Es gibt allerdings Beschwerden von Schulträgern, die sich gegen Stimmungsmache wehren wollen, die zum Teil von CDU und FDP vor Ort gemacht wird. Das ist Fakt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verteilt die Landesregierung politische „Maulkörbe“? – So heißt Ihr Antrag. Ich muss schon sagen, ich finde es unglaublich, was Sie sich hier leisten. Herr Link hat schon darauf hingewiesen.
Wenn Herr Sternberg davon spricht, dass Maulkörbe ein Skandal sind, dann kann ich nur sagen: Herr Professor Sternberg, ich freue mich auf die Debatte, wenn es …
(Karl-Josef Laumann [CDU]: Das muss die Stasi-Partei gerade sagen! – Zurufe von SPD und GRÜNEN: Oh!)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie alle sehr herzlich, auch durch Ihre Wortmeldungen jetzt nicht dazu beizutragen, dass es eine völlig unsachliche Debatte wird.
Herr Professor Sternberg, wenn Sie sagen, Maulkörbe sind ein Skandal, kann ich nur darauf hinweisen, dass Sie offensichtlich dazu einen zweiten Antrag stellen müssten.
Dann müssten Sie nämlich bei alledem, was Sie drum herum gesagt haben, eigentlich für die Abschaffung des Berufsbeamtentums sein, das 1933 wieder eingeführt worden ist, und zwar genau mit all diesen Aspekten, die Sie hier kritisiert haben.
Man muss deutlich sagen: Die politische Beteiligung von Beamtinnen und Beamten in ihrer Funktion als Beamtinnen und Beamte ist dadurch untersagt worden. Wenn Sie nicht wollen, dass das weiterhin so besteht, dann müssen Sie das Berufsbeamtentum verändern oder abschaffen. Was da im Detail gelaufen ist, weiß ich nicht. Dazu höre ich mir gleich gern die Ministerin an.
Frau Pieper-von Heiden, wer das Landespersonalvertretungsgesetz so beschneidet, wie Sie das in der letzten Legislaturperiode gemacht haben, der sollte das Wort „Mitbestimmung im öffentlichen Dienst“ besser nicht mehr in den Mund nehmen.
(Beifall von der LINKEN, von der SPD und von den GRÜNEN – Zuruf von Ingrid Pieper- von Heiden [FDP])
Dass die CDU so viel über Beteiligung redet und doch jeder die Freiheit haben müsste, zu sagen und zu machen, was er will – das verschlägt einem nachgerade die Sprache.
Es gibt zurzeit eine Ministerin in der Bundesregierung, Frau Schröder, die angewiesen hat, dass die Initiativen und Organisationen, die Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ erhalten wollen, eine Gesinnungsprüfung all der Partner vornehmen sollen, mit denen sie zusammenarbeiten. Diese Gesinnungsprüfung, die dort vorgenommen werden soll, ist nach Professor Battis, einem bekannten und sicherlich auch von Ihnen anerkanntem Staatsrechtler, schlicht und ergreifend verfassungswidrig.
Nur, das große Problem, Herr Laumann, besteht darin, dass die Empfänger der Projektmittel die Verfassungsmäßigkeit kaum durchsetzen können, weil sie einfach kein Geld bekommen, wenn sie das nicht mitmachen.
Es wird jetzt einen langen Rechtsstreit über die Frage geben, ob die Ministerin das überhaupt darf oder nicht. Solange man sich in diesem Rechtsstreit be
findet, werden all die Projekte für Demokratie und Toleranz finanziell ausgetrocknet werden. Das ist die Methode, mit der Sie Menschen mundtot machen, die Ihnen nicht gefallen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich finde diese Aktuelle Stunde eigentlich ganz nett. Mit der heutigen Aktuellen Stunde fragen nämlich die Fraktionen von CDU und FDP die Landesregierung, ob Lehrerinnen und Lehrern aus Fürsorge durch die Schulaufsicht bei Informationsveranstaltungen zum Thema Gemeinschaftsschule ein Maulkorb erteilt worden sei.
Lassen Sie mich eines nachdrücklich sagen: Ich bin eine große Anhängerin der Meinungsfreiheit. Ich halte sehr viel von Loyalität; ich halte aber gar nichts von Duckmäusertum.
Schließlich fordere ich unermüdlich rege Diskussionen und Meinungsäußerungen ein. Allein aus diesem Grund verbietet es sich für mich, Lehrerinnen und Lehrern einen Maulkorb zu verpassen, falls das hinter Ihrer Fragestellung stehen sollte. Auch aus meinem Haus hat es zumindest seit dem 15.07. keinen Maulkorb gegeben.
Bei allen Fragen zur Gemeinschaftsschule habe ich stets betont, dass ich einen größtmöglichen Konsens aller am Schulleben Beteiligten anstrebe. Konstruktive Kritik in der Sache ist dabei nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht. Wer mich in Diskussionen erlebt, ob in Siegen, wo Kollegen von der CDU dabei gewesen sind, ob in der Bildungskonferenz – Herr Kaiser, da sind Sie auch dabei –, da machen sich die Menschen in der Regel auch genau dieses Bild von mir.
