Protokoll der Sitzung vom 23.02.2011

Vor diesem Hintergrund freuen wir uns auf einen intensiven Austausch in den Beratungen der Fachausschüsse. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Danke, Herr Giebels. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Wolf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Antrag wird ein hochsensibles Thema aufgegriffen. Die Anregung zu diesem Thema stammt – das sollte hier der Vollständigkeit halber erwähnt werden – von der Aidshilfe NRW.

Eine grundsätzliche Frage, die wir diskutieren: Wie gehen wir in den Gefängnissen mit den HIVInfizierten um? Die Frage des Umgangs mit Infizierten bleibt aber auch außerhalb des Vollzugs ein ständiges Thema. Das zeigt auch sehr eindrucksvoll die aktuelle Kampagne der Aidshilfe, bei der Infizierte als Testimonial in Alltagssituationen auftreten und für den Abbau von Vorurteilen werben.

Nicht erst seit dem Antrag der FDP sprechen wir in unserem Rechtsarbeitskreis über die Fragen des Umgangs mit Infizierten in den Gefängnissen in Nordrhein-Westfalen. Wie wird derzeit Aids- und Drogenberatung organisiert? Wie erfolgt die medizinische Behandlung von Infizierten? Das sind nur einige Frage, die wir uns auch schon gestellt haben.

Ich rege an, diese Diskussion in einem sachlichen Umfeld zu führen. Ich meine, dabei ist die Verwendung des Begriffs „Zwangsouting“ vielleicht nicht wirklich hilfreich. Ich will nicht bestreiten, dass sich bei einer Regelung aus dem Jahr 1988 die Frage stellen muss, ob die bisherige Praxis noch immer zeitgemäß ist. Die medizinische und wissenschaftliche Entwicklung zum HI-Virus hat sich seit den 1980er-Jahren deutlich geändert. Nicht zuletzt der Beginn erfolgreicher antiviraler Medikationen seit Mitte der 1990er-Jahre hat glücklicherweise dazu beigetragen.

Die Lebenserwartung steigt, und somit stellen sich nun immer wieder auch alltägliche Fragen für Infizierte, eben auch in den Gefängnissen. Die Übertragungswege des Virus sind heute deutlich bekannter. Auch dass eine Übertragung mit anderen Viren leichter möglich ist, gehört heute wohl zum Allgemeinwissen.

Ein wirksamer Schutz kann generell nur die Vermeidung von erhöhten Übertragungsrisiken sein. Und der künftige Schwerpunkt sollte auf der Vermeidung dieser Risiken und auf einer zeitgemäßen Aufklärung liegen. Wir sollten in der weiteren Diskussion im Ausschuss genauer betrachten, wer betroffen ist, wie die Betroffenen empfinden, wie die praktische Erfahrung in den Justizvollzugsanstalten und die Praxis in den anderen Bundesländern ist. Dabei sollten wir aber auch die Sorgen der nichtinfizierten Gefangenen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug im Blick habe. Herr Giebels, Sie haben das angesprochen.

Dafür lässt sich meiner Meinung nach mit einer aktuelleren Aufklärung sorgen. Was Sie vorgetragen haben, zeugt eher von wenig Fachwissen und wenig intensiver Beschäftigung mit dieser Thematik.

(Armin Laschet [CDU]: Beschäftigen Sie sich mal mit dem Alter in der JVA!)

Sie sehen, Herr Giebels – und da sind wir uns wohl einig –, wir brauchen in dieser Debatte, wenn wir sie wirklich sachlich und fachlich führen wollen, im Rechts- und auch im Gesundheitsausschuss fachliche Unterstützung von außen; alleine werden wir das nicht meistern können.

