Protokoll der Sitzung vom 20.01.2011

Vielen Dank, Herr Brockes. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Kollegin Beuermann.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der bundesgesetzlichen Änderung der Straßenverkehrsordnung war die Absicht des Gesetzgebers verbunden, dem Fahrermangel von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des THW und anderer Einheiten des Katastrophenschutzes zu begegnen. Unbestritten ist, dass die Problematik des sogenannten kleinen und großen Führerscheins bei den Einsatzkräften besteht. Jedoch bezweifelt die Linke, dass eine Zusatzausbildung und eine Zusatzprüfung für die Fahrer geeignet sind, diesem Problem zu begegnen.

Meine Damen und Herren, die Fahrer von Einsatzfahrzeugen sind im Einsatzfall einer hohen Belastung ausgesetzt. Wenn ein Feuerwehrmann nachts aus dem Schlaf gerissen wird, zu seiner Feuerwache eilt und sich schnell umziehen muss, um dann möglichst schnell zu einer Einsatzstelle zu kommen, ist dieser Feuerwehrmann sehr großem Stress ausgesetzt. Bei Einsatzfahrten unter Blaulicht und Martinshorn besteht ein achtfach erhöhtes Unfallrisiko; denn die Reaktion der anderen Verkehrsteilnehmer ist häufig nicht kalkulierbar.

Wie sieht das Risiko erst aus, wenn der Fahrer dann noch ein Einsatzfahrzeug steuert, das bis zu 7,5 t Gewicht hat und auf das er nur durch einen eigenen Kollegen geschult wurde? Das Fahr- und Bremsverhalten einen solch großen Fahrzeugs – das sollte uns allen klar sein, und ich denke, das ist

uns allen auch klar – unterscheidet sich völlig von dem eines Pkw und muss gesondert und intensiv erlernt werden.

Daher hat es die EU seinerzeit für erforderlich gehalten, die damals bestehenden Fahrerlaubnisklassen zu verändern. Das Risiko von Unfällen auf Einsatzfahrzeugen muss in jedem Fall minimiert werden, damit die Helfer in Notfällen ihren Einsatzort unbeschadet erreichen und ihrerseits nicht aufgrund fehlender Routine andere Verkehrsteilnehmer sowie sich und die eigenen Kollegen gefährden. Diesem Anspruch wird die geplante Erleichterung bei der Erteilung des sogenannten großen Führerscheins aber nicht gerecht.

Damit wir uns mit dieser Problemlage noch intensiver befassen können, stimmen wir der Überweisung an den Ausschuss zu. Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss zielorientierte und konstruktive Diskussionen führen werden. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beuermann. – Für die Landesregierung Herr Minister Voigtsberger.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes zu sichern, ist unstreitig wichtig und richtig. Deshalb wollen wir, dass die Ehrenamtlichen die erforderliche Ausbildung für ihre schwierige und häufig ausgesprochen gefährliche Aufgabe auch erhalten.

Wir sind uns mit dem Verband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen einig, dass unter diesen Bedingungen nur eine professionelle Ausbildung dies leisten kann. Ich denke, wenn das der zuständige Verband erklärt, sollte uns das aufhorchen lassen. Deshalb lehnen wir den Inhalt des Antrags ab und werden den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sogenannten Feuerwehrführerschein auch nicht unterstützen.

Lassen Sie mich Ihnen diese Haltung ein bisschen verdeutlichen. Herr Schemmer, der Antrag der Fraktion der CDU hat die Ausgangssituation zutreffend dargestellt. Es ist richtig, dass die jüngeren ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der Einheiten des Katastrophenschutzes heute überwiegend die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Damit dürfen sie Fahrzeuge bis 3,5 t bewegen. Das heißt, schwerere Einsatzfahrzeuge der Klassen C1 – bis 7,5 t – und C – über 7,5 t – dürfen eben nicht gefahren werden.

