Protokoll der Sitzung vom 23.02.2011

Wir kommen nun im Rahmen des Tagesordnungspunktes 1 zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Gesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes“ Drucksache 15/977. Ich eröffne die Beratung und erteile für die Landesregierung zur Einbringung Herrn Minister Remmel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe hier und heute den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Wasserentnahmeentgeltgesetz ein. Ich tue das verbunden mit einer Aufforderung im Rahmen der anstehenden parlamentarischen Beratungen. Die Landesregierung ist gern bereit, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen und darauf zu verzichten, wenn es eine Alternative aus dem Parlament gibt.

Es geht nämlich um die Finanzierung einer wichtigen Aufgabe. Mit den Einnahmen des Wasserentnahmeentgelts werden Maßnahmen gefördert, die dem Gewässerschutz und der Wasserqualität zugutekommen. Das müssen wir nicht aus eigenem Ermessen tun, sondern wir bewegen uns hierbei im Rahmen der europäischen Wasserpolitik. Hier gibt es Vorgaben der EU wie die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Die Vorarbeiten sind dazu von beiden Vorgängerregierungen sowohl im Zeitraum 2000 bis 2005 als auch 2005 bis 2010 gemacht worden.

Man kann unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der notwendigen Maßnahmen haben. Hierzu wird uns die EU wahrscheinlich noch den einen oder anderen Hinweis in den Folgejahren geben. Aber wir bleiben bei dem Maßnahmenvolumen, das

die letzte Landesregierung an die EU gemeldet hat. Diese Maßnahmen müssen finanziell unterfüttert bzw. finanziert werden.

Die Vorgängerlandesregierung unter Herrn Rüttgers hat seinerzeit einen Finanzbedarf bis zum Jahr 2027 angegeben, wobei ich nicht sicher bin, dass es gegenüber der EU ausreicht, einen solch langen Finanzierungszeitraum anzugeben. Bis 2027 wurde ein Gesamtfinanzbedarf von 2,1 Milliarden € für die Renaturierung der Gewässer ermittelt, wie gesagt, immer auf der Grundlage des Maßnahmenplans der alten Regierung. Ob das ausreicht, wird uns die EU noch mitteilen.

Diese 2,1 Milliarden € sind finanziell nicht unterlegt. Deshalb haben wir in Nordrhein-Westfalen mit dem Wasserentnahmeentgeltgesetz ein einzigartiges Instrument, um die Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe sicherzustellen. Bis 2027 bedeutet dies, mindestens 80 bis 100 Millionen € im Jahr für die Renaturierung von Gewässern auszugeben. Insofern ist die jetzt anstehende Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes die logische Folge dessen, dass die Aufgaben tatsächlich ausfinanziert werden können.

Die Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes macht diese Aufhebung aus dem Jahre 2009, die Ihre Regierung für das Jahr 2018 angestrebt hat, rückgängig und beinhaltet eine angemessene Erhöhung, um auch die Anforderungen der EUWasserrahmenrichtlinien an die Höhe zu erfüllen. Bezogen auf die Belastung vor der Abschmelzung des Gesetzes bedeutet die Erhöhung des Entgeltes für die Wirtschaft eine zusätzliche Ausgabe von rund 7 Millionen € pro Jahr. Bezogen auf ein Bruttoinlandsprodukt von rund 470 Milliarden € sind das gerade einmal 0,0015 %.

Wie gesagt könnten wir auf dieses Gesetz verzichten, wenn es eine Alternative gäbe. Insofern reiht sich das in die allgemeine Haushaltsdiskussion ein. Daher ist es auch richtig in der Haushaltsdebatte aufgehoben. Denn in der Tat wäre bei dem Volumen, das der Haushalt jetzt einschließlich der Nettoneuverschuldung umfasst, eine Alternative bei einer Aufgabe zu benennen, um die wir nicht herumkommen –

(Zustimmung von Lutz Lienenkämper [CDU])

es sei denn, der Finanzbedarf von 2,1 Milliarden € auf der Strecke würde bestritten. Aber das kann ich mir nicht vorstellen, da Sie den Finanzbedarf selbst entsprechend beziffert haben.

