Meine Damen und Herren, die Federführung dieser Geschäftsstelle soll übrigens die Industrie- und Handelskammer zu Aachen übernehmen. Das wurde schon erwähnt.
Es geht letztendlich nun darum, Aufgaben und Kompetenzen zu bündeln und Synergien zu schöpfen. Das sagt schon diese zentrale Geschäftsstelle. Wir wollen eben keine zusätzliche Bürokratie, wie
es der Antrag unterstellt. Wir wollen eine einheitliche und effektive Organisationsstruktur schaffen, die meiner Meinung nach dringend notwendig ist.
Die von der CDU in ihrem Antrag geforderte breite Beteiligung im Rahmen eines Beirats hat das Kabinett bereits Anfang Februar beschlossen. Das geplante Innovationsprogramm kann nur dann seine Wirkung erzielen, wenn es auf breite Akzeptanz in der Bevölkerung trifft. Dazu werden wir einen breiten Dialog initiieren. Dieser Beirat wird ein wesentliches Element sein. Ich sage ganz kurz, wer sich in diesem Beirat befinden wird: Es sind natürlich die Industrie- und Handelskammern, es ist RWE Power, es sind Kreise, Städte, Hochschulen, Institute, Gewerkschaften, Umwelt- und Naturschutzverbände. Es sind natürlich auch die Landtagsfraktionen in diesem Beirat vertreten.
Das Innovationsprogramm dient der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erhöhung der Innovationskraft der Region. Damit dienen wir auch den Menschen in dieser Region. Herr Wirtz, dafür bräuchten wir diesen CDU-Antrag eigentlich nicht. Ich lade Sie aber gerne ein, sich an dieser Zukunftsarbeit zum rheinischen Revier zu beteiligen. Mich würde das freuen. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1316 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Liberalen fordern, das Zwangsouting von HIV-infizierten Häftlingen zu beenden und die Persönlichkeitsrechte nicht weiter zu verletzen.
Outing oder Einzelhaft: Vor diese Wahl werden HIVpositive Insassen in den Gefängnissen von Nordrhein-Westfalen leider gestellt. – Wir hatten im letzten Jahr rund 130 Infizierte in Nordrhein-Westfalen; das sind jedenfalls diejenigen, die wir kennen. HIVpositive Gefangene in nordrhein-westfälischen Gefängnissen müssen ihre Erkrankung gegenüber Bediensteten und Mithäftlingen offenlegen, um am Gefängnisalltag teilnehmen zu können.
HIV-positive Gefangene werden nicht nur regelmäßig gegenüber Bediensteten, in Transport- und Begleitpapieren oder bei der Unterbringung in Gemeinschaftszellen geoutet. Um aus der Einzelhaft entlassen zu werden und an den Gemeinschaftszeiten im sogenannten Umschluss teilnehmen zu dürfen, müssen sie zu erkennen geben, dass sie sich mit dem Aidserreger infiziert haben. Wir finden, das ist diskriminierend und verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Diese Praxis muss durch die rot-grüne Landesregierung beendet werden.
Die Landesregierung hat indes durch eine völlig unbefriedigende Antwort auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Romberg und von mir sowie in Pressestatements gezeigt, dass sie augenscheinlich nicht bereit ist, sich dieses sensiblen Problems anzunehmen, und dass sie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen nicht ernst nimmt.
„Bislang aber will die rot-grüne Minderheitsregierung an dem Zwangsouting festhalten. ‚Wir halten diesen Weg für richtig‘, sagt Andrea Bögge, Sprecherin von Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Das Land müsse zwischen dem Schutzinteresse der Mitgefangenen und den Persönlichkeitsrechten der Infizierten abwägen. ‚In diesem Fall ist das Interesse der Zellennachbarn wichtiger‘, so Bögge. … ‚Sie haben ja die Wahl, auf ihrer Zelle zu bleiben.‘„
Wenn ich dann noch auf die „NRZ“ von gestern kommen darf, in der Rüdiger Wächter, Sozialpädagoge in Duisburg, zitiert wird: „Er kennt die tägliche Praxis. … Die Haltung des Justizministeriums sei eine Farce.“
„Wir wissen aus Erfahrung, dass geoutete Inhaftierte diskriminiert und gemieden werden“, sagt zum Beispiel auch Bärbel Knorr von der Deutschen AIDS-Hilfe.