Ein Großteil der genannten Organisationen hat aber gerade in Nordrhein-Westfalen Fahrzeuge im Einsatz, für die die Fahrerlaubnis Klasse C1 und meistens auch C benötigt werden. Bei uns rückt die Feuerwehr schon bei einem mittleren Brand regelmäßig mit Löschfahrzeugen sogar über 10 t Gewicht aus. Hier würden die nun diskutierten Sonderregelungen ohnehin nicht greifen können.

Daher ist die umfassende Führerscheinausbildung – dieser Meinung bin ich ganz ausdrücklich – dringend notwendig. Dies hat den Vorteil, dass die Mitarbeiter der genannten Organisationen entsprechend ausgebildet werden und alle Fahrzeuge bedienen können.

Wie sollte andernfalls Ihrer Meinung nach ein Einsatzleiter von der Freiwilligen Feuerwehr oder einer Hilfsorganisation zukünftig mit der Situation umgehen, wenn er nur Inhaber kleiner und großer Fahrberechtigungen bei einem Einsatz zur Verfügung hat, also maximal bis 7,5 t, aber dringend einen Fahrzeugführer für die genannten Schwerfahrzeuge braucht, die eben deutlich über 7,5 t liegen?

Außerdem kann der regulär erworbene Führerschein der Klasse C oder auch C1 privat genutzt werden, was die ehrenamtlichen Mitglieder der Organisationen sehr schätzen und begrüßen.

Die geplante Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, welche eine verkürzte und organisationsinterne Ausbildung und Prüfung vorsieht, ist dadurch kontraproduktiv, kann nicht mitgetragen werden und wird von den Beteiligten auch nicht als sonderlich attraktiv angesehen, denn dieser Führerschein kann eben nicht übertragen werden.

Meine Damen und Herren, wir haben heute schon trotz der umfangreichen Führerscheinausbildung für die Klassen C1 und C ein erheblich höheres Unfallaufkommen bei Blaulichtfahrten – das ist eben schon wiederholt angesprochen worden – als bei normalen Fahrten im Straßenverkehr. Wie wollen wir diesen alarmierenden Zustand ändern, wenn dieselben Fahrzeuge künftig von Personen mit einer noch schlechteren Ausbildung bewegt werden dürfen? Wir wollen die Mitarbeiter zukünftig nicht durch eine verkürzte und damit qualitativ schlechtere Führerscheinausbildung in Gefahr bringen und sollten deswegen diesem Antrag auch nicht zustimmen.

Die Fürsorgepflicht gebietet, dass Feuerwehren und Hilfsorganisationen ihren ehrenamtlichen Angehörigen die notwendige Fahrsicherheit vermitteln. Die ehrenamtlichen Helfer, die wir eigentlich gerade fördern wollen, wären dann wegen der geringeren Einsatzfrequenzen und der Fahrpraxis sonst sogar noch besonders gefährdet.

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass auch meine Kollegen, Ministerin Steffens und Minister Jäger, hier am selben Strang ziehen. Sie sind bei dieser Situation genauso gefordert, Stellung zu beziehen. Auch der nordrhein-westfälische Verband der Feu

erwehren – ich habe es eben angesprochen –, die Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren und die kommunalen Spitzenverbände lehnen die Einführung dieses – man kann auch sagen – Billigführerscheins für Ehrenamtliche ausdrücklich ab.

Deswegen bitte ich auch, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Ich denke aber, wenn er überwiesen wird, können wir das in dem Fachausschuss noch einmal intensiv diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt hat noch einmal Herr Schemmer für die CDU das Wort.

Frau Präsidentin! Noch kurz dazu: Ich stelle fest, dass wir mehr Unfälle bei Berufsfeuerwehren in Nordrhein

Westfalen haben als bei den Ehrenamtlichen. Da sich das Ganze nicht auf alle Fahrzeuge bezieht, sondern nur auf die mit einem Gewicht bis zu 7,5 t, habe ich eine Reihe von den Dingen, die hier vorgetragen worden sind, schlicht und einfach nicht verstanden. Denn ab 7,5 t ist der Lkw

Führerschein Pflicht – so oder so. Darum geht es auch da nicht.

Es geht um kleinere Feuerwehren, beispielsweise auch um den Malteser Hilfsdienst. Ich finde es niedlich, wenn Sie hier im großen Koalitionseinklang – Rot-Rot-Grün – zu einem Ergebnis kommen. Es ist diametral anders als das Ergebnis im SPD-regierten benachbarten Rheinland-Pfalz. Aber so sind Sie nun einmal in Nordrhein-Westfalen. Das halten wir einmal fest. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU)

Danke, Herr Schemmer. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor, sodass wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag kommen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 15/1073 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr – federführend – sowie an den Innenausschuss – mitberatend. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand dagegen stimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

9 Gesetz zur Wiedereinführung der Stichwahl

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/975

erste Lesung

Hier ist vorgesehen, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf einbringt. Zu dieser Einbringung erteile ich Herrn Minister Jäger das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vom 22.12.2010 zur Wiedereinführung der Stichwahl bei der Oberbürgermeister-, Bürgermeister- und Landratswahl stellt die Landesregierung die bis Oktober 2007 gültige Rechtslage wieder her, indem § 46c des Kommunalwahlgesetzes in seine frühere Fassung zurückgeführt wird.

Der Gesetzentwurf ist der erste einer ganzen Reihe von Vorhaben dieser Landesregierung mit dem Ziel, die kommunale Demokratie wieder zu stärken. Wir kehren mit der Stichwahl zu einem Verfahren zurück, das in der übergroßen Zahl aller anderen Bundesländer Deutschlands nach wie vor gilt. Ich verweise auf das Land Thüringen, das im Oktober 2008 die abgeschaffte Stichwahl wieder eingeführt hat.

Wir wollen mit der Wiedereinführung der Stichwahl dafür sorgen, dass es eine verlässlichere, demokratische Legitimation der gewählten Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen geben soll, dass nicht die relative Mehrheit ausschlaggebend ist, sondern tatsächlich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dies ist bei dem gegenwärtigen Verfahren, bei der Wahl von Hauptverwaltungsbeamten nicht gewährleistet, zumal die große Spreizung von konkurrierenden Parteien gerade bei der Kommunalwahl zunehmend Ergebnisse produziert, bei denen der Abstand zur absoluten Mehrheit eher größer als kleiner wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, dass die Bedeutung und die Funktion des Amtes eines Hauptverwaltungsbeamten, eines Bürgermeisters, einer Bürgermeisterin, einer Landrätin oder eines Landrats den Gesetzgeber verpflichtet, ein Verfahren zu gewährleisten, dass eine größtmögliche Mitbestimmung der Menschen in diesem Land ermöglicht.

Ein Teil dieses Mitbestimmungsbedarfs ist an vielen Stellen von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land zum Ausdruck gebracht worden, sei es Stuttgart 21, sei es CO-Pipeline oder Ähnliches. Wenn man eine solche Bewegung tatsächlich ernst nimmt und mehr Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozessen und demokratischen Wah

len sicherstellen will, dann ist die Stichwahl an der Stelle, wo Politik am wirksamsten erkennbar ist, nämlich vor der eigenen Haustür, angezeigt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger.

Der Ältestenrat empfiehlt uns die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/975 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Ich frage, wer dieser Überweisung zustimmt, und bitte um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir so verfahren und werden im kommunalpolitischen Ausschuss den Gesetzentwurf weiterbehandeln.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9 und rufe auf:

10 Gesetz zur Änderung des Landes-Immis

sionsschutzgesetzes (LImschG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/976

erste Lesung

Auch hier handelt es sich lediglich um die Einbringung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung. – Ich darf der Landesregierung das Wort erteilen. Frau Ministerin Löhrmann nimmt das Wort in Vertretung für Herrn Minister Remmel. Bitte schön, Frau Ministerin.