Deshalb verstehe ich den Sinn Ihrer Frage nicht, meine Damen und Herren von den Fraktionen der CDU und der FDP. Sie sprechen vermeintliche Vorgänge an, die die „Bild“-Zeitung vom 31. Januar 2011 und die „Westfalenpost“ vom 29. Januar 2011 aufgegriffen haben.
Dazu teile ich Ihnen gerne Folgendes mit – und das ist, glaube ich, meine Aufgabe und nicht die Aufgabe der Abgeordneten. Ich habe denen nicht gesagt, was sie sagen sollen, sondern das entscheiden sie in eigener, freier Verantwortung. Das ist vielleicht auch ein Unterschied zur Vorgängerregierung.
Natürlich und selbstverständlich haben auch Lehrerinnen und Lehrer das Recht wie alle Bürgerinnen und Bürger, sich als Privatperson in der Öffentlichkeit zu äußern, ihre Meinung frei kundzutun oder sich politisch zu betätigen. Auch steht ihnen das Recht der Versammlungsfreiheit zu. Das alles ist letztendlich Ausdruck unserer demokratischen Kultur.
Wie alle Beamtinnen und Beamte sind Lehrerinnen und Lehrer bei der Ausübung von Grundrechten – Herr Link hat darauf hingewiesen – allerdings gewissen Beschränkungen unterworfen. Diese sind in Gesetzen geregelt und ergeben sich im Wesentlichen aus dem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Land als Arbeitgeber.
So haben Beamtinnen und Beamte in ihrer amtlichen Funktion oder wenn diese nach außen erkennbar wird – so drückt es das Landesbeamtengesetz aus –, die „gebotene Mäßigung und Zurückhaltung“ zu üben. Diese Erkenntnis ist zum einen nicht neu; sie galt natürlich auch unter den Vorgängerregierungen. Sie ist zum anderen auch in der Privatwirtschaft selbstverständlich, wenn es darum geht, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Arbeitgeber öffentlich kritisieren dürfen.
Wenn einzelne Beamtinnen und Beamte den gesetzlich vorgegebenen Rahmen erkennbar überschreiten, dann führt die zuständige Schulaufsicht ein Beratungsgespräch mit ihnen. Genau das ist im Regierungsbezirk Arnsberg geschehen, im Übrigen ohne jede Einflussnahme aus meinem Haus, sondern wie üblich und richtig in eigener Verantwortung der Schulaufsicht. Auch das ist in Nordrhein-Westfalen geregelt. Ich kann aufgrund der Berichte nicht erkennen, dass die von mir gerade angesprochenen Grundsätze dort nicht beachtet wurden. Jedenfalls ist in keinem mir bekanntgewordenen Fall ein Maulkorb erteilt worden.
Herr Kaiser, Sie haben schon im Dezember ein parlamentarisches Nachspiel angefordert. Jetzt können Sie sagen: Die Löhrmann, die kann uns viel erzählen. In Arnsberg ist ein „Roter“ an der Spitze. Wer weiß, was die tun? – Ich will jetzt einen aufrechten Christdemokraten zu Wort kommen lassen, der dabei gewesen ist. Der Bürgermeister der Gemeinde Finnentrop schreibt – ich zitiere –:
Mit einigem Entsetzen habe ich heute Morgen in der „Westfalenpost“ über den Aufreger „Maulkorb für Lehrer“ gelesen. Im Gegensatz zu Dir war ich in der fraglichen Veranstaltung anwesend. Diese Veranstaltung war als Informationsveranstaltung für die Eltern der dritten und vier
ten Jahrgänge unserer Grundschulen angekündigt. Ausdrücklich waren aber auch die Lehrerinnen und Lehrer unserer hiesigen Schulen, die Kommunalpolitiker sowie die interessierte Öffentlichkeit eingeladen worden, um sich zu informieren.
Bevor überhaupt Eltern zu Wort kommen konnten, wurde die Veranstaltung sehr schnell fast ausschließlich durch Lehrerinnen und Lehrer in eine Diskussionsveranstaltung umfunktioniert. Was sich in diesem Rahmen einige der Pädagogen geleistet haben, ging sowohl der Form wie dem Inhalt nach über das einem Beamten zustehende Recht auf Meinungsäußerung deutlich hinaus.“
„Eine der Pädagoginnen, die sich zwar als Elternteil bezeichnete, zitierte minutenlang aus Grundschulempfehlungen, die ihr ganz offensichtlich allein aus dienstlichem Anlass zugänglich waren. Ein Berufsschullehrer äußerte sich unter anderem über das Thema Inklusion in einer Art und Weise, die sicher ganz deutlich illoyal zu seinem Dienstherrn war. Auch NN“