Das Justizministerium kann uns nicht erklären, warum allein in Nordrhein-Westfalen diese Praxis herrscht, während in allen anderen Bundesländern eine solche Situation nicht vorliegt, meine Damen und Herren.
Wir sind der Ansicht, dass die rot-grüne Landesregierung die umstrittene Praxis nunmehr beenden muss. Wir sind auch der Ansicht, dass niemandem damit gedient ist. Denn eine Ansteckung ist beim Zusammenlegen in Gemeinschaftsräume faktisch ausgeschlossen. Nur bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder wenn Spritzen für Drogen geteilt werden besteht ein Ansteckungsrisiko. Das Zwangsouting ist also eine brachiale Art, Menschen zu diskriminieren, ohne tatsächlich mehr Sicherheit zu bringen.
Deswegen sind wir der Ansicht, dass wir hier eine Änderung brauchen. Wir hoffen, dass der veraltete Erlass aufgehoben wird und appellieren hier insbesondere an die Grünen. Verena Schäffer, ehemals Sprecherin der Grünen Jugend und nunmehr Mitglied des Landtags, hat früher immer gesagt, dass viele Menschen, die mit HIV infiziert oder an Aids erkrankt sind, gleichzeitig Opfer gesellschaftlicher Ausgrenzung und Diskriminierung werden. Hier haben Sie von den Grünen heute die Gelegenheit, einen Beitrag zu leisten, Diskriminierung zu beenden. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Weg gehen würden.
Frau Beer, Sie brauchen nicht dazwischenzurufen nach dem Motto „Was haben Sie gemacht?“. Der Erlass stammt nicht aus unserer Regierungszeit. Wir haben ihn auch nicht aufgehoben. Aber wir sind inzwischen der Ansicht, er sollte jetzt aufgehoben werden. Wir machen Politik nach vorne gewandt. Das erwarten wir auch von Ihnen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Deutschland sind gegenwärtig rund 67.000 Menschen mit HIV infiziert. Im Jahre 2009 ist die Krankheit in Deutschland bei 11.300 Personen ausgebrochen. In diesem Kalenderjahr kam es bundesweit zu 3.000 neuen Infektionen. Im Jahre 2010 waren in NRW rund 130 Inhaftierte mit HIV infiziert.
In der Tat: Derzeit müssen HIV-infizierte Häftlinge in NRW auf Befragung über ihre Erkrankung informieren. Erst wenn ein Mithäftling, mit dem ein HIV
Infizierter den sogenannten Umschluss machen möchte, schriftlich bestätigt, davon zu wissen, darf der Betroffene an diesem Umschluss teilnehmen. Gleiches gilt für die dauerhafte Gemeinschaftsunterbringung mit anderen Gefangenen.
Meine Damen und Herren, der Staat muss zwischen dem Schutzinteresse der Mitgefangenen und Bediensteten einerseits und dem Persönlichkeitsrecht der Infizierten andererseits abwägen. Wer ein ansteckendes Virus in sich trägt, sollte dies jedenfalls dann offenbaren, wenn eine Ansteckungsgefahr für Dritte besteht.
Würde man unter diesen Umständen auf die Pflicht zur Offenbarung der Infektion verzichten, bestünde die Gefahr, dass sich Mithäftlinge in falscher Sicherheit wiegen und auf Schutzmaßnahmen verzichten würden. Ein Mithäftling kann über seine Zustimmung zum Umschluss nur dann verantwortlich entscheiden, wenn er alle entscheidungserheblichen Umstände kennt. Dazu gehört ganz klar auch eine HIV-Infektion des anfragenden Mithäftlings.