Das ist aus Sicht der Landesregierung also die einzige Möglichkeit, die Anforderung zu erfüllen. Wir bitten um eine positive Beratung dieser Gesetzesänderung. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Redner spricht nun für die CDU-Fraktion Herr Kollege Lienenkämper.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Unstreitig dürfte in diesem Haus sein, dass die Vorgaben der europäischen Wasserpolitik selbstverständlich auch in Nordrhein-Westfalen erfüllt werden müssen. Unstreitig ist auch, dass die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden muss. Unstreitig ist weiterhin, dass der Umfang, mit dem das gemacht wird, nicht nur zu Diskussionen, sondern auch zu irgendeinem Ergebnis führen wird.

Massiv streitig ist aber, ob die Wiedereinführung des Wasserentnahmeentgeltes bzw. der Ausstieg aus der Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes – je nachdem, wie man das bezeichnen will – eine geeignete Maßnahme ist. Dies gilt vielleicht für die Finanzierung; nach unserem Dafürhalten sendet diese Maßnahme aber ein völlig falsches Signal. Das ist die Fortsetzung der industriefeindlichen Politik der grün-roten Minderheitsregierung mit anderen Mitteln. Es ist die Fortsetzung der Verbraucherbelastung, die aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer und anderen Ideen zur Einnahmenerhöhung resultieren werden, wie wir heute Morgen in der Haushaltsdebatte gehört haben.

Wir sind der Auffassung, dass es nicht das richtige Signal ist, das Wasserentnahmeentgelt wiedereinzuführen und an bestimmten Punkten moderat zu erhöhen. Darüber müssten wir noch diskutieren, weil das nämlich zum Teil gar nicht moderat, sondern wirklich sehr wirksam ist. Es ist sogar das völlig falsche Signal.

Die Industrie hat das Thema interessanterweise schon sehr eindeutig bewertet. Sie werden merken, dass die Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen, die hier gerade in den wasserentnahmeintensiven Industriezweigen zum Glück noch zahlreich vertreten sind, dadurch in Gefahr sind. Die Belastung für die Wirtschaft beträgt mindestens 45 Millionen €, die Belastung für die Verbraucher ungefähr 40 Millionen € im Jahr. Ihre Erhöhungen habe ich dabei noch nicht eingerechnet. Dadurch wird es bei beiden vermutlich etwas mehr.

Man merkt, dass es sich nicht um eine Lappalie handelt, sondern dass es sich in die Politik einreiht, die wir heute Morgen hinreichend besprochen haben. Weil ich meine, dass wir die Haushaltsdebatte heute Morgen wirklich hinreichend geführt haben, will ich die zugespitzte Auseinandersetzung nicht heute bei der Einbringung führen. Ich denke, das wird in den Ausschüssen diskutiert werden. Treffen Sie aber schon einmal Vorbereitungen für eine zugespitzte Diskussion im Plenum.

Ich bin folgender Auffassung: Wenn Sie machen würden, was wir heute Morgen von der Landesre

gierung verlangt haben, nämlich wirklich vernünftig und ernsthaft zu sparen und nicht nur zu verschieben, sondern wirklich an die Ausgaben heranzugehen, brauchten Sie auch kein Wasserentnahmeentgelt.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Machen Sie doch Ihre Vorschläge!)

Machen Sie Ihre Hausaufgaben. Dann sehen wir, was passiert.

(Beifall von der CDU und von der FDP – Mi- nister Johannes Remmel: Nennen Sie doch Ihre Alternativen! Das ist alternativlos!)

Vielen Dank, Herr Lienenkämper. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Kollege Stinka.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lienenkämper, Ihre Ausführungen haben noch einmal deutlich gemacht, dass Sie zwar wohlfeile Sätze hinterlassen. Aber wenn es um konkrete Maßnahmen geht, bleiben Sie sehr wolkig.

Das passt auch zu den Ausführungen, die Sie heute Morgen in Bezug auf die Haushaltsführung gemacht haben. Sie sagen, dass die Maßnahmen schön und gut wären, aber bei der Finanzierung müsse man schauen.

Die SPD-geführte Landesregierung hat bereits 2004 entschieden, das Wasserentnahmeentgelt einzuführen, weil es aufgrund der EU-Richtlinien Maßnahmen gibt, die umzusetzen sind. Sie haben seinerzeit im Umweltausschuss Maßnahmenkataloge beschlossen – daran kann ich mich gut erinnern –, die im Grunde überhaupt nicht finanziert waren. Wenn wir über Kostenverlagerung reden, müssen Sie auch den Kreisen und kreisfreien Städten genau sagen, wie die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie, die Sie begrüßt haben, finanziert werden sollen. Dieser Antwort weichen Sie mit Allgemeinplätzen aus und stellen sich nicht den Anforderungen.

Wenn Sie auf die Industriefeindlichkeit abstellen, macht das noch einmal mehr deutlich, dass Sie den Masterplan Wasser, mit dem sich die SPD-Fraktion in den letzten Jahren beschäftigt hat, anscheinend nicht kennen. Sie haben sich mit den Technologien, die beim Wasser und der Wasseraufbereitung in Nordrhein-Westfalen führend sind, nicht beschäftigt. Gerade weil wir wissen, dass das Gut Wasser einen ganz entscheidenden Beitrag für den Umweltschutz und auch für Arbeitsplätze leistet, gehen wir in diesen Bereich hinein.

Ich will mit der Mär aufräumen, Sie hätten das Wasserentnahmeentgelt abgeschafft. Der Ehrlichkeit halber muss man sagen, dass das Gesetz bis 2009 befristet war und komplett ausgelaufen wäre. Um

der Wirtschaft ein Signal zu geben, hätten Sie gar nichts tun müssen.

Sie haben aber das Gegenteil getan: Sie haben das zwar in Ihrem Wahlprogramm aus dem Jahr 2005 wohlfeil formuliert – ich habe das in der letzten Wahlperiode lange im Umweltausschuss begleiten dürfen –, aber kurz vor der Wahl durch die Abschmelzung das Gesetz wieder ins Laufen gebracht und suggerieren heute, Sie würden die Wirtschaft entlasten. Von dieser Legendenbildung sollte man ganz deutlich Abstand nehmen. Das Gesetz wäre 2009 ausgelaufen, Herr Lienenkämper.

(Zuruf von Lutz Lienenkämper [CDU])

Dass Sie das nicht gerne hören wollen, ist mir klar, weil Sie der Wirtschaft suggerieren, Sie wären derjenigen, der die Belastung von der Wirtschaft nimmt.

Wenn Sie Ihren Blick in der Bundesrepublik Deutschland schweifen lassen, wissen Sie, dass andere Bundesländer – auch CDU-geführte Bundesländer – das Wasserentnahmeentgelt bzw. den Wassercent einführen oder eingeführt haben, weil eben die Verpflichtungen aus der Wasserrahmenrichtlinie bestehen.

Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, dass diese im Rahmen der Haushaltsberatungen weiter verfolgt wird, die Ziele sinnvoll sind und wir ehrlicherweise gerade denjenigen, die vor Ort die Wasserrahmenrichtlinie umsetzen müssen und vor Ort auch einen Beitrag leisten werden, deutlich machen, wie es finanziert werden soll. Wir verlagern die Verantwortung eben nicht auf Kommunen und Kreise, wie Sie das in Ihrer letzten Wahlperiode getan haben. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Stinka. – Für die Grüne-Fraktion hat nun Herr Kollege Markert das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus der Sicht eines Parlamentsneulings ist das heute eine bemerkenswerte Debatte. Eine Sternstunde des Parlaments sollen die Haushaltsberatungen ja sein.