Einen Vorwurf in dem Antrag der FDP muss ich doch deutlich zurückweisen, nämlich den Vorwurf, die Regelung verstieße gegen die ärztliche Schweigepflicht oder Vorschriften des Strafrechts. Es gibt für die Weitergabe von Informationen über Krankheiten der Gefangenen eine konkrete gesetzliche Grundlage im Strafvollzugsgesetz, die ein solches Verhalten erlaubt. Und dieser Punkt geht deutlich über das Ziel hinaus.

Im Ergebnis halte ich fest: Lassen Sie uns gemeinsam die bisherigen Regelungen überdenken. Das Ziel muss sein, die Ausbreitung dieser und auch anderer Krankheiten nach dem jeweils aktuellen Stand der Medizin zu verhindern und dabei die Rechte der einzelnen Betroffenen zu wahren. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der LINKEN)

Danke, Herr Wolf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Hanses.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon einiges zum Thema gehört. Ich möchte Sie bitten, eine kleine Zeitreise mit mir zu machen – zurück in das Jahr 1988, aus der der umstrittene Erlass stammt.

Es begab sich also zu einer Zeit, als Helmut Kohl noch Bundeskanzler war,

(Minister Ralf Jäger: Das waren noch Zeiten!)

Johannes Rau noch Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, die Mauer in Berlin noch stand und Thomas Gottschalk zum ersten Mal „Wetten, dass …?“ moderierte.

Und plötzlich war in dieser Zeit Küssen verboten. 1988 verbreitete sich die Krankheit Aids, und sie verbreitete auch eine große Panik in Deutschland und der ganzen Welt. Der Unterschied zwischen HIV und Aids war den meisten Menschen nicht bekannt. Auch die Übertragungswege waren noch unerforscht, es wurde von einer „Schwulenseuche“ gesprochen, die auch durch Küssen übertragen

werden sollte. Der „Spiegel“ titelte: Die Schwulenpest hat die Hürde zu den Heteros übersprungen.

Unter diesen Voraussetzungen, vor diesem Hintergrund und in diesem Geiste wurde der Erlass verfasst; das sollten wir wissen.

Heute, 23 Jahre später, wissen wir zum Glück mehr über die Krankheit Aids – und das nicht erst seit gestern. Liebe FDP, es wundert uns auch, dass Sie sich in der letzten Legislaturperiode nicht um das Thema gekümmert haben, obwohl Sie selbst den entsprechenden Staatssekretär gestellt haben.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Aber vielleicht – nach den Äußerungen von Herr Giebels – hätte das der ehemalige Koalitionspartner nicht mitgemacht.

(Zuruf: Unsinn!)

Oder Sie wollen mal wieder die Opposition der Einladung sein. Wie dem auch sei: Wenn Sie weitere verstaubte Erlasse finden – Immer her damit! Wir finden den Antrag gut.

Seit mehreren Jahren ist bekannt, dass sich das HIVirus nicht durchs Küssen übertragen lässt. Hierzu müsste man schon mehr als 5 l Speichel eines positiven Menschen aufnehmen. Stattdessen wird das HI-Virus durch den Austausch anderer Körperflüssigkeiten übertragen: Sperma, Scheidensekret oder auch Blut.

Den Begriff „Zwangsouting“ finde übrigens auch ich nicht glücklich gewählt. Aber über den Inhalt des Antrags können wir gerne im Ausschuss sprechen.

Wir Grünen stellen uns zusätzlich die Frage, ob das von Ihnen beschriebene Verfahren tatsächlich überall noch gängige Praxis ist. Dazu haben wir unterschiedliche Informationen. Aber seit 1988 hat sich selbst für die Justizverwaltung die Welt weitergedreht; auch da ist etwas passiert.

Erstens. Aus dem Jahr 1998 stammt zum Beispiel der sogenannte Kondom-Erlass, der unmissverständlich regelt, dass zur Verhütung von Infektionen allen Inhaftierten im geschlossenen Jugend- und Männervollzug Kondome und wasserlösliche Gleitmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen sind.

Zweitens. Der sogenannte Drogenerlass, ebenfalls aus dem Jahr 1998, regelt weitere Bereiche der Infektionsprophylaxe.