Neben dem Schutz der Mitinhaftierten spricht auch die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Strafvollzugsbediensteten für eine Beibehaltung der geltenden Regelung.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Einschätzung dieser Problematik durch den Bund der Strafvollzugsbediensteten hinweisen, die in den letzten Tagen der Presse zu entnehmen war. Für Klaus Jäkel, dem Vorsitzenden des BSBD, steht die besondere Fürsorgepflicht des Staates für die Bediensteten und für die Gefangenen in diesem Punkt außer Frage.
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eben auch die Sicherheit der Mithäftlinge angesprochen. Nun ist es bei einer HIV-Infektion so, dass der HIVErreger nach einer Ansteckung häufig erst nach längerer Zeit, zum Teil erst nach drei Monaten, im Blut feststellbar ist. Das heißt, wenn einer frisch infiziert in die JVA kommt, am Anfang vielleicht sogar eine Blutuntersuchung stattgefunden hat, besteht trotz alledem nie eine absolute Sicherheit für Mithäftlinge. Oder?
Herr Kollege Romberg, ich stimme Ihnen zu, dass es unser Ziel sein muss, in der Tat das Größtmögliche zu unternehmen, um ein Risiko zu verhindern. Das ist richtig. Dass man es nie ganz ausschließen kann, ist natürlich auch richtig.
Hinsichtlich der Fürsorgepflicht des Staates für die Bediensteten und die Gefangenen sagt der BSBD ganz klar, dass die jetzige Regelung sich bewährt hat und beibehalten werden sollte.
Auch Joe Bausch, vielen bekannt aus dem „Tatort“, aber im Hauptberuf Arzt in der JVA Werl, sagt als BSBD-Fachschaftsvertreter für den ärztlichen Bereich ganz klar, er sehe keinen Handlungsdruck, das sogenannte Outing abzuschaffen. In 23 Jahren als Gefängnisarzt in Werl habe er nicht einen Fall gehabt, in dem ein HIV-Patient deshalb über großen Leidensdruck geklagt habe. Wo, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dann der Handlungsbedarf?
Es ist festzuhalten, dass es aus Sicht der Praktiker keine Notwendigkeit gibt, die bestehende Gesetzeslage zu ändern. Ich möchte aber betonen, dass auch die CDU-Fraktion dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung von HIV-erkrankten Personen einen hohen Stellenwert beimisst.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist zwischenzeitlich natürlich ein Grundrecht mit Verfassungsrang geworden; das heißt aber nicht, dass dieses etwa schrankenlos zu gewähren ist. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist in eine Abwägung zwischen Schutz der Interessen des Staates und anderer Grundrechtsträger einzubringen und unter Würdigung dieser auszulegen.
Der Staat und damit auch unser Bundesland Nordrhein-Westfalen ist in besonderem Maße schutzpflichtig gegenüber all denen, die in einer Justizvollzugseinrichtung inhaftiert sind oder zum Beispiel als Angehörige des allgemeinen Vollzugsdienstes oder auch der Fachdienste dort tätig sind.
Außerdem sagen wir ganz klar: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Häftlinge muss in dieser konkreten Situation und Konstellation hinter dem Recht auf Leben und Gesundheit der Mitinhaftierten, der Strafvollzugsbediensteten und der Beschäftigten des Strafvollzuges zurücktreten.
Angesichts der unübersehbaren Gesundheitsgefahren, die durch die besonderen Umstände und Bedingungen des Haftalltags auch von einer HIVInfektion ausgehen, lehnen wir eine Änderung der bestehenden Rechtslage ab.
Vor diesem Hintergrund freuen wir uns auf einen intensiven Austausch in den Beratungen der Fachausschüsse. – Vielen Dank.