Nun erleben wir eine Opposition aus CDU und FDP, die den Haushaltsentwurf der Landesregierung angreift, erneut mit Münster droht, aber keinen einzigen Vorschlag mit Blick auf die Einnahmenseite macht oder dazu, wo man sparen könnte. Das ist Arbeitsverweigerung in Reinkultur, und diese „Dagegen-Folklore“ lassen wir Ihnen nicht durchgehen, denn sie ist der Würde dieses Hohen Hauses nicht angemessen.

(Beifall von den GRÜNEN – Josef Hovenjür- gen [CDU]: Au, au, au!)

Ehrliche Politik definiert Ziele und benennt dann die entsprechenden Instrumente. Das gilt in besonderem Maße in der Haushaltspolitik.

André Stinka hat eben schon darauf hingewiesen, dass die Wasserrahmenrichtlinie allen Bundesländern das Ziel vorgibt. Das Wasserentnahmeentgeltgesetz in Nordrhein-Westfalen ist das Instrument, mit dem bereits zwei Vorgängerlandesregierungen dieses Ziel erreichen wollten. Das ist nicht umsonst deswegen ausdrücklich in § 9 des Wasserentnahmeentgeltgesetzes so definiert. Es geht darum, die jährlich rund 100 Millionen €, die die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfordert, in den großen Topf des Finanzminister hineinzubringen, damit man diese europäische Vorgabe in Nordrhein-Westfalen umsetzen kann.

Herr Lienenkämper, „Industriefeindlichkeit“ hören wir von Ihnen immer dann, wenn es um Umweltpolitik geht, wenn es um erneuerbare Energien geht.

(Zuruf von Lutz Lienenkämper [CDU])

Aber Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen steht bei dem Wassercent wahrlich nicht allein da. Wenn ich Ihnen jetzt folgen würde, dann müsste ich sagen: Die noch schwarz-gelbe Landesregierung in BadenWürttemberg ist ebenfalls industriefeindlich. Denn dort gilt bereits ein Wassercent von 5,1 Cent. Das heißt, die haben den Wert, den wir in der Höchstgrenze hier in Nordrhein-Westfalen erst einführen wollen, schon seit längerer Zeit. Also das industriefeindliche Land Baden-Württemberg?

Oder schauen Sie nach Schleswig-Holstein, auch noch schwarz-gelb-regiert. Da wird für die wasserintensiven Branchen als Einstieg 5 Cent gewählt, und dann wird das Ganze bis auf 11 Cent hochgefahren. Also, in Schleswig-Holstein ist eine Marge von 5 bis 11 Cent. Auch solch ein industriefeindliches Land?

Dagegen hebt sich dann die sehr moderate Staffelung in Nordrhein-Westfalen zwischen 3,5 Cent und 5 Cent doch sehr positiv ab, ganz in dem Sinne, wie Sie es hier vorgetragen haben, auch ganz im Sinne der wasserintensiven Industrie.

Aber ich will Ihnen auch sehr deutlich sagen, dass es nicht nur eine haushalterische und eine wirtschaftspolitische Seite gibt, sondern es auch noch eine ökologische und eine soziale Seite gibt, wie wir diese europäische Rechtsvorgabe zu bewerten haben.

(Zuruf von Lutz Lienenkämper [CDU] – Ralf Witzel [FDP]: NRW wird zum sozial- ökologischen Biotop!)

Auf der ökologischen Seite ist es sehr notwendig, dass wir Maßnahmen gegenfinanzieren, die der Gewässerqualität dienen, die der Instandhaltung der Gewässer und letztendlich auch dazu dienen, die Trinkwassergewinnung wieder sicherer zu machen. Denn ich will noch einmal daran erinnern: Hier im Rheinland wird in nicht unerheblichem Maße unser