Drittens. Aus Ihrer Zeit, aus dem Jahr 2007, stammt das Informationsblatt für die Gefangenen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten.

Keine Frage: Alles, was diese Bereiche betrifft, sollten wir überarbeiten, uns noch einmal anschauen, es aktualisieren und auf den richtigen Stand bringen.

Ich muss mich beeilen und sage noch ganz schnell, dass es mir auch um weitere Krankheiten geht, nicht nur um HIV, sondern auch um Hepatitis C, Syphilis und andere übertragbare Infektionskrankheiten.

Um herauszufinden, wie die Handhabung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten und auch in anderen Bundesländern abläuft, welche Ängste unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen und wie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf der einen Seite und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit bzw. der Fürsorgepflicht des Staates auf der anderen Seite am besten nachgekommen werden kann, möchte ich mich gerne dem Vorschlag meines Kollegen Sven Wolf anschließen, möglicherweise eine Anhörung, ein Expertengespräch durchzuführen.

Und Sie wissen ja: Helmut Kohl ist weg, Johannes Rau ist leider verstorben, und Gottschalk geht auch dieses Jahr. Deshalb können wir den Erlass gerne überarbeiten.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Danke, Frau Hanses. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Conrads.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der heute völlig zu Recht von der FDP thematisierte Erlass stößt auch in unserer Fraktion aus mehreren Gründen auf absolute Ablehnung.

Zunächst muss ich feststellen: Auch wir haben die Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP zur Kenntnis genommen und waren sehr erstaunt, dass die Landesregierung offenbar keine Probleme mit der Diskriminierung der HIV-infizierten Gefangenen hat.

(Beifall von der LINKEN)

Zu keinem anderen Schluss kann man kommen, wenn man sich diese Frechheit von Antwort durchliest. Das muss man mal ganz klar sagen. Es ist auch sehr interessant, dass ausgerechnet eine Landesregierung, die von den Grünen mit geführt wird – die Grünen bieten sich bei jedem Welt-AidsTag und bei jedem CSD als engster Partner der Aids-Hilfen an –, auch nicht in der Lage war, in dieser Antwort Unrecht Unrecht zu nennen. Oder machen Sie jetzt nur noch Politik für HIV-Negative?

(Beifall von der LINKEN)

Ich will aber auch die Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion nicht vergessen, weil es mich schon sehr erstaunt hat, was Herr Giebels gerade gesagt hat. Dass Ihre Partei für alles andere als für einen toleranten Umgang mit HIV-Positiven steht, das ist wohl nicht unbekannt. Es war Ihr Partei

freund Peter Gauweiler von der CSU, der 1987 das Bundesseuchengesetz auf HIV-Infizierte anwenden wollte. Dieses sah zum damaligen Zeitpunkt unter anderem Zwangsvorladungen und Zwangsuntersuchungen für Betroffene vor, außerdem Berufsverbote und Absonderung von Personen mit HIV.

(Beifall von der LINKEN)

Allein aufgrund dieser Debatte, die Ende der 80er Jahre geführt wurde, in der sogar die Zwangstätowierung von HIV-Infizierten gefordert wurde, müsste Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere aus den Regierungsfraktionen, einleuchten, dass der Erlass der SPD-Landesregierung von 1988 ganz dringend zurückgenommen werden muss und durch nichts zu rechtfertigen ist.

(Beifall von der LINKEN und von den GRÜNEN)

Sie haben hier und heute die Gelegenheit, sich bei den Inhaftierten dafür zu entschuldigen, die seit 1988 Opfer dieser einfach nur überflüssigen Regelungen wurden. Nehmen Sie die Chance wahr, und setzen Sie ein Zeichen für einen toleranten und an den medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierten Umgang mit HIV-Häftlingen! Denn dadurch schützen Sie sowohl die Beschäftigten als auch die anderen Häftlinge.