

Bitte schön, Herr Minister.

Herr Wimmer, vielen Dank für die Aufforderung, noch einmal auf meine Eingangsbemerkung einzugehen. Die Fragestellung des Kollegen Schemmer – ich zitiere einmal –, die an die „rot-rot-grüne Landesregierung“ gerichtet ist, unterstellt unter anderem, Hannelore Kraft habe die Unwahrheit gesagt, und Ähnliches. Das ist, wie schon dieses Beispiel zeigt, ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Fragestellungen insgesamt sachlich und inhaltlich nicht zutreffend sind.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes hat sich der Abgeordnete Hauser gemeldet.

Herr Minister Jäger, teilen Sie – wenn nicht, warum nicht – meine Auffassung, dass unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass wir jetzt über die Bedarfsermittlung und über die Anteile der verschiedenen Kostenträger am Gesamtbedarf sprechen, sich die Gewichtung – wenn denn der Referentenentwurf Gesetz würde – zulasten des Kostenbedarfs für Schüler und zugunsten des Bedarfs für Soziallasten bzw. Bedarfsgemeinschaften verschoben